Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9205.90.30: Mundharmonikas

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9205.90.30 steht für Mundharmonikas. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9205.90.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 92. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9205.90.30
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
1

Einordnung im Zolltarif

  1. 92MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  2. 9205Blasinstrumente (z.B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln
  3. 9205.90andere
  4. 9205.90.30Mundharmonikas

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9205.90.30

HS-Code9205.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9205.90.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI18055/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-07-31

Es handelt sich um eine Mundharmonika in C-Dur, die aus einem oberen und unteren Deckel aus Edelstahl, Stimmplatten mit Stimmzungen aus Messing und einem Kanzellenkörper mit 10 Blasöffnungen aus Kunststoff besteht. Auf dem oberen Deckel ist der Markenname sowie die Zahlen von 1 bis 10 über den Blasöffnungen eingraviert. Das zum Musizieren geeignete und sich somit als Musikinstrument darstellende Erzeugnis ist in einer Kunststoffbox verpackt. Die Ware ist als "Blasinstrument, andere als Orchestrien und Drehorgeln, kein Blechblasinstrument, Mundharmonika" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9205

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören Blasinstrumente, die nicht in Pos. 9208 aufgeführt sind (z. B. Orchestrions, Drehorgeln und Instrumente zu Ruf- und Signalzwecken), obwohl sie in mancher Hinsicht ebenfalls als Blasinstrumente angesehen werden können. Zu dieser Position gehören: A) Blechblasinstrumente Der Ausdruck „Blechbläser“ bezieht sich vielmehr auf die Klangeigenschaften von Instrumenten in bestimmten Bereichen eines Orchesters, als auf die stoffliche Beschaffenheit der Instrumente. Zu dieser Gruppe gehören Instrumente, im Allgemeinen aus Metall (Messing, Neusilber, Silber usw.) mit Mundstück und im Allgemeinen auch mit Ventilen, von mehr oder weniger gewundener Form in und Schalltrichter auslaufend. …

Kapitel 92

1. Zu Kapitel 92 gehören nicht: a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9201A00); b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90) (RV E9201B00); c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503) (RV E9201C00); d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620) (RV E9201D00); e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9205.90.30?

Die Zolltarifnummer 9205.90.30 umfasst Mundharmonikas. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9205.90.30?

Der Drittlandszollsatz für 9205.90.30 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9205.90.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 920590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9205.90.30?

9205.90.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9205.90.30 im Zolltarif eingeordnet?

9205.90.30 steht in dieser Hierarchie: 92 MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE > 9205 Blasinstrumente (z.B. Pfeifenorgeln mit Klaviatur, Akkordeons, Klarinetten, Trompeten, Dudelsäcke), andere als Orchestrien und Drehorgeln > 920590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9205.90.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9205.90.30 erfasst, zum Beispiel DEBTI18055/22-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9205.90.30?

KN-Code 9205.90.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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