Zolltarifnummer 9002.90.00.00: Linsen, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9002.90.00.00 steht für Linsen, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9002.90.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9002.90.00.00
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9002Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- 9002.90andere
- 9002.90.00.00Linsen, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9002.90.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 6A004Optical equipment and components, as follows:
- 6A005"Lasers", other than those specified in 0B001.g.5. or 0B001.h.6., components and optical equipment, as follows:
- 6A203Cameras and components, other than those specified in 6A003, as follows:
- 6A004bOptical equipment and components, as follows:
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Optisches Element in Form einer TIR – Linse (Total Internal Reflection lens), - bestehend aus einem annähernd stumpf-parabolförmigen Kunststoffspritzgussteil (optisches Element), einer Fassung aus unedlem Metall (Aluminiumlegierung) mit Bajonett-Montagevorrichtung und einem Klemmring zum Fixieren des optischen Elements. Der Kunststoffspritzgussteil weist an der Rückseite eine hohlzylindrische Ausformung sowie eine konvexe Oberfläche auf, welche zusätzlich mit konvexen, wabenförmig angeordneten Mikrolinsen versehen ist. Die Frontseite ist zu einer konvex-konkaven, asphärischen Oberfläche ausgeformt. Auf der seitlichen, parabolförmigen Oberfläche befinden sich konvexe Facetten. - dient zum optischen Bündeln der Lichtstrahlen einer LED-Lichtquelle auf einen Abstrahlwinkel von ca. 36 Grad - Abmessungen: ca. 50 x 26 mm (DxH) (Angaben laut Antragsteller) (Abbildung siehe Anlage)
Einzelfaser-Kollimator / 1310/1550NM SINGLE FIBER MM COLLIMATOR, GRADE A, 5MM WD, Artikel-Nr.: 1CL35P005SSC25240, in Form eines kombinierten Geräts, im Wesentlichen bestehend aus einer in einem zylindrischen Gehäuse aus Edelstahl mit Glaseinsatz eingebauten, optischen Linse aus optisch bearbeitetem Glas mit einer optischen Beschichtung auf der Endfläche, die mit einem 0,24 m langen optischen Lichtleiter aus Glasfaser im PVC-Mantel verbunden ist. Die Ware dient dem Einkoppeln bzw. Auskoppeln von Licht in eine oder aus einer optischen Faser, wobei die Strahlen durch die Linse kollimiert werden. Der Kollimator ist für Wellenlängen von 1310 bzw. 1550 nm ausgelegt und dient zur Laserstrahlkollimierung, für LAN, CATV, für faseroptische Instrumente, für faseroptische Laboranwendungen u.a. Dies stellt die Hauptfunktion gegenüber der Weiterleitung des Lichtstrahls in der optischen Faser dar. Zur äußeren Form siehe Datenblatt in der Anlage. Die Ware wird als "optisches Element, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), anderes als in den Unterpositionen (HS) 9002 11 bis 9002 20 genannt" eingereiht.
Prismi di vetro borosilicato con trattamento di alluminatura al 98%. I prismi hanno dimensioni che variano dai 5 cm agli 8 cm e si presentano trasparenti, con un lato alluminato. I prismi sono destinati ad essere montati all'interno dei segnali luminosi e la loro funzione è quella di deviare la luce led del segnale aeroportuale in direzioni definite in base a dei precisi standard.
Sog. 2x Konverter T2, im Wesentlichen bestehend aus einer mehrfach vergüteten Linse aus optisch bearbeitetem Glas, in einem zylindrischen Metallgehäuse mit Anschlussgewinde (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage) Die Ware wird zwischen Kamerabody und Objektiv montiert, um die Brennweite des angesetzten Objektivs um das 2-fache zu verlängern. Physikalisch bedingt ergibt sich daraus ein Lichtverlust von zwei Blenden. Der Konverter kann an allen Objektiven mit T2-Anschluss verwendet und über einen entsprechenden Adapter an diverse Spiegelreflexkameras angeschlossen werden. Der Artikel ist in einem Karton verpackt und dient dazu, bei unveränderter Naheinstellgrenze des Grundobjektivs, gleichzeitig einen entsprechend größeren maximalen Abbildungsmaßstab zu erzielen. Die Ware wird als "gefasstes optisches Element, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (HS) 9002 11 bis 9002 20 genannt " eingereiht.
Zwei Kabelbäume aus optischen Fasern mit Linsen und Steckern an den jeweiligen Enden, in Form einer kombinierten Maschine, bestehend aus Bündeln aus nicht umhüllten Lichtwellenleitern für den Download sowie aus umhüllten Fasern (farbige Ummantelung und gemeinsame Schutzhülle) für den Upload, mutmaßlich aus Kunststoff, mit einem Anschlussstück zum Anschluss an eine Sendeelektronik (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) an einem Ende und am anderen Ende mit Steckverbindungen an jedem einzelnen Lichtleiter versehen, der jeweils mit einer in einem Kunststoffgehäuse gefassten Sammellinse aus Kunststoff verbunden ist. Die Kabelbäume aus gefassten optischen Linsen mit optischen Lichtwellenleitern dienen als kombinierte Maschinen der optischen Datenübertragung in einer Drehbewegung. Der eine Kabelbaum dient der Empfängerseite, der andere der Senderseite. Zusammen mit der Sendeelektronik (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) bildet die Ware eine Schnittstelle für den Ringtunnel eines CT-Röntgenprüfgeräts. Die optischen Sammellinsen sind speziell für die Datenübermittlung mit Lichtsignalen im Luftspalt eines sich mit 210 U/min drehenden Ringtunnels in einem CT-Röntgenprüfgerät gefertigt. Die Ware dient dem Konvergieren von Lichtstrahlen, was die Hauptfunktion gegenüber der Weiterleitung des Lichts in der optischen Faser darstellt. Jeder Kabelbaum ist in einem etikettierten PE-Beutel verpackt. Eine Einreihung in die Position 9001 kommt nicht in Betracht, da der Positionswortlaut nur nicht gefasste optische Linsen erfasst. Die Ware wird als "optische Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (KN) 9002 1100 bis 9002 2000 genannt" eingereiht.
