Zolltarifnummer 9002.11.00.90.0: Objektive, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9002.11.00.90.0 steht für Objektive, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 6,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9002.11.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9002.11.00.90.0
- Drittlandszoll
- 6,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9002Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- 9002.11für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
- 9002.11.00Objektive, für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate
- 9002.11.00.90andere
- 9002.11.00.90.0Objektive, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9002.11.00.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 6,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3B001fEquipment for the manufacturing of semiconductor devices or materials, as follows and specially designed components and accessories therefor:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Manuelles, infrarotkorrigiertes Objektiv, im Wesentlichen bestehend aus einem gefassten Linsensystem, mit mehreren Linsen aus optisch bearbeitetem Glas in einem annähernd zylindrischen Metallgehäuse (max. Durchmesser: 64.5 mm; Gesamtlänge: 105 mm, Gewicht: 167g), Sensorgröße: 1/1.8" (ø 9mm), Brennweite: 4-13 mm, Blendenbereich: F/1.5 - nah, Auflösung: 5 MP, manuelle Blende, manueller Fokus. Das temperaturresistente (-20°C to +60°C) und mit einem C-Mount-Anschluss ausgestattete Objektiv ist zum Anbau an Überwachungskameras bestimmt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektiv für Kameras, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9002 1100 18 bis 9002 1100 85 erfasst" eingereiht.
Infrarotkorrigiertes Objektiv, zur Überwachung, mit Motor, im Wesentlichen bestehend aus einem gefassten Linsensystem, mit mehreren Linsen aus optisch bearbeitetem Glas in einem annähernd zylindrischen Metallgehäuse (max. Durchmesser: 64.5 mm; opt. Gesamtlänge: 105.5 mm Gewicht: 172 g), mit Auto-Iris-DC-Blende, Sensorgröße: 1/1.8", Brennweite: 4-13 mm, Blendenbereich: F/1.5 - nah, Auflösung: 5 MP, mit Kabelverbindung. Das temperaturresistente (-10°C bis + 60°C) und mit einem C-Mount-Anschluss ausgestattete Objektiv ist zum Anbau an Überwachungskameras (CCTV) bestimmt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektiv für Kameras, nicht von den Unterpositionen (TARIC) 9002 1100 18 bis 9002 1100 85 erfasst" eingereiht.
Objektiv, in Form eines gefassten Linsensystems aus optisch bearbeitetem Glas in einem zylindrischen Gehäuse, mit manueller Fokussierung, einem Durchmesser von 37 mm, einer Länge von ca. 59,8 mm und einem Gewicht von 86 g. Das Objektiv verfügt über eine Brennweite von 8 mm, einen Blendenbereich von F/2,4 bis F/16 und wird für Nahaufnahmen verwendet. Das Objektiv dient fotografischen Zwecken. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), Objektiv für Kameras, nicht von den Unterpositionen TARIC 9002 1100 15 bis 9002 1100 85 erfasst" eingereiht.
"Black Eye 3-Pack G4 Weitwinkel + Macro + FisheyeP/N: G4CB002, 3er-Pack", in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus folgenden Bestandteilen: 1. Ein mit einem 20-fach Macro-Objektiv verschraubtes 155° Weitwinkel-Objektiv für Weitwinkelaufnahmen sowie für Makroaufnahmen bei Einzelnutzung des Macro-Objektivs und ein 180°-Winkel-Fischaugen-Objektiv. Die Objektive bestehen aus optisch bearbeiteten Glaslinsen mit einer doppelseitigen AR-Beschichtung in einer Metallfassung. Sie bilden die charakterbestimmenden Bestandteile der Warenzusammenstellung im Hinblick auf die Verwendung als Objektive für eine Smartphone-Kamera. 2. Ein Kunststoffclip (ASB-Kunststoff) zur Befestigung der Objektive an einem Smartphone (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). 3. Zwei Kunststoffabdeckungen zum Schutz der Linsen. 4. Ein Microfaser- / Polyester-Beutel als Transportschutz. Alle Bestandteile sind in einer gemeinsamen Verpackung aufgemacht. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), Objektive für Kameras, andere als in den Unterpositionen (TARIC) 9002 1100 15 bis 9002 1100 85 genannt" eingereiht.
So genanntes Objektiv für Sichtgeräte bzw. Kameras, im Wesentlichen bestehend aus einem zylindrischen Gehäuse mit einem Linsensystem mit Linsen aus optisch bearbeitetem Quarzglas (zur äußeren Form siehe Foto in der Anlage). Das Objektiv verfügt je nach Ausführung über eine Brennweite von 25 mm (Maße: H x D: 93,7 x 60,0 mm), 35 mm (H x D: 101,2 x 62,0 mm) oder 50 mm (H x D: 99,0 x 62,0 mm). Die Ware wird in Scan-Kameras eingebaut. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektiv für Kameras, andere als in Unterposition (TARIC) 9002 1100 10 bis 9002 1100 85 genannt" eingereiht.
