Zolltarifnummer 8806.91.00.90.0: Unbemannte Luftfahrzeuge, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8806.91.00.90.0 steht für Unbemannte Luftfahrzeuge, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 7,5 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8806.91.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 88. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8806.91.00.90.0
- Drittlandszoll
- 7,5 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 2
Einordnung im Zolltarif
- 88LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON
- 8806Unbemannte Luftfahrzeuge
- 8806.91mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
- 8806.91.00andere, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger
- 8806.91.00.90andere
- 8806.91.00.90.0Unbemannte Luftfahrzeuge, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8806.91.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 7,5 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 9A012"Unmanned aerial vehicles" ("UAVs"), unmanned "airships", related equipment and components, as follows:
- 9A112"Unmanned aerial vehicles" ("UAVs"), other than those specified in 9A012, as follows:
- 9A012"Unmanned aerial vehicles" ("UAVs"), unmanned "airships", related equipment and components, as follows:
- 9A112"Unmanned aerial vehicles" ("UAVs"), other than those specified in 9A012, as follows:
- 9B010Equipment specially designed for the "production" of items specified in 9A012.
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem unbemannten Luftfahrzeug mit Kamera, Propellern mit Propellerschutz und einem Gimbal mit Gimbalschutz, sowie einer Fernsteuerung, Batterien, einer Ladestation, verschiedenen Kabeln, Schrauben und Schraubendreher, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs), - unbemanntes Luftfahrzeug (Drohne), sog. Multikopter, - - mit einem Rumpf mit vier Propellern (Quadrokopter) mit Propellerschutz, - - in den Abmessungen (Länge x Breite x Höhe) von ca. 130 mm x 157 mm x 48,5 mm, - - mit einer kardanischen Aufhängung (sog. Gimbal mit Gimbalschutz) für eine stabile, ruckelfreie Foto-/Videoaufnahme, - - mit Geschwindigkeiten von ca. 6 m/s bis ca. 16 m/s, - - mit einer maximalen Flugzeit von ca. 18 Minuten, - - mit den Satellitennavigationssystemen GLONASS, GPS, Galileo und BeiDou, - - einer sog. Return to Home Funktion (RTH-Funktion) und einer aktiven Tracking-Funktion zur automatischen Erkennung und Verfolgung von Objekten daher nicht für den ausschließlich ferngesteuerten Flug bestimmt), - - laut ergänzenden Antragsangaben mit: - - - einer Kamera, - - - einem internen Speicher von 22 GB zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Bildern und Videos, - - - einem Starthöchstgewicht von weniger als 250 g, - Fernsteuerung mit Fernsteuerungskabel, - Batterien zum Flugbetrieb und eine Zweiwege-Ladestation zum Laden der Batterien, - USB-/PD-Kabeln, - Schraubendreher und 4 Schrauben (für Ersatz-Propeller), - insbesondere in Bezug auf die Verwendung bestimmt das unbemannte Luftfahrzeug den Charakter der Warenzusammenstellung, - aufgrund der programmierbaren, automatisierten Funktionen (RTH-Funktion, und Tracking-Funktion) keine Einreihung in die Unterposition 8806 2110. "Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht zur Beförderung von Passagieren bestimmt, nicht für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von weniger als 250 g, keine Ware der Codenummer 8806 9100 10 0"
Warenzusammenstellung, bestehend aus einem unbemannten Luftfahrzeug mit Kamera und einem Gimbal mit Gimbalschutz, sowie einer Fernsteuerung, Batterien, einer Ladestation, verschiedenen Kabeln, Schrauben und Schraubendreher und einer Umhängetasche, Foto siehe Anlage, - in Aufmachung für den Einzelverkauf, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs zusammengestellt (Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeugs), - unbemanntes Luftfahrzeug (Drohne), sog. Multikopter, - - mit einem Rumpf mit vier Rotoren / Propellern (Quadrokopter), - - in den Abmessungen (Länge x Breite x Höhe): auseinandergefaltet von ca. 298 mm x 373 mm x 101 mm; gefaltet (ohne Propeller) von ca. 148 mm x 94 mm x 64 mm, - - mit einer kardanischen Aufhängung (sog. Gimbal mit Gimbalschutz) für eine stabile, ruckelfreie Foto-/Videoaufnahme, - - mit Geschwindigkeiten von ca. 12 m/s bis ca. 16 m/s, - - mit einer maximalen Flugzeit von ca. 34 Minuten, - - mit den Satellitennavigationssystemen GPS, Galileo und BeiDou, - - laut ergänzenden Antragsangaben mit: - - - einer integrierten Kamera, - - - einem internen Speicher von 2 GB und einem microSD-Kartenslot zum Aufnehmen und Aufzeichnen von Bildern und Videos, - - - einem Starthöchstgewicht von weniger als 250 g, - - - einer sog. Return to Home Funktion (RTH-Funktion), einem System zur Erkennung von Hindernissen und einer aktiven Tracking-Funktion zur automatischen Erkennung und Verfolgung von