Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9022.12.00: Apparate für die Computertomografie

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9022.12.00 steht für Apparate für die Computertomografie. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9022.12.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9022.12.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9022Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen
  3. 9022.12Apparate für die Computertomografie
  4. 9022.12.00Apparate für die Computertomografie

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9022.12.00

HS-Code9022.126 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9022.12.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1B001eEquipment designed for the "production" of "composite" structures or laminates or "fibrous or filamentary materials", as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1B001fEquipment designed for the "production" of "composite" structures or laminates or "fibrous or filamentary materials", as follows, and specially designed components and accessories therefor:
  • 1B001fEquipment designed for the "production" of "composite" structures or laminates or "fibrous or filamentary materials", as follows, and specially designed components and accessories therefor:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI25684/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-13

Sog. CT-Röntgensysteme in verschiedenen Ausführungen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Röntgenapparat (bestehend u. a. aus einer Röntgenkabine mit einer Röntgenröhre und einen Röntgendetektor), - Prüfkörpern in unterschiedlichen Ausführungen, - verschiedenen Kabeln und Montagematerial, - einem Ersatzteilkoffer, - einem PC mit einem Monitor sowie - verschiedenen Softwarearten auf Datenträgern gemeinsamen auf einer Palette in einer Holzkiste als Transport- und Verkaufsverpackung (zur äußeren Form: siehe beispielhafte Abbildungen in der Anlage). Der zu prüfende Körper wird auf dem Drehteller in der Röntgenkabine abgelegt und befestigt. Die Röhre sendet dann einen kegelförmigen Röntgenstrahl aus, der das Untersuchungsobjekt durchstahlt und vom Bildsensor aufgenommen wird. Aufgrund der Rotation des Drehtellers können vom Prüfling Aufnahmen aller Seiten und / oder Ebenen erstellt werden, die mittels des Computers zu einem Gesamtbild zusammengefügt und ausgewertet werden können. Die Ware ist dazu bestimmt, in diversen Bereichen der zerstörungsfreien Materialprüfung und der Strukturanalyse eingesetzt zu werden und wird als "Röntgenapparat, in Form eines Apparates für die Computertomografie" eingereiht.

DEBTI25803/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-01-12

Sog. CT-Röntgensysteme, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Röntgenapparat (bestehend u. a. aus einer Röntgenkabine mit einer Röntgenröhre und einen Röntgendetektor), - Prüfkörpern in unterschiedlichen Ausführungen, - verschiedenen Kabeln und Montagematerial, - einem Ersatzteilkoffer, - einem PC mit einem Monitor sowie - verschiedenen Softwarearten auf Datenträgern gemeinsamen auf einer Palette in einer Holzkiste als Transport- und Verkaufsverpackung (zur äußeren Form: siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Der zu prüfende Körper wird auf dem Drehteller in der Röntgenkabine abgelegt und befestigt. Die Röhre sendet dann einen kegelförmigen Röntgenstrahl aus, der das Untersuchungsobjekt durchstahlt und vom Bildsensor aufgenommen wird. Aufgrund der Rotation des Drehtellers können vom Prüfling Aufnahmen aller Seiten und / oder Ebenen erstellt werden, die mittels des Computers zu einem Gesamtbild zusammengefügt und ausgewertet werden können. Die Ware ist dazu bestimmt, in diversen Bereichen der zerstörungsfreien Materialprüfung und der Strukturanalyse eingesetzt zu werden und wird als "Röntgenapparat, in Form eines Apparates für die Computertomografie" eingereiht.

