Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0: Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus, aufblasbare…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 steht für Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus, aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote), nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

8903.12.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 89. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
8903.12.00.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
4

Einordnung im Zolltarif

  1. 89WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
  2. 8903Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus
  3. 8903.12nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger
  4. 8903.12.00.00.0Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus, aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote), nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0

HS-Code8903.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code8903.12.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code8903.12.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer8903.12.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI13563/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-13

Aufblasbares Schlauchboot, sog. Hopper 2.0, Art. 180219, Foto siehe Anlage, - in Form einer zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellten und für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung (aufgrund der Größe und des Gewichts auf zwei Pakete aufgeteilt), bestehend aus: - einem aufblasbaren Schlauchboot, - - aus Kunststoff (Polyvinylchlorid -PVC-), mit einer Materialstärke von 0,9 mm, - - mit einer Bootslänge von 220 cm, - - mit einem Gewicht von 29 kg, - - mit drei Schlauchkammern mit einem Durchmesser von 46 cm und einem maximalen Luftdruck von 0,25 bar; - - mit drei innenliegenden Ventilen und einem Überdruckventil, - - mit einer Tragkraft von 350 kg, - einer Sitzbank, - einer Fußpumpe, - einem Reparaturset, - zwei teilbaren Paddeln, - einer Tasche, - optional motorisierbar bis 5 PS, - aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Schlauchboot den Charakter der Warenzusammenstellung. "Vergnügungsboot, aufblasbares Schlauchboot, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht von 100 kg oder weniger"

DEBTI13634/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-13

Aufblasbare Schlauchboote, sog. Tusker 2.0, Foto siehe Anlage, - in Form von zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellten und für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellungen (aufgrund der Größe und des Gewichts jeweils auf drei Pakete aufgeteilt), jeweils bestehend aus: - einem Schlauchboot in drei verschieden Größen, jeweils in zwei verschiedenen Bodenausführungen (Aluminiumboden, Luftboden): - - Tusker 2,65 m, mit Aluminiumboden bzw. Tusker 2,65 m, mit Luftboden, - - Tusker 2,90 m, mit Aluminiumboden bzw. Tusker 2,90 m, mit Luftboden, - - Tusker 3,20 m, mit Aluminiumboden bzw. Tusker 3,20 m, mit Luftboden, - - aus Kunststoff (Polyvinylchlorid -PVC-), mit einer Materialstärke von 0,9 mm, - - mit einer Bootslänge von 265 cm, 290 cm bzw. 320 cm, - - mit einem Gewicht von: - - - Tusker 2,65 m mit Aluminiumboden: 30 kg, mit Luftboden: 30 kg, - - - Tusker 2,90 m mit Aluminiumboden: 33 kg, mit Luftboden: 33 kg, - - - Tusker 3,20 m mit Aluminiumboden: 36 kg, mit Luftboden: 36 kg, - - mit Schlauchkammern (Aluminiumboden: 3+1, Luftboden: 3+2) mit einem Durchmesser von 44 cm und einem maximalen Luftdruck von 0,25 bar; mit einem Luftdruck in den Luftböden von 0,80 bar, - - mit drei innenliegenden Ventilen und einem Überdruckventil, - - mit einer Tragkraft von 450 kg (Tusker 2,65 m), 510 kg (Tusker 2,90 m) bzw. 580 kg (Tusker 3,20 m), - einer Sitzbank, - einer Fußpumpe, - einem Reparaturset, - zwei teilbaren Paddeln, - einer Tasche, - optional motorisierbar, - aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmen jeweils die Schlauchboote den Charakter der Warenzusammenstellungen. "Vergnügungsboote, aufblasbare Schlauchboote, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht von 100 kg oder weniger"

DEBTI13900/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-13

Aufblasbares Paddelboot, sog. Tusker Kayak, Artikel 180335, Foto siehe Anlage, - in Form einer zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellten und für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung (aufgrund der Größe und des Gewichts auf zwei Pakete aufgeteilt, Artikel 180333 und Artikel 180334); laut Antrag bestehend aus: - einem aufblasbaren Schlauchboot, - - mit einer Bootslänge von 335 cm und einer Bootsbreite von 110 cm, - - mit einem Gewicht von 16 kg, - - mit einem Mittelteil aus einem Drop-Stich-Hochdruckmaterial (PVC) mit einer Materialstärke von 1,2 mm (für einen Luftdruck von bis zu 0,8 bar) und zwei seitlichen Schlauchkammern aus Heavy Duty PVC mit einer Materialstärke von 0,7 mm (für einen Luftdruck von bis zu 0,5 bar) - - mit einer Anti-Rutsch-EVA-Matte auf dem Mittelteil, - - für eine Zuladung von 230 kg, - - mit einer Lenkeinheit, - einem klappbaren Stuhl, - - mit einer Belastbarkeit von 130 kg, - - mit Hilfe von im Lieferumfang enthaltenen Kajak-Schienen verschiebbar, - einem Pedalantrieb, - einer Hochdruck-Doppelhub-Pumpe, - einem Reparaturset, verschiedenen Ersatzteilen und Werkzeug, - einem längenverstellbaren Paddel, - jeweils einer Tasche für Boot, Pedal-Antrieb und Stuhl, - aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Schlauchboot den Charakter der Warenzusammenstellung. "Vergnügungsboot, aufblasbares Paddelboot (Schlauchboot), mit einem Gewicht von weniger als 100 kg"

DEBTI13551/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-12

Aufblasbares Schlauchboot, Foto siehe Anlage, - in Form einer zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellten und für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung, bestehend aus: - - einem aufblasbaren Schlauchboot, - - - aus Kunststoff (Polyvinylchlorid -PVC-), mit einer Materialstärke von 0,7 mm, - - - mit einer Bootslänge von 170 cm, - - - mit einem Gewicht von 12,9 kg, - - - mit einer Tragkraft von 160 g, - - - mit drei Schlauchkammern mit einem Durchmesser von 34,5 cm, einem maximalen Luftdruck von 0,25 bar und drei innenliegenden Ventilen, - - - mit einem Hochdruckluftboden mit einem maximalen Luftdruck von 0,80 bar und einem Ventil, - - einer Hochdruck-Sitzbank mit Ventil, - - einem sog. Heckspiegel (Montageplatte zur Anbringung/Montage eines optionalen Motors), - - einer Fußluftpumpe, - - einem Schulterriemen zum Transport des Bootes, - - zwei Adaptern für einen Rutenhalter und ein Echolot, - - einem Reparaturset, - - zwei Paddeln, - - einer Tragetasche und zwei Seitentaschen, - aufgrund des Umfangs und der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Schlauchboot den Charakter der Warenzusammenstellung. "Vergnügungsboot, aufblasbares Schlauchboot, nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht von 100 kg oder weniger"

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Kapitel 89

1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen (RV E8901000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 22 10, 8903 23 10, 8903 32 10, 8903 33 10, 8904 00 91 und 8906 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt (RV G8901000). 2. …

Abschnitt XVII

1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0 umfasst Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus, aufblasbare Boote (einschließlich Festrumpfschlauchboote), nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 8903.12.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 8903.12.00.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 8903.12.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 890312. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0?

8903.12.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 8903.12.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

8903.12.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 89 WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN > 8903 Jachten und andere Vergnügungs- oder Sportboote; Ruderboote und Kanus > 890312 nicht für den Einsatz mit einem Motor bestimmt und mit einem Leergewicht (Nettogewicht) von 100 kg oder weniger. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8903.12.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 8903.12.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI13563/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 8903.12.00.00.0?

Warennummer 8903.12.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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