Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9206.00.00: Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9206.00.00 steht für Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas). Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9206.00.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 92. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9206.00.00
Drittlandszoll
3,2 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 92MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE
  2. 9206Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)
  3. 9206.00.00Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas)

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9206.00.00

HS-Code9206.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9206.00.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,2 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Ukraine0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI37329/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-11-10

Bei der sog. Klangschale (lt. Astin in verschiedenen Ausführungen erhältlich) handelt es sich um ein Schlaginstrument, bestehend aus einer gold- oder silberfarbenen Schale aus unedlem Metall mit einem Durchmesser zwischen 3 cm und 60 cm und einem dazugehörigem Schlägel aus Holz, der oberhalb des Griffstücks mit Leder bespannt ist. Durch einen Schlag mit dem Schlägel an die Schale wird ein Ton erzeugt. Das Erzeugnis ist als "Schlaginstrument" einzureihen.

DEBTI3852/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-05-04

Es handelt sich bei dem sog. „PB2 Power Block large red, Artikelnummer: 415441“ um ein Percussion Instrument aus Kunststoff. Das Erzeugnis besitzt die Form eines holen und nach vorne hin offenen Blocks, wird mittels Halteklammer an z.B. einem Schlagzeug angeschraubt und mit Drumsticks bespielt (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung). Die Ware wird als „Schlaginstrument“ eingereiht.

DEBTI3677/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-16

Bei der sog. "BlackBox Cajon, Art.-Nr. 377207" handelt es sich um ein ca. 30 x 30 x 48 cm (B x T x H) großes Percussioninstrument mit einem Korpus aus Ahorn und Schlagflächen aus selektierten Weidenholz sowie rutschfesten Gummifüßen. Die Cajon ist mit einem Zwei-Saiten-Sizzle-Effekt ausgestattet. Die Ware wird als "Schlaginstrument" eingereiht.

DEBTI2667/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-12

Bei der als "Schlagzeug, 4 Rock Set, Art.Nr. 514076" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Musikinstrument in Form eines Schlagzeugs (charakterverleihend im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung), - - bestehend aus einer Bass-Drum mit Fuß-Pedal, einer Snare-Drum mit Ständer, zwei Hänge-Toms mit Halterungsvorrichtung und zwei Stand-Toms mit Standfüßen, - - ausgestattet mit ein Paar Schlagzeugsticks, sowie - Zubehör in Form eines Hi-Hat-Ständers und zwei Galgenbeckenständer. Die sechs Trommeln bestehen jeweils aus einem Kessel aus Mahagoni/Pappelholz und sind mit Fellen bespannt. Das noch nicht zusammengesetzte und in drei Kartons verpackte Drum-Set ist als "Schlaginstrument" einzureihen.

DEBTI3376/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-05

Bei der als "NN28 Djembe V2, Art.Nr. 546608" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Schlaginstrument in Form einer Bechertrommel, im Wesentlichen bestehend aus einem sich mittig verjüngenden zylindrischen Holzkörper (Gmelina-Holz) mit einem Trommelfell aus Ziegenfell, das über die obere Seite des Hohlkörpers mittels Schnurbespannung gespannt ist. Der Durchmesser der Schlagfläche beträgt ca. 27 cm; die Ware hat eine Gesamthöhe von ca. 55 cm. Die Ware wird mit bloßen Händen angeschlagen und erzeugt ein Klangspektrum in tiefen Bässen. Die Ware wird als "Schlaginstrument" eingereiht.

DEBTI2901/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-03-05

Bei dem sog. Tam Tam mit Yin-und-Yang-Symbol, Art.-Nr. 543581, handelt es sich um ein Schlaginstrument, bestehend aus einer handgefertigten Platte aus Bronze mit einem Durchmesser von ca. 60 cm (24''), die am Rand umgebogen ist und einem Schlägel aus Holz mit einem Filzkopf. Das Tam Tam wird mit Hilfe eines geflochtenen Seils aus Kunststoff (Polypropylen) aufgehängt, sodass es frei schwingen kann. Durch den Schlag mit dem Schlägel auf das Tam Tam wird ein Ton erzeugt. Das Erzeugnis ist als "Schlaginstrument" einzureihen.

