Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9017.20.39.00.0: Anreißinstrumente und -geräte

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9017.20.39.00.0 steht für Anreißinstrumente und -geräte. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9017.20.39.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9017.20.39.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9017Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9017.20andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte
  4. 9017.20.39Anreißinstrumente und -geräte
  5. 9017.20.39.00.0Anreißinstrumente und -geräte

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9017.20.39.00.0

HS-Code9017.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9017.20.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9017.20.39.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9017.20.39.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 7B103"Production facilities" and "production equipment" as follows:
  • 9B115Specially designed "production equipment" for the systems, sub-systems and components specified in 9A005 to 9A009, 9A011, 9A101, 9A102, 9A105 to 9A109, 9A111, 9A116 to 9A120.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI36993/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Sog. Rollschneiderlineal, im Wesentlichen bestehend aus einer rechteckigen, transparenten Kunststoffplatte (16 x 32 cm), die an den Rändern mit Maßeinteilungen in Millimeter und einem entsprechenden Gitter sowie mit von der rechten oberen Ecke ausgehenden drei mit Winkelangaben versehenen Linien ausgestattet ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die multifunktionale Ware dient zur Längenmessung (0-32 cm), der Winkelmessung und -zeichnung (30°, 45°, 60°) sowie zum Anreißen von Stoffen (kennzeichnende Hauptfunktion). Die Ware wird als "Anreißinstrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9017 1010 bis 9017 2010 erfasst" eingereiht.

DEBTI47496/19-1Erteilt von DEGültig bis 2023-04-16

Sog. Drillstamp Bohrhilfe Easy, in Form einer zylindrischen, ca. 1,5 cm langen und im Durchmesser ca. 2,5 cm messenden Vorrichtung, im Wesentlichen bestehend aus einem gleichzeitig als Tintenreservoir dienenden Kunststoffgehäuse, das auf der Rückseite mit einer Befestigungsvorrichtung aus einem Feststellrad mit einer silikonummantelten Schraube und auf der Vorderseite mit einer Kunststofffeder und einer porösen Markierungsspitze mit Schutzkappe versehen ist (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Vorrichtung wird auf der Rückseite eines aufzuhängenden Gegenstandes (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) befestigt und markiert beim Andrücken an die Wand die zu bohrenden Löcher. Jeweils 2 Bohrhilfen sind gemeinsam mit 2 Klebepadaufsätzen, die auf der Rückseite der Vorrichtung anstelle des Silkonaufsatzes angebracht werden können und 4 Ersatz-Klebepads (De-minimis-Regel) in einem Kunststoffröhrchen mit einer Gebrauchsanweisung in einer Blisterverpackung enthalten. Die Ware wird als "Anreißgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9017 1010 bis 9017 2010 erfasst" eingereiht.

DEBTI19440/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-12-01

Sog. Templater, Art. Nr. 20712, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer ca. 4 cm langen Wasserwaage und einem im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Anreißgerät, im Wesentlichen bestehend aus zwei ca. 17,5 cm und zwei ca. 31 cm langen, über Feststellschrauben miteinander verbundenen Kunststoffschienen, die jeweils mit einer Aussparung zur Verschiebung der Feststellschrauben sowie Maßeinteilungen in Zoll und Zentimeter versehen sind (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Vorrichtung dient der Übertragung von Winkeln, spezifischen Konturen oder Kreisen auf zu bearbeitende Werkstücke. Die Ware ist mit einer Gebrauchsanweisung in einer Blisterverpackung enthalten. Sie wird als "Anreißgerät" eingereiht.

DEBTI21502/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-10-16

Sog. Anreißwinkel, im Wesentlichen bestehend aus zwei flachen Metallkörpern mit den Abmessungen (LxBxH) von 17 x 4 x 0,5 - 1,5 cm bzw. 21 x 3 x 0,2 cm, die durch eine Flügelschraube aus Metall mit Kunststoffkopf verbunden sind (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Der kürzere Körper ist U-förmig und ist an einem Ende mit einem Loch mit einem Innengewinde für die Schraube versehen. Der längere Körper kann in den kurzen Körper eingelegt werden, sodass diese ein Ganzes bilden. Der längere Körper weist mittig eine längliche Aussparung auf, durch welche die Schraube hindurchgeführt wird und somit die beiden Körper in verschiedenen Positionen fixiert werden können. Weiterhin ist der längere Körper beidseitig mit einer metrischen Skalierung von 0 bis 17 cm versehen. Die Ware ist von Hand zu führen und dient zum Anlegen an ein Werkstück, damit an diesem etwas angerissen bzw. angezeichnet werden kann. Die Ware ist mit einer Gebrauchsanleitung ("De-minimis-Regel") in einem Blister verpackt. Die Ware wird als "Anreißgerät" eingereiht.

