Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9114.30.00.90.0: Zifferblätter, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9114.30.00.90.0 steht für Zifferblätter, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9114.30.00.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 91. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9114.30.00.90.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
6

Einordnung im Zolltarif

  1. 91UHRMACHERWAREN
  2. 9114Andere Uhrenteile
  3. 9114.30Zifferblätter
  4. 9114.30.00Zifferblätter
  5. 9114.30.00.90andere
  6. 9114.30.00.90.0Zifferblätter, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9114.30.00.90.0

HS-Code9114.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9114.30.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9114.30.00.9010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9114.30.00.90.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI28239/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-29

Bei dem sog. Ersatz-Ziffernblatt handelt es sich um eine etwa 245 x 200 x 3,17 mm bzw. 355 x 255 x 6,35 mm (H x B x T) große Platte (lt. Astin aus MDF mit weißer Polyesterbeschichtung) in Herzform, die nach einem Bedrucken mit einem beliebigen Motiv als Zifferblatt einer Wanduhr dient. Das Erzeugnis weist bearbeitete Kanten auf und ist mittig mit einer passgenauen Bohrung zur Aufnahme eines Uhrwerkes ausgestattet. Vor Verwendung als Zifferblatt ist mit dem Bedrucken lediglich ein weiterer Arbeitsschritt erforderlich. Das Erzeugnis ist erkennbarer und notwendiger Bestandteil einer Uhr. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Sie ist als "anderes, als von den Positionen 9108 bis 9113 erfasstes Uhrenteil, unfertiges Zifferblatt, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI28241/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-29

Bei dem sog. Ersatz-Ziffernblatt handelt es sich um eine quadratische, etwa 200 x 200 x 3,17 mm bzw. 300 x 300 x 6,35 mm (B x H x T) große Platte (lt. Astin aus MDF mit weißer Polyesterbeschichtung), die nach einem Bedrucken mit einem beliebigen Motiv als Zifferblatt einer Wanduhr dient. Das Erzeugnis weist bearbeitete Kanten auf und ist mittig mit einer passgenauen Bohrung zur Aufnahme eines Uhrwerkes ausgestattet. Vor Verwendung als Zifferblatt ist mit dem Bedrucken lediglich ein weiterer Arbeitsschritt erforderlich. Das Erzeugnis ist erkennbarer und notwendiger Bestandteil einer Uhr. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Sie ist als "anderes, als von den Positionen 9108 bis 9113 erfasstes Uhrenteil, unfertiges Zifferblatt, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI28242/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-10-22

Bei dem sog. Ersatz-Ziffernblatt handelt es sich um eine runde, etwa 206 x 3,17 mm bzw. 290 x 6,35 mm (d x T) große Platte (lt. Astin aus MDF mit weißer Polyesterbeschichtung), die nach einem Bedrucken mit einem beliebigen Motiv als Zifferblatt einer Wanduhr dient. Das Erzeugnis weist bearbeitete Kanten auf und ist mittig mit einer passgenauen Bohrung zur Aufnahme eines Uhrwerkes ausgestattet. Vor Verwendung als Zifferblatt ist mit dem Bedrucken lediglich ein weiterer Arbeitsschritt erforderlich. Das Erzeugnis ist erkennbarer und notwendiger Bestandteil einer Uhr. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Sie ist als "anderes, als von den Positionen 9108 bis 9113 erfasstes Uhrenteil, unfertiges Zifferblatt, nicht für zivile Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI39013/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-02-12

Bei der sog. "Ersatzplatte für Glasuhr", Art.-Nr. -GP-18, -GP-29, handelt es sich um eine runde Platte aus Glas mit einem Durchmesser von ca. 18 cm bzw. 29 cm mit bearbeiteten, abgerundeten Kanten, einer mittigen Bohrung von 1 cm Durchmesser und einer einseitigen mattweißen Beschichtung. Die Ware ist dazu bestimmt, nach einem Bedrucken mit einem beliebigen Motiv als Zifferblatt einer Wanduhr zu dienen. Vor Verwendung als Zifferblatt ist mit dem Bedrucken lediglich ein weiterer Arbeitsschritt erforderlich. Das Erzeugnis ist erkennbarer und notwendiger Bestandteil einer Uhr. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9108 bis 9113 erfasstes Uhrenteil, unfertiges Zifferblatt, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI34098/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-10-03

Bei der Ware handelt es sich um ein Zifferblatt aus Messing mit einem Durchmesser von 35 mm. Auf dem weißen Zifferblatt sind eine Stunden- und Minutenunterteilung in Form von Strichen sowie Aussparungen für die Zeiger und die Anzeige für das Tagesdatum. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9108 bis 9113 erfasstes Uhrenteil, Zifferblatt, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" einzureihen.

DEBTI5410/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-09-22

Bei der sog. "Ersatzplatte für Glasuhr" handelt es sich um eine runde Platte aus Glas mit einem Durchmesser von ca. 18 cm bzw. 29 cm mit bearbeiteten, abgerundeten Kanten, einer mittigen Bohrung von 1 cm Durchmesser und einer einseitigen mattweißen Beschichtung. Die Ware ist dazu bestimmt, nach einem Bedrucken mit einem beliebigen Motiv als Zifferblatt einer Wanduhr zu dienen. Vor Verwendung als Zifferblatt ist mit dem Bedrucken lediglich ein weiterer Arbeitsschritt erforderlich. Das Erzeugnis ist erkennbarer und notwendiger Bestandteil einer Uhr. Die Ware ist in einem Pappkarton verpackt. Das Erzeugnis ist als "anderes als von den Positionen 9108 bis 9113 erfasstes Uhrenteil, unfertiges Zifferblatt, nicht für bestimmte Luftfahrzeuge" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9114

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Teile von Uhrmacherwaren dieses Kapitels, mit Ausnahme von: a) Teilen, die gemäß Anmerkung 1 zum Kapitel ausgenommen sind: 1) Uhrgewichte, Uhrgläser, Uhrketten, Kugellager und Kugeln dafür (z. B. für Uhren mit automatischem Aufzug). 2) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, z. B. Schrauben (für Brücken, Kronenrad, Zifferblatt, Sperrrad, Klinke, Rückenplättchen, Wippe, Stellhebel usw.), Spiralstifte, Ketten, Ziffern für Zifferblätter, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) oder gleichartige Waren aus Kunststoff (Kap. 39) oder aus Edelmetall oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Pos. 7115). Diese Teile werden nach ihrer eigenen Beschaffenheit eingereiht. Jedoch bleiben Uhrfedern (Antriebsfedern, Spiralfedern usw.) in dieser Position. …

Kapitel 91

1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit) (RV E9101A00); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit) (RV E9101B00); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114 (RV E9101C00); d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit) (RV E9101D00); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen (RV E9101E00); f) Kugellager (Position 8482) (RV E9101F00); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusamm …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9114.30.00.90.0?

Die Zolltarifnummer 9114.30.00.90.0 umfasst Zifferblätter, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9114.30.00.90.0?

Der Drittlandszollsatz für 9114.30.00.90.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9114.30.00.90.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 911430. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9114.30.00.90.0?

9114.30.00.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9114.30.00.90.0 im Zolltarif eingeordnet?

9114.30.00.90.0 steht in dieser Hierarchie: 91 UHRMACHERWAREN > 9114 Andere Uhrenteile > 911430 Zifferblätter > 91143000 Zifferblätter > 9114300090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9114.30.00.90.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9114.30.00.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI28239/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9114.30.00.90.0?

Warennummer 9114.30.00.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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