Zolltarifnummer 9202.90.80: Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9202.90.80 steht für Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9202.90.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 92. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9202.90.80
- Drittlandszoll
- 3,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 1
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9202.90.80
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| Ukraine | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei der sog. "Pro Natura Irish Bouzouki" (Art.-Nr.: 115610) handelt es sich um ein Saiteninstrument (Zupfinstrument), eine sog. Cister aus der Familie der Kastenhalslauten. Die Irish Bouzouki verfügt über einen birnenförmigen Korpus mit flachem Boden, eine Mensur von 660 mm und vier Doppelsaiten (Gg - dd - aa - e'e'). Sie besteht aus verschiedenen Holzarten (Decke aus Fichtenholz, Boden und Zarge aus Walnussholz, Hals aus Ahornholz, Griffbrett aus Akazienholz). Das Erzeugnis stellt sich als funktionsfähige Musikinstrument dar und dient dem Musizieren. Die Ware ist als „anderes als von der Position 9201 erfasstes Saiteninstrument, kein Streichinstrument, keine Gitarre" einzureihen.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Streichinstrumente Die wichtigsten Instrumente dieser Gruppe sind Geigen, Violen und Bratschen (etwas größer als gewöhnliche Geigen), Violoncelli, Bassgeigen und Kontrabässe. B) Andere Saiteninstrumente Zu dieser Gruppe gehören: 1) Zupfinstrumente, bei denen die Schwingungen der Saiten durch ein kurzes Abziehen der Saiten aus ihrer geraden Richtung entweder mit den Fingern oder mit Hilfe eines kleinen, spitz auslaufenden Holz-, Elfenbein-, Schildpatt-, Kunststoff- usw. Stückes (Plektrons) erzeugt werden. Dazu gehören: a) Mandolinen (neapolitanische Mandolinen von sehr bauchiger Form, flache Mandolinen, Mandolen usw.). b) Gitarren. c) Lauten, eine Art Mandolinen. d) Banjos (Instrumente mit langem Hals, deren flacher, runder Korpus mit einem Trommelfell bespannt ist). e) Ukuleles (kleine Gitarren mit dickem Hals). …
1. Zu Kapitel 92 gehören nicht: a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9201A00); b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90) (RV E9201B00); c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503) (RV E9201C00); d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620) (RV E9201D00); e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9202.90.80?
Die Zolltarifnummer 9202.90.80 umfasst Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9202.90.80?
Der Drittlandszollsatz für 9202.90.80 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9202.90.80?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 920290. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9202.90.80?
9202.90.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9202.90.80 im Zolltarif eingeordnet?
9202.90.80 steht in dieser Hierarchie: 92 MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE > 9202 Andere Saiteninstrumente (z. B. Gitarren, Geigen und Harfen) > 920290 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9202.90.80?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9202.90.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI2994/23-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9202.90.80?
KN-Code 9202.90.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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