DEBTI19394/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-25

Sog. Winkellaser, als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem 150 x 150 x 51 mm großem Gerät aus Kunststoff mit einer Skala für den Winkel (0 - 90°), zwei Lasern (Laserausgangsleistung < 1mW, Wellenlänge 650nm), zwei verbauten Libellen (Wasserwaage), zwei Saugnäpfen zur Positionierung (charakterbestimmender Bestandteil wegen der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung) und drei noch einzusetzenden 1,5 V Batterien, einer Bedienungsanleitung und 12 Aufklebern, verpackt in einem Pappkarton (äußere Form siehe Abbildung in der Anlage). Der Winkellaser projiziert zwei Laserlinien im Winkel von 90°, welche als Vorgabe für die aufzuzeichnenden Bearbeitungslinien auf Oberflächen von Werkstücken dienen. Die Ware wird als "Anreißgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9017 1010 bis 9017 2010 erfasst" eingereiht.

DEBTI25579/17-1Erteilt von DEGültig bis 2021-02-11

So genanntes Zeicheninstrument als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus der charakterbestimmenden Schlagschnur und Kreide, verpackt in einer Blisterverpackung. Bei der Schlagschnur handelt es sich im Wesentlichen um eine 30 m lange Schnur mit Edelstahlhaken am Ende, aufgerollt auf einer Rolle, in einem Kunststoffgehäuse (L x H x B: 125 x 89 x50 mm; Gewicht: 143g). Das Gerät verfügt über ein Einzugsgetriebe für die Schnur mit feststellbarer Handkurbel, einer Befestigungsmöglichkeit für den Endhaken und einem Schiebefach zum Befüllen des Gerätes mit Kreide. Bei der Kreide handelt es sich um 200g wasserfeste blaue Kreide in einem wiederverschließbaren Kunststoffbehälter. Das Gerät wird mit der Kreide befüllt, sodass die Schnur eingefärbt ist. Die Schnur wird darauf hin zwischen zwei Punkten entlang einer Oberfläche gespannt, mittig angehoben und so wieder losgelassen, dass sich die Kreide beim zurückschnellen der Schnur als gerade Linie auf die Oberfläche überträgt. Zur äußeren Form, siehe Foto im Anhang. Die Ware wir zum Anreißen verwendet. Die Ware wird als "Anreißinstrument, anderes Gerät als in Unterposition 9017 10 genannt" eingereiht.

DEBTI18781/17-1Erteilt von DEGültig bis 2020-12-17

Sog. Schlagschnurset, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 14 x 7,7 x 4 cm großen Kunststoffgehäuse mit innenliegender Winde und Kurbel aus Kunststoff. Seitlich befindet sich eine Schiebeöffnung zum Einfüllen von Kreide. Eine ca. 28 m lange Schnur aus Garn ist auf die Winde aufgespult. Am Ende der Schnur befindet sich eine Raste aus unedlem Metall. Das Gehäuse ist mit zwei Metallschrauben fixiert. Der Kunststoffkörper mit den innenliegenden Bestandteilen ist charakterbestimmend in bezug auf die Verwendung der Ware. Weiterhin sind eine ca. 13,7 x 4,7 cm große Pulverflasche aus transparentem Kunststoff mit drehbarem Verschluss, gefüllt mit farbiger Kreide, und eine auf eine Schnur zu fädelnde Wasserwaage beiliegend. Die Wasserwaage besteht aus Kunststoff. Die Libelle ist mit einer Flüssigkeit und einer Gasblase gefüllt. Die Ware ist in einer transparenten Blisterverpackung mit bedrucktem Papphintergrund (de-minimis-Regel) verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Der Kunststoffkörper wird über die seitliche Öffnung mit Kreide befüllt, welche die aus dem Gehäuse zu ziehende Schnur einfärbt. Nach dem Spannen der Schnur zwischen zwei Punkten wird durch mittiges Anheben und anschließendem Loslassen dieser die Kreide als Markierung auf die zu markierende Oberfläche übertragen. Die Wasserwaage kann an die Schnur angebracht werden und so für einen waagerechten Anriss sorgen. Die Ware ist dazu bestimmt, Linien durch Anreißen zu markieren. Die Ware wird als "Anreißgerät" eingereiht.

