Zolltarifnummer 9002.19.00.00.0: Objektive, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9002.19.00.00.0 steht für Objektive, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9002.19.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9002.19.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9002Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- 9002.19andere
- 9002.19.00.00.0Objektive, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9002.19.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 3B001fEquipment for the manufacturing of semiconductor devices or materials, as follows and specially designed components and accessories therefor:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Endokoppler, in drei Ausführungen, der in den sog. Kamerakopf eines medizinischen Endoskops eingebaut wird. Er besteht aus Linsensystemen aus Konkav-, Konvex- und Plankonvexlinsen, auch zu Achromaten zusammengesetzt, aus optisch bearbeitetem Glas, in einem zylindrischen Gehäuse. Die Linsengeometrie wurde speziell berechnet und dient dazu, die parallel einfallenden Strahlen auf der Imagerfläche abzubilden. Der Endokoppler bildet das Objektiv im sog. Kamerakopf von medizinischen Endoskopen. Zur äußeren Form siehe Abbildungen in Anlage. Die Ware wird als "gefasstes, optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, aus optisch bearbeitetem Glas, Objektiv, nicht für Kameras, Projektoren oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate bestimmt" eingereiht.
"Thermal Objektiv", Objektiv für Wärmebildkameras mit Temperaturmessung (zolltariflich einem Pyrometer entsprechend), in Form von fünf Linsenbaugruppen aus Germanium, gefasst in einem zylindrischen Metallgehäuse, mit elektronischer und elektrischer Ausstattung zum Anschluss an die sog. Wärmebildkamera und zur Stromversorgung für die motorisierte Zoom-Funktion. Zur äußeren Form siehe rechtes Modell auf der Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, nicht aus nicht optisch bearbeitetem Glas, Objektiv, nicht für Kameras, Projektoren oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate bestimmt" eingereiht.
Sog. Endokoppler, in drei Ausführungen, der in den sog. Kamerakopf eines medizinischen Endoskops eingebaut wird. Er besteht aus Linsensystemen aus Konkav-, Konvex- und Plankonvexlinsen, auch zu Achromaten zusammengesetzt, aus optisch bearbeitetem Glas, in einem zylindrischen Gehäuse. Die Linsengeometrie wurde speziell berechnet und dient dazu, die parallel einfallenden Strahlen auf der Imagerfläche abzubilden. Der Endokoppler bildet das Objektiv im sog. Kamerakopf von medizinischen Endoskopen. Zur äußeren Form siehe Abbildungen in Anlage. Die Ware wird als "gefasstes, optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, aus optisch bearbeitetem Glas, Objektiv, nicht für Kameras, Projektoren oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate bestimmt" eingereiht.
Objektiv, in Form eines rohrförmigen Gehäuses mit einer abgeschrägten Seite (Durchmesser: 3,78 mm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit vier optischen Elementen aus optisch bearbeitetem Glass, zwei Distanzen und einer Blende. Die Ware wird in ein medizinisches Endoskop (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) eingebaut und ist dort Teil der Bildgebungskette. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, aus optisch bearbeitetem Glas, Objektiv, nicht für Kameras, Projektoren oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate bestimmt" eingereiht.
Objektiv, im Wesentlichen bestehend aus zwei Linsen aus optisch bearbeitetem Glas in einem annähernd zylindrischen Gehäuse aus unedlem Metall (Durchmesser ca. 25 mm, Länge ca. 45 mm) mit einem Außengewinde an der dem zu betrachtenden Objekt abgewandten Seite (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das fokussierbare Objektiv liefert eine bis zu 20 fache Vergrößerung und wird in ein Instrument zur optischen Vermessung von Eindrücken in Oberflächen eingebaut. Das Erzeugnis ist über das Außengewinde mit einem schwarzen Kunststoffdeckel verschraubt und dergestalt zu Transportzwecken auf eine klarsichtige Kunststoffdose geschraubt. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element für Instrumente, Apparate und Geräte, aus optisch bearbeitetem Glas, Objektiv, nicht für Kameras, Projektoren oder kinematografische Vergrößerungs- oder Verkleinerungsapparate bestimmt"" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Mit Ausnahme der medizinischen Brillengläser, die gefasst Brillen, Klemmer und ähnliche Waren der Pos. 9004 sind, gehören zu dieser Position die gleichen Waren, die in den Erläuterungen zu Pos. 9001 unter B), C) und D) aufgeführt sind, wenn sie zum An- oder Einbau für Instrumente, Apparate und Geräte aller Art gefasst (d. h. in einen Ring montiert, gerahmt, auf einem Träger aufgebracht usw.) sind und gesondert gestellt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um Waren, die dazu hergestellt sind, in andere Elemente eingebaut zu werden, um so einen bestimmten Apparat usw. oder Apparate- usw. -teil zu bilden; infolgedessen sind Waren hier ausgenommen, die selbst bereits eindeutig selbständige Waren sind, wie z. B. Handlupen (Pos. 9013), Spiegel zu medizinischen oder zahnärztlichen Zwecken (Pos. 9018). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 48/90 der Kommission vom 9. Januar 1990 (RV L 48/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Optisches Element, bestehend aus einer achteckigen Linse aus Acrylharz, die auf einer einfachen, metallenen Unterlage befestigt ist, von der für die Montage von Tageslichtprojektoren verwendeten Art. Unterposition 9002 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9002 und 9002 90 00. Aufgrund der Befestigung auf der metallenen Unterlage wird das Element als gefasst angesehen. Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9002.19.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9002.19.00.00.0 umfasst Objektive, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9002.19.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9002.19.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9002.19.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900219. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9002.19.00.00.0?
9002.19.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9002.19.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9002.19.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900219 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9002.19.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9002.19.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16710/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9002.19.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9002.19.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3B001f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9002.19.00.00.0?
Warennummer 9002.19.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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