Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9031.80.20: Instrumente, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9031.80.20 steht für Instrumente, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9031.80.20 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 90. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9031.80.20
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 90OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  2. 9031Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
  3. 9031.80andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen
  4. 9031.80.20Instrumente, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9031.80.20

HS-Code9031.806 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9031.80.208 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 2B006Dimensional inspection or measuring systems, equipment, position feedback units and "electronic assemblies", as follows:
  • 2B206Dimensional inspection machines, instruments or systems, other than those specified in 2B006, as follows:
  • 2B228Rotor fabrication or assembly equipment, rotor straightening equipment, bellows-forming mandrels and dies, as follows:
  • 3A001fElectronic items as follows:
  • 3A501Electronic items as follows:
  • 3A502General purpose "electronic assemblies", modules and equipment, as follows:
  • 6A102Radiation hardened 'detectors', other than those specified in 6A002, specially designed or modified for protecting against nuclear effects (e.g. electromagnetic pulse (EMP), X-rays, combined blast and thermal effects) and usable for "missiles", designed or rated to withstand radiation levels which meet or exceed a total irradiation dose of 5 × 10 5 rads (silicon).
  • 6A108Radar systems, tracking systems and radomes, other than those specified in entry 6A008, as follows:

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI10643/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Sog. Nadelmaß, im Wesentlichen bestehend aus einer blau bedruckten Messlehre in Form einer rechteckigen Kunststoffschablone (40 x 160 x 1 , 0 mm) mit abgerundeten Ecken, welche mittig mit 18 verschieden großen Bohrungen mit danebenstehenden Maßangaben, sowie auf der rechten Längsseite mit Maßeinteilung in Zentimeter in Millimeterschritten (bis 14 cm) und auf der linken Längsseite in Inches/Zoll (bis 5 , 5') versehen ist (siehe Abbildung in der Anlage). Das Instrument dient zum Messen des Durchmessers durch Vergleichsprüfung von z.B. Stricknadeln sowie zur Längenmessung. Eine kennzeichnende Hauptfunktion ist nicht erkennbar. Die Ware ist auf einer Papptafel mit transparenten Kunststoffüberzug verpackt und wird als "Instrument zum Messen oder Prüfen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, andere als in den Unterpositionen (HS) 9031 bis 9031 49 genannt, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Durchmesser)" eingereiht.

DEBTI10032/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Sog. variabler Reluktanzsensor, im Wesentlichen bestehend aus einem spezifisch geformten Gehäuse mit Befestigungsöse, das mit einer Induktionsspule, einem Permanentmagneten sowie mit einem elektrischen Anschluss ausgestattet ist (siehe Abbildung in der Anlage). Die Ware ist zum Einbau in Kraftfahrzeugmotore bestimmt. In unmittelbare Nähe der Nockenwelle detektiert sie die durch die Drehbewegung der Welle erzeugte Änderung des Magnetfeldes. Durch die Magnetfeldänderung wird eine proportionale elektrische Spannung generiert, die an eine übergeordnete Einheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) weitergeleitet wird, so dass die Motodrehzahl und die Nockenwellenposition ermittelt werden kann. Die Ware wird u.a. in Aufsitzmäher, Schneefräsen und Notstromaggregate eingebaut. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Winkel), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.

DEBTI12286/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-06

Sog. Winkelmessgerät, im Wesentlichen bestehend aus einer magnetisierten Teilungstrommel mit einem Innendurchmesser von 70 bis 260 mm und einem Außendurchmesser von 113 , 16 mm bis 326 , 9 mm, mit einer Dicke von 15 mm und einer Abtasteinheit (Abtastkopf) mit elektronischen Bauelementen. Die Teilungstrommel wird auf eine Welle geschoben und mit Schrauben befestigt. Die Zentrierung erfolgt über den Zentrierbund am Innendurchmesser der Teilungstrommel. Beim Messvorgang wird durch die Drehbewegung der Welle, eine kreisförmige Maßverkörperung (Maßstab) magnetisch abgetastet und so die Winkelposition der Welle bestimmt. Dabei wird der Wechsel von magnetischem Nord- und Südpol, auch als Magnodur-Verfahren bezeichnet, durch die Abtasteinheit in Form eines magnetoresistiven Sensors erfasst und daraus die Winkelposition der Welle ermittelt, wobei jeder Winkelposition ein eindeutig codierter Positionswert zugeordnet ist. Das Winkelmessgerät weist eine hohe Präzision mit einer Teilungsgenauigkeit von +/- 8 bis +/- 3 , 5" (Winkelsekunden) auf. Siehe Abbildung in der Anlage Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Winkel), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.

