Zolltarifnummer 9015.10.00.00.0: Entfernungsmesser
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9015.10.00.00.0 steht für Entfernungsmesser. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9015.10.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9015.10.00.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 5
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
- 9015.10Entfernungsmesser
- 9015.10.00.00.0Entfernungsmesser
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9015.10.00.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Laser-Entfernungsmesser , im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (105 x 41 x 24 mm, 90 g), das mit einer Laserquelle, einer Messelektronik, einem LC-Display, Funktionstasten, einem internen Speicher für bis zu 10 Messwerte sowie mit weiteren elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in Anlage). Das Gerät arbeitet mit einem Laser der Laserklasse 2 (Wellenlänge: 635 nm, < 1 mW), der auf ein bestimmtes Objekt gerichtet wird. Aus der Zeit, die zwischen der Aussendung des Strahls und der Detektion der Reflexion vom Objekt vergeht, wird die vom Laser zurückgelegte Strecke berechnet. Das Gerät dient der Messung von Entfernungen von 0 , 15−40 m mit einer Genauigkeit von ±1 , 5 mm. Die Ware ist zu Entfernungsmessungen und u. a. zu Flächen- und Volumenberechnungen bestimmt. Die Ware ist zusammen mit einem Benutzerhandbuch (De-minimis-Regel), mit zwei noch nicht eingelegten Batterien (noch nicht zusammengesetztes Gerät) und einer zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Gürteltasche aus Kunststoff verpackt. Die Ware wird als „Entfernungsmesser" eingereiht.
Sog. Laser-Entfernungsmessgerät 50M, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (ca. 119 x 49,5 x 22 mm, 68 g), das mit einer Laserquelle, einer Diode zum Anvisieren des zu messenden Objektes, einer Messelektronik, einem Display, vier Funktionstasten und mit einem internen Speicher für bis zu 10 Messwerte ausgestattet ist (zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage). Das batteriebetriebene Gerät arbeitet mit einem Laser (Wellenlänge: 620 - 690 nm), der auf ein bestimmtes Objekt gerichtet wird. Aus der Zeit, die zwischen der Aussendung des Strahls und der Detektion der Reflexion vom Objekt vergeht, wird die vom Laser zurückgelegte Strecke berechnet. Das Gerät dient der Messung von Entfernungen von 0,05 bis zu 50 m mit einer Genauigkeit von ± 2 mm. Die Ware ist zusammen mit dem Benutzerhandbuch („De-minimis-Regel") und einer zum dauerhaften Gebrauch bestimmten Gürteltasche aus Kunststoff verpackt. Die Ware wird als „Entfernungsmesser" eingereiht.
Sog. Laserentfernungsmesser, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse aus Kunststoff (102 x 36 x 19 mm; 50 g ohne Batterien), das mit einem mehrzeiligen LC-Display, drei Tastknöpfen, einem Batteriefach sowie mit weiteren optischen, elektrischen und elektronischen Bauelementen ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Mit Hilfe eines ausgesendeten und reflektierten Laserstrahls (Klasse 2; Wellenlänge: 620 - 690 nm) wird der Abstand zu einem Objekt in bis zu 40 m Entfernung gemessen und im Display in verschiedenen Einheiten (Meter, Fuß, Zoll) angezeigt Die Ware ist zu Entfernungsmessungen und u. a. zu Flächen- und Volumenberechnungen bestimmt. Dem Gerät liegen zwei Batterien bei, die noch einzulegen sind (noch nicht zusammengesetztes Gerät). Die Ware wird als "Entfernungsmesser" eingereiht.
Sog. Laser-Entfernungsmesser in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Kunststoffgehäuse (100 x 22 x 17 mm) das mit einem Laser der Klasse 2, einer Diode zum Anvisieren zu messender Objekte, einer Messelektronik, zwei Bedientasten, einem Lithium-Ionen Akkumulator und weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen ausgestattet ist sowie einem USB-Kabel (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die nach Laufzeitmessung arbeitende Ware (charakterbestimmend in Bezug auf die Bedeutung für die Verwendung) dient dem optischen Messen von Entfernung, Fläche und Volumen (Meter, Zoll/Inch oder Fuß) in einem Bereich von 0,45 bis 20 m mit einer Genauigkeit von ± 3 mm. Hierzu wird ausgesandtes Laserlicht (620-690 nm) von der Oberfläche des Messobjekts reflektiert und im gleichen Gehäuse detektiert. Aus der Zeit, die zwischen der Aussendung des Strahls und der Detektion der Reflexion vom Objekt vergeht, wird die vom Laser zurückgelegte Strecke berechnet. Die Werte werden im LCD angezeigt. Die Ware wird als „Entfernungsmesser“ eingereiht.
Sog. Laser-Entfernungsmessgerät 50M, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Kunststoffgehäuse (ca. 119 x 50 x 22 mm, 68 g), das mit einem Laser, einer Diode zum Anvisieren des zu messenden Objektes, einer Messelektronik, einem Display, vier Funktionstasten und mit einem internen Speicher für bis zu 10 Messwerte ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in Anlage). Das batteriebetriebene Gerät arbeitet mit einem Laser (Wellenlänge: 620 - 690 nm), der auf ein bestimmtes Objekt geworfen wird. Aus der Zeit, die zwischen der Aussendung des Strahls und der Detektion der Reflexion vom Objekt vergeht, wird die vom Laser zurückgelegte Strecke berechnet. Das Gerät dient der Messung von Entfernungen von 0,05 bis zu 50 m mit einer Genauigkeit von ± 2 mm. Die Ware ist zusammen mit dem Benutzerhandbuch („De-minimis-Regel“) und einer speziellen, zur dauerhaften Aufbewahrung bestimmten Gürteltasche verpackt. Die Ware wird als „Entfernungsmesser“ eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Geodätische und topografische Instrumente, Apparate und Geräte Diese Instrumente, Apparate und Geräte werden im Allgemeinen im Gelände verwendet, entweder zur Kartografie (Land- oder Gewässerkarten) oder zum Herstellen von Plänen, zur Dreiecksvermessung, zur Flächenberechnung von Grundstücken, zum Bestimmen der Bodenerhebungen oder -vertiefungen im Verhältnis zu einer horizontalen Bezugsebene oder zu allen ähnlichen Arbeiten, insbesondere bei der Ausführung öffentlicher Bauarbeiten (Straßen-, Talsperren-, Brückenbau usw.), bei Grubenarbeiten, militärischen Operationen usw. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1))
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9015.10.00.00.0?
Die Zolltarifnummer 9015.10.00.00.0 umfasst Entfernungsmesser. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9015.10.00.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9015.10.00.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9015.10.00.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901510. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9015.10.00.00.0?
9015.10.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9015.10.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9015.10.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser > 901510 Entfernungsmesser. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9015.10.00.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9015.10.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI34222/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9015.10.00.00.0?
Warennummer 9015.10.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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