Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9029.10.00: Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere…

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9029.10.00 steht für Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler. Für diese Codenummer ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt; maßgeblich ist der Satz der zugehörigen Warennummer.

9029.10.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9029.10.00
Drittlandszoll
Siehe Unterteilung
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
  3. 9029.10Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler
  4. 9029.10.00Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9029.10.00

HS-Code9029.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9029.10.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI47591/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-22

Sog. Messrad in zwei Ausführungen, jeweils in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus: - einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Rad aus Aluminiumdruckguss mit einer Gummilauffläche (Umfang: 100 bzw. 122 cm), das mit einer Teleskopstange mit stufenloser Höhenverstellung, einem Pistolenhandgriff und einem mechanischen Zählwerk mit 5- bzw. 6-stelliger Anzeige ausgestattet ist, - einer Werkzeugtasche und - einer Bedienungsanleitung, die gemeinsam in einer Faltschachtel verpackt sind (zur äußeren Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die zusammengebaute Ware misst die zurückgelegte Strecke durch das Zählen der Umdrehungen des Rades und dient somit zur mechanischen Entfernungsmessung auf dem Boden. Die Ware wird als "anderer Zähler als in der Position 9028 genannt, Kilometerzähler, andere als elektrische oder elektronische Tourenzähler, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DEBTI51330/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-06

Bei dem sogenannter Zeitzähler, Time Counter) handelt es sich um einen batteriebetriebenen Zähler, im Wesentlichen bestehend aus einem ca. 70 x 57 x 33 mm (Breite x Höhe x Tiefe) großen Kunststoffgehäuse mit einem Display mit digitaler Anzeige und zwei Bedientasten (siehe Abbildung in der Anlage). In Abhängigkeit von der Filterkapazität sind optional drei Programmierungen möglich: 90, 180, und 360 Tage. Die rückwärts laufende Anzahl der Tage wird auf einem Display angezeigt; nach Ablauf ertönt ein akustisches Signal (Summer). Die Erinnerungsfunktion des Countdown-Timers setzt auch zehn Tage vor Ablauf der programmierten Tage und bei niedriger Batteriespannung ein. Eine Wandmontage des Timers ist mit einer passgenauen Halterung aus Kunststoff möglich. Das Erzeugnis wird im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Küchenarmatur mit Wasserfilterfunktion eingesetzt, damit die Einsatzdauer des Filters nicht überschritten wird. Es handelt sich um keine Ware des Kapitel 91, da der Zähler kein Uhrwerk oder Synchronmotor enthält sowie über keine Anzeigemöglichkeit für Stunden und Minuten verfügt. Die Ware wird als "anderer Zähler als die von Position 9028 erfassten, kein Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler" eingereiht.

DEBTI1669/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-09-05

Sogenanntes Durchflussmessgerät für Wasserfilterapparate von Armaturen in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einem in Bezug auf die Verwendung charakterbestimmenden Zähler, einer Wandhalterung, einem Klebepad, zwei Flachdichtungen sowie zwei Primärbatterien in einer gemeinsamen Verpackung. Der Zähler setzt sich aus einem Sensor mit Anschlusskabel und einem Anzeige- und Bediengerät mit zwei Funktionstasten, einem LC-Display, einem Batteriefach, einem Summer sowie weiteren elektrischen und elektronischen Bauteilen zusammen (siehe Abbildung in der Anlage). Über die Funktionstasten kann ein Tagezähler für 180 oder 365 Tage oder ein Flüssigkeitszähler mit maximal 99.999 Liter programmiert werden. Nach dem Start zählt das Gerät die Tage und die durchflossene Flüssigkeitsmenge in Litern herunter und zeigt wahlweise einen der Werte in den Einheiten "day" (Tage) oder "ltr" (Liter) auf dem Display an. Wenn die Tageanzahl oder die Flüssigkeitsmenge in Liter den Wert null erreicht, mahnt ein Signalton den Anwender den Wasserfilter zu wechseln. Da keine der genannten Funktionen den Charakter der Ware bestimmt, ist diese in die numerisch zuletzt genannte Position einzureihen. Es handelt sich um keine Ware des Kapitel 91, da der Zähler kein Uhrwerk oder Synchronmotor enthält sowie über keine Anzeigemöglichkeit für Stunden und Minuten verfügt. Die Ware wird nicht als Durchflussmesser in die Position 9026 eingereiht, da der Zähler den Durchfluss nicht in Menge pro Zeiteinheit (z. B. l/min) anzeigen kann. Die Ware wird als "anderer Zähler als die von Position 9028 erfassten, kein Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler" eingereiht.