DEBTI9815/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Sog. Wasserwaage, im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem nicht-biegsamen Gehäuse (aus unedlem Metall und Kunststoff) mit fein geschliffener Oberfläche und einem ergonomisch geformten Griff. Die Ware ist mit drei Libellen (mit Flüssigkeit und Gas gefülltes Glasröhrchen zur Messung der Waagerechten (0°) oder des Lots (90°)) versehen, die in einem Winkel von 90° zueinander angeordnet und von beiden Seiten der Wasserwaage ablesbar sind. Siehe Abbildung in der Anlage. Zwei der Libellen sind zur vertikalen und eine vergrößerte Libelle zur horizontalen Neigungsmessung bestimmt. Des Weiteren befindet sich in dem Gehäuse der Wasserwaage eine V-Nut, die der Ausrichtung von Rohren dienen soll. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Neigung), in Kapitel 90 weder genannt noch inbegriffen, keine Ware der Unterposition (KN) 9031 1000 bis 9031 4990" eingereiht.

DEBTI8590/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-02

Sog. kapazitive, analoge Neigungssensoren in zwei Ausführungen (ein- oder zweiachsig), im Wesentlichen jeweils bestehend aus einem Gehäuse aus unedlem Metall (Aluminium/ Edelstahl), in welchem sich eine Leiterplatte mit bis zu zwei Beschleunigungssensoren (MEMS) sowie mit anderen elektrischen und elektronischen Bauelementen befindet. Die Bodenplatte des Gehäuses ist mit Bohrungen zu Befestigungszwecken versehen. Weiterhin sind die Waren mit einem Kabel (4- oder 8-adrig) mit individueller Länge und verschiedenen Anschlussmöglichkeiten ausgestattet (siehe Abbildung in der Anlage). Die biaxialen Sensoren enthalten zwei unabhängige MEMS-Sensoren, die in einem 90 °-Winkel zueinander ausgerichtet sind. Durch die Änderung der Neigung ändert sich die auf den Sensor einwirkende Beschleunigung. Der Sensor erzeugt ein elektrisches Signal, das proportional zur Neigungsänderung ist. Über das Anschlusskabel werden die Sensoren jeweils mit einer Auswerteeinheit (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) verbunden. Die Waren dienen u. a. der Detektion von Turmschwankungen, zur Spurausrichtung und Achsenvermessung, dem Ausgleich von LKW-Fahrgestellen oder der Winkelpositionierung von Werkzeugmaschinen und sind zur Messung der Neigung in einem Messbereich von ± 15 ° bis ± 90 ° bestimmt. Die Waren werden als "Geräte zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Neigung), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eigereiht.

PLBTIWIT-2026-000549Erteilt von PLGültig bis 2029-06-04

Czujnik kąta obrotu, przeznaczony do detekcji kąta obrotu oraz konwersji zmiany kąta na sygnał napięciowy. Składa się z obudowy (wykonanej z tworzywa sztucznego), elementu czujnikowego (czujnik Halla/układ scalony magnetyczny), magnesu trwałego, układu przetwarzania sygnału (płytka PCB z układami scalonymi), złącza oraz wałka obrotowego. Czujnik działa w oparciu o wykrywanie pola magnetycznego. Obroty wałka zmieniają położenie pola magnetycznego, co jest wykrywane przez element czujnikowy. Wewnętrzny układ elektroniczny przekształca wykrytą zmianę na sygnał elektryczny odpowiadający danemu położeniu kątowemu. Nie posiada funkcji sterowniczych ani wykonawczych. Znajduje szerokie zastosowanie, w szczególności w mobilnej podnoszonej platformie roboczej (MEWP), czy też wózkach widłowych. Zasięg: 1° - 359°. Zakres sygnału wyjściowego: 0,5 - 4,5 V. Napięcie zasilania: 5 – 32 V. Wymiary (w mm): 54,1 x 42,7 x 40,7. Masa: 0,216 kg. Towar umieszczany jest na wyściółce piankowej, a następnie pakowany w opakowanie zbiorcze (po 125 sztuk w kartonie).

DEBTI41375/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Sog Baugruppe Kabelmodul in verschiedenen Ausführungen, im Wesentlichen bestehend aus einer bestückten Leiterplatte mit drei Kondensatoren, zwei Widerständen, zwei gegeneinander versetzt montierten und jeweils über einen Schaltausgang verfügenden Hall-Sensoren sowie mit einem Anschlusskabel. Die Ware ist zum Einbau in den Heckklappenantrieb eines Kraftfahrzeuges (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) bestimmt. Die Hall-Sensoren detektieren Magnetfeldänderungen, die durch die Drehbewegungen der Motorachsen des Heckklappenantriebs hervorgerufen werden und die zur Positionsbestimmung der Klappe genutzt werden. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen (Lage, Abstand), in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.