DEBTI10173/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-29

Sog. Röntgengerät in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten extraoralen Röntgengerät, einer Säule sowie einem Standfuß. Das Röntgengerät, mit den Abmessungen: ca. 80 x 225 x 137 cm, bestehend aus einer senkrechten, optional an einer Wand oder auf einem Standfuß zu befestigenden Säule und einem daran montierten, höhenverstellbaren Querträger, an dem neben den Bedienelementen (u. a. ein Touchscreen) alle für die Computertomografie relevanten Elemente installiert sind, verfügt über eine Röntgenröhre, je nach Gerät über einen 2D-Csl-Plus-Sensor mit Autofokus-Funktion (2D-Modelle) oder einen DCS-Sensor (2D/3D-Modelle) mit einem Aufnahmevolumen (D x H) von entweder 8,8 bis 11 x 10 cm oder 17 x 13 cm) sowie über notwendige elektronische Bauelemente und weist jeweils eine Nennleistung von 2 kW bei 90 kV (12 mA in allen Strahlzeiten) auf. Zu Untersuchungszwecken rotieren die Röntgenröhre und der gegenüberliegende Bildsensor um einen sitzenden oder stehenden Patienten. Dabei sendet die Röhre einen kegelförmigen Röntgenstrahl aus. Dieser durchstrahlt das Untersuchungsgebiet und wird für die Bilderzeugung durch den Bildsensor als Grauwerte-Röntgenbild erfasst. Es werden zweidimensionale Einzelbilder aufgenommen, die mittels eines Computers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in ein dreidimensionales Gesamtbild umgewandelt werden. Aus diesem können Schnittbilder in allen Raumebenen generiert werden. Die Ware ist zur Erstellung von Volumenprojektionen in der Dentalmedizin bestimmt und wird als "Röntgenapparat für zahnärztliche Zwecke in Form eines Apparates für die Computertomografie" eingereiht.

DEBTI10175/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-09-24

Sog. Röntgengerät in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem noch nicht zusammengesetzten extraoralen Röntgengerät, einer Säule sowie einem Standfuß. Das Röntgengerät, mit den Abmessungen: ca. 80 x 225 x 137 cm, bestehend aus einer senkrechten, optional an einer Wand oder auf einem Standfuß zu befestigenden Säule und einem daran montierten, höhenverstellbaren Querträger, an dem neben den Bedienelementen (u. a. ein Touchscreen) alle für die Computertomografie relevanten Elemente installiert sind, verfügt über eine Röntgenröhre, je nach Gerät über einen Csl bzw. Csl-Plus-Sensor mit Autofokus-Funktion (2D-Modelle) sowie über notwendige elektronische Bauelemente und weist jeweils eine Nennleistung von 2 kW bei 90 kV (12 mA in allen Strahlzeiten) auf. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage. Zu Untersuchungszwecken rotieren die Röntgenröhre und der gegenüberliegende Bildsensor um einen sitzenden oder stehenden Patienten. Dabei sendet die Röhre einen kegelförmigen Röntgenstrahl aus. Dieser durchstrahlt das Untersuchungsgebiet und wird für die Bilderzeugung durch den Bildsensor als Grauwerte-Röntgenbild erfasst. Es werden zweidimensionale Einzelbilder aufgenommen, die mittels eines Computers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in ein dreidimensionales Gesamtbild umgewandelt werden. Aus diesem können Schnittbilder in allen Raumebenen generiert werden. Die Ware ist zur Erstellung von Volumenprojektionen in der Dentalmedizin bestimmt und wird als "Röntgenapparat für zahnärztliche Zwecke in Form eines Apparates für die Computertomografie" eingereiht.

DEBTI28537/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-07-22

Sog. Röntgengerät in zwei Ausführungen, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Röntgengerät (noch nicht zusammengesetzt), - diversen Druckerzeugnissen (u. a. Installations- und Gebrauchsanweisung, Röntgenanlagebuch) und - Datenverarbeitungs- und Kommunikationselementen (u. a. Software-DVD, USB-Dongle, USB-Stick mit Kalibrierdaten) in einer gemeinsamen Lieferumschließung. Das Röntgengerät (B x T: ca. 572 x 1181 / 1941 x 1251 mm, H: ca. 1406 - 2206 mm, Gewicht: 180 / 202 kg), bestehend aus einer senkrechten, an einer Wand zu befestigenden Säule und einem daran montierten, höhenverstellbaren Querträger, an dem neben den Bedienelementen (u. a. ein Touchscreen) alle für die Computertomografie relevanten Elemente installiert sind, verfügt über eine Röntgenröhre, einen CMOS-Bildsensor (230 x 160 x 26 / 279 x 110 x 20 mm) sowie über notwendige elektronische Bauelemente und weist eine Nennleistung von 170 W auf (siehe Abbildung in der Anlage). Zu Untersuchungszwecken rotieren die Röntgenröhre und der gegenüberliegende Bildsensor um einen sitzenden oder stehenden Patienten. Dabei sendet die Röhre einen kegelförmigen Röntgenstrahl aus. Dieser durchstrahlt das Untersuchungsgebiet und wird für die Bilderzeugung durch den Bildsensor als Grauwerte-Röntgenbild erfasst. Es werden zweidimensionale Einzelbilder aufgenommen, die mittels eines Computers (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) in ein dreidimensionales Gesamtbild umgewandelt werden. Aus diesem können Schnittbilder in allen Raumebenen generiert werden. Die Ware ist zur Erstellung von Volumenprojektionen in der Dentalmedizin bestimmt und wird als "Röntgenapparat für zahnärztliche Zwecke in Form eines Apparates für die Computertomografie" eingereiht.