DEBTI39476/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-04-04

So genannter Multicounter, im Wesentlichen bestehend aus einem quaderförmigen Gehäuse (H x B x T ca.: 64 x 125 x 80 mm) mit LC-Display, Bedientasten, Kabelanschlüssen und einem RS-232C Anschluss. Die Kabelanschlüsse dienen dem Anschluss von Impulsgebern [insbesondere Durchflussschaltern, Encodern und Positionszylindern (jeweils nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung]; über die RS-232C Schnittstelle wird das Gerät mit einer übergeordneten Steuereinheit verbunden (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung). Bei dem Gerät handelt es sich um eine kombinierte Maschine aus einem Schalter und einem Zähler (kennzeichnende Hauptfunktion). Es zählt die Impulse der angeschlossenen Impulsgeber (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) und löst über unabhängige Transistorausgänge Schaltvorgänge aus. Die Ware wird als "anderer als in der Position 9028 erfasster Zähler" eingereiht.

DEBTI30319/18-1Erteilt von DEGültig bis 2022-01-20

Sog. Betriebsstundenzähler mit Einhausung, im Wesentlichen bestehend aus einer mit elektrischen und elektronischen Bauteilen sowie einem LC-Display bestückten Leiterplatte in einem Gehäuse, ausgestattet mit einer Schutzeinhausung (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient der Ermittlung und Anzeige der geleisteten Gesamtbetriebsstunden in verschiedenen Anwendungsbereichen (z. B. Industrie, Medizin, Verkaufsautomaten, Fahrzeuge, Pumpen). Der Zähler wird durch Vibration aktiviert. Die Ware wird als "Betriebsstundenzähler, andere als in Position 9028 genannte Zähler, nicht für zivile Luftfahreuge und nicht Hall-Effekt basiert" eingereiht.

DE8781/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-10-18

Sog. Striiv Fusion Armbanduhr & Smartwatch IgotU Q-Band, Art. MA-Q60000-01, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einer zusammengesetzten Ware aus einem in ein Armband eingesetzten elektronischen Gerätemodul mit Bewegungssensor zum Zählen von Schritten und anderen Bewegungen (Aktivitätstracker - charakterbestimmend in Hinblick auf die Verwendung), einer Uhr, einem UV-Sensor, einem Vibrationsmotor, einem Lithium-Ionen-Akkumulator sowie einem Bluetooth-Sender/-Empfänger in einem rechteckigen Gehäuse mit OLED-Anzeige, - zwei Ersatzarmbändern aus Kunststoff, - einem Edelstahlclip zum schießen des Armbands, - einem USB-Ladekabel und einem Ladegerät Das Gerät ermittelt, speichert und zeigt die zurückgelegte Schrittzahl an, im Schlafmodus wird die Schlaf-Bewegungsaktivität aufgezeichnet und die Schlafdauer daraus bestimmt. Zusätzlich können u. a.der errechnete Kalorienverbrauch, die Uhrzeit und Datum abgerufen werden. Daneben verfügt das Gerät über eine Weck- und Meldefunktion für Anrufe oder SMS durch Vibration und über eine Fernbedienungsfunktion zum Abspielen von Musik über das synchronisierte Smartphone. Über Bluetooth können die Daten an kompatible Smartphones oder Tablet-Geräte (beide nicht Gegenstand der vZTA) übertragen und dort mithilfe einer Software-Applikation (ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA) weiter ausgewertet werden. Der Aktivitätstracker bestimmt den Charakter der Warenzusammenstellung in Bezug auf die Verwendung. Er ist gemeinsam mit den anderen Bestandteilen und einer Bedienanleitung in einer Kunststoffbox verpackt. Zur äußeren Form siehe Abbildung in Anlage. Eine Einreihung als "Gerät zum Empfangen, Konvertieren und Senden oder Regenerieren von Tönen, Bildern oder anderen Daten.." in die Position 8517 kommt nicht in Betracht, da die Hauptfunktion des Geräts nicht in der Datenkommunikation liegt. Die Ware wird als "anderer Zähler als in der Position 9028 genannt, Schrittzähler" eingereiht.