Sog. Projektionslinsen-Modifikator mit Bowens Mount, in drei Ausführungen (mit 19°-, 36°- oder 50°-Linsen), in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus dem den Charakter bestimmenden Projektionslinsen-Modifikator in Form eines zylindrischen Gehäuses aus Metall, mit vier integrierten Blenden, sowie optischen Linsen aus optisch bearbeitetem Glas, die das Licht bündeln. Der zur Montage auf einen Scheinwerfer bestimmte Modifikator verfügt über telezentrische Linsentechnologie, wobei die Lichtstrahlen durch eine Reihe optischer Elemente geleitet werden, wodurch parallele Lichtstrahlen und eine gleichmäßige Helligkeit entstehen. Zum Lieferumfang gehören eine Iris-Blende, eine Bügelhalterung, ein drehbarer Gobo-Halter, drei Gobos (Graphical optical blackout) Größe A und eine Sicherheitskette. Alle Bestandteile sind gemeinsam in einem rollbaren, zur dauerhaften Aufbewahrung der Ware hergerichteten Hartschalenkoffer verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optische Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (KN) 9002 1100 bis 9002 2000 genannt" eingereiht.
Sog. Walimex Close up Makrolinsen-Set 52, 55, 58, 62, 67, 72, und 77 mm, in Form eines Sets aus vier Linsen mit unterschiedlicher Dioptrienzahl (+1, +2, +4 und +10), jeweils bestehend aus einer Linse aus optisch bearbeitetem Glas in einer Metallfassung mit Schraubgewinde, mit einem Durchmesser von 52, 55, 58, 62, 67, 72, oder 77 mm. Äußere Form: siehe Abbildung in Anlage. Die Makrolinse (Nahlinse) wird wie ein Filter auf ein Objektiv aufgeschraubt, um Nahaufnahmen ohne Makroobjektiv zu ermöglichen. Die Linsen sind in einer Schutzhülle aus Spinnstoffen verpackt und werden in der Makrofotografie verwendet. Die Waren werden als "Linsen, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas), andere als in den Unterpositionen (HS) 9002 11 bis 9002 20 genannt" eingereiht.
Sog. 0.7x Focal Reducer for 24mm f/14 Probe Lens - PL-E, Brennweitenreduzierer für ein Vollformat Weitwinkel-Makroobjektiv, im Wesentlichen bestehend aus drei optischen Linsen aus optisch bearbeitetem Glas in einer Gruppe, gefasst in einer ringförmigen Fassung aus Metall und Kunststoffanteilen, Maße des PL-Adapters (D x L): 90mm x 38mm, Gewicht: ca. 260g (PL-E), mIt dem Anschlussgewinde PL-Mount auf Sony-E-Mount. Der Reducer vermindert den Bildkreis des Objektivs um den Faktor 0,7 und passt ihn damit auf die Größe von S35/APS-C- bzw. MFT-Sensoren an. Dabei ändert der Adapter die Blende des Objektivs von f/14 auf f/10. Die Ware ist zusammen mit einem Rück- und einem Frontdeckel in einem Karton verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Die Ware wird als "optisches Element aus optisch bearbeitetem Glas, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst, kein Objektiv oder Filter" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Mit Ausnahme der medizinischen Brillengläser, die gefasst Brillen, Klemmer und ähnliche Waren der Pos. 9004 sind, gehören zu dieser Position die gleichen Waren, die in den Erläuterungen zu Pos. 9001 unter B), C) und D) aufgeführt sind, wenn sie zum An- oder Einbau für Instrumente, Apparate und Geräte aller Art gefasst (d. h. in einen Ring montiert, gerahmt, auf einem Träger aufgebracht usw.) sind und gesondert gestellt werden. Es handelt sich im Wesentlichen um Waren, die dazu hergestellt sind, in andere Elemente eingebaut zu werden, um so einen bestimmten Apparat usw. oder Apparate- usw. -teil zu bilden; infolgedessen sind Waren hier ausgenommen, die selbst bereits eindeutig selbständige Waren sind, wie z. B. Handlupen (Pos. 9013), Spiegel zu medizinischen oder zahnärztlichen Zwecken (Pos. 9018). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 48/90 der Kommission vom 9. Januar 1990 (RV L 48/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 4. Optisches Element, bestehend aus einer achteckigen Linse aus Acrylharz, die auf einer einfachen, metallenen Unterlage befestigt ist, von der für die Montage von Tageslichtprojektoren verwendeten Art. Unterposition 9002 90 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9002 und 9002 90 00. Aufgrund der Befestigung auf der metallenen Unterlage wird das Element als gefasst angesehen. Verordnung (EG) Nr. 305/2001 der Kommission vom 12. Februar 2001 (ABl. EG Nr. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9002.90.00.00?
Die Zolltarifnummer 9002.90.00.00 umfasst Linsen, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9002.90.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9002.90.00.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9002.90.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9002.90.00.00?
9002.90.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9002.90.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9002.90.00.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9002 Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) > 900290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9002.90.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9002.90.00.00 erfasst, zum Beispiel ATBTI2026000131-DEC. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9002.90.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9002.90.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 6A004, 6A005, 6A203, 6A004b. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9002.90.00.00?
TARIC-Code 9002.90.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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