Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9003.11.00: Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon, aus Kunststoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9003.11.00 steht für Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon, aus Kunststoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9003.11.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9003.11.00
Drittlandszoll
2,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9003Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon
  3. 9003.11aus Kunststoffen
  4. 9003.11.00Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon, aus Kunststoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9003.11.00

HS-Code9003.116 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9003.11.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI46959/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-11

Sog. Tidishield Augenschutz-Rahmen, bestehend aus einem in verschiedenen Farben (blau gelb, grün, pink und lila) erhältlichen, flexiblen, bügelartigen Brillenrahmen aus Polypropylen. Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient als Fassung der Aufnahme einer transparenten Kunststoffscheibe aus Polyester (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) als Brillenglas und wird mit diesem zu einer Schutzbrille zusammengesetzt, die vor infektiösen Flüssigkeiten schützen soll. Jeweils 400 Stück sind in einem Spenderkarton verpackt. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus Kunststoff" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2024-00474Erteilt von FRGültig bis 2027-02-27

Lunettes équilibrantes sans verres, pour enfants. La monture est munie d'un liquide coloré enfermé dans 2 ou 4 anneaux transparents ou translucides, disposés à la périphérie du champ visuel. La monture des lunettes est en matière plastique (polycarbonate). Cet article est utilisé comme un dispositif de confort.

PLBTIWIT-2023-001714Erteilt von PLGültig bis 2026-12-21

Oprawki do okularów korekcyjnych, wykonane z tworzywa sztucznego z elementami z metalu nieszlachetnego (np. łącznik zausznika, zausznik, zawias, mostek). Na zauszniku znajduje się indywidualne oznaczenie opraw (m. in. rodzaj marki, model, kolor, rozmiar). Dostępne oprawy w różnych kształtach i kolorach. Oprawy prezentowane z zaślepkami z tworzywa sztucznego, tzw. soczewki demonstracyjne. Oprawki przeznaczone są do mocowania soczewek korekcyjnych. Opakowanie torebka foliowa z naklejką informacyjną.

FRBTIFR-BTI-2022-00752Erteilt von FRGültig bis 2025-08-31

Monture de lunettes. Composition : acétate (obtenu à partir de fleur de coton).

DEBTI46824/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-01

Sog. Einsatz, im Wesentlichen bestehend aus einer transparenten Fassung aus Kunststoff in verschiedenen Größen und jeweils ohne Bügelaufnahmevorrichtung, teilwese mit einem Naseneinsatz versehen (zur äußeren Form siehe exemplarische Abbildung in der Anlage). Die Ware dient zur Aufnahme von Korrektionsgläsern und dem anschließenden Einsatz in spezielle Schutzbrillen, welche somit als Korrektionsbrillen nutzbar sind und den Augen bei unterschiedlichen Arbeiten Schutz bieten. Die Einsätze sind jeweils in einer Kunststofftüte verpackt und werden als "Fassung aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI52024/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-02-16

Sog. Brillenfassung aus Kunststoff als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Fassung aus durchsichtigem Kunststoff (13,5 x 5,5 cm) sowie einem daran befestigten, längenverstellbaren Gummihalteband (zusammengesetzte Ware, charakterbestimmender Bestandteil ist die Brillenfassung in Bezug auf die Verwendung). Auf der Innenseite der Fassung ist eine farbige Membran aus Gummi zum Zwecke der Abdichtung angebracht (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist mit einer Gebrauchsanleitung in einem Kunststoffbeutel verpackt. Die Fassung dient nach dem Einsetzen von Brillengläsern als Schutzbrille. Die Brillenfassung ist aufgrund ihres Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung der charakterbestimmende Bestandteil der Warenzusammenstellung. Die Ware wird als "Fassung für Brillen, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI46816/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-01-26

Brillenfassungen in unterschiedlichen Größen und Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus Kunststoff, teilweise mit Metallverstärkungen in den Bügeln (äußere Form siehe exemplarische Abbildung in der Anlage). Die Fassungen sind teilweise mit seitlichem Augenschutz aus Kunststoff oder mit vollständig abdichtenden Aufsätzen aus Gummi im Augenbreich versehen. Der Kunststoff bestimmt im Hinblick auf den Umfang den Charakter der Ware. Sie sind noch nicht mit Brillengläsern ausgestattet und sind zur Vervollständigung bestimmt. Die Ware dient nach dem Einsetzen der Gläser dem Schutz der Augen bei Arbeiten unterschiedlicher Art. Die Fassungen sind einzeln in Kunststoffbeutel verpackt und werden als "Brillenfassung, aus Kunststoffen" eingereiht.

DE5055/12-1Erteilt von DEGültig bis 2018-06-13

Brillenfassung (Art. LV40062), im Wesentlichen bestehend aus einer ca. 127 x 140 x 25 mm (LxBxH) großen, schwarz-rot gefärbten Fassung aus Kunststoff, mit in den Rahmen eingesetzten, sog. Dummy-Kunststoffgläsern und Kunststoffbügeln (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die eingesetzten Gläser haben keinen optischen oder für das Auge schützenden Effekt sondern dienen nur der Transportsicherheit. Sie werden später durch auf die Anforderungen des Kunden angepasste und speziell gefertigte Gläser ersetzt. Die Fassung ist in einem wiederverschließbaren und klarsichtigem Kunststoffbeutel verpackt. Die Ware wird als "Brillenfassung, aus Kunststoff" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fassungen und Teile davon, für Brillen und andere Waren der Pos. 9004 (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Diese Waren sind im Allgemeinen aus unedlen Metallen, Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, Kunststoffen, Schildpatt oder Perlmutter. Sie können auch aus Leder, Gummi oder sogar aus Gewebe sein, insbesondere, wenn es sich um Fassungen für Spezialbrillen handelt. Zu den Teilen von Fassungen gehören Brillenbügel und die Teile zum Befestigen dieser Bügel, Scharniere, Gläserfassungen, Brücken, Stege, Federvorrichtungen für Klemmer, Handgriffe für Stielbrillen usw. Schrauben, Kettchen (ohne Befestigungsvorrichtung) und Federn aus unedlen Metallen gelten nicht als Teile von Fassungen und sind nach ihrer eigenen Beschaffenheit einzureihen (s. Anmerkung 1 f) zu diesem Kapitel). …

Pos. 9003

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.09.2015, 4 K 206/14: Zolltarif: Vorliegen eines in die Position der fertigen Waren einzureihenden Warenrohlings - Konische Titanstäbe sog. Reduzierbügel keine unfertigen Teile von Brillenfassungen Leitsatz 1. Unfertige Waren müssen die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware aufweisen (AV 2a) KN) (Rn.29) (Rn.30). 2. Soweit die Erläuterung Nr. 03.1 zur AV 2 a) HS die AV 2 a) auf Warenrohlinge für anwendbar erklärt, bedeutet dies lediglich, dass Rohlinge unfertige oder unvollständige Waren sind. Rohlinge müssen daher auch die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware im Sinne der AV 2 a) KN aufweisen, um wie diese Waren behandelt zu werden (Rn.29) (Rn.30). Orientierungssatz 1. Konische Titanstäbe sog. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9003.11.00?

Die Zolltarifnummer 9003.11.00 umfasst Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon, aus Kunststoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9003.11.00?

Der Drittlandszollsatz für 9003.11.00 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9003.11.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900311. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9003.11.00?

9003.11.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9003.11.00 im Zolltarif eingeordnet?

9003.11.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9003 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon > 900311 aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9003.11.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9003.11.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI46959/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9003.11.00?

KN-Code 9003.11.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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