DEBTI25452/18-1Erteilt von DEGültig bis 2021-09-23

Sog. Schrittzähler "Panama" - Art.-Nr. 50733 , in Form eines ca. 4 x 6 x 1,5 cm (B x H x T) großen ovalen Kunststoffgehäuses mit integriertem Gürtelklipp und eingebauter Knopfzelle, drei Bedienungstasten und einer Flüssigkristallanzeige. Das Gerät hat folgende gleichwertige Funktionen: Schrittzählung bei Eingabe einer bestimmten Schrittlänge (die Messung erfolgt durch die Pendelmethode), Ermittlung des Kalorienverbrauchs während des Laufens und die zurückgelegte Entfernung in Meilen und Kilometer (äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist zusammen mit einer Gebrauchsanweisung ("De-minimis-Regel") in einer kleinen Pappschachtel verpackt und wird als "anderer Zähler als in der Position 9028 genannt, Schrittzähler" eingereiht.

NLBTI2018-1140Erteilt von NLGültig bis 2021-09-23

Een elektronisch werkende schredenteller (pedometer) met –volgens opgave- de volgende kenmerken en eigenschappen: - bedoeld voor het registreren van het aantal gelopen stappen en het uitvoeren van berekeningen over het gebruik van calorieën; - het bijkomstig weergeven van de tijd; - aangebracht in een rechthoekige behuizing met twee verschillend afgeronde uiteinden; - met een musketonhaak voor het bevestigen van het meegeleverde polsbandje; - met een compartiment voor een knoopcelbatterij; - met een lcd scherm; - met een drietal drukknoppen; - afmetingen 12 x 81,4 x 32,2 mm; - gewicht ongeveer 27 gram. Het geheel wordt tezamen met niet karakterbepalende goederen zoals een polsbandje, een eenvoudige schroevendraaier, een batterij en een gebruiksaanwijzing aangeboden.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9029

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Zähler, die irgendwelche Einheiten aller Art (Umdrehungen, Einzelstücke, Längen usw.) zusammenzählen oder einen zu entrichtenden Betrag anzeigen. Ausgenommen von dieser Position sind jedoch Zählvorrichtungen der in Pos. 8473 erfassten Art, Gas-, Flüssigkeits- und Elektrizitätszähler der Pos. 9028 und Kurvenmesser oder Planimeter der Pos. 9017 oder 9031. 2) Geräte, die eine Umdrehungs- oder lineare Geschwindigkeit, bezogen auf einen bestimmten Zeitraum, anzeigen (Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser), andere als die der Pos. 9014 und 9015. 3) Stroboskope aller Art. …

Pos. 9029

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm).

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9029.10.00?

Die Zolltarifnummer 9029.10.00 umfasst Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9029.10.00?

Für 9029.10.00 ist im TARIC kein eigener Drittlandszollsatz hinterlegt. Der Satz ergibt sich aus der darunter liegenden anmeldefähigen Warennummer.

Welcher HS-Code gehört zu 9029.10.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902910. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9029.10.00?

9029.10.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9029.10.00 im Zolltarif eingeordnet?

9029.10.00 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9029 Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope > 902910 Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler, Schrittzähler und andere Zähler. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9029.10.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9029.10.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI47591/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9029.10.00?

KN-Code 9029.10.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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