Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0: Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 steht für Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8806.22.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 88. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8806.22.10.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 88LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
  2. 8806Unbemannte Luftfahrzeuge
  3. 8806.22andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg
  4. 8806.22.10Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525 89, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos
  5. 8806.22.10.00.0Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0

HS-Code8806.226 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8806.22.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8806.22.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8806.22.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13472/23-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-08

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem unbemannten Luftfahrzeug mit Kamera, einer Fernbedienung, einem Ladegerät und einer Akkuladestation, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf (Transportkoffer), - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs), - unbemanntes Luftfahrzeug (Multicoper) mit Kamera, - - für den ferngesteuerten Flug bestimmt, - - mit einem Rumpf mit vier Rotoren / Propellern (Quadrokopter), - - in den Abmessungen (ausgefaltet ohne Propeller): ca. 347,5 mm x 283 mm x 107,7 mm (Länge x Breite x Höhe), - - mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg, - - mit einer Geschwindigkeit von ca. 15 m/s (Normalmodus), - - mit einer Flugzeit von ca. 45 Minuten, - - mit den Satellitennavigationssystemen GSP, Galileo, BeiDou und GLONASS, - - mit einer eingebauten 3-fach-Kamera (Weitwinkel-, Tele- und Wärmebildkamera -ohne Temperaturanzeige in °C-) der Unterposition 8525 89, - - - zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Bildern und Videos; die Aufzeichnung erfolgt auf einer Speicherkarte (MicroSD-Karte), - - mit einem sog. RTK-Modul (Real Time Kinematic -Echtzeitbewegung-), - - mit einem Gimbal, - - mit einer Batterie zum Flugbetrieb (Akkumulator mit einer Kapazität von 5000 mAh), - Fernbedienung DJI RC Pro Enterprise, - Ladegerät zum Laden der Batterie, - Akkuladestation, - insbesondere in Bezug auf die Verwendung bestimmt das unbemannte Luftfahrzeug mit Kamera den Charakter der Warenzusammenstellung. "Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht zur Beförderung von Passagieren bestimmt, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg, Multikopter ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525 89, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos"

DEBTI34608/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-06-08

Warenzusammenstellung, bestehend aus einem unbemannten Luftfahrzeug mit Kamera (Drohne), einer Fernsteuerung, einer Speicherkarte, einer Transporttasche, einem Kabel, acht Ersatzrotorblätter und Werkzeug, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs), - unbemanntes Luftfahrzeug mit Kamera (Drohne), - - mit einem Rumpf mit vier Rotoren, - - mit einer Batterie (LiPo-Akkumulator) zum elektrischen Betrieb, - - in den Abmessungen: zusammengeklappt ca. 244 mm x 67 mm x 65 mm, ausgeklappt ca. 175 mm x 240 mm x 65 mm, - - mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg, - - mit einer maximalen Geschwindigkeit von 55 km/h, - - mit einer Flugzeit von ca. 25 Minuten, - - mit den Satellitenpositionierungsystemen GSP und Glonass, - - mit einer Kamera der Unterposition 8525 89, - - - zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Bildern und Videos; die Aufzeichnung erfolgt auf einer im Drohnenkörper (unterhalb der Batterie) untergebrachten Speicherkarte, - Fernbedienung, sog. Parrot Skycontroller 3, - einer Speicherkarte (16GB Micro-SD-Karte), - einer Transporttasche zur Aufnahme der Drohne im zusammengeklappten Zustand, - einem USB-Kabel (USB-A zu USB-C Kabel), - acht Ersatzrotorblätter, - Montagewerkzeug, - in Bezug auf die Verwendung bestimmt das unbemannte Luftfahrzeug mit Kamera den Charakter der Warenzusammenstellung. "Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht zur Beförderung von Passagieren bestimmt, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg, Multikopter ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525 89, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 8806

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position unbemannte Luftfahrzeuge, die dazu bestimmt sind, ohne Piloten an Bord geflogen zu werden, mit Ausnahme der in Position 8801 erfassten Luftfahr-zeuge. Unbemannte Luftfahrzeuge können während des Flugbetriebs durch eine Person von einem anderen Ort (z. B. von Land, von einem Schiff, von einem anderen Luftfahrzeug oder aus dem All) ferngesteuert werden oder durch Programmierung ohne Einflussnahme einer Person fliegen. Obwohl unbemannte Flugzeuge verschiedene Formen und Größen haben können, sind sie gewöhnlich mit einem oder mehreren Propellern oder Rotoren, die von Motoren angetrieben werden, oder festen Flügeln und Kommunikationssystemen für die Fernsteuerung durch Personen ausgestattet. …

Pos. 8806

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Ferngesteuerte vier-, sechs-, achtrotorige (mehrrotorige) „Hubschrauber“, auch als Drohnen, Quadrocopter, Optocopter etc. bezeichnete Waren, die überwiegend aus Kunststoff bestehen, mit eingebautem Elektromotor sowie mit Akkumulatoren, im Allgemeinen als Set in Aufmachung für den Einzelverkauf gemeinsam mit einer Funkfernsteuerung und WLAN Range Extender, folgender Beschaffenheit: ¾ Flugzeit von mehr als 25 Minuten bevor eine Wiederaufladung oder ein Austausch der Akkumulatoren erfolgen muss und ¾ die über eine Flughöhe von mehr als 50 Meter von der steuernden Person betrieben werden können und ¾ mit einem Eigengewicht von über 1000 Gramm und ¾ mit einer maximalen Fluggeschwindigkeit von mehr als 50 km/h, ¾ auch mit Vorrichtungen zum Transport von kleineren Gegenständen sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3b) und 6 in die Position …

Kapitel 88

1. Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ jedes Luftfahrzeug, außer jene der Position 8801, die dazu bestimmt sind, ohne einen Piloten an Bord geflogen zu werden. Sie können so konstruiert sein, dass sie eine Nutzlast tragen oder mit fest eingebauten Digitalkameras oder anderen Geräten ausgerüstet werden können, sodass sie in der Lage sind, während des Flugs funktionellen Zwecken zu dienen. Der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ umfasst jedoch kein Flugspielzeug, das ausschließlich zur Unterhaltung dient (Position 9503). (RV E8801000) Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist (RV F8801000). 2. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0 umfasst Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 852589, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8806.22.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8806.22.10.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8806.22.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 880622. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0?

8806.22.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8806.22.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8806.22.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON > 8806 Unbemannte Luftfahrzeuge > 880622 andere, ausschließlich für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von mehr als 250 g bis 7 kg > 88062210 Multicopter, ausgestattet mit einem fest eingebauten Gerät der Unterposition 8525 89, zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Videos und Fotos. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8806.22.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8806.22.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13472/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8806.22.10.00.0?

Warennummer 8806.22.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.