Zolltarifnummer 9001.90.00: Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9001.90.00 steht für Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9001.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9001.90.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9001Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- 9001.90andere
- 9001.90.00Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9001.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 6A004Optical equipment and components, as follows:
- 6A005"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:
- 6A004Optical equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
"Laser-Ablenkspiegel aus Siliziumkarbid", in Form einer unfertigen Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem polierten, ovalen Spiegel aus Siliziumkarbid, noch ohne optische Beschichtung. Daher liegt eine unfertige Ware vor, die jedoch aufgrund ihrer bereits erhaltenen Form und Bearbeitung erkennen lässt, dass sie ausschließlich zur Herstellung von optischen Ablenkspiegeln verwendet wird. Die fertigen Spiegel reflektieren ca. 99 , 5% der gewünschten Wellenlänge mit einer Ebenheit von ~150nm. Der Ablenkspiegel wird in Galvanometer-Laserscannern verbaut. Er ist in einer etikettierten Kunststoffschachtel mit Klappdeckel verpackt. Die Ware wird als "optischer Spiegel, nicht aus nicht optisch bearbeitetem Glas, nicht gefasst, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9001 10 bis 9001 50 erfasst" eingereiht.
Beschichteter FSM-Spiegel, in Form eines runden Spiegels aus Siliciumcarbid, plan, poliert (WF Lambda/4 PV) und mit einer speziellen Silberbeschichtung versehen, Durchmesser: ca. 2 , 9 cm, an der Rückseite ausgeformt mit Ansatzstück mit vier Bohrlöchern. Die Ware wird als schneller Kippspiegel in verschiedenen optischen Geräten (Kamera, Teleskop, etc.) sowie in elektrooptischen System in der Luft- und Raumfahrt verwendet. Der Spiegel ist mit Vlies-Tuch und Schaumstoffpolsterung in einer etikettierten Kunststoff-Klappbox verpackt Die Ware wird als "optischer Spiegel, nicht aus nicht optisch bearbeitetem Glas, nicht gefasst, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9001 10 bis 9001 50 erfasst" eingereiht.
"Laser-Ablenkspiegel aus Siliziumkarbid", im Wesentlichen bestehend aus einem polierten, ovalen Spiegel aus Siliziumkarbid mit einer optischen Beschichtung aus einer Silberschicht, die mit einem TiO2/SiO2 dielektrischen Schichtstapel geboostert ist. Die Schichtdicke beträgt etwa 5 µm. Der Spiegel reflektiert ca. 99 , 5% der Wellenlängen 1060-1090 nm, mit einer Ebenheit von ~150 nm. Der Ablenkspiegel wird in Galvanometer-Laserscannern verbaut. Er ist in einer etikettierten Kunststoffschachtel mit Klappdeckel verpackt. Die Ware wird als "optischer Spiegel, nicht aus nicht optisch bearbeitetem Glas, nicht gefasst, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9001 10 bis 9001 50 erfasst" eingereiht.
Sogenannte Siliciumlinsen aus mit Bor und Phosphor dotiertem Silicium, in Form einer unfertigen Ware (Rohling), bestehend aus konvex gewölbten Scheiben, in unterschiedlichen Größen, die durch sphärisches Schleifen mit einer CNC gesteuerten, optischen Bearbeitungsmaschine anhand einer technischen Zeichnung bereits optisch bearbeitet wurden. Sie können je nach Positionierung in einem Linsensystem z. B. als Sammel- oder als Kollimationslinsen eingesetzt werden.. Es handelt sich um noch weiter zu bearbeitende, sphärisch geschliffene Linsenrohlinge, die bereits eine Ablenkung des Lichts durch gezielte Brechung bewirken und die aufgrund ihrer bereits erhaltenen Form und Bearbeitung erkennen lassen, dass sie ausschließlich zur Herstellung von optischen Linsen verwendet werden können. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Waren werden als "optische Linsen aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), nicht in den Unterpositionen (HS) 9001 10 bis 9001 50 genannt" eingereiht.
Sog. Prismenfolien, in zwei Ausführungen, speziell entwickelt zur Steuerung der Winkelabgabe des Lichts von Flüssigkristallanzeigen (sog. LCDs). Die (Brightness Enhancement Film=)BEF-Folien bestehen aus Acrylprismen, mit denen ein PET-Substrat beschichtet ist. Die rechteckig zugeschnittenen Folien mit einer abgeschrägten Ecke weisen Gesamtdicken von 0,15 bzw. 0,21 mm auf und sind beidseitig mit einer abziehbaren Schutzfolie versehen. Sie ändern die Winkelverteilung des Lichts und kollimieren es teilweise in einer Dimension. Dies geschieht durch mikroreplizierte prismatische Strukturen, die kleinen Prismen entsprechen. Tritt eine gleichmäßige Winkellichtquelle durch eine BEF-Folie, wird das Licht in einer Dimension verändert, auch als teilweise kollimiert bezeichnet, sodass das Licht nicht mehr kreisförmig ist. So gelangt mehr Licht zum Betrachter und die axiale Helligkeit wird erhöht. Licht, das normalerweise in einem hohen Winkel abgestrahlt würde, erreicht auf diese Weise das Auge des Betrachters. Ein Teil des Lichts trifft in solch einem Winkel auf das Prisma, dass es zum Auge des Betrachters umgeleitet wird, während ein anderer Teil so auf das Prisma trifft, dass es um das Prisma herum und zurück in das Hintergrundbeleuchtungssystem von Fahrzeugen aller Art reflektiert wird. BEF-Folien können allein verwendet werden oder zwei Folien können im 90-Grad-Winkel zueinander gekreuzt werden, um das Licht horizontal und vertikal zu kollimieren. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "anderes optisches Element als Linsen, Prismen oder Spiegel, nicht gefasst, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, nicht von den Unterpositionen (HS) 9001 10 bis 9001 50 erfasst" eingereiht.
