Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0: Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0 steht für Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9106.90.00.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 91. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9106.90.00.00.0
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 91UHRMACHERWAREN
  2. 9106Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z. B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren)
  3. 9106.90andere
  4. 9106.90.00.00.0Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0

HS-Code9106.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9106.90.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9106.90.00.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9106.90.00.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI58295/24-1Erteilt von DEGültig bis 2028-02-27

Bei der sogenannten Eieruhr, Art.-Nr. 27247, handelt es sich um einen Kurzzeitmesser mit mechanischem Läutwerk, in einem eiförmigen, zweigeteilten Kunststoffgehäuse. Das Erzeugnis hat einen Durchmesser von 6 cm und eine Höhe von 7,5 cm. Der obere Teil, auf dem sich die Zeitmesseinteilung von 0 bis 55 (in Zahlen und Stricheinteilung) befindet, dient zum Aufziehen des Zeitmessers. Das aufgezogene Messwerk beginnt von der eingestellten Zahl an rückwärts bis 0 zu laufen und löst dann ein Klingelzeichen aus. Das Erzeugnis ist für den Haushalt bestimmt und in einer Kunststoffverpackung aufgemacht. Die Ware ist als "Zeitmesser, mit Uhrwerk" einzureihen.

DEBTI19851/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-07

Es handelt sich um einen Kurzzeitmesser (Minutenzähler) mit mechanischem Läutwerk, in Eiform (Artikel 27245), ca. 70 x 60 mm groß (Höhe x Durchmesser), in einem zweigeteilten Gehäuse aus gebürstetem Edelstahl. Der obere Teil, auf dem sich das Zifferblatt mit der Zeitmesseinteilung von 0 bis 55 (in Zahlen und Stricheinteilung) befindet, dient zum Aufziehen des Zeitmessers. Das aufgezogene Messwerk beginnt von der eingestellten Zahl an rückwärts bis 0 zu laufen und löst dann ein Klingelzeichen aus. Die in einer durchsichtigen Kunststoffbox mit bedrucktem Pappinlay verpackte und für den Haushalt (Küche) bestimmte Ware (sog. Eieruhr) ist als "Zeitmesser, mit Uhrwerk" einzureihen.

DEBTI6941/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-16

Bei dem sog. "Kurzzeitmesser digital" (Art.-Nr. 512633) handelt es sich um einen elektronischen Kurzzeitmesser, in Gestalt eines batteriebetriebenen Gerätes mit einem ca. H: 8 cm x B: 8 cm x T: 1,5 cm großen, weißen Kunststoffgehäuse mit silberfarbenem Rand, welches auf der Vorderseite mit drei Funktionstasten (Minuten, Sekunden, Start/Stopp) und einem LCD-Display und rückseitig mit dem Batteriefach, einem Magneten zum Anbringen an metallischen Flächen, einem herausklappbaren Clip zum Aufstellen und einer Aufhängeöse zum Aufhängen des Erzeugnisses ausgestattet ist. Die Ware kann sowohl als Countdown-Timer (max. 99 Minuten und 59 Sekunden) als auch als Stoppuhr/Zeitmesser über die Start/Stopp-Funktion verwendet werden. Der Ablauf der gewählten Zeit wird durch ein Tonsignal angezeigt. Die in einer Blisterverpackung mit Pappunterlage aufgemachte Ware ist als "Zeitmesser, mit Uhrwerk" einzureihen.

DEBTI6936/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-16

Bei dem sog. "Kurzzeitmesser", Art. 512435, handelt es sich um einen Kurzzeitmesser mit mechanischem Läutwerk in einem zweigeteilten Kunststoff-/Edelstahlgehäuse. Das Erzeugnis hat einen Durchmesser von ca. 79 mm und eine Höhe von ca. 33 mm. Der obere Teil, in dem sich die Zeitmesseinteilung von 0 bis 59 (in Zahlen und Stricheinteilung) befindet, dient zum Aufziehen des Zeitmessers. Das aufgezogene Messwerk beginnt von der eingestellten Zahl an rückwärts bis 0 zu laufen und löst dann ein Klingelzeichen aus. Der Kurzzeitmesser kann mittels Magneten an entsprechenden Oberflächen befestigt werden, dient der Zeitmessung und ist für den Haushalt bestimmt. Das Erzeugnis ist in einer Blisterverpackung mit bedrucktem Pappinlay aufgemacht. Die Ware ist als "Zeitmesser, mit Uhrwerk" einzureihen.

DEBTI26781/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-08

Bei dem sog. „Count Down Timer“ handelt es sich um einen elektronischen Kurzzeitmesser, in Form eines batteriebetriebenen Gerätes mit einem ca. 7 cm x 5,3 cm x 1 cm (H x B x T) großen Kunststoffgehäuse, das auf der silberfarbenen Vorderseite mit drei Funktionstasten (Minuten, Sekunden, Start/Stopp) und einem LC-Display und auf der Rückseite mit einem Batteriefach, einem Ein-/Ausschalter und einem Magneten (zur Befestigung) ausgestattet ist. Das Erzeugnis kann sowohl als Countdown-Timer als auch als Stoppuhr/Zeitmesser über die Start-/Stopp-Funktion verwendet werden. Der Ablauf der gewählten Zeit wird durch ein Tonsignal angezeigt. Es ist lt. Antrag in einer Einzel-Geschenkbox verpackt. Das Erzeugnis ist als "Zeitmesser, mit Uhrwerk" einzureihen.

