Zolltarifnummer 9001.10: Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, optische…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9001.10 steht für Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9001.10 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9001.10
- Drittlandszoll
- 2,9 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9001Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- 9001.10Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9001.10
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,9 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Fibre optique amplificatrice dotée de deux (2) connecteurs SMA haute puissance avec bague de serrage hexagonale (8mm), sans dissipateur. Longueur :1.61m.
Dle deklarovaných údajů se jedná o difuzní optické vlákno, které se používá k detekci předmětů v jeho blízkosti. Vlákno je složeno z opláštění, které je vyrobeno z akrylonitrilbutadienstyrenu, vnitřní část tvoří optická vlákna z polykarbonátu a hlavička vlákna je vyrobena z oceli se závitem M4. Snímací vzdálenost vlákna je 110 mm, minimální velikost snímaného objektu 0,2 mm, maximální možný ohyb vlákna 25° a hmotnost 40 g.
Sog. optische Fasern aus Glas, in Form von Glasfasern mit einer numerischen Apertur (Öffnungsweite) von 0,14 und einem Faserdurchmesser von 8,2 µm. Die Faserlänge beträgt bis zu 63 km pro Spule. Die Lichtleitfasern dienen zur spektralen Übertragung von Signalen in unterschiedlichen Wellenlängenbereichen. Die zu Transportzwecken auf Spulen aufgewickelte Ware wird als "optische Faser, andere als Kabel zur Bildübertragung, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9001 1090 10 und 9001 1090 30 genannt" eingereiht.
Optische Faser, sog. Einmodenfaser, bestehend aus einem optischen Kern aus germaniumdotierten Quarz, einem Mantel aus Quarz und einer zweilagigen Acrylatbeschichtung.
Lichtwellenleiterkabel, nicht zur Bildübertragung, kein Lichtwellenumkehrleiter, bestehend aus einer einzigen optischen Faser (Lichtwellenleiter aus einem Glasfaserkern, einem Mantel und einem Primärcoating) in einer Hülle aus Kunststoff, die mit Füllgarnen (Kevlar) und einem Außenmantel versehen ist. Das Lichtwellenleiterkabel ist mit einem Stecker (unterschiedlicher Bauart) konfektioniert.
Lichtwellenleiterkabel, nicht zur Bildübertragung, kein Lichtwellenumkehrleiter, bestehend aus einer einzigen optischen Faser (Lichtwellenleiter aus einem Glasfaserkern, einem Mantel und einem Primärcoating) in einer Hülle aus Kunststoff, die mit Füllgarnen (Kevlar) und einem Außenmantel versehen ist (900µm Faser). Das Lichtwellenleiterkabel ist mit zwei Anschlussstücken ( Stecker) versehen.
Lichtwellenleiterkabel, nicht zur Bildübertragung, kein Lichtwellenumkehrleiter, bestehend aus einer einzigen optischen Faser (Lichtwellenleiter aus einem Glasfaserkern, einem Mantel und einem Primärcoating) in einer Hülle aus Kunststoff (900µm Faser). Die Faser ist mit einem Stecker (unterschiedlicher Art) konfektioniert.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9001 10 10 und 9001 10 90: Nicht zu diesen Unterpositionen gehören ebenfalls Stecker und Kupplungen zum Verbinden von optischen Fasern sowie von Bündeln und Kabeln aus optischen Fasern. Siehe auch die Erläuterungen zu Unterposition 8536 70 00.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 477/2009 der Kommission vom 5. Juni 2009 (ABl. EU Nr. L 144, Seite 15) (RV L477/09): 1. Ein Erzeugnis, bestehend aus einer rechteckigen Platte aus teilvorgespanntem Glas, das mit mehreren anti-reflektierenden und absorbierenden Kunststoffschichten verbunden ist. Das Erzeugnis ist nicht gerahmt. Es wird bei der Herstellung von Plasmamonitoren verwendet. Unterposition 9001 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9001 und 9001 90 00. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-168/23: Tenor 1. Die Unterposition 8544 70 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 der Kommission vom 12. Oktober 2017 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie ein Kabel aus optischen Fasern, das aus einem optischen Kern und einem optischen Mantel besteht, die von einer ersten inneren Lage aus weichem Acrylat und einer zweiten Lage aus farbigem hartem Acrylat umgeben sind, nicht erfasst.
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9001.10?
Die Zolltarifnummer 9001.10 umfasst Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, optische Fasern sowie Bündel und Kabel aus optischen Fasern. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9001.10?
Der Drittlandszollsatz für 9001.10 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9001.10?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900110. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9001.10?
9001.10 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9001.10 im Zolltarif eingeordnet?
9001.10 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9001.10?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9001.10 erfasst, zum Beispiel FR-RTC-2016-000461. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9001.10?
HS-Unterposition 9001.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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