Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9114.90.10.10: Uhrfedern, für bestimmte Luftfahrzeuge

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9114.90.10.10 steht für Uhrfedern, für bestimmte Luftfahrzeuge. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9114.90.10.10 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 91. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9114.90.10.10
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
0

Einordnung im Zolltarif

  1. 91UHRMACHERWAREN
  2. 9114Andere Uhrenteile
  3. 9114.90andere
  4. 9114.90.10Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern
  5. 9114.90.10.10Uhrfedern, für bestimmte Luftfahrzeuge

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9114.90.10.10

HS-Code9114.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9114.90.108 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9114.90.10.1010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Zu dieser Nummer sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen verbindlichen Zolltarifauskünfte erfasst. Vergleichsfälle finden Sie über die übergeordnete Position.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9114

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören alle Teile von Uhrmacherwaren dieses Kapitels, mit Ausnahme von: a) Teilen, die gemäß Anmerkung 1 zum Kapitel ausgenommen sind: 1) Uhrgewichte, Uhrgläser, Uhrketten, Kugellager und Kugeln dafür (z. B. für Uhren mit automatischem Aufzug). 2) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, z. B. Schrauben (für Brücken, Kronenrad, Zifferblatt, Sperrrad, Klinke, Rückenplättchen, Wippe, Stellhebel usw.), Spiralstifte, Ketten, Ziffern für Zifferblätter, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV) oder gleichartige Waren aus Kunststoff (Kap. 39) oder aus Edelmetall oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Pos. 7115). Diese Teile werden nach ihrer eigenen Beschaffenheit eingereiht. Jedoch bleiben Uhrfedern (Antriebsfedern, Spiralfedern usw.) in dieser Position. …

Kapitel 91

1. Zu Kapitel 91 gehören nicht: a) Uhrgläser und Uhrgewichte (Einreihung nach ihrer stofflichen Beschaffenheit) (RV E9101A00); b) Uhrketten (Position 7113 oder 7117, je nach Beschaffenheit) (RV E9101B00); c) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) oder aus Edelmetallen oder Edelmetallplattierungen (im Allgemeinen Position 7115); Uhrfedern (einschließlich Spiralfedern) gehören jedoch zu Position 9114 (RV E9101C00); d) Kugeln für Kugellager (Position 7326 oder 8482, je nach Beschaffenheit) (RV E9101D00); e) Waren der Position 8412, die so konstruiert sind, dass sie ohne Hemmung laufen (RV E9101E00); f) Kugellager (Position 8482) (RV E9101F00); g) Waren des Kapitels 85, noch nicht miteinander oder mit anderen Bauelementen zu Uhrwerken oder zu Teilen zusamm …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9114.90.10.10?

Die Zolltarifnummer 9114.90.10.10 umfasst Uhrfedern, für bestimmte Luftfahrzeuge. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9114.90.10.10?

Der Drittlandszollsatz für 9114.90.10.10 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9114.90.10.10?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 911490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9114.90.10.10?

9114.90.10.10 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9114.90.10.10 im Zolltarif eingeordnet?

9114.90.10.10 steht in dieser Hierarchie: 91 UHRMACHERWAREN > 9114 Andere Uhrenteile > 911490 andere > 91149010 Uhrfedern, einschließlich Spiralfedern. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9114.90.10.10?

Zu 9114.90.10.10 sind in der EBTI-Datenbank derzeit keine gültigen Entscheidungen erfasst. Vergleichsfälle finden Sie dann über die übergeordnete Position.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9114.90.10.10?

TARIC-Code 9114.90.10.10 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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