Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9403.30.19.00: Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9403.30.19.00 steht für Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9403.30.19.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 94. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9403.30.19.00
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 94MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE
  2. 9403Andere Möbel und Teile davon
  3. 9403.30Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art
  4. 9403.30.19andere
  5. 9403.30.19.00Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9403.30.19.00

HS-Code9403.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9403.30.198 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9403.30.19.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Türkei0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete)0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Regelungen zu dieser Zolltarifnummer

Neben dem Zollsatz greifen für diese Nummer die folgenden EU-Regelungen. Jede Einschätzung folgt allein aus der Nummer; Ihre konkrete Ware kann trotzdem außerhalb einer Regelung liegen.

EUDRErfasstwood2023/1115

Abgeleitet aus TARIC und den veröffentlichten EU-Verordnungen. Es ist ein Ausgangspunkt für eine Prüfung, keine Compliance-Bewertung Ihrer Ware.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI38141/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Bei dem "Wohnling Rollcontainer" handelt es sich um ein ca. 40 x 60 x 40 cm (B x H x T) großes Möbel aus Holz, das im Wesentlichen aus einem rechteckigen Korpus mit vier Schubläden besteht und auf der Unterseite mit vier Rollen aus Kunststoff versehen ist. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis dient der Ausstattung von Büros und wird zu diesem Zweck auf den Boden gestellt. Die verpackte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von weniger als 80 cm, kein Schreibtisch" einzureihen.

DEBTI38139/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Bei dem "Wohnling Rollcontainer" handelt es sich um ein ca. 33 x 60 x 38 cm (B x H x T) großes Holzmöbel, das im Wesentlichen aus einem rechteckigen Korpus besteht. Der Container ist mit einer offenen Ablagefläche, einer Tür mit Griff und Rollen ausgestattet. Das Erzeugnis dient der Ausstattung von Büros und wird zu diesem Zweck auf den Boden gestellt. Das Möbel ist noch nicht zusammengesetzt verpackt. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von weniger als 80 cm, kein Schreibtisch" einzureihen.

DEBTI25827/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-06-26

Büromöbel, sog. "Rollcontainer MINA", in Form eines ca. 33 x 68 x 38 cm (B x H x T) großen Möbels aus furnierter Spanplatte, das im Wesentlichen aus einem rechteckigen Korpus mit fünf Schubläden besteht und auf der Unterseite mit vier Rollen versehen ist. Das Erzeugnis ist in der Farbvariante sonoma aufgemacht. Das Möbel dient der Ausstattung von Büros und wird zu diesem Zweck auf den Bodengestellt. Die in einem Karton verpackte und noch nicht zusammengesetzte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Büros verwendeten Art, anderes als Schreibtisch, mit einer Höhe von 80 cm oder weniger" eingereiht.

DEBTI15794/23-1Erteilt von DEGültig bis 2026-07-13

Bei dem sog. "Wohnling Rollcontainer", handelt es sich um ein ca. 33 x 63 x 38 cm (B x H x T) großes Möbel, im Wesentlichen bestehend aus einem Holzkorpus mit einer Schublade und Türfach, noch nicht zusammengesetzt. Das mit Rollen ausgestattete Möbel ist dazu bestimmt, auf den Boden gestellt zu werden und wird in Büros verwendet. Die verpackte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von weniger als 80 cm, kein Schreibtisch" einzureihen.

DEBTI29683/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-11

Bei dem sog. "Wohnling Rollcontainer" handelt es sich um ein ca. 33 x 60 x 38 cm (= B x H x T) großes Holzmöbel, das im Wesentlichen aus einem rechteckigen Korpus besteht. Der Container ist mit einer inneren Ablagefläche, einer Tür mit Griff und Rollen ausgestattet. Das Erzeugnis dient der Ausstattung von Büros und wird zu diesem Zweck auf den Boden gestellt. Das Möbel ist noch nicht zusammengesetzt verpackt. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art mit einer Höhe von weniger als 80 cm, kein Schreibtisch" einzureihen.

DