Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9002.20.00.00.0: Filter

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9002.20.00.00.0 steht für Filter. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9002.20.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9002.20.00.00.0
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9002Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
  3. 9002.20Filter
  4. 9002.20.00.00.0Filter

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9002.20.00.00.0

HS-Code9002.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9002.20.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9002.20.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9002.20.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 3B001fEquipment for the manufacturing of semiconductor devices or materials, as follows and specially designed components and accessories therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI46413/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-03-18

So genannter Filter gefasst, im Wesentlichen bestehend aus einem kreisrunden optisch bearbeitetem Glas (Maße: 25,2 x 35,6 x 2,0 mm; zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage) mit einer Sputterbeschichtung die den optischen Effekt bewirkt und einer Fassung. Es handelt sich um einen Dünnschicht-Filter. Die Ware dient der Filterung von Lichtstrahlen und filtert Licht, das nicht im Wellenlängenbereich von 754 bis 766 nm liegt(Bandpass-Filter); Licht im Wellenlängenbereich von über 1100 nm wird nicht gefiltert. Der Filter ist besonders für die Verwendung in Fluoreszenz Instrumenten (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) geeignet. Die Ware wird als "optisches Element, aus Stoffen aller Art, für Instrumente und Geräte, gefasst, nicht aus nicht optisch bearbeiteten Glas, Filter" eingereiht.

DEBTI61820/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-06-18

Sog. Bandpassfilter, im Wesentlichen bestehend aus einem runden, im Durchmesser ca. 24,4 mm messenden, in einem Aluminiumring mit Außengewinde zum Einschrauben in ein C-Mount Gewinde gefassten Filter aus durch Schneiden, Schleifen und Polieren bearbeitetem, mit einer Beschichtung versehenem Glas (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Vorrichtung wird zwischen Objektiv und Sensorchip einer Bildverarbeitungskamera (sämtlich nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) montiert und dient der Verbesserung des Signal-Rauschverhältnisses und dem Ausblenden störenden Hintergrundlichtes durch das Herausfiltern unerwünschter Wellenlängen. Je nach Ausführung beträgt die transmittierte Zentralwellenlänge 635, 660, 850, 780, 810 oder 830 nm bei einer Bandbreite von 20, 40 oder 70 nm. Die Ware wird als "optisches Element, aus Stoffen aller Art, für Instrumente und Geräte, gefasst, nicht aus nicht optisch bearbeiteten Glas, Filter" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9002

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Mit Ausnahme der medizinischen Brillengläser, die gefasst Brillen, Klemmer und ähnliche Waren der Pos. 9004 sind, gehören zu dieser Position die gleichen Waren, die in den Erläuterungen zu Pos. 9001 unter B), C) und D) aufgeführt sind, wenn sie zum An- oder Einbau für Instrumente, Apparate und Geräte aller Art gefasst (d. h. in einen Ring montiert, gerahmt, auf einem Träger aufgebracht usw.) sind und gesondert gestellt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um Waren, die dazu hergestellt sind, in andere Elemente eingebaut zu werden, um so einen bestimmten Apparat usw. oder Apparate- usw. -teil zu bilden; infolgedessen sind Waren hier ausgenommen, die selbst bereits eindeutig selbständige Waren sind, wie z. B. Handlupen (Pos. 9013), Spiegel zu medizinischen oder zahnärztlichen Zwecken (Pos. 9018). …

Pos. 9002

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 48/90 der Kommission vom 9. Januar 1990 (RV L 48/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Optisches Element, bestehend aus einer achteckigen Linse aus Acrylharz, die auf einer einfachen, metallenen Unterlage befestigt ist, von der für die Montage von Tageslichtprojektoren verwendeten Art. Unterposition 9002 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9002 und 9002 90 00. Aufgrund der Befestigung auf der metallenen Unterlage wird das Element als gefasst angesehen. Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9002.20.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9002.20.00.00.0 umfasst Filter. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9002.20.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9002.20.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9002.20.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900220. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9002.20.00.00.0?

9002.20.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9002.20.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9002.20.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900220 Filter. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9002.20.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9002.20.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI46413/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9002.20.00.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9002.20.00.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 3B001f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9002.20.00.00.0?

Warennummer 9002.20.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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