Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9017.80.10.00.0: Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9017.80.10.00.0 steht für Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9017.80.10.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9017.80.10.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9017Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
  3. 9017.80andere Instrumente und Geräte
  4. 9017.80.10Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung
  5. 9017.80.10.00.0Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9017.80.10.00.0

HS-Code9017.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9017.80.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9017.80.10.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9017.80.10.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28826/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-10-13

Sog. Rollmaßband Pro 5M, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 70 x 70 x 35 mm (L x B x H) großen, mit Gummi ummantelten Kunststoffgehäuse, welches mit einem automatisch aufrollenden, einseitig bedruckten, mit einem dreifach genieteten Endanschlag versehenen Maßband aus unedlem Metall mit Millimeter-Maßeinteilung in Zentimeterschritten bis 5 m sowie einem Knopf zum Feststellen des Maßbandes, einem Gürtel-Clip aus Metall und einer Handschlaufe ausgestattet ist. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Das Maßband dient dem händischen Messen von Längen durch Anlegen des Maßbandes an die zu messende Strecke bzw. das zu messende Objekt. Es ist in einer Kunststoffverpackung und einem Pappkarton enthalten. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30 erfasst, Maßband mit Längeneinteilung" eingereiht.

DEBTI18922/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-09-07

Sog. Lesezeichen mit Lineal, im Wesentlichen bestehend aus einer Platte mit abgerundeten Ecken aus unedlem Metall (160 x 49 mm), mit beidseitig aufgedruckten Skalen in Milli- und Zentimeter in verschiedenen Maßstäben (1:1, 1:20, 1:25 1:50) und einer u-förmigen Aussparung zur Nutzung als Lesezeichen. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Der Artikel dient der händischen Längenmessung. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30 erfasst, Lineal mit Maßeinteilung" eingereiht.

DEBTI8692/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-07-17

Sog. Lineal, im Wesentlichen bestehend aus einem flachen, rechteckigen, biegsamen und farbigen Kunststoffkörper, der beidseitig mit einer Maßeinteilung in Millimeter bzw. in Zentimeter (0 - 30 cm) versehen ist (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware wird im Rahmen des Unterrichts oder in der Freizeit zum Messen von Längen und zum Zeichnen von Geraden genutzt. Sie ist in einem bedruckten Papierträger mit transparenter Kunststoffhülle verpackt. Die Ware wird als „Längenmessinstrument für den Handgebrauch, im Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, als Lineal mit Maßeinteilung" eingereiht.

DEBTI7167/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Sog. flexibles Maßband in zwei Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem aufgerollten Maßband aus Kunststoff mit Zentimeterskalierung, an einem rechten Winkel aus Kunststoff befestigt (140 x 8,0 x 3,0 oder 305 x 8,0 x 4,5 cm) und mit einem Klettverschluss gesichert (zur äußeren Form siehe Abbildungen in der Anlage). Die in einer transparenten Box aus Kunststoff verpackte Ware dient dem Messen von Fischen. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30 erfasst, Maßband mit Maßeinteilung" eingereiht.

DEBTI54002/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-03-09

Sog. Nahttrenner und Maßband, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einem Nahttrenner, mit einem arbeitenden Teil (sichelförmige Klinge) aus unedlem Metall mit einem Griff und einer Schutzhülse aus Kunststoff und einem Schneidermaßband, im Wesentlichen bestehend aus einem gelben, beidseitig in Zentimeter skalierten Maßband aus Kunststoff mit einer Länge von 150 cm, gemeinsam in einem Blister auf einem mehrsprachig bedruckten Karton verpackt und zur gemeinsamen Verwendung beim Nähen bestimmt (siehe Abbildung in der Anlage). Der Nahttrenner dient zum Anheben und Durchtrennen von vernähten Fäden, während das Maßband zur händischen Längenmessung von Stoffteilen verwendet wird. Es ist kein charakterbestimmender Bestandteil ermittelbar, so dass die Ware gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 c) der zuletzt genannten, gleichermaßen in Betracht kommenden Position zuzuweisen ist. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30 erfasst, Maßband mit Maßeinteilung" eingereiht.

DEBTI37658/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-09

Sog. Rollmaßband mit einem aufrollbaren Maßband von 3 m Länge, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 60 x 60 x 30 mm großen Kunststoffgehäuse mit Gummi ummantelt, mit einem automatisch aufrollenden Maßband aus unedlem Metall, einseitig bedruckt mit einem 3-fach genieteten Endanschlag und einem Messbereich von 0 bis 300 cm, frontal mit einem Knopf zum Feststellen des Bandes und seitlich mit einem Metall-Clip zum Befestigen zum Beispiel an einem Gürtel. Weiter ist an dem Gehäuse eine Schlaufe aus Spinnstoff befestigt. Das Maßband ist in einer durchsichtigen Kunststoffverpackung und dann in einem kleinen Karton verpackt. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware dient dem händischen Messen von Längen durch Anlegen des Maßbandes an die zu messende Strecke bzw. an das zu messende Objekt. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30 erfasst, Maßband mit Maßeinteilung" eingereiht.

