Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9015.30.90.00.0: Nivellierinstrumente, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9015.30.90.00.0 steht für Nivellierinstrumente, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9015.30.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9015.30.90.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9015Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser
  3. 9015.30Nivellierinstrumente
  4. 9015.30.90andere
  5. 9015.30.90.00.0Nivellierinstrumente, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9015.30.90.00.0

HS-Code9015.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9015.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9015.30.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9015.30.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI11204/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-07

Sog. Nivelliergerät, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit einem Fernrohr (26-fache Vergrößerung), drei Stellschrauben zum Horizontieren, zwei Stellschrauben für die Winkeleinstellung, einer Fokusierung, einem 360° Horizontalkreis, einer Dosenlibelle mit Justierschrauben, einem Umlenkspiegel für die Dosenlibelle, einem optischen Visier sowie einem 5/8" Stativanschluss. Das Nivelliergerät dient zur Bestimmung von Höhenunterschieden im Gelände und verschiedenen Winkel-, Entfernungs- und Höhenbestimmungen. Die Ware wird als "Instrument für die Geodäsie oder Topografie, anderes als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht.

DE21109/10-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-10

Nivelliergerät, "OLS 26", im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse mit einem Fernrohr (26-fache Vergrößerung), drei Stellschrauben zum Horizontieren, zwei Stellschrauben für die Winkeleinstellung, einer Fokusierung, einem 360° Horizontalkreis, einer Dosenlibelle mit Justierschrauben, einem Umlenkspiegel für die Dosenlibelle, einem optischen Visier sowie einem 5/8" Stativanschluss. Das Nivelliergerät dient zur Bestimmung von Höhenunterschieden im Gelände und verschiedenen Winkel-, Entfernungs- und Höhenbestimmungen. Die Ware wird als "Instrument für die Geodäsie oder Topografie, anderes als elektronisches Nivellierinstrument" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage

DEB/2068/07-1Erteilt von DEGültig bis 2013-07-23

Gerät für die Geodäsie, Nivellierinstrument, nicht elektronisch, sog. Teleskop-Nivellierlatte oder auch E-Latte (Art.-Nr. TN 14 bzw. TN 15), aus Alu-Sechskantprofil bestehend, stufenlos ausziehbar, mit einer Länge (wenn ausgezogen) von 4 Metern (TN 14) bzw. 5 Metern (TN 15), auf der Vorderseite mit einer durchgehenden cm-E-Einteilung ("E" entspricht jeweils 10 cm), auf der Rückseite mit einer Zollstockeinteilung versehen, mit außenliegendem Schlitz zur Aufnahme einer sog. Dosenlibelle (einer Art Wasserwaage, nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Nivellierlatte wird bei geodätischen Untersuchungen zusammen mit einem Nivelliergerät (nicht Gegenstand dieser vZTA) eingesetzt, um Höhenunterschiede z. B. im Gelände zu messen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9015

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Geodätische und topografische Instrumente, Apparate und Geräte Diese Instrumente, Apparate und Geräte werden im Allgemeinen im Gelände verwendet, entweder zur Kartografie (Land- oder Gewässerkarten) oder zum Herstellen von Plänen, zur Dreiecksvermessung, zur Flächenberechnung von Grundstücken, zum Bestimmen der Bodenerhebungen oder -vertiefungen im Verhältnis zu einer horizontalen Bezugsebene oder zu allen ähnlichen Arbeiten, insbesondere bei der Ausführung öffentlicher Bauarbeiten (Straßen-, Talsperren-, Brückenbau usw.), bei Grubenarbeiten, militärischen Operationen usw. …

Pos. 9015

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (407. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 18. bis 20. Oktober 2006): Ein Windrichtungsanzeiger, der nicht mit einer Skala ausgestattet und nicht hochpräzise ist, wird auch, wenn er dekorativen Charakter hat, in die Position 9015 eingereiht. Anwendung der AV 1 und 6 sowie der Erläuterungen zum HS zu Kapitel 90 (siehe Allgemeines, Abschnitt I, zweiter Paragraph) und Position 9015 (siehe Abschnitt V) 1))

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9015.30.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9015.30.90.00.0 umfasst Nivellierinstrumente, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9015.30.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9015.30.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9015.30.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901530. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9015.30.90.00.0?

9015.30.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9015.30.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9015.30.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9015 Instrumente, Apparate und Geräte für die Geodäsie, Topografie, Fotogrammmetrie, Hydrografie, Ozeanografie, Hydrologie, Meteorologie oder Geophysik, ausgenommen Kompasse; Entfernungsmesser > 901530 Nivellierinstrumente > 90153090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9015.30.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9015.30.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI11204/17-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9015.30.90.00.0?

Warennummer 9015.30.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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