Een zogenoemde kristalkwartsgolfplaat met -volgens opgave- onder andere de volgende uiterlijke en technische kenmerken: - een optisch element dat een faseverschil veroorzaakt tussen de gewone en de buitengewone stralen; - voor optische toepassingen in bijvoorbeeld halfgeleiderlithografiesystemen, hoog nauwkeurig lasersystemen en microscopen; - vervaardigd van hoogwaardig synthetisch kwarts; - gecoat om breuken te voorkomen; - golflengte 193 tot 930 nm; - breking van 90° of 180° met een bandbreedte van 5°; - faseverschil 1/2 – 1/4multi; - niet gemonteerd; - vierkant met een afgesneden hoek of rond met een platte onderkant;- een dikte van 0,8 ~ 10 mm; - afmetingen variërend tussen 10 mm vierkant / ø14 en 25 mm vierkant / ø30.
Ungefasste optische Spiegel in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Quader aus optisch bearbeitetem Glas, welcher einseitig eine konkave Oberfläche aufweist. Einige Modelle werden mit einer Beschichtung aus z. B. Platin versehen. Die Spiegel dienen im Rahmen wissenschaftlicher Experimente der zielgerichtete Reflexion ultravioletter Strahlung. Die Waren werden als "optische Spiegel, nicht aus nicht optisch bearbeitem Glas, nicht gefasst, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9001 10 bis 9001 50 erfasst" eingereiht.
Sog. optische Infrarotfilter für Anästhesiegeräte, in Form von quadratischen Plättchen (Kantenlänge 5 mm, Dicke 0,5 mm), ausgesägt aus einem Wafer aus Quarz (alternativ:Silizium, Germanium oder Saphir). Die Filter werden als Interferenzfilter in Detektoren für Anästhesiegeräte eingebaut. Mehrere Exemplare sind auf einem "waffletray" in einer Kunststoffbox verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optische Elemente, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, ungefasst, andere als in den Unterpositionen (HS) 9001 10 bis 9001 50 genannt " eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterpositionen 9001 90 00: Hierher gehören z. B. auch: 1. Rubine und andere optische Elemente für „Laser“; 2. Fresnelsche Linsen aus Kunststoff, die z. B. nach Einsetzen in ein Gestell als Vergrößerungsschirme für Fernsehempfangsgeräte verwendet werden.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 477/2009 der Kommission vom 5. Juni 2009 (ABl. EU Nr. L 144, Seite 15) (RV L477/09): 1. Ein Erzeugnis, bestehend aus einer rechteckigen Platte aus teilvorgespanntem Glas, das mit mehreren anti-reflektierenden und absorbierenden Kunststoffschichten verbunden ist. Das Erzeugnis ist nicht gerahmt. Es wird bei der Herstellung von Plasmamonitoren verwendet. Unterposition 9001 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9001 und 9001 90 00. Die Kunststoffschichten verleihen dem Erzeugnis die Merkmale eines optischen Elements. Eine Einreihung in die Position 7007 als Sicherheitsglas, bestehend aus vorgespanntem Glas bzw. aus Verbundglas, ist daher ausgeschlossen. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Gerichtshofs (Achte Kammer) vom 27. Juni 2024 in der Rechtssache C-168/23: Tenor 1. Die Unterposition 8544 70 00 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der durch die Verordnung (EU) Nr. 254/2000 des Rates vom 31. Januar 2000 und durch die Durchführungsverordnung (EU) 2017/1925 der Kommission vom 12. Oktober 2017 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass sie ein Kabel aus optischen Fasern, das aus einem optischen Kern und einem optischen Mantel besteht, die von einer ersten inneren Lage aus weichem Acrylat und einer zweiten Lage aus farbigem hartem Acrylat umgeben sind, nicht erfasst.
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9001.90.00?
Die Zolltarifnummer 9001.90.00 umfasst Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9001.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 9001.90.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9001.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900190. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9001.90.00?
9001.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9001.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
9001.90.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9001 Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900190 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9001.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9001.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI37457/25-3. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9001.90.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9001.90.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 6A004, 6A005, 6A004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9001.90.00?
KN-Code 9001.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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