Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9003.19: Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon, aus anderen Stoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9003.19 steht für Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9003.19 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9003.19
Drittlandszoll
2,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9003Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon
  3. 9003.19Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon, aus anderen Stoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9003.19

HS-Code9003.196 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9003

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Fassungen und Teile davon, für Brillen und andere Waren der Pos. 9004 (siehe die Erläuterungen zu dieser Position). Diese Waren sind im Allgemeinen aus unedlen Metallen, Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen, Kunststoffen, Schildpatt oder Perlmutter. Sie können auch aus Leder, Gummi oder sogar aus Gewebe sein, insbesondere, wenn es sich um Fassungen für Spezialbrillen handelt. Zu den Teilen von Fassungen gehören Brillenbügel und die Teile zum Befestigen dieser Bügel, Scharniere, Gläserfassungen, Brücken, Stege, Federvorrichtungen für Klemmer, Handgriffe für Stielbrillen usw. Schrauben, Kettchen (ohne Befestigungsvorrichtung) und Federn aus unedlen Metallen gelten nicht als Teile von Fassungen und sind nach ihrer eigenen Beschaffenheit einzureihen (s. Anmerkung 1 f) zu diesem Kapitel). …

Pos. 9003

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 01.09.2015, 4 K 206/14: Zolltarif: Vorliegen eines in die Position der fertigen Waren einzureihenden Warenrohlings - Konische Titanstäbe sog. Reduzierbügel keine unfertigen Teile von Brillenfassungen Leitsatz 1. Unfertige Waren müssen die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der fertigen Ware aufweisen (AV 2a) KN) (Rn.29) (Rn.30). 2. Soweit die Erläuterung Nr. 03.1 zur AV 2 a) HS die AV 2 a) auf Warenrohlinge für anwendbar erklärt, bedeutet dies lediglich, dass Rohlinge unfertige oder unvollständige Waren sind. Rohlinge müssen daher auch die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen oder fertigen Ware im Sinne der AV 2 a) KN aufweisen, um wie diese Waren behandelt zu werden (Rn.29) (Rn.30). Orientierungssatz 1. Konische Titanstäbe sog. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9003.19?

Die Zolltarifnummer 9003.19 umfasst Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9003.19?

Der Drittlandszollsatz für 9003.19 beträgt 2,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9003.19?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900319. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9003.19?

9003.19 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9003.19 im Zolltarif eingeordnet?

9003.19 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9003 Fassungen für Brillen oder für ähnliche Waren sowie Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9003.19?

Zu 9003.19 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9003.19?

HS-Unterposition 9003.19 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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