Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1: Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1 steht für Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9021.21.10.00.1 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9021.21.10.00.1
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 7
Einordnung im Zolltarif
- 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- 9021Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- 9021.21künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, künstliche Zähne
- 9021.21.10aus Kunststoffen
- 9021.21.10.00.1Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Sog. Zahnersatz aus Kunststoff, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem je nach Ausführung ein- oder zweiteiligen Gebissmodell aus Gips, das mit einer ein- oder mehrteiligen Zahn- oder Vollprothese aus Kunststoff bestückt ist, die auf Grundlage eines zuvor bei dem Patienten genommenen Abdrucks gefertigt wurde. Äußere Form: siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage. Die Prothese bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Der Zahnersatz dient der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit des Patienten. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form künstlicher Zähne aus Kunststoff, für Menschen" eingereiht.
Sog. Zahnersatz aus Kunststoff, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einem je nach Ausführung ein- oder zweiteiligen Gebissmodell aus Gips, das mit einer ein- oder mehrteiligen Zahn- oder Vollprothese aus Kunststoff bestückt ist, die auf Grundlage eines zuvor bei dem Patienten genommenen Abdrucks gefertigt wurde. Die Prothese bestimmt den Charakter der zusammengesetzen Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Der Zahnersatz dient der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit des Patienten. äußere Form: siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form künstlicher Zähne aus Kunststoff, für Menschen" eingereiht.
Sog. Zahnersatz aus Kunststoff, in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem Gebissmodell aus Gips und einer mit künstlichen Zähnen aus Kunststoff versehenen mit Teilprothese, die auf der Grundlage eines zuvor bei dem Patienten abgenommenen Gebissabdruckes gefertigt wurde. Die Prothese bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Der Zahnersatz dient der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit des Patienten. Zur äußeren Form (beispielhaft) siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form künstlicher Zähne aus Kunststoff für Menschen" eingereiht.
Sog. Zahnersatz aus Kunststoff, in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem einem je nach Ausführung ein- oder zweiteiligen Gebissmodell aus Gips, das mit einer ein- oder zweiteiligen Vollprothese aus Kunststoff versehen ist, die auf Grundlage eines zuvor bei dem Patienten genommenen Abdrucks gefertigt wurde. Die Prothese bestimmt den Charakter der zusammengesetzen Ware im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung. Der Zahnersatz dient der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit des Patienten. Zur äußeren Form (beispielhaft) siehe Abbildung in der Anlage. Die Ware wird als "künstliches Körperteil in Form künstlicher Zähne aus Kunststoff für Menschen" eingereiht.
Sog. Zahnersatz aus Kunststoff, in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem Gebissmodell aus Gips, das mit einer je nach Ausführung unterschiedlichen Anzahl künstlicher Zähne aus Kunststoff, die auf der Grundlage eines zuvor bei dem Patienten abgenommenen Gebissabdruckes gefertigt wurden, versehen ist. Die künstlichen Zähne bestimmen den Charakter der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Verwendung. Der Zahnersatz dient der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit des Patienten. Äußere Form der Ware (beispielhaft) siehe Anlagen. "Künstliches Körperteil in Form künstlicher Zähne aus Kunststoff, für Menschen"
Sog. Zahnersatz aus Kunststoff, in Form einer zusammengesetzten Ware, bestehend aus einem Gebissmodell aus Gips, das mit einer je nach Ausführung mit künstlichen Zähnen aus Kunststoff versehenen Voll- oder Teilprothese, die auf der Grundlage eines zuvor bei dem Patienten abgenommenen Gebissabdruckes gefertigt wurde, versehen ist. Die Prothese bestimmt den Charakter der zusammengesetzten Ware im Hinblick auf die Verwendung. Der Zahnersatz dient der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit des Patienten. Äußere Form der Ware (beispielhaft) siehe Anlagen. "Künstliches Körperteil in Form künstlicher Zähne aus Kunststoff, für Menschen"