Objekten (daher nicht für den ausschließlich ferngesteuerten Flug bestimmt), - Fernsteuerung, - Batterien zum Flugbetrieb und eine Ladestation zum Laden der Batterien, - USB-/PD-Kabeln, - Schraubendreher und 18 Schrauben, - Umhängetasche, - insbesondere in Bezug auf die Verwendung bestimmt das unbemannte Luftfahrzeug den Charakter der Warenzusammenstellung, - aufgrund der programmierbaren, automatisierten Funktionen (RTH-Funktion, Hinderniserkennung und Tracking-Funktion) und dem Starthöchstgewicht von weniger als 250 g keine Einreihung in die Unterposition 8806 2210. "Unbemanntes Luftfahrzeug, nicht zur Beförderung von Passagieren bestimmt, nicht für ferngesteuerten Flug, mit einem Starthöchstgewicht von weniger als 250 g, keine Ware der Codenummer 8806 9100 10 0"
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Gemäß Anmerkung 1 zu diesem Kapitel gehören zu dieser Position unbemannte Luftfahrzeuge, die dazu bestimmt sind, ohne Piloten an Bord geflogen zu werden, mit Ausnahme der in Position 8801 erfassten Luftfahr-zeuge. Unbemannte Luftfahrzeuge können während des Flugbetriebs durch eine Person von einem anderen Ort (z. B. von Land, von einem Schiff, von einem anderen Luftfahrzeug oder aus dem All) ferngesteuert werden oder durch Programmierung ohne Einflussnahme einer Person fliegen. Obwohl unbemannte Flugzeuge verschiedene Formen und Größen haben können, sind sie gewöhnlich mit einem oder mehreren Propellern oder Rotoren, die von Motoren angetrieben werden, oder festen Flügeln und Kommunikationssystemen für die Fernsteuerung durch Personen ausgestattet. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Ferngesteuerte vier-, sechs-, achtrotorige (mehrrotorige) „Hubschrauber“, auch als Drohnen, Quadrocopter, Optocopter etc. bezeichnete Waren, die überwiegend aus Kunststoff bestehen, mit eingebautem Elektromotor sowie mit Akkumulatoren, im Allgemeinen als Set in Aufmachung für den Einzelverkauf gemeinsam mit einer Funkfernsteuerung und WLAN Range Extender, folgender Beschaffenheit: ¾ Flugzeit von mehr als 25 Minuten bevor eine Wiederaufladung oder ein Austausch der Akkumulatoren erfolgen muss und ¾ die über eine Flughöhe von mehr als 50 Meter von der steuernden Person betrieben werden können und ¾ mit einem Eigengewicht von über 1000 Gramm und ¾ mit einer maximalen Fluggeschwindigkeit von mehr als 50 km/h, ¾ auch mit Vorrichtungen zum Transport von kleineren Gegenständen sind in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3b) und 6 in die Position …
1. Im Sinne dieses Kapitels bezeichnet der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ jedes Luftfahrzeug, außer jene der Position 8801, die dazu bestimmt sind, ohne einen Piloten an Bord geflogen zu werden. Sie können so konstruiert sein, dass sie eine Nutzlast tragen oder mit fest eingebauten Digitalkameras oder anderen Geräten ausgerüstet werden können, sodass sie in der Lage sind, während des Flugs funktionellen Zwecken zu dienen. Der Ausdruck „unbemanntes Luftfahrzeug“ umfasst jedoch kein Flugspielzeug, das ausschließlich zur Unterhaltung dient (Position 9503). (RV E8801000) Unterpositions-Anmerkungen 1. Als „Leergewicht" im Sinne der Unterpositionen 8802 11 bis 8802 40 gilt das Gewicht des Luftfahrzeugs im flugbereiten Zustand unter Ausschluss des Gewichts der Besatzung, des Treibstoffs sowie der Ausrüstung, die nicht fest eingebaut ist (RV F8801000). 2. …
1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8806.91.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 8806.91.00.90.0 umfasst Unbemannte Luftfahrzeuge, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8806.91.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 8806.91.00.90.0 beträgt 7,5 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8806.91.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 880691. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8806.91.00.90.0?
8806.91.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8806.91.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
8806.91.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 88 LUFTFAHRZEUGE UND RAUMFAHRZEUGE, TEILE DAVON > 8806 Unbemannte Luftfahrzeuge > 880691 mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger > 88069100 andere, mit einem Starthöchstgewicht von 250 g oder weniger > 8806910090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8806.91.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8806.91.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI7855/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 8806.91.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 8806.91.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 9A012, 9A112, 9A012, 9A112, 9B010. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8806.91.00.90.0?
Warennummer 8806.91.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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