Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9029.20.38.90.0: Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9029.20.38.90.0 steht für Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,6 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9029.20.38.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9029.20.38.90.0
Drittlandszoll
2,6 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9029Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope
  3. 9029.20Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope
  4. 9029.20.38Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere
  5. 9029.20.38.90andere
  6. 9029.20.38.90.0Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9029.20.38.90.0

HS-Code9029.206 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9029.20.388 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9029.20.38.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9029.20.38.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,6 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 6A225Velocity interferometers for measuring velocities exceeding 1 km/s during time intervals of less than 10 microseconds.
  • 6A225Velocity interferometers for measuring velocities exceeding 1 km/s during time intervals of less than 10 microseconds.

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE26046/15-1Erteilt von DEGültig bis 2019-10-16

Geschwindigkeitsmesser für Luftfahrzeuge in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einem Gehäuse (Durchmesser: 3", Länge: 110 mm) mit einer analogen Geschwindigkeitsanzeige, drei Befestigungsbohrungen und elektrischen Anschlüssen (siehe beispielhafte Abbildung in der Anlage). Das Gerät dient der Messung und Anzeige der Geschwindigkeit in Knoten, km/h oder mph in zivilen und militärischen Luftfahrzeugen. Die Ware wird als "Tachometer oder anderer Geschwindigkeitsmesser, nicht von der Position 9014 oder 9015 erfasst, nicht für Landfahrzeuge oder für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DE20785/11-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-01

Geschwindigkeitsmesser, "SS2 FTW Bundle, Working Nr. S2ACC9997", als Multifunktionsgerät in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Wesentlichen bestehend aus: - "SpeedSensor V42046" (ca. 35 x 24,8 x 8,1 mm; charakterbestimmend in Bezug auf die Verwendung) mit -- einer Batterie CR2032, -- einem Sender/Empfänger Modul, -- weiteren aktiven und passiven elektronischen Bauelementen, - "CONNECT for iPod/iPhone" (ca. 18 x 31 x 7 mm) mit -- einem Anschlussstecker, -- zum Senden und Empfangen von Daten, Frequenzbereich 2,4 GHz, - "CONNECT for PC/MAC (ca. 22,3 x 16 x 7,3 mm) mit -- einem USB-Stecker, -- zum Senden und Empfangen von Daten, Frequenzbereich 2,4 GHz, - Schuhclip (ca. 44,8 x 29,2 x 13,5 mm). Der "SpeedSensor" als Multifunktionsgerät ist gleichermaßen zum Messen der Geschwindigkeit und zum Zählen der zurückgelegten Strecke geeignet, eine kennzeichnende Haupttätigkeit ist nicht ermittelbar. Die integrierte Zeitmessfunktion ist nebensächlich und wird zum Berechnen der Geschwindigkeit benötigt. Das Gerät dient dem Messen, Speichern und Übertragen von Trainingsdaten (Strecke und Geschwindigkeit) an z.B. ein Mobiltelefon oder PC (beide nicht Gegenstand dieser vZTA). Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015, anderer als Geschwindigkeitsmesser für Landfahrzeuge und zivile Luftfahrzeuge" eingereiht. Abbildung: siehe Anlage

DE10500/11-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-01

Sog. Schritt- und Distanzmesser, Art.-Nr. Q00142, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus 1. einer Sendeeinheit in Form eines ellipsenförmigen Kunststoffgehäuses (ca. 34 x 23 x 8 mm) mit beiliegender CR2032- Lithium-Batterie (noch nicht zusammengesetzt) und 2. einem speziell geformten Clip aus Kunststoff (ca. 45 x 29 x 13 mm), welcher am Schuh unterhalb der Schuhbänder positioniert wird und in welchen das Messgerät eingeklickt wird. Äußere Form: siehe Abbildung in der Anlage. Der Schritt- und Distanzmesser dient zur Zählung von Schritten sowie der Erfassung von Distanz und Geschwindigkeit und kommuniziert kabellos mit dem Empfänger miCoach Pacer (nicht Gegenstand dieser vZTA, vgl. vZTA Nr. DE 10489/11-1 und DE 10499/11-1). Ein den Charakter der Ware bestimmender Bestandteil (Schrittzähler oder Geschwindigkeitsmesser) ist nicht ermittelbar. Sie wird deshalb in die letztgenannte Unterposition eingereiht. Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser, nicht von der Unterposition (KN) 9029 2031 erfasst, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DE21536/13-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-01

Drehzahlsensor, im Wesentlichen bestehend aus einem induktiven Messwertaufnehmer mit Befestigungsöse, einem Anschlusskabel und einem Anschlussstecker (siehe Abbildung in der Anlage). Der Sensor dient der Messung der Drehgeschwindigkeit in einem Automatikgetriebe. Die Ware wird als "anderer Geschwindigkeitsmesser als Tachometer, nicht von den Positionen 9014 oder 9015 erfasst, nicht für Land- oder Luftfahrzeuge bestimmt" eingereiht.

