Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9306.30.30: Bomben, für Kriegswaffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9306.30.30 steht für Bomben, für Kriegswaffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9306.30.30 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 93. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9306.30.30
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
2

Einordnung im Zolltarif

  1. 93WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9306Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
  3. 9306.30andere Patronen und Teile davon
  4. 9306.30.30Bomben, für Kriegswaffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9306.30.30

HS-Code9306.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9306.30.308 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 0003Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

SIBTI2020/0077Erteilt von SIGültig bis 2023-11-16

Izdelek je kovinski element velikosti 33,78 x 29,9 mm, črne barve, v katerega se vstavi naboj. Kalibri nabojev so od 5,56 do 12,7 mm ter dolžine tulcev od 45 do 99 mm. Elementi se uporabljajo v vojaški industriji za povezovanje nabojev v trakove, ki se nato uporabljajo z mitraljezom, zato predstavljajo pribor za strelivo. Element je narejen iz jekla in površinsko zaščiten z barvanjem. Pakirano v kartonsko embalažo.

AT2011/000739Erteilt von ATGültig bis 2017-12-12

Hartkern für Geschoßspitzen, aus Vollhartmetall, mit einer Länge von ca. 20 mm und einem Durchmesser von ca. 8 mm.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9306

Zu Unterposition 9306 30 30: Hierher gehören z. B. Gewehr- und Karabinerpatronen (ausgenommen Exerzierpatronen und dergleichen, ohne Pulver, der Unterposition 9306 30 90) und zwar Patronen mit gewöhnlichem Geschoss, Platzpatronen, Patronen mit Brandgeschoss, mit panzerbrechendem Geschoss usw.

Pos. 9306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1169 der Kommission vom 26. Juni 2017 (ABl. EU Nr. L 170/56) (RV L 17/1169) Eine Ware in Form eines Balls (sogenannter Paintball), bestehend aus einer harten, mit wasserbasierter Farbe gefüllten Gelatinekapsel. Die Ware ist zur Verwendung als Geschoss für ein Paintballgewehr (Luftgewehr mit einer Abschussgeschwindigkeit von 91 Metern pro Sekunde) während des Mannschaftsspiels „Paintball“ bestimmt. Siehe Abbildungen Unterposition 9306 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 s) 1) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9306, 9306 90 und 9306 90 90. …

Kapitel 93

1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen) (RV E9301A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9301B00); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710) (RV E9301C00); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90) (RV E9301D00); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) (RV E9301E00); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706) (RV E9301F00). 2. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9306.30.30?

Die Zolltarifnummer 9306.30.30 umfasst Bomben, für Kriegswaffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9306.30.30?

Der Drittlandszollsatz für 9306.30.30 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9306.30.30?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 930630. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9306.30.30?

9306.30.30 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9306.30.30 im Zolltarif eingeordnet?

9306.30.30 steht in dieser Hierarchie: 93 WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen > 930630 andere Patronen und Teile davon. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9306.30.30?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9306.30.30 erfasst, zum Beispiel SIBTI2020/0077. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9306.30.30 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9306.30.30 gibt es eine indikative Korrelation zu 0003. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9306.30.30?

KN-Code 9306.30.30 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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