DE4577/16-1Erteilt von DEGültig bis 2019-11-10

Laserprojektionssystem SL4000, ProDirector 6 von der Firma SL Laser GmbH, Ident.Nr. 582410, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse mit Lüftungsschlitzansatz, Schnittstellen und Anschlussports an der Unterseite, das eine rote (635 nm) Laserdiode und einen grünen (532 nm) diodengepumpten Festkörperlaser (DPSS) enthält und oberhalb des Arbeitstisches an einer Halterung verankert wird. Maße: 480 mm x 290 mm x 170 mm, 13,5 kg. Der 3D Laserprojektor projiziert die aus dem Konstruktions-CAD gewonnen, gewünschten Konturen millimetergenau auf die Arbeitsfläche. Die Projektionsfarbe ist Rot oder Grün. Ein einzelner Laserpunkt wird mit hoher Geschwindigkeit in zwei Richtungen (x,y) bewegt, so dass ein stehendes Bild entsteht. Das Gerät wird mittels einer 8-Knopf-Fernbedienung gesteuert (funktionelle Einheit) und dient der Projektion von Umrissen auf zu bearbeitende Werkstücke. Typische Anwendungsbereiche finden sich im Flugzeug-/Bootsbau, in der Holzbearbeitung/Tischlerei, im Baugewerbe und in der Steinindustrie. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als "Plotter" in die Codenummer 9017 2005 00 0 kommt nicht in Betracht, da es sich bei dem Laserprojektor nicht um ein Zeichengerät, sondern um ein Anreißgerät handelt, das "optische Schablonen" erzeugt und damit Maßlinien auf eine Werkstoffoberfläche überträgt. Die Ware wird als "Anreißgerät" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9017

Zu Unterpositionen 9017 2005 bis 9017 2090: Hierher gehören z. B.: 1. nicht für die Fotogrammetrie hergerichtete Koordinatografen; 2. Buchstabenschablonen, eindeutig als Spezialzeichen- oder Anreißinstrumente erkennbar.

Pos. 9017

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 19921) (RV L 396/92): 5. Autonomes System, mit dem der Benutzer grafische Symbole in zwei oder drei Abmessungen (Dimensionen) entwerfen kann. Es hat keine andere Funktion und ist für eine andere Verwendung als Grafik-Prozessor nicht programmierbar. Es besteht aus folgenden Elementen: - einer Verarbeitungseinheit einschließlich eines Mikroprozessors, eines Grafik-Prozessors und einer spezifischen Speichereinheit, - Steuerelementen: Tastatur, Maus, Tastenevaluator, Digitalisiertablett, - einem Sichtgerät mit so genannten stereoskopischem Bildschirm. …

Pos. 9017

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 217. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. März 2021: Ein Abakus (sog. „Spielzeugrechenrahmen"), bestehend aus einem Holzrahmen mit Ständer und zehn horizontalen Stahldrähten, auf denen jeweils zehn bunte bewegliche Kugeln aus Holz angebracht sind, wird in den KN-Code 9503 00 99 eingereiht. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 99. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9017.20.39.00.0?

Die Zolltarifnummer 9017.20.39.00.0 umfasst Anreißinstrumente und -geräte. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9017.20.39.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9017.20.39.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9017.20.39.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901720. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9017.20.39.00.0?

9017.20.39.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9017.20.39.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9017.20.39.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen > 901720 andere Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte > 90172039 Anreißinstrumente und -geräte. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9017.20.39.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9017.20.39.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI36993/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9017.20.39.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9017.20.39.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 7B103, 9B115. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9017.20.39.00.0?

Warennummer 9017.20.39.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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