ITBTI2021-0069M-107100Erteilt von ITGültig bis 2024-06-02

TOMOGRAFO COMPUTERIZZATO AD USO ODONTOIATRICO. PER DICHIARAZIONE DI PARTE, IL DISPOSITIVO UTILIZZA LA CONE BEAM 3D, UNA TECNICA DI TOMOGRAFIA COMPUTERIZZATA, ED E’ UNA MACCHINA PER IMAGING RADIOLOGICO IN CAMPO ODONTOIATRICO CHE CONSENTE DI EFFETTUARE OLTRE LE CLASSICHE ORTOPANTOMOGRAFIA O PANORAMICA, RADIOGRAFIE DEL CRANIO IN LATERO-LATERALE E POSTERO-ANTERIORE, A USO CEFALOMETRICO, RAPPRESENTAZIONI CHE SONO DIRETTAMENTE REALIZZABILI CON I SOFTWARE APPLICATIVI. IN IMPLANTOLOGIA, PERMETTE DI VALUTARE QUALITÀ E QUANTITÀ DI OSSO DISPONIBILE E PREVEDERE POSSIBILI CAUSE DI INSUCCESSO. IN ORTODONZIA, CONSENTE UNA MIGLIORE PROGRAMMAZIONE CLINICA. IL DISPOSITIVO UTILIZZA UNA TECNICA RADIOLOGICA DI SCANSIONE TOMOGRAFICA UTILIZZATA PER ACQUISIRE DATI E IMMAGINI DI UNO SPECIFICO VOLUME DEL MASSICCIO FACCIALE O DEL CRANIO. GRAZIE A SPECIFICI E POTENTI SOFTWARE DI ELABORAZIONE, QUESTA TECNICA OFFRE IMMAGINI DIAGNOSTICHE SUI TRE PIANI DELLO SPAZIO E VOLUME RENDERING (CIOÈ IMMAGINI VOLUMETRICHE).

ITBTI2021-0005M-222100Erteilt von ITGültig bis 2024-04-18

APPARECCHIO DI TOMOGRAFIA PER DIAGNOSTICA MEDICA. PER DICHIARAZIONE DI PARTE, LA MACCHINA È PILOTATA DA UN COMPUTER CHE CONSENTE DI IMPOSTARE LE OPERAZIONI DI INDAGINE DIAGNOSTICA, CONTROLLANDO IL FUNZIONAMENTO DELLA STRUTTURA GENERATORE-SORGENTE A FORMA ANULARE GESTENDONE LA ROTAZIONE, L'EMISSIONE DEI RAGGI X, L'ATTIVAZIONE DEL PANNELLO RICEVITORE DEI RAGGI X. IL COMPUTER DI PILOTAGGIO PROVVEDE ANCHE ALLA MEMORIZZAZIONE DEI RILIEVI DIGITALIZZATI, ALLA ELABORAZIONE E RICOSTRUZIONE 3D DELLE STRUTTURE ANATOMICHE, ALLA VISUALIZZAZIONE DEI RISULTATI IN 3D E CONSENTE AL PERSONALE MEDICO DI INTERAGIRE CON LE VARIE VISUALIZZAZIONI. IL PRODOTTO E’ UTILIZZATO NELL’AMBITO DELLA DIAGNOSTICA MEDICA (PATOLOGIE DENTO-MAXILLOFACCIALI, APPLICAZIONI OTORINOLARINGOIATRICHE, ANALISI COMPLETA DELLE VIE AEREE SUPERIORI , ESAMI DI OSSA E ARTICOLAZIONI ETC) CON IL PAZIENTE SEDUTO O DISTESO SUL LETTINO MOTORIZZATO IN DOTAZIONE ALLA MACCHINA.

