Zolltarifnummer 8904.00.10.00.1: Schlepper, dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 8904.00.10.00.1 steht für Schlepper, dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
8904.00.10.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 89. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 8904.00.10.00.1
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 0
Einordnung im Zolltarif
- 89WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN
- 8904Schlepper und Schubschiffe
- 8904.00Schlepper und Schubschiffe
- 8904.00.10Schlepper
- 8904.00.10.00.1Schlepper, dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 8904.00.10.00.1
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Schlepper. Das sind Schiffe, die speziell zum Ziehen von anderen Einheiten konstruiert sind. Es gibt Schlepper für die Seeschifffahrt und Schlepper für die Binnenschifffahrt. Sie unterscheiden sich von anderen Wasserfahrzeugen durch ihren stabilen, besonders geformten Rumpf, ihre im Verhältnis zu ihrer Größe unproportional starken Maschinen und verschiedene Deckseinrichtungen zum Handhaben und Befestigen der Schlepptrossen, Schiffshaltetaue usw. B) Schubschiffe. Das sind Wasserfahrzeuge, die speziell zum Schieben von Barken, Leichtern usw. konstruiert sind. Erkennbar sind sie vor allem an ihrem abgeplatteten, zum Schieben eingerichteten Bug sowie an ihrem hoch gelegten Ruderhaus, das teleskopartig heb- und senkbar sein kann. …
1. Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge sind, wenn die Wasserfahrzeuggattung zweifelhaft ist, in die Position 8906 einzureihen (RV E8901000). Zusätzliche Anmerkungen 1. Zu den Unterpositionen 8901 10 10, 8901 20 10, 8901 30 10, 8901 90 10, 8902 00 10, 8903 22 10, 8903 23 10, 8903 32 10, 8903 33 10, 8904 00 91 und 8906 90 10 gehören nur Wasserfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind und deren größte Rumpflänge (ohne Berücksichtigung überragender Teile) 12 m oder mehr beträgt. Fischereifahrzeuge und Rettungsfahrzeuge, die ihrer Beschaffenheit nach seetüchtig sind, gelten ohne Rücksicht auf ihre Rumpflänge stets als Wasserfahrzeuge für die Seeschifffahrt (RV G8901000). 2. …
1. Zu Abschnitt XVII gehören nicht die in Position 9503 oder 9508 erfassten Waren sowie Rodelschlitten, Bobschlitten und dergleichen (Position 9506) (RV C1701000). 2. Folgende Waren sind nicht als „Teile“ oder als „Zubehör“ einzureihen, auch wenn sie erkennbar für Waren des Abschnitts XVII bestimmt sind: a) Dichtungen und dergleichen aus Stoffen aller Art (Einreihung nach Stoffbeschaffenheit oder nach Position 8484) sowie andere Waren aus Weichkautschuk (Position 4016) (RV C1702A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV C1702B00); c) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge) (RV C1702C00); d) Waren der Position 8306 (RV C1702D00); e) Maschinen, Apparate und Geräte der Positionen 8401 bis 8479 sowie Teile davon, ausgenommen Kühler für Waren dieses Absc …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 8904.00.10.00.1?
Die Zolltarifnummer 8904.00.10.00.1 umfasst Schlepper, dem Erwerb durch die Seeschiffahrt zu dienen bestimmt. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 8904.00.10.00.1?
Der Drittlandszollsatz für 8904.00.10.00.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 8904.00.10.00.1?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 890400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 8904.00.10.00.1?
8904.00.10.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 8904.00.10.00.1 im Zolltarif eingeordnet?
8904.00.10.00.1 steht in dieser Hierarchie: 89 WASSERFAHRZEUGE UND SCHWIMMENDE VORRICHTUNGEN > 8904 Schlepper und Schubschiffe > 890400 Schlepper und Schubschiffe > 89040010 Schlepper. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 8904.00.10.00.1?
Zu 8904.00.10.00.1 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 8904.00.10.00.1?
Warennummer 8904.00.10.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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