Zolltarifnummer 8802.20.00.90.0: Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8802.20.00.90.0 steht für Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8802.20.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 88. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8802.20.00.90.0
- Drittlandszoll
- 7,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 88LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
- 8802Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge
- 8802.20Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
- 8802.20.00Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger
- 8802.20.00.90andere
- 8802.20.00.90.0Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8802.20.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 9A004Space launch vehicles, "spacecraft", "spacecraft buses", "spacecraft mission equipment", "spacecraft" on-board systems or equipment, terrestrial equipment, air-launch platforms and "sub-orbital craft" as follows:
- 9A993National export-control item (Ausfuhrliste Teil I B)
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 8802 20: 1. Motorisiertes ultraleichtes Wasserflugzeug (UL) vom Typ Hängegleiter, mit einem integrierten Motor, einem Flügel, einem Propeller und einem halbfesten aufblasbarem Rumpf ausgestattet, der das Starten und Landen von oder auf Wasseroberflächen (Meer, See usw.) ermöglicht. Das Erzeugnis weist folgende Merkmale auf: ¾ Zweizylinder-Zweitaktmotor; ¾ Cockpit mit zwei hintereinander angeordneten Sitzen; ¾ Leergewicht: 216 kg; ¾ Maximales Bruttogewicht: 406 kg; ¾ Abrissgeschwindigkeit (stall speed): 48 km/h; ¾ Reisegeschwindigkeit: 70 km/h; ¾ Höchstgeschwindigkeit: 80 km/h; ¾ Spannweite: 11,15 m; ¾ Flügelfläche: 19.6 m2 Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/285 der Kommission vom 15. Februar 2017 (ABl. EU Nr. L 42/5) (RV L 17/285) Ein ferngesteuerter Hubschrauber mit mehreren Rotoren (eine sogenannte Drohne) mit einer Diagonalen von 35 cm und einem Gewicht von 1 030 g, mit einer Fernsteuerung in einer Verpackung für den Einzelhandel aufgemacht. Der Hubschrauber verfügt über ein Stabilisierungssystem, Wi-Fi und ein GPS-Modul. Die maximale Fluggeschwindigkeit beträgt etwa 54 km/h und die Flugdauer 25 Minuten. Die Fernsteuerung sendet auf einer Frequenz von 2,4 GHz und wird mit vier Batterien betrieben. Der Hubschrauber wird mithilfe der Fernsteuerung (im Freien) über eine Entfernung von bis zu 1 000 m gesteuert. …
1. Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ jedes Luftfahrzeug, außer jene der Position 8801, die dazu bestimmt sind, ohne einen Piloten an Bord geflogen zu werden. Sie können so konstruiert sein, dass sie eine Nutzlast tragen oder mit fest eingebauten Digitalkameras oder anderen Geräten ausgerüstet werden können, sodass sie in der Lage sind, während des Flugs funktionellen Zwecken zu dienen. Der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ umfasst jedoch kein Flugspielzeug, das ausschließlich zur Unterhaltung dient (Position 9503). (RV E8801000) Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist (RV F8801000). 2. …
1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8802.20.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 8802.20.00.90.0 umfasst Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8802.20.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 8802.20.00.90.0 beträgt 7,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8802.20.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 880220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8802.20.00.90.0?
8802.20.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8802.20.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8802.20.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON > 8802 Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber und Starrflügelflugzeuge); Raumfahrzeuge (einschließlich Satelliten) und Trägerraketen für Raumfahrzeuge sowie Suborbitalfahrzeuge > 880220 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger > 88022000 Starrflügelflugzeuge und andere Luftfahrzeuge, mit einem Leergewicht von 2 000 kg oder weniger > 8802200090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8802.20.00.90.0?
Zu 8802.20.00.90.0 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8802.20.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8802.20.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A004, 9A993. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8802.20.00.90.0?
Warennummer 8802.20.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.