ITBTI2021-0006M-222100Erteilt von ITGültig bis 2024-04-11

APPARECCHIO DI TOMOGRAFIA PER DIAGNOSTICA MEDICA. PER DICHIARAZIONE DI PARTE, LA MACCHINA È PILOTATA DA UN COMPUTER CHE CONSENTE DI IMPOSTARE LE OPERAZIONI DI INDAGINE DIAGNOSTICA, CONTROLLANDO IL FUNZIONAMENTO DEL BRACCIO TELERADIOGRAFICO ROTANTE, GESTENDONE LA ROTAZIONE, COMANDANDO L'ATTIVAZIONE DELL'EMISSIONE DEI RAGGI X DEL GENERATORE-SORGENTE E LA CONTEMPORANEA ATTIVAZIONE DEL PANNELLO RICEVITORE DEI RAGGI X. IL COMPUTER DI PILOTAGGIO PROVVEDE ANCHE ALLA MEMORIZZAZIONE DEI RILIEVI DIGITALIZZATI, ALLA ELABORAZIONE E RICOSTRUZIONE 3D DELLE STRUTTURE ANATOMICHE, ALLA VISUALIZZAZIONE DEI RISULTATI IN 3D E CONSENTE AL PERSONALE MEDICO DI INTERAGIRE CON LE VARIE VISUALIZZAZIONI. IL PRODOTTO E’ UTILIZZATO PRINCIPALMENTE NELL’AMBITO DELLA DIAGNOSTICA OTORINOLARINGOIATRICA E ODONTOIATRICA.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9022

Zu Unterposition 9022 1200: Siehe die Erläuterungen zu Unterposition 9022 12 des HS. (entfallen)

Pos. 9022

Zu Unterposition 9022 12: Zu dieser Unterposition gehören insbesondere so genannte Ganzkörper-Computertomografen. Hierbei handelt es sich um Radiodiagnose-Systeme zur Untersuchung des ganzen menschlichen Körpers mittels elektronischer Radiografie (Tomografie) von Querschnitten des Körpers. Die Körperabschnitte werden in mehreren Schritten schichtweise mit einem Röntgenstrahl abgetastet. Die unterschiedliche Abschwächung der Röntgenstrahlen im Körper wird von hunderten von Detektoren gemessen, die ringförmig um den Tunnel angebracht sind, in dem der Patient auf einem Tisch liegt. Die automatische Datenverarbeitungsmaschine des Systems wandelt die von den Sensoren gelieferten Daten in ein Bild um, das auf dem Monitor des Systems wiedergegeben wird. Die tomografischen Bilder werden im Allgemeinen von einer im System eingebauten Spezialkamera fotografiert und ggf. …

Pos. 9022

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Beschluss des Finanzgerichts Hamburg Hamburg (4. Senat) vom 21. Dezember 2017 in der Rechtssache 4 V 143/17 Leitsatz: 1. Ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung einer verbindlichen Zolltarifauskunft nach Art. 33 Abs. 1, 1. Alt. UZK ist nach § 69 FGO i. V. m. Art. 45 UZK statthaft, da eine verbindliche Zolltarifauskunft unter der Geltung des UZK ein vollziehbarer und aussetzungsfähiger Verwaltungsakt ist (Rn.3). 2. Ein Panel für Röntgengeräte mit CMOS-Bildsensor mit Szintillator und Bildsignalelektronik zum Erzeugen eines Rohdatenbildes durch Umwandeln von Röntgenstrahlen in Lichtimpulse, sog. Röntgenflachdetektor, ist als Fernsehkamera in die Position 8525 KN, TARIC-Unterposition 8525 80 19 90 0 einzureihen (Rn.9) (Rn.17) (Rn.18). Gründe: Rn. …

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9022.12.00?

Die Zolltarifnummer 9022.12.00 umfasst Apparate für die Computertomografie. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9022.12.00?

Der Drittlandszollsatz für 9022.12.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9022.12.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902212. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9022.12.00?

9022.12.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9022.12.00 im Zolltarif eingeordnet?

9022.12.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9022 Röntgenapparate und -geräte und Apparate und Geräte, die Alpha-, Beta- oder Gammastrahlen verwenden, auch für medizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Zwecke, einschließlich Apparate und Geräte für Schirmbildfotografie oder Strahlentherapie, Röntgenröhren und andere Vorrichtungen zum Erzeugen von Röntgenstrahlen, Hochspannungsgeneratoren, Schaltpulte, Durchleuchtungsschirme, Untersuchungs- und Behandlungstische, -sessel und dergleichen > 902212 Apparate für die Computertomografie. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9022.12.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9022.12.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI25684/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9022.12.00 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9022.12.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1B001e, 1B001f, 1B001f. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9022.12.00?

KN-Code 9022.12.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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