DEBTI44028/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-21

Sog. Kraninspektionskoffer, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, im Wesentlichen bestehend aus zwei digitalen Messuhren, zwei Messuhrhaltern, zwei Messanschlüssen, vier Verlängerungen, zwei Stahltastern, einem Magnetsockel, einem Gelenkarm für Messuhren, einem Senklot, einer Radienlehre, einem optischen Drehzahlmessgerät, einem Drehfeldmessgerät, einem Abgastester, einem Reifendruckprüfer, einem Temperaturmessgerät, einem Maßband, zwei Messschiebern, einer 2 GB-Speicherkarte, einer Taschenlampe, einem Stabmagnet, einem Stabspiegel, drei Spiralbohren und weiteren Waren aus Stahl, gemeinsam untergebracht innerhalb von passgenauen Schaumstoffeinlagen in einem zum dauernden Gebrauch bestimmten Kunststoffkoffer mit Rollen (zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage). Die Warenzusammenstellung dient der Ausübung verschiedener Prüfungen bei maritimen Kränen im Rahmen der Maschineninspektion in Form von Temperatur-, Drehzahl-, Drehfeldmessung, Leckage-Suchen, Vermessung der Ausladung, Prüfung von Winden, Schwenkwerken, Seilrollen und Seilen, Messung von Kipp- und Zahnflankenspiel, Messen von Reifendruck sowie weiteren Messungen mit verschiedenen Messgeräten, in denen teilweise noch Batterien (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) eingelegt werden müssen, und deren Zubehör. Charakterbestimmend in Bezug auf den Umfang, die Verwendung und den Wert sind die Geräte zum Messen und Prüfen geometrischer Größen. Die Ware wird als "Gerät zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen, in Kapitel 90 anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 9031 1000 bis 9031 4990 erfasst" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9031

Zu Unterpositionen 9031 80 20 Geometrische Größen sind z. B. Länge, Abstand, Durchmesser, Radius, Krümmung, Winkelgröße, Neigung, Volumen, Rauigkeit einer Oberfläche. Hierher gehören auch Wasserwaagen. Nicht hierher gehören Interferometer zur Bestimmung der Ebenheit einer Oberfläche, zur Verwendung in Laboratorien (Unterposition 9027 5000). (entfallen) bis

Pos. 9031

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 129/2005 der Kommission vom 20. Januar 2005 (ABl. EU Nr. L 25/37) (RV L 129/05) geändert durch Berichtigung vom 12. Februar 2005 (ABl. L 42), geändert durch Berichtigung vom 12. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 120/42), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 3. Ein Netzwerkanalysator, bestehend aus einem Analysatormodul, einem Zwischenspeicher und einer Schnittstelle zu einer automatischen Datenverarbeitungsmaschine (ADV-Maschine), in einem einzigen Gehäuse. Der Analysator ist konzipiert, um Informationen über die Leistung von Netzwerken durch die Anzeige der Netzwerkaktivität, der Dekodierung aller wichtigen Protokolle und der Generierung von Netzwerkverkehr zu liefern. Die ADV-Maschine wird nicht mit dem Analysator gestellt. …

Pos. 9031

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Urteil des Finanzgerichts des Landes Brandenburg vom 14.3.2001 – 4 K 743/00 – Einreihung von Geräten zur Feststellung des Körperfettanteils (Body – Mass – Index – BMI). Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 10. Juni 2013 - 4 K 91/12 Einreihung von sog. Ultraschallgeräten zur zerstörungsfreien Materialprüfung Leitsatz Ultraschallgeräte zur zerstörungsfreien Materialprüfung erfüllen die Funktionen „Messen“ und „Prüfen“ und sind daher in die Unterposition 9031 8034 1 KN einzureihen. Dass durch das Messen und Prüfen Fehler der zu prüfenden Werkstücke aufgefunden werden, stellt sich nicht als eigenständige Funktion „Fehlersuche“ dar. 1 Anmerkung: ab 1.1.2017 zutreffender KN-Code 9031 80 20

Pos. 9031

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Der Ausschuss für den Zollkodex - Fachbereich zolltarifliche und statistische Nomenklatur (Bereich Textiles und Mechanik/Verschiedenes) - hat auf der 151. Sitzung vom 26. bis 29. Mai 2015 über die Einreihung von sog. „ABS-Sensoren“ (WHEEL SENSOR ASSY) mehrheitlich wie folgt entschieden: Der Begründung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/805 der Kommission vom 19. Mai 2015 („Drehratensensor“) folgend ist der sog. „ABS-Sensor“ (WHEEL SENSOR ASSY) in die Position 9031 einzureihen. Hiernach ist eine Einreihung in die Position 9029 für solche Apparate ausgeschlossen, die bestimmte Größen (z. B. Geschwindigkeit, Umdrehungen oder Entfernungen) aufnehmen oder messen, das Messergebnis aber nicht selbst anzeigen (z. B. auf einem Bildschirm). …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9031.80.20?

Die Zolltarifnummer 9031.80.20 umfasst Instrumente, zum Messen oder Prüfen geometrischer Größen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9031.80.20?

Der Drittlandszollsatz für 9031.80.20 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9031.80.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 903180. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9031.80.20?

9031.80.20 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9031.80.20 im Zolltarif eingeordnet?

9031.80.20 steht in dieser Hierarchie: 90 OPTISCHE, FOTOGRAFISCHE ODER KINEMATOGRAFISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE > 9031 Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren > 903180 andere Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9031.80.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9031.80.20 erfasst, zum Beispiel DEBTI10643/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9031.80.20 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9031.80.20 gibt es eine indikative Korrelation zu 2B006, 2B206, 2B228, 3A001f, 3A501, 3A502, 6A102, 6A108. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9031.80.20?

KN-Code 9031.80.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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