Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9306.90.90.00.0: Bomben, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9306.90.90.00.0 steht für Bomben, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9306.90.90.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 93. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9306.90.90.00.0
Drittlandszoll
2,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 93WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9306Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen
  3. 9306.90andere
  4. 9306.90.90andere
  5. 9306.90.90.00.0Bomben, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9306.90.90.00.0

HS-Code9306.906 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9306.90.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9306.90.90.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9306.90.90.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll2,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference
Chile0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

AusfuhrgenehmigungExport prohibition: alle BestimmungsländerExport authorization: alle Bestimmungsländer
Mögliche Dual-Use-Listenpositionen

Nur indikative Korrelation. Die Zuordnung von Zolltarifnummern zu Dual-Use-Listenpositionen ist eine Orientierungshilfe, keine Einstufung. Ob ein Gut gelistet ist, hängt von seinen technischen Parametern ab.

  • 1C102Resaturated pyrolised carbon-carbon materials designed for space launch vehicles specified in 9A004 or sounding rockets specified in 9A104.
  • 0004Weapons / munitions / military material (Ausfuhrliste Teil I A)

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI29293/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-22

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um sog. "Munition für Airsoft Markierer". Dabei handelt es sich um runde Kugeln aus Kunststoff (Durchmesser 6mm), die fluorizierend (grün) sind. Derartige Kugeln werden mit Airsoft-Waffen der Position 9304 verschossen. 4000 der Kugeln sind in einem bunt bedruckten Beutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Geschosse, andere als in den Unterpositionen 9306 21 00 bis 9306 90 10 genannt".

DEBTI52789/19-1Erteilt von DEGültig bis 2022-11-17

Bei dem Erzeugnis handelt es sich um massive kleine Kugeln aus Kunststoff mit einem Durchmesser von jeweils etwa 6 mm. Diese sind zu etwa 1000 Stück in einer Dose mit Tülle aus Kunststoff lose abgefüllt. Die Dose ist mit einem mit Produktinformationen und Warnhinweisen bedruckten Etikett beklebt. Derartige Kugeln werden gleichermaßen als Munition (Geschosse) für Feder- oder Druckluftwaffen der Pos. 9304 und als Zubehör für Spielzeugwaffen der Pos. 9503 verwendet. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Geschosse, andere als die der Unterpositionen 9306 21 00 bis 9306 90 10" zur Codenummer 9606 90 90 00 0 des Zolltarifs.

DE19837/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-12-08

Bei der vorgelegten, als "Kugeln in Nachfülldose" bezeichneten Ware handelt es sich um eine Zusammenstellung von 400 Kügelchen aus Kunststoff (Durchmesser etwa 6 mm) und einer mit diesen Kügelchen befüllten Flasche mit Einfüllstutzen, aus Kunststoff (Höhe etwa 10,0 cm), die zum mehrfachen Gebrauch geeignet und bestimmt ist. Das Ganze dient dem einfachen und schnellen Nachladen von Softairwaffen und ist in einer Blisterverpackung aus Papier und Kunststoff verpackt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Geschosse, andere als die der Unterpositionen 9306 20 bis 9306 90 10", da es sich zolltarifrechtlich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf handelt, deren wesentlicher Charakter nicht ermittelbar ist und die daher in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen ist.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9306

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: A) Munition, z. B.: 1) Granaten (Spreng-, Schrapnell-, Voll-, Leucht-, Leuchtspur-, Brand-, Nebel- usw. -Granaten), sowie alle anderen Geschosse für Geschütze und Granatwerfer. 2) Patronen aller Art, Platzpatronen (einschließlich Patronen für Nietwerkzeuge oder zum Anlassen von Verbrennungsmotoren mit Selbstzündung), Patronen mit gewöhnlichem Geschoss, mit Leuchtspurgeschoss, mit Brandgeschoss, mit panzerbrechendem Geschoss, Kugel- und Schrotpatronen für Jagdgewehre, usw. 3) Bleiprojektile (hohl, kugelförmig, diaboloförmig usw.) und Bolzen, für Feder-, Luft- oder Gasgewehre und -pistolen, andere als Munition für Spielzeuggewehre der Pos. 9503. …

Pos. 9306

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Durchführungsverordnung (EU) 2017/1169 der Kommission vom 26. Juni 2017 (ABl. EU Nr. L 170/56) (RV L 17/1169) Eine Ware in Form eines Balls (sogenannter Paintball), bestehend aus einer harten, mit wasserbasierter Farbe gefüllten Gelatinekapsel. Die Ware ist zur Verwendung als Geschoss für ein Paintballgewehr (Luftgewehr mit einer Abschussgeschwindigkeit von 91 Metern pro Sekunde) während des Mannschaftsspiels „Paintball“ bestimmt. Siehe Abbildungen Unterposition 9306 90 90 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 1 s) 1) zu Kapitel 95 sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9306, 9306 90 und 9306 90 90. …

Kapitel 93

1. Zu Kapitel 93 gehören nicht: a) Waren des Kapitels 36 (z. B. Zündhütchen, Sprengkapseln, Sprengzünder, Leuchtraketen, Raketen zum Wetterschießen) (RV E9301A00); b) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (RV E9301B00); c) Panzerwagen und andere gepanzerte Kampffahrzeuge (Position 8710) (RV E9301C00); d) Zielfernrohre und andere optische Vorrichtungen, für Waffen, ausgenommen solche, die auf Waffen montiert sind oder die mit den Waffen, für die sie bestimmt sind, gestellt werden (Kapitel 90) (RV E9301D00); e) Armbrüste, Bogen und Pfeile für den Schießsport, stumpfe Waffen für den Fechtsport und Spielzeugwaffen (Kapitel 95) (RV E9301E00); f) Sammlungsstücke oder Antiquitäten (Position 9705 oder 9706) (RV E9301F00). 2. …

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9306.90.90.00.0?

Die Zolltarifnummer 9306.90.90.00.0 umfasst Bomben, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9306.90.90.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9306.90.90.00.0 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9306.90.90.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 930690. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9306.90.90.00.0?

9306.90.90.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9306.90.90.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9306.90.90.00.0 steht in dieser Hierarchie: 93 WAFFEN UND MUNITION; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9306 Bomben, Granaten, Torpedos, Minen, Raketen, Patronen und andere Munition und Geschosse, Teile davon, einschließlich Rehposten, Jagdschrot und Patronenpfropfen > 930690 andere > 93069090 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9306.90.90.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9306.90.90.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI29293/24-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9306.90.90.00.0 ein Dual-Use-Gut?

Die Zolltarifnummer allein entscheidet das nicht. Zu 9306.90.90.00.0 gibt es eine indikative Korrelation zu 1C102, 0004. Ob Ihre Ware gelistet ist, richtet sich nach ihren technischen Parametern und ist am Wortlaut der Güterliste zu prüfen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9306.90.90.00.0?

Warennummer 9306.90.90.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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