Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9001.50.41.40.0: Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9001.50.41.40.0 steht für Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,9 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9001.50.41.40.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9001.50.41.40.0
Drittlandszoll
2,9 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9001Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
  3. 9001.50Brillengläser aus anderen Stoffen
  4. 9001.50.41mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet, Einstärkengläser (unifokal)
  5. 9001.50.41.40Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen
  6. 9001.50.41.40.0Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9001.50.41.40.0

HS-Code9001.506 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9001.50.418 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9001.50.41.4010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9001.50.41.40.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,9 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI15679/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-16

Organische Brillengläser aus Kunststoff, beide Flächen fertig bearbeitet, mit Markierungen für den Optiker, jeweils in Form eines rohrunden Einstärkenglases mit Korrektionswirkung, von der zum Einpassen in eine Brillenfassung verwendeten Art, sphärisch oder torisch, in den Brechungsindices 1,5; 1,60; 1,67; 1,74, in Durchmessern von 65 - 75 mm, mit oder ohne Entspiegelung, weiß, getönt oder selbsttönend, wobei mindestens ein wesentliches Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen an den Gläsern noch vorzunehmen ist. Die Waren sind jeweils in einer etikettierten Tüte verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, aus anderen Stoffen als Glas, Einstärkenglas, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen" eingereiht.

DEBTI8984/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-08-09

Organisches Brillenglas aus Kunststoff, beide Flächen fertig bearbeitet, in Form eines rohrunden Einstärkenglases mit Korrektionswirkung, der zum Einpassen in eine Brillenfassung verwendeten Art, sphärisch oder torisch, mit Markierungen für den Optiker, weiß, getönt oder selbsttönend, in verschiedenen Brechungsindices (1,5; 1,60; 1,67; 1,74), in Durchmessern von 50 bis 80 mm, wobei mindestens ein wesentliches Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen an den Gläsern noch vorzunehmen ist. Die Gläser sind jeweils in einer etikettierten Tüte verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, Einstärkengläser, aus anderen Stoffen als Glas, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9001

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern sowie Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544. Optische Fasern bestehen aus konzentrischen Glas- oder Kunststoffschichten mit unterschiedlichen Brechungsindizes. Fasern aus Glas sind mit einer sehr dünnen, mit bloßem Auge nicht erkennbaren Kunststoffschicht überzogen, die ihnen eine gewisse Flexibilität verleiht. Optische Fasern werden gewöhnlich in Rollen gestellt und können eine Länge von mehreren Kilometern haben. Sie werden zum Herstellen von Bündeln und Kabeln aus optischen Fasern verwendet. Bündel aus optischen Fasern können starr sein, in diesem Fall sind sie in ihrer gesamten Länge mit einem Bindemittel agglomeriert, oder flexibel sein, in diesem Fall sind sie nur an ihren Enden verbunden. …

Pos. 9001

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 477/2009 der Kommission vom 5. Juni 2009 (ABl. EU Nr. L 144, Seite 15) (RV L477/09): 1. Ein Erzeugnis, bestehend aus einer rechteckigen Platte aus teilvorgespanntem Glas, das mit mehreren anti-reflektierenden und absorbierenden Kunststoffschichten verbunden ist. Das Erzeugnis ist nicht gerahmt. Es wird bei der Herstellung von Plasmamonitoren verwendet. Unterposition 9001 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9001 und 9001 90 00. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. …

Pos. 9001

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-168/23: Tenor 1. Die Unterposition 8544 70 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 der Kommission vom 12. Oktober 2017 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie ein Kabel aus optischen Fasern, das aus einem optischen Kern und einem optischen Mantel besteht, die von einer ersten inneren Lage aus weichem Acrylat und einer zweiten Lage aus farbigem hartem Acrylat umgeben sind, nicht erfasst.

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9001.50.41.40.0?

Die Zolltarifnummer 9001.50.41.40.0 umfasst Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9001.50.41.40.0?

Der Drittlandszollsatz für 9001.50.41.40.0 beträgt 2,9 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9001.50.41.40.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900150. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9001.50.41.40.0?

9001.50.41.40.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9001.50.41.40.0 im Zolltarif eingeordnet?

9001.50.41.40.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900150 Brillengläser aus anderen Stoffen > 90015041 mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet, Einstärkengläser (unifokal) > 9001504140 Organisches rohkantiges Brillenglas mit Korrektionswirkung, beide Flächen fertig bearbeitet zur Beschichtung, Färbung, Randbearbeitung, Befestigung oder jedem anderen wesentlichen Verfahren zur Herstellung von Korrektionsbrillen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9001.50.41.40.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9001.50.41.40.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI15679/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9001.50.41.40.0?

Warennummer 9001.50.41.40.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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