Künstlicher Zahn aus Kunststoff, für Menschen, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus je nach Ausführung einem oder mehreren künstlichen Zähnen (Brücken oder Kronen) aus Kunststoff, die in einem zahntechnischen Modell, das auf der Grundlage eines zuvor von einem Patienten abgenommenen Gebiss-Abdrucks gefertigt wurde, eingegliedert sind. Die künstlichen Zähne bestimmen im Hinblick auf die Verwendung der Ware den Charakter der zusammengesetzten Ware. Sie werden von dem behandelnden Zahnarzt aus dem Modell entnommen und anschließend in das Gebiss des Patienten eingegliedert. Die Ware dient der Wiederherstellung der geschlossenen Zahnreihe und damit der Kaufähigkeit.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) I) Orthopädische Apparate und Vorrichtungen Orthopädische Apparate und Vorrichtungen werden durch Anmerkung 6 zu diesem Kapitel definiert. Es sind Apparate und Vorrichtungen zum: - Verhüten oder Korrigieren körperlicher Fehlbildungen oder - Stützen oder Halten von Körperteilen oder Organen nach einer Krankheit, Operation oder Verletzung. Hierzu gehören: 1) Vorrichtungen für Hüftleiden. 2) Vorrichtungen, die nach der Oberarmknochen-Resektion verwendet werden. 3) Vorrichtungen für den Kiefer. 4) Vorrichtungen (sog. Paletten) zum Richten der Finger. 5) Vorrichtungen zum Aufrichten des Kopfes und der Wirbelsäule (Pottsche Krankheit). …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 111/2011 der Kommission vom 7. Februar 2011 (ABl. EU Nr. L 34/33) (RV L 111/11): Eine Ware in Form eines konischen Stücks Titan, an dessen unterem Ende sich ein Schaft mit einem Außengewinde befindet (ein sogenannter „künstlicher Zahnstift“). Die Ware wird in der Zahnmedizin genutzt. Sie wird in eine künstliche Zahnwurzel, die in den Kiefer implantiert ist, geschraubt und verbindet die Wurzel mit der künstlichen Krone. Bei Einfuhr ist die Ware steril verpackt. Siehe Abbildungen. Unterposition 9021 29 00 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b zu Kapitel 90 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9021 und 9021 29 00. …
Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH 1. Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Fünfte Kammer) vom 7. November 2002 C-260/00 bis C-263/00 1) 1. Zur Position 9021 der Kombinierten Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1734/96 der Kommission vom 9. September 1996 gehören Waren wie Handgelenkbandagen, Rückenstützgurte, Ellenbogenspangen und Kniebandagen, wenn diese Waren Kennzeichen aufweisen, die sie insbesondere aufgrund der verwendeten Materialien, ihrer Funktionsweise oder ihrer Eignung zur Anpassung an die spezifischen Funktionsschäden des Patienten von gewöhnlichen und allgemein gebräuchlichen Gürteln und Bandagen unterscheiden. ... 2. …
Urteil des Gerichts der Europäischen Union (Fünfte Kammer in der Besetzung mit fünf Richtern) vom 3. Juni 2026 in der Rechtssache T-313/25: Orientierungssatz 1. Ein Armroboter wie der im Ausgangsverfahren in Rede stehende, der als technisches Unterstützungssystem verwendet wird, gehört nicht zu den "orthopädischen Apparaten und Vorrichtungen" im Sinne der Pos. 9021 der KN. Im Ausgangsverfahren geht es um einen Armroboter, dessen objektive Merkmale und Eigenschaften darin bestehen, dass es sich um eine technische Vorrichtung handelt, die aus sechs motorbetriebenen Gelenken, einer "Hand" mit zwei oder drei motorbetriebenen "Fingern" und einer Basis mit externen Anschlüssen, wie USB- und Netzanschluss, aufgebaut ist, die an einem Elektrorollstuhl befestigt wird und über einen Joystick oder eine Kopfsteuerung von beeinträchtigten oder versehrten Personen bedient werden kann, denen funktionsf …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1?
Die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1 umfasst Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9021.21.10.00.1?
Der Drittlandszollsatz für 9021.21.10.00.1 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9021.21.10.00.1?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902121. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1?
9021.21.10.00.1 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9021.21.10.00.1 im Zolltarif eingeordnet?
9021.21.10.00.1 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9021 Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen > 902121 künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik, künstliche Zähne > 90212110 aus Kunststoffen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9021.21.10.00.1?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9021.21.10.00.1 erfasst, zum Beispiel DEBTI22452/20-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9021.21.10.00.1?
Warennummer 9021.21.10.00.1 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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