Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9006.53.10: Wegwerffotoapparate

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9006.53.10 steht für Wegwerffotoapparate. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9006.53.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9006.53.10
Drittlandszoll
4,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9006Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)
  3. 9006.53andere Fotoapparate, andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm
  4. 9006.53.10Wegwerffotoapparate

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9006.53.10

HS-Code9006.536 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9006.53.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI5952/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-05-20

Sog. Einwegkamera, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (11 x 3 x 5,5 cm), das mit einer Papierhülle überzogen ist und sich in einer wasserdichten, transparenten Kunststoffhülle befindet (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Das Gehäuse beinhaltet eine Einwegkamera mit bereits eingelegtem Film mit einer Breite von 35 mm (24 Fotos), mit einem Blitz, einer Zählvorrichtung, einem Auslöser, einem Aufziehmechanismus und mit einem Sucher. Zu Werbezwecken können das Inlay und die Verpackung vom Hersteller individuell gestaltet werden. Die Ware ist in einer transparenten Kunststofftüte verpackt. Die Ware wird als "Fotoapparat, nicht von den Unterpositionen (HS) 9006 30 bis 9006 52 erfasst, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm, Wegwerffotoapparat" eingereiht.

DEBTI30226/20-1Erteilt von DEGültig bis 2024-01-14

So genannte Einwegkamera in einer Papierhülle, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage; Maße ca.: 11 x 3,5 , 6 cm) überzogen mit einer Papierhülle. Das Gehäuse beherbergt eine Einwegkamera mit bereits eingelegtem Film (je nach Ausführung mit 12 oder 24 Fotos) mit einem Blitz, einer Zählvorrichtung, einem Auslöser, einem Aufziehmechanismus und einem Sucher. Zu Werbezwecken kann die Papierhülle vom Hersteller individuell bedruckt werden. Je nach Ausführung verfügt die Ware zusätzlich über eine einfache Geschenkverpackung zum einmaligen Gebrauch. Die Ware wird als "Fotoapparat, nicht von den Unterpositionen (HS) 9006 30 bis 9006 52 erfasst, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm, Wegwerffotoapparat" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9006

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Fotoapparate Zu dieser Gruppe gehören Fotoapparate (Fotokameras) aller Art zum Gebrauch durch Berufsfotografen oder durch Amateure, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit oder ohne ihre optischen Teile (Objektive, Sucher usw.) gestellt werden. Fotoapparate sind Waren, bei denen die Belichtung eines auf der Grundlage einer chemischen Substanz (z. B. Silberhalogenid) basierten Films, einer entsprechenden Platte oder eines entsprechenden Papiers zu einem Abbild oder einer Belichtung über das optische System aufgrund einer chemischen Veränderung des Films, der Platte oder des Papiers führt. Eine weitere Bearbeitung (Filmentwicklung) ist zur Erzeugung eines sichtbaren Bildes erforderlich. …

Pos. 9006

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EWG) Nr. 1288/91 der Kommission vom 14. Mai 1991 (RV L 1288/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 936/1999 der Kommission vom 27. April 1999 (ABl. EG Nr. L 117/9): 6. Wegwerffotoapparate, die aus einem 98 x 58 x 35 mm großen Kunststoffgehäuse bestehen, die einen lichtempfindlichen fotografischen 35-mm-Film für 24 Aufnahmen umschließen. Die Apparate sind mit einem Objektiv, einem Verschluss, der durch einen Auslöser betrieben wird, einem Sucher, einem Zählwerk für die Aufnahmen und einem Transporthebel für den Film ausgestattet. Die Gehäuse sind nach ihrer Öffnung nicht wieder verwendbar. Unterposition 9006 53 10 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9006 und 9006 53 10. Verordnung (EG) Nr. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9006.53.10?

Die Zolltarifnummer 9006.53.10 umfasst Wegwerffotoapparate. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9006.53.10?

Der Drittlandszollsatz für 9006.53.10 beträgt 4,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9006.53.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 900653. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9006.53.10?

9006.53.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9006.53.10 im Zolltarif eingeordnet?

9006.53.10 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9006 Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539) > 900653 andere Fotoapparate, andere, für Filme in Rollen mit einer Breite von 35 mm. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9006.53.10?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9006.53.10 erfasst, zum Beispiel DEBTI5952/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9006.53.10?

KN-Code 9006.53.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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