DE2365/12-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-01

Geschwindigkeitsmesser, sog. miCoach SpeedSensor (Speed_Cell), Art.-Nr. V42046, in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus: 1. einem Multifunktionsgerät (charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware in Bezug auf die Verwendung), bestehend aus einem ellipsenförmigen (schwarz-grünen) Kunststoffgehäuse (ca. 34,5 x 24,8 x 8,1 mm - ohne Befestigungsclip), mit einer CR2032- Lithium-Batterie, einem Sender/Empfänger Modul und weiteren aktiven und passiven elektronischen Bauelementen versehen sowie 2. einem speziell geformten Befestigungsclip/Schuhclip aus Kunststoff (ca. 44 x 29 x 13 mm), in welchen der SpeedSensor eingeklickt wird. Äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage. Der "SpeedSensor" als Multifunktionsgerät ist gleichermaßen zum Messen der Geschwindigkeit und zum Zählen der zurückgelegten Strecke geeignet, eine kennzeichnende Haupttätigkeit ist nicht ermittelbar. Somit erfolgt die Einreihung gemäß AV 3 c) in die letztgenannte Position. Die integrierte Zeitmessfunktion (untergeordnete Funktion) wird lediglich zum Berechnen der Geschwindigkeit benötigt. Das Gerät dient dem Messen, Speichern und Übertragen von Trainingsdaten (Strecke und Geschwindigkeit) und kommuniziert kabellos mit einem Empfänger (z. B. Mobiltelefon oder PC - beides nicht Gegenstand dieser Auskunft). Der SpeedSensor kann entweder mittels Clip am Schuh unterhalb der Schuhbänder oder direkt in die Schuhsohle in dafür vorgesehenes Schuhwerk (ebenfalls nicht Gegenstand dieser Auskunft) positioniert werden. Die Ware wird als "Geschwindigkeitsmesser, nicht von der Unterposition (KN) 9029 2031 erfasst, nicht für zivile Luftfahrzeuge" eingereiht.

DE8413/13-1Erteilt von DEGültig bis 2015-10-01

Geschwindigkeitsmesser, sog. miCoach speed cell BTLE, Art.-Nr. G75090 in Form einer zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus: - einem Multifunktionsgerät (charakterbestimmender Bestandteil der zusammengesetzten Ware im Bezug auf die Verwendung), bestehend aus einem ellipsenförmigen, schwarz-grünen Kunststoffgehäuse (ca. 35 x 25 x 8 mm - ohne Befestigungsclip), mit einer CR2032-Lithium-Batterie, einem Sender/Empfänger Modul und weiteren aktiven und passiven Bauelementen, sowie - einem speziell geformten Befestigungsclip aus Kunststoff (ca. 45 x 29 x 14 mm), in welchen der Geschwindigkeitsmesser eingeklickt wird (äußere Form: siehe Abbildungen in der Anlage). Das "speed cell" ist gleichermaßen zum Messen der Geschwindigkeit und zum Zählen der zurückgelegten Strecke geeignet, eine kennzeichnende Haupttätigkeit ist nicht ermittelbar. Die integrierte Zeitmessfunktion (untergeordnete Funktion) wird lediglich zum Berechnen der Geschwindigkeit benötigt. Das Gerät dient dem Messen, Speichern und Übertragen von Trainingsdaten (Distanz und Geschwindigkeit) und kommuniziert über Bluetooth mit einem Empfangsgerät (bspw. Mobiltelefon oder PC - beides nicht Gegenstand der vZTA). Der SpeedSensor kann entweder mittels Clip am Schuh unterhalb der Schuhbänder oder direkt in die Schuhsohle in dafür vorgesehenes Schuhwerk (ebenfalls nicht Gegenstand der vZTA) positioniert werden. Die Ware wird als "anderer Geschwindigkeitsmesser als Tachometer, nicht von den Positionen 9014 oder 9015 erfasst, nicht für Land- oder Luftfahrzeuge bestimmt" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9029

Zu Unterposition 9029 20: 1. Apparate zum Erzeugen von Lichtblitzen bei der stroboskopischen Kontrolle des Zündzeitpunktes von Verbrennungsmotoren; sie bestehen aus: 1. einem Relais, das die Apparate automatisch an die Spannung des Batteriestromes (6 oder 12 Volt) anpasst; 2. einem Transformator, der die Stromspannung so weit erhöht (450 Volt), wie es die Röhre, die die Lichtblitze erzeugt, erfordert; 3. einem Synchron-Unterbrecher; 4. Kondensatoren zum Speichern der elektrischen Energie. Die Apparate werden an den Stromkreis der Zündkerzen des zu prüfenden Motors angeschlossen und erzeugen dann synchron zu den Zündfunken der Kerzen eine Serie von Lichtblitzen. 2. …

Pos. 9029

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm).

Kapitel 90

1. Zu Kapitel 90 gehören nicht: a) Waren von der in Maschinen, Vorrichtungen oder für andere technische Zwecke verwendeten Art, aus Weichkautschuk (Position 4016), aus Leder oder rekonstituiertem Leder (Position 4204) oder aus Spinnstoffen (Position 5911) (RV E9001A00); b) Stützgürtel oder andere Stützvorrichtungen aus Spinnstoffen, deren Wirkung auf den Körperteil, der gestützt oder gehalten werden soll, sich ausschließlich aus ihrer Elastizität herleitet (z. B. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9029.20.38.90.0?

Die Zolltarifnummer 9029.20.38.90.0 umfasst Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9029.20.38.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9029.20.38.90.0 beträgt 2,6 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9029.20.38.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 902920. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9029.20.38.90.0?

9029.20.38.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9029.20.38.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9029.20.38.90.0 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9029 Andere Zähler (z. B. Tourenzähler, Produktionszähler, Taxameter, Kilometerzähler oder Schrittzähler); Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, ausgenommen solche der Position 9014 oder 9015; Stroboskope > 902920 Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser; Stroboskope > 90292038 Tachometer und andere Geschwindigkeitsmesser, andere > 9029203890 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9029.20.38.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9029.20.38.90.0 erfasst, zum Beispiel DE26046/15-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9029.20.38.90.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9029.20.38.90.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 6A225, 6A225. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9029.20.38.90.0?

Warennummer 9029.20.38.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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