Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9113.10.10: Uhrarmbänder und Teile davon, aus Edelmetallen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9113.10.10 steht für Uhrarmbänder und Teile davon, aus Edelmetallen. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9113.10.10 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 91. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9113.10.10
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 91UHRMACHERWAREN
  2. 9113Uhrarmbänder und Teile davon
  3. 9113.10aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen
  4. 9113.10.10Uhrarmbänder und Teile davon, aus Edelmetallen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9113.10.10

HS-Code9113.106 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9113.10.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9113

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN) Zu dieser Position gehören alle Arten von Uhrarmbändern zur Befestigung aller Arten von Uhren am Handgelenk (siehe auch die Erläuterungen zum Harmonisierten System zu Position 9113). Dazu gehören Armbänder für: ¾ Uhren und sogenannte Smartwatches der Positionen 9101 und 9102 und ¾ sogenannte Smartwatches der Position 8517 (einschließlich Armbänder, die mit besonderen Adaptern oder urheberrechtlich geschützten Vorrichtungen zur Befestigung einer bestimmten Smartwatch versehen sind). Die Einreihung auf Ebene der Unterposition erfolgt nach der stofflichen Beschaffenheit. Armbänder, die aus verschiedenen Stoffen bestehen, werden nach dem Stoff eingereiht, der ihnen ihren wesentlichen Charakter im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) verleiht.

Pos. 9113

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Uhrarmbänder aller Art, d. h. alle Vorrichtungen zum Befestigen von Uhren am Handgelenk. Uhrarmbänder können aus beliebigen Stoffen bestehen, z. B. aus unedlen Metallen, Edelmetallen, Leder, Kunststoff oder Spinnstoffen. Sie können auch einen eindeutigen Ziercharakter aufweisen. Ihre Einreihung wird dadurch nicht beeinflusst. Zu dieser Position gehören auch erkennbare Teile von Uhrarmbändern aus beliebigen Stoffen. Nicht zu dieser Position gehören: a) andere Befestigungsvorrichtungen (Halsketten, Anhängebänder, Uhrketten, Ringe, Broschen usw.), die nach ihrer eigenen Beschaffenheit eingereiht werden. b) Spangen und Schnallen aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (Pos. 7115) sowie aus unedlen Metallen (Pos. 8308). …

Kapitel 91

1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit) (RV E9101A00); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit) (RV E9101B00); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114 (RV E9101C00); d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit) (RV E9101D00); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen (RV E9101E00); f) Kugellager (Position 8482) (RV E9101F00); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusamm …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9113.10.10?

Die Zolltarifnummer 9113.10.10 umfasst Uhrarmbänder und Teile davon, aus Edelmetallen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9113.10.10?

Der Drittlandszollsatz für 9113.10.10 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9113.10.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 911310. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9113.10.10?

9113.10.10 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9113.10.10 im Zolltarif eingeordnet?

9113.10.10 steht in dieser Hierarchie: 91 UHRMACHERWAREN > 9113 Uhrarmbänder und Teile davon > 911310 aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9113.10.10?

Zu 9113.10.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9113.10.10?

KN-Code 9113.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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