DEBTI41207/22-1Erteilt von DEGültig bis 2026-01-25

Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um sog. Zimbeln, im Wesentlichen bestehend aus einem Paar runder Schalen aus unedlem Metall, das mit einem Lederband verbunden ist. Die flachen Schalen mit halbkugeliger Wölbung weisen einen Durchmesser von ca. 6,5 cm auf. Die Oberfläche ist mit Ornamenten und Schriftzeichen verziert, an der Innenseite sind ebenfalls Zeichen eingraviert. Die Metallschalen sind zur Verwendung als Klangschalen (z.B. bei buddhistischen, religiösen Zeremonien) bestimmt. Dazu werden beide Schalen am Lederband aneinandergeschlagen, woraufhin sie einen charakteristischen, nachklingenden, hellen, lauten Ton erzeugen. Die Zimbeln sind in einem einfachen Aufbewahrungsbeutel verpackt und von einer äußeren Verkaufsumschließung (Kunststofftüte und Karton) umhüllt. Die Ware ist als "Schlaginstrumente" einzureihen.

DEBTI29548/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-11-16

Bei den sog. Chimes (Röhrenglockenspiel) handelt es sich um ein Perkussioninstrument. Die Ware besteht aus 36 unterschiedlich langen, der Größe nach angeordneten Klangstäben aus Aluminium, die eng hängend an einem Träger aus Holz befestigt sind. Der Träger ist an einem dreibeinigen Ständer angebracht. Die Klangstäbe werden vom höchsten zum tiefsten Stab (auch umgekehrt) mit einem Schlägel (nicht Gegenstand der vZTA-Entscheidung) oder der bloßen Hand angeschlagen. Durch das Aneinanderschlagen der jeweils benachbarten Metallstäbe wird ein Klangeffekt ähnlich dem einer Harfe erzeugt. Die Ware ist als "Schlaginstrument" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9206

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Schlaginstrumente sind Instrumente, die entweder mit einem Gegenstand gleicher Art, einem Schlegel oder dergleichen oder mit bloßer Hand geschlagen werden. Diese Instrumente werden auch als Schlagzeug bezeichnet. Die wichtigsten Instrumente dieser Position sind: A) Instrumente mit Membranen, z. B.: 1) Tamburine. 2) Trommeln (kleine, große usw.), die aus zylindrischen Holz- oder Metallkörpern bestehen, die auf beiden Seiten mit Pergamentleder überzogen sind und mit einem oder zwei Holzstöcken oder einem Holzschlegel mit lederüberzogenem Kopf geschlagen werden. 3) Orchester- und Kesselpauken; halbkugelige Kupferkessel, die im Allgemeinen auf den Boden gestellt werden und von verschiedener Größe sind; sie sind mit gegerbtem, auf einem bestimmten Ton gestimmten Leder bespannt und werden mit einem Schlegel oder mit Stöcken geschlagen. …

Kapitel 92

1. Zu Kapitel 92 gehören nicht: a) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9201A00); b) Mikrofone, Verstärker, Lautsprecher, Kopfhörer, Schalter, Stroboskope und andere Instrumente, Apparate und zusätzliche Ausrüstungsstücke zur Verwendung mit den Waren des Kapitels 92, wenn sie nicht in diese Waren oder nicht mit diesen Waren in das gleiche Gehäuse eingebaut sind (Kapitel 85 oder 90) (RV E9201B00); c) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Spielzeug haben (Position 9503) (RV E9201C00); d) Wischer und andere Bürstenwaren zum Reinigen von Musikinstrumenten (Position 9603) oder Ein-, Zwei-, Dreibeinstative und ähnliche Waren (Position 9620) (RV E9201D00); e) Instrumente und Geräte, die den Charakter von Sammlungsstücken oder Antiquitäten haben …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9206.00.00?

Die Zolltarifnummer 9206.00.00 umfasst Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas). Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9206.00.00?

Der Drittlandszollsatz für 9206.00.00 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9206.00.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 920600. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9206.00.00?

9206.00.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9206.00.00 im Zolltarif eingeordnet?

9206.00.00 steht in dieser Hierarchie: 92 MUSIKINSTRUMENTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE > 9206 Schlaginstrumente (z. B. Trommeln, Xylofone, Becken, Kastagnetten und Maracas). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9206.00.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9206.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI37329/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9206.00.00?

KN-Code 9206.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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