DEBTI48452/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-26

Bei dem sogenannten Küchentimer, Artikelnummer 536394, handelt es sich um einen Kurzzeitmesser mit mechanischem Läutwerk, in einem eiförmigen, zweigeteilten Kunststoffgehäuse. Das Erzeugnis hat einen Durchmesser von 6 cm und eine Höhe von 7,5 cm. Der obere Teil, auf dem sich die Zeitmesseinteilung von 0 bis 55 (in Zahlen und Stricheinteilung) befindet, dient zum Aufziehen des Zeitmessers. Das aufgezogene Messwerk beginnt von der eingestellten Zahl an rückwärts bis 0 zu laufen und löst dann ein Klingelzeichen aus. Das Erzeugnis ist für den Haushalt bestimmt. Die Ware ist als "anderer Zeitmesser, mit Uhrwerk" einzureihen.

DEBTI52182/21-1Erteilt von DEGültig bis 2025-02-17

Bei der sogenannten Eieruhr, Art.-Nr 27247, handelt es sich um einen Kurzzeitmesser mit mechanischem Läutwerk, in einem eiförmigen, zweigeteilten Kunststoffgehäuse. Das Erzeugnis hat einen Durchmesser von 6 cm und eine Höhe von 7,5 cm. Der obere Teil, auf dem sich die Zeitmesseinteilung von 0 bis 55 (in Zahlen und Stricheinteilung) befindet, dient zum Aufziehen des Zeitmessers. Das aufgezogene Messwerk beginnt von der eingestellten Zahl an rückwärts bis 0 zu laufen und löst dann ein Klingelzeichen aus. Das Erzeugnis ist für den Haushalt bestimmt und in einer Kunststoffverpackung aufgemacht. Die Ware ist als "Zeitmesser, mit Uhrwerk" einzureihen.

DEBTI10380/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-09

Es handelt sich um einen Kurzzeitmesser (Minutenzähler) mit mechanischem Läutwerk, in Eiform (Artikel 27245), ca. 70 x 60 mm groß (Höhe x Durchmesser), in einem zweigeteilten Gehäuse aus gebürstetem Edelstahl. Der obere Teil, auf dem sich das Zifferblatt mit der Zeitmesseinteilung von 0 bis 55 (in Zahlen und Stricheinteilung) befindet, dient zum Aufziehen des Zeitmessers. Das aufgezogene Messwerk beginnt von der eingestellten Zahl an rückwärts bis 0 zu laufen und löst dann ein Klingelzeichen aus. Die in einer durchsichtigen Kunststoffbox mit bedrucktem Pappinlay verpackte und für den Haushalt (Küche) bestimmte Ware (sog. Eieruhr) ist als "Zeitmesser, mit Uhrwerk" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9106

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören, vorausgesetzt, dass sie durch ein Uhrwerk (auch Nebenuhrwerke oder Synchronuhrwerk) oder einen einfachen Synchronmotor mit oder ohne Reduktionsgetriebe betrieben werden: 1. Eine große Zahl von Apparaten, die das Aufzeichnen des Augenblicks ermöglichen, zu dem eine Handlung oder ein Vorgang stattgefunden hat und alle anderweit nicht genannten Kontrollapparate. 2. Zeitmesser, ausgenommen solche der Pos. 9101 oder 9102, zum Messen von mehr oder weniger kurzen Zeiträumen. Grundsätzlich gehören diese Apparate nur hierher, wenn sie ein Zifferblatt mit Stunden-, Minuten- oder Sekundenanzeige haben. Jedoch bleiben bestimmte Apparate in dieser Position, die manchmal ohne Zifferblatt gebaut werden, wie Registrieruhren, Stechuhren, Brieftaubenkontrolluhren usw. …

Kapitel 91

1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit) (RV E9101A00); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit) (RV E9101B00); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114 (RV E9101C00); d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit) (RV E9101D00); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen (RV E9101E00); f) Kugellager (Position 8482) (RV E9101F00); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusamm …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0?

Die Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0 umfasst Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9106.90.00.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9106.90.00.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9106.90.00.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 910690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0?

9106.90.00.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9106.90.00.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9106.90.00.00.0 steht in dieser Hierarchie: 91 UHRMACHERWAREN > 9106 Zeitkontrollapparate und Zeitmesser, mit Uhrwerk oder Synchronmotor (z. B. Arbeitszeitregistrieruhren, Zeit- und Datumstempeluhren) > 910690 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9106.90.00.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9106.90.00.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI58295/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9106.90.00.00.0?

Warennummer 9106.90.00.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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