Sog. Objektiv, im Wesentlichen bestehend aus einer pilzförmigen Fassung aus unedlem Metall mit einem maximalen Durchmesser auf der Oberseite von ca. 17 mm und auf der Unterseite von ca. 9 mm (siehe Abbildung in der Anlage). In der Ware sind Linsen aus optisch bearbeitetem Glas und Kunststoff verbaut. Die Ware hat ein Gewicht von ca. 4,4 g. Das Objektiv besitzt eine Brennweite von 1,39 mm und kann Wellenlängen von 400 bis 650 nm erfassen. Die Ware ist dazu bestimmt, in Kameras eingebaut zu werden, die wiederum in Kraftfahrzeugen installiert werden und Bestandteil des Fahrerassistenzsystems sind. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektiv für Kameras, andere als in Unterposition (TARIC) 9002 1100 10 bis 9002 1100 85 genannt" eingereiht.
Sog. Objektiv, im Wesentlichen bestehend aus einer zylinderförmigen Fassung aus unedlem Metall mit einer Länge von ca. 20,5 mm, einem Durchmesser von ca. 10 mm und einer scheibenartigen Verdickung an einem Ende der Ware mit einer Breite von insgesamt ca. 18 mm (siehe Abbildung in der Anlage). In der Ware sind Linsen aus optisch bearbeitetem Glas und aus Kunststoff verbaut. Die Ware hat ein Gewicht von ca. 12 g. Das Objektiv besitzt eine Brennweite von 4,63 mm und kann Wellenlängen von 410 bis 720 nm erfassen. Die Ware ist dazu bestimmt, in Kameras eingebaut zu werden, die wiederum in Kraftfahrzeugen installiert werden und Bestandteil des Fahrerassistenzsystems sind. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektiv für Kameras, andere als in Unterposition (TARIC) 9002 1100 10 bis 9002 1100 85 genannt" eingereiht.
Sog. Objektiv, im Wesentlichen bestehend aus einer zylinderförmigen Fassung aus unedlem Metall mit einer Länge von ca. 20 mm, einem Durchmesser von ca. 10 mm und einer schräken Verdickung in der Mitte der Ware mit einer zusätzlichen Breite von insgesamt 5 mm (siehe Abbildung in der Anlage). In der Ware sind Linsen aus optisch bearbeitetem Glas und aus Kunststoff verbaut. Die Ware hat ein Gewicht von ca. 11,6 g. Das Objektiv besitzt eine Brennweite von 4,63 mm und kann Wellenlängen von 410 bis 720 nm erfassen. Die Ware ist dazu bestimmt, in Kameras eingebaut zu werden, die wiederum in Kraftfahrzeugen installiert werden und Bestandteil des Fahrspursicherungssystems und anderer Fahrzeugassistenzsysteme sind. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, nicht aus optisch nicht bearbeitetem Glas, Objektiv für Kameras, andere als in Unterposition (TARIC) 9002 1100 10 bis 9002 1100 85 genannt" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Mit Ausnahme der medizinischen Brillengläser, die gefasst Brillen, Klemmer und ähnliche Waren der Pos. 9004 sind, gehören zu dieser Position die gleichen Waren, die in den Erläuterungen zu Pos. 9001 unter B), C) und D) aufgeführt sind, wenn sie zum An- oder Einbau für Instrumente, Apparate und Geräte aller Art gefasst (d. h. in einen Ring montiert, gerahmt, auf einem Träger aufgebracht usw.) sind und gesondert gestellt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um Waren, die dazu hergestellt sind, in andere Elemente eingebaut zu werden, um so einen bestimmten Apparat usw. oder Apparate- usw. -teil zu bilden; infolgedessen sind Waren hier ausgenommen, die selbst bereits eindeutig selbständige Waren sind, wie z. B. Handlupen (Pos. 9013), Spiegel zu medizinischen oder zahnärztlichen Zwecken (Pos. 9018). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 48/90 der Kommission vom 9. Januar 1990 (RV L 48/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Optisches Element, bestehend aus einer achteckigen Linse aus Acrylharz, die auf einer einfachen, metallenen Unterlage befestigt ist, von der für die Montage von Tageslichtprojektoren verwendeten Art. Unterposition 9002 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9002 und 9002 90 00. Aufgrund der Befestigung auf der metallenen Unterlage wird das Element als gefasst angesehen. Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9002.11.00.90.0?
Die Zolltarifnummer 9002.11.00.90.0 umfasst Objektive, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9002.11.00.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 9002.11.00.90.0 beträgt 6,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9002.11.00.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900211. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9002.11.00.90.0?
9002.11.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9002.11.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
9002.11.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900211 für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate > 90021100 Objektive, für Kameras, Projektoren oder fotografische oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate > 9002110090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9002.11.00.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9002.11.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI59922/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9002.11.00.90.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9002.11.00.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3B001f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9002.11.00.90.0?
Warennummer 9002.11.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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