Zolltarifnummer 9017.80.90.00.0: Zeichen-, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9017.80.90.00.0 steht für Zeichen-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9017.80.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9017.80.90.00.0
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 4
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9017Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen
- 9017.80andere Instrumente und Geräte
- 9017.80.90andere
- 9017.80.90.00.0Zeichen-, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9017.80.90.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Teigroller, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus einer Rolle aus Edelstahl, welche mit einer Messskala (Messbereich: 4 - 12 inch, 100 - 300 cm) bedruckt ist (charakterbestimmender Bestandteil in Bezug auf die Verwendung). Dazu gehören jeweils vier Paare von Abstandsscheiben aus Kunststoff, welche an beiden Enden angebracht werden können (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Bestandteile werden gemeinsam zum Ausrollen des Teiges auf die gewünschte Breite verwendet und sind gemeinsam verpackt. Da eine Ware mit zwei Funktionen vorliegt ("Haushaltsartikel aus Stahl" der Position 7323 und "Längenmessinstrument für den Handgebrauch" der Position 9017) erfolgt die Einreihung in Anwendung der AV 3c) in die letztgenannte der in Betracht kommenden Positionen. Die Ware wird als "Längenmessinstrument für den Handgebrauch, in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9017 1010 bis 9017 8010 erfasst" eingereiht.
Sog. Fussmessschale, in Form einer roten, fußähnlich geformten Schale aus Kunststoff mit einem erhöhten Rand an der Ferse und an den Seiten, einer Skala für Schuhgrößen (17 bis 26) und einer Bedienungsanleitung in Deutsch, Englisch und Französisch auf der Unterseite (Abbildung siehe Anlage). Die Schale dient zur Bestimmung der Schuhgröße von Kleinstkindern, sowohl im Sitzen (daher zum Handgebrauch geeignet) als auch im Stehen. Die Ware wird als "Längenmessgerät, für den Handgebrauch, anderes Instrument als in den Unterpositionen (HS) 9017 10 bis 9017 30 genannt, kein Maßstab, Maßband oder Lineal mit Maßeinteilung" eingereiht.
Längenmessgerät für den Handgebrauch, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, kein Maßstab, Maßband oder Lineal mit Maßeinteilung, sog. Kartenmaßstab-Umrechner, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus - einer kombinierten Maschine (charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung) aus einem Längenmessgerät (Hauptfunktion), einer Taschenlampe, einem Taschenrechner, einem Kompass und einem Thermometer sowie - einer Uhr. Die Ware besteht im Wesentlichen aus einem ca. 10 x 5 x 1,5 cm (B x H x T) großen, silberfarbenen, aufklappbaren Kunststoffgehäuse mit Bedienelementen, einem LC-Display, einer numerische Tastatur, einem integrierten Temperatursensor und einem Rädchen sowie einer LED-Leuchte an der Ober- und einem kreisförmigen Kompass auf der Rückseite. Das Gerät wird, nachdem der Maßstab mittels Tastatur eingegeben wurde, manuell mit dem Rädchen über das zu vermessende Objekt (z.B. Landkarte) gerollt. Die zurückgelegte Strecke wird berechnet und auf dem Display angezeigt. Die Ware kann zusätzlich als tragbare Leuchte, Uhr, Taschenrechner, Thermometer oder Kompass verwendet werden. Das Gerät ist in einem unbedruckten Karton verpackt.
Längenmessinstrument für den Handgebrauch, kein Maßstab, Maßband oder Lineal mit Maßeinteilung, sog. "Mc Donald`s - Pucca / Sonic-X-2006" Count and Roll, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer Längenmessvorrichtung mit Antriebsrad, Display, Ein-/Ausschalter sowie Rückstelltaste (charakterbestimmend im Hinblick auf dei Verwendung) sowie einem 8 cm langen Bleistift, der sich in einer einfachen, offenen Kunststoffpackung befindet (äußere Form siehe Abbildung). Die Messvorrichtung wird manuell mit dem Antriebsrad über das zu vermessende Objekt gerollt. Die zurückgelegte Strecke wird auf dem Display angezeigt. Das Messergebnis kann mit dem Bleistift, der in eine spezielle Aufnahmeöffnung am Ende der Messvorrichtung eingesteckt wird, notiert werden. Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam in einer bedruckten Kunststofftüte verpackt.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte. Hierher gehören auch Längenmessinstrumente und -geräte für den Handgebrauch. Nicht hierher gehören jedoch: a) Gehrungsschablonen und im grafischen Gewerbe verwendete Werkzeuge (z.B. Stichel, Gutschen, Radiernadeln) (Kap.82). b) Grafiktabletts und Digitalisierer (Pos. 8471). c) Pattern-Generatoren zur Herstellung von Masken und Reticles aus mit Fotolack beschichteten Substraten (wie z.B. optische, oder mit Elektronenstrahlen, gebündelte Ionenstrahlen, Röntgenstrahlen oder Laserstrahlen arbeitende Apparate usw.) (Pos. 8486). d) Koordinatografen von der in der Fotogrammetrie verwendeten Art (Pos. 9015). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 396/92 der Kommission vom 18. Februar 19921) (RV L 396/92): 5. Autonomes System, mit dem der Benutzer grafische Symbole in zwei oder drei Abmessungen (Dimensionen) entwerfen kann. Es hat keine andere Funktion und ist für eine andere Verwendung als Grafik-Prozessor nicht programmierbar. Es besteht aus folgenden Elementen: - einer Verarbeitungseinheit einschließlich eines Mikroprozessors, eines Grafik-Prozessors und einer spezifischen Speichereinheit, - Steuerelementen: Tastatur, Maus, Tastenevaluator, Digitalisiertablett, - einem Sichtgerät mit so genannten stereoskopischem Bildschirm. …
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 217. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 5. März 2021: Ein Abakus (sog. „Spielzeugrechenrahmen"), bestehend aus einem Holzrahmen mit Ständer und zehn horizontalen Stahldrähten, auf denen jeweils zehn bunte bewegliche Kugeln aus Holz angebracht sind, wird in den KN-Code 9503 00 99 eingereiht. Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 99. …
1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9017.80.90.00.0?
Die Zolltarifnummer 9017.80.90.00.0 umfasst Zeichen-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9017.80.90.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9017.80.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9017.80.90.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 901780. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9017.80.90.00.0?
9017.80.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9017.80.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9017.80.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9017 Zeichen-, Anreiß- oder Recheninstrumente und -geräte (z. B. Zeichenmaschinen, Pantografen, Winkelmesser, Reißzeuge, Rechenschieber und Rechenscheiben); Längenmessinstrumente und -geräte, für den Handgebrauch (z. B. Maßstäbe und Maßbänder, Mikrometer, Schieblehren und andere Lehren), in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen > 901780 andere Instrumente und Geräte > 90178090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9017.80.90.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9017.80.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI41306/21-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9017.80.90.00.0?
Warennummer 9017.80.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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