DEBTI8818/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-13

Sog. Mini Tool Card mit 8 Funktionen, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten, flachen Körper aus unedlem Metall (ca. 64 x 32 x 2 mm) mit Einkerbungen und Aussparungen, aus denen sich ein Werkzeug mit verschiedenen Verwendungsmöglichkeiten ergibt. Neben den Aussparungen, die als Sechskantschlüssel verwendbar sind, sind die Größen 5,5 bis 10 mm abgebildet. Weiter befindet sich an einer Kante eine aufgedruckte Maßeinteilung (0- bis 3 cm) in Millimeterschritten (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware kann nach Bedarf als Schlitz- und Kreuzschlitzschraubendreher, Flaschenöffner, Schaber, Nagelheber, Speichenschlüssel, Flügelmutterschlüssel, Sechskantschlüssel (5,5 bis 10 mm) sowie als Längenmessinstrument genutzt werden. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweitig weder genannt noch inbegriffen, Lineal mit Maßeinteilung" eingereiht.

DEBTI37765/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-07

Sogenanntes Multitool, bestehend aus einem Klappmesser mit schneidender, nicht feststehender Klinge aus Stahl, einem ausklappbaren Heizkörperentlüftungsschlüssel, Griffschalen aus unedlem Metall sowie fünf in die Grifffläche eingearbeiteten Sechskantmutternaufnahmen zur Verwendung als Schraubenschlüssel und einem Lineal für Längenmessungen bis 3,5 cm (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Es handelt sich um eine Ware aus verschiedenen Bestandteilen (Klappmesser, Entlüftungsschlüssel) sowie mit verschiedenen Funktionen (Schraubenschlüssel, Lineal), welche in die unter den für ihre Einreihung gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen der Kombinierten Nomenklatur in die nach der numerischen Folge zuletzt aufgeführte Position einzureihen ist. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, als Lineal mit Maßeinteilung" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9017

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte. Hierher gehören auch Längenmessinstrumente und -geräte für den Handgebrauch. Nicht hierher gehören jedoch: a) Gehrungsschablonen und im grafischen Gewerbe verwendete Werkzeuge (z.B. Stichel, Gutschen, Radiernadeln) (Kap.82). b) Grafiktabletts und Digitalisierer (Pos. 8471). c) Pattern-Generatoren zur Herstellung von Masken und Reticles aus mit Fotolack beschichteten Substraten (wie z.B. optische, oder mit Elektronenstrahlen, gebündelte Ionenstrahlen, Röntgenstrahlen oder Laserstrahlen arbeitende Apparate usw.) (Pos. 8486). d) Koordinatografen von der in der Fotogrammetrie verwendeten Art (Pos. 9015). …

Pos. 9017

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 19921) (RV L 396/92): 5. Autonomes System, mit dem der Benutzer grafische Symbole in zwei oder drei Abmessungen (Dimensionen) entwerfen kann. Es hat keine andere Funktion und ist für eine andere Verwendung als Grafik-Prozessor nicht programmierbar. Es besteht aus folgenden Elementen: - einer Verarbeitungseinheit einschließlich eines Mikroprozessors, eines Grafik-Prozessors und einer spezifischen Speichereinheit, - Steuerelementen: Tastatur, Maus, Tastenevaluator, Digitalisiertablett, - einem Sichtgerät mit so genannten stereoskopischem Bildschirm. …

Pos. 9017

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 217. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. März 2021: Ein Abakus (sog. „Spielzeugrechenrahmen"), bestehend aus einem Holzrahmen mit Ständer und zehn horizontalen Stahldrähten, auf denen jeweils zehn bunte bewegliche Kugeln aus Holz angebracht sind, wird in den KN-Code 9503 00 99 eingereiht. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 99. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9017.80.10.00.0?

Die Zolltarifnummer 9017.80.10.00.0 umfasst Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9017.80.10.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9017.80.10.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9017.80.10.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901780. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9017.80.10.00.0?

9017.80.10.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9017.80.10.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9017.80.10.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen > 901780 andere Instrumente und Geräte > 90178010 Maßstäbe, Maßbänder und Lineale mit Maßeinteilung. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9017.80.10.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9017.80.10.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28826/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9017.80.10.00.0?

Warennummer 9017.80.10.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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