Zolltarifnummer 9304.00.00.00: Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und…
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9304.00.00.00 steht für Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,2 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9304.00.00.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 93. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9304.00.00.00
- Drittlandszoll
- 3,2 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 93WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9304Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307
- 9304.00.00.00Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9304.00.00.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,2 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
| Chile | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Regelungen zu dieser Zolltarifnummer
Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.
Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.
- 1A006bEquipment, specially designed or modified for the disposal of Improvised Explosive Devices (IEDs), as follows, and specially designed components and accessories therefor:
- 2B232High-velocity gun systems (propellant, gas, coil, electromagnetic, and electrothermal types, and other advanced systems) capable of accelerating projectiles to 1,5 km/s or greater.
- 0007d
Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen sog. "US Abdrängstock Carbon mit Seitengriff" (Mehrzweckeinsatzstock/Tonfa). Bei dem aus sog. Polycarbon hergestellten Erzeugnis handelt es sich um einen etwa 59 cm langen Schlagstock (Gewicht ca. 420g), der einen runden Querschnitt und bis auf das Griffstück eine glatter Oberfläche aufweist. Der Schlagstock ist mit einem im rechten Winkel abstehenden, ergonomisch geformten Seitenhandgriff ausgestattet. Die Oberfläche des Seitenhandgriffs und des Griffstücks am Schlagstock weisen Rillungen auf. Derartige Waren werden als Waffen zur Selbstverteidigung u. a. zur Ausführung von Drehschlägen, als Stoßwaffe sowie als Unterarmschutz eingesetzt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere Waffe (Schlagstock), als in den Positionen 9301 bis 9303 erfasst".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einem Schlagstock aus Stahl, in Form eines dreigliedrigen Teleskopschlagstocks mit einem Griff und zwei beweglichen Gliedern. Die Länge im ausgezogenen Zustand beträgt etwa 66 cm und im geschlossenen Zustand etwa 25 cm, wobei die beweglichen Glieder ineinander in den Griff geschoben sind. Am freien Ende des zweiten beweglichen Glieds ist eine Stahlkugel (Durchmesser etwa 1,5 cm) befestigt. Der Griff (Durchmesser etwa 3 cm), an dessen Ende eine Kappe aufgeschraubt ist, weist eine geriffelte Gummierung auf. Der Teleskopschlagstock, der als Hieb- und Stoßwaffe verwendet wird, ist zusammen mit einem zum dauernden Gebrauch geeigneten Etui aus Spinnstoffen mit Gürtelschlaufe in einem Produktinformationen bedrucktem Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waffen" vom TARIC-Code 9304 0000 00 erfasst.
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt sich um eine sog. Steinschleuder als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Warenzusammenstellung besteht aus - einer Schleuder (Zwille) mit einem Handgriff (ohne Armstütze) aus Kunststoff, der an der Oberseite mit einer speziell ausgeformten Gabel (Breite außen ca. 10 cm) versehen ist (Gesamtlänge ca. 14,5 cm). Zum Befestigen eines Gummibandes sind die Gabelenden jeweils mit einer Klemmvorrichtung ausgestattet. - zwei ca. 48 cm langen Gummibänder zum Verschießen der Munition; jeweils bestehend aus zwei Bändern (sich verjüngend zugeschnitten), die an einem gelochten, speziell gestalteten Streifen zur Aufnahme der Munition angeknotet sind, - 300 Kugeln (Munition; lt. Antrag aus Ton) mit einem Durchmesser von 8 mm, - einem Inbusschlüssel aus Metall - einer farbig und mit Bildern gestalteten Gebrauchsanleitung. Die einzelnen "Teile" sind in einem ca. 14 x 18 x 6 cm großen Etui mit Reißverschluss verpackt, welches im Inneren mit einem Kunststoffeinleger (mit passgenauen Ausnehmungen für die Schleuder und den Inbusschlüssel) sowie einer Netztasche versehen ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waffen, als in den Position 9301 bis 9303 genannt".
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt sich um eine sog. Steinschleuder als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Warenzusammenstellung besteht aus: - einer Schleuder (Zwille) mit einem Handgriff (ohne Armstütze) aus einem Nylon-Verbund-Werkstoff, die an der Oberseite mit einer speziell ausgeformten Gabel (Breite ca. 9 cm) mit zwei Griffmulden für die Finger versehen ist (Gesamtlänge ca. 15 cm). Zum Befestigen eines Gummibandes sind die Gabelenden jeweils mit einer Klemmvorrichtung ausgestattet. - zwei Gummibändern zum Verschießen der Munition; jeweils bestehend aus zwei, ca. 20 cm langen Bändern (sich verjüngend zugeschnitten), die an einem gelochten, speziell gestalteten Streifen aus augenscheinlich Leder zur Aufnahme der Munition angeknotet sind, - 300 Kugeln (Munition; lt. Antrag aus Ton) mit einem Durchmesser von 8 mm, - einem Inbusschlüssel aus Metall - einer farbig und mit Bildern gestalteten Gebrauchsanleitung - einer Einlegekarte mit QR-Code - einem speziell für die Aufnahme der Teile speziell gestaltetem Etui mit umlaufenden Reißverschluss. Derartig beschaffene Schleudern stellen sich aufgrund der verwendeten Materialien, der Verarbeitung und der "Schussleistung" nicht als "Spielzeugwaffe" im Sinne der Position 9503 dar. Auch handelt es sich nicht um eine Ware der Position 9506, da die Ware sich weder als ein Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung bzw. eine Sportart, noch ein Freiluftspiel darstellt. Die Warenzusammenstellung ist in einem Polybeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waffen, als in den Positionen 9301 bis 9303 genannt".
Nach den Antragsangaben und dem vorgelegten Warenmuster handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf sog. Steinschleuder. Die Warenzusammenstellung besteht aus - einer Schleuder (Zwille) mit einem Handgriff (ohne Armstütze) aus Kunststoff, der an der Oberseite mit einer speziell ausgeformten Gabel (Breite außen ca. 8,5 cm) mit zwei Griffmulden für Finger versehen ist (Gesamtlänge ca. 11,5 cm). Zum Befestigen eines Gummibandes sind die Gabelenden jeweils mit einer Klemmvorrichtung ausgestattet. - zwei ca. 47 cm langen Gummibänder zum Verschießen der Munition; jeweils bestehend aus zwei Bändern (sich verjüngend zugeschnitten), die an einem gelochten, speziell gestalteten Streifen zur Aufnahme der Munition angeknotet sind, - 300 Kugeln (Munition; lt. Antrag aus Ton) mit einem Durchmesser von 8 mm, - einem Inbusschlüssel aus Metall - einer farbig und mit Bildern gestalteten Gebrauchsanleitung. Derartig beschaffene Schleudern stellen sich aufgrund der verwendeten Materialien, der Verarbeitung und der "Schussleistung" nicht als "Spielzeugwaffe" im Sinne der Position 9503 dar. Auch handelt es sich nicht um eine Ware der Position 9506, da die Ware sich weder als ein Ausrüstungsgegenstand für die körperliche Ertüchtigung bzw. eine Sportart, noch ein Freiluftspiel darstellt. Die Warenzusammenstellung ist in einem bedruckten Karton für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waffen, als in den Position 9301 bis 9303 genannt".
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine sogenannte Steinschleuder. Die Ware besteht aus einem etwa 9 cm langen Handgriff aus Kunststoff (ohne Armstütze), in den ein kräftiger, zu einem Ypsilon gebogener Draht (Durchmesser etwa 6,5 mm) aus unedlen Metallen eingesetzt ist. Auf die abgewinkelten Enden des Drahts ist jeweils ein etwa 20 cm langer gummielastischer Schlauch (Außendurchmesser etwa 7,5 mm) aus Kautschuk aufgeschoben. Die gegenüberliegenden, zu Schlaufen ausgearbeiteten Enden der Schlauchabschnitte sind an einen zweifach gelochten Streifen aus gerautem Leder (Abmessungen etwa 7,5 x 2,2 cm) geknotet. Die Schleuder dient zum Verschießen von kleinen Gegenständen (z. B. Steinen) und stellt sich auf Grund der Beschaffenheit nicht als eine Ware des Kapitels 95 dar. Das Erzeugnis ist in einer Blisterverpackung aus Kunststoff mit eingeschobenem Einleger aus bedruckter Pappe verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "Andere Waffe, als in den Position 9301 bis 9303 und 9307 genannt".
Gant tactique de protection individuelle à impulsion électrique, incomplet. Ce produit semi-fini comprend le gant en textile synthétique, les coques en caoutchouc, la mécanique box, le module, un bouton simple, un bouton double, un capteur, des câbles et des connecteurs. La batterie et la carte électronique qui gère le fonctionnement du produit fini seront intégrés en France.
Rybársky prak - telo praku má ergonomickú rukoväť a je vyrobené z plastu. Gumené popruhy sú vybavené praktickým systémom, ktorý zamedzuje ich vyvliekaniu z úchytov. Vďaka dômyselne navrhnutej konštrukcii je tento prak presný a prak má ďaleký dosah. Košík hranatého tvaru je dostatočne veľký a dokážete s ním dopraviť dostatok návnady na lovné miesto.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören andere als Feuerwaffen der Positionen 9301 bis 9303 und Waffen der Position 9307. Zu dieser Position gehören folgende Waffen: 1) Gummiknüppel, Totschläger, Ochsenziemer und dergleichen, für die Polizei, sowie Bleistöcke. 2) Schlagringe, der Faust angepasste Metallstücke, womit Schläge versetzt werden können. 3) Schleudern, die die Form eines Stockes haben können und mit denen auf Vögel und kleine Schädlinge geschossen werden kann. Schleudern, die den Charakter von Spielzeug haben, gehören zu Pos. 9503. 4) Luftgewehre, -büchsen und -pistolen. Sie haben eine Form, die den entsprechenden Feuerwaffen gleicht, sind jedoch mit einer Vorrichtung versehen, mit der eine Luftsäule verdichtet werden kann, die durch Auslösen der Abzugsvorrichtung in den Lauf der Waffe dringt und das Geschoss treibt. …
Zu Unterposition 9304 00: 1. Airsoft-Gewehr, hauptsächlich aus Aluminium und Stahl. Es wird von einem batteriebetriebenen Elektromotor angetrieben, der eine Feder komprimiert, um den Luftdruck zu erzeugen, der zum Antreiben von 6-mm-Kugeln aus Kunststoff erforderlich ist. Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 1.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 242/96 der Kommission vom 7. Februar 19961) (RV L 242/96): Luftdruckpistole, aus Kunststoff, mit inneren Vorrichtungen und innerem Teil des Laufs aus Metall, zum Abschuss kleiner Kunststoffkugeln imstande. Unterposition 9304 0000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschrift 1 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur und dem Wortlaut des KN-Codes 9304 0000. Die Einreihung der Ware in die Position 9304 beruht insbesondere auf der Tatsache, dass sie wegen ihrer Reichweite und ihrer Einschlagkraft Verletzungen verursachen kann. 1) ABL. EG Nr. L 31/96
1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen) (RV E9301A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9301B00); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710) (RV E9301C00); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90) (RV E9301D00); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) (RV E9301E00); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706) (RV E9301F00). 2. …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9304.00.00.00?
Die Zolltarifnummer 9304.00.00.00 umfasst Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9304.00.00.00?
Der Drittlandszollsatz für 9304.00.00.00 beträgt 3,2 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9304.00.00.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 930400. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9304.00.00.00?
9304.00.00.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9304.00.00.00 im Zolltarif eingeordnet?
9304.00.00.00 steht in dieser Hierarchie: 93 WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9304 Andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlagstöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9304.00.00.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9304.00.00.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI27062/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ist 9304.00.00.00 ein Dual-Use-Gut?
Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9304.00.00.00 gibt es eine indikative Korrelation zu 1A006b, 2B232, 0007d. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9304.00.00.00?
TARIC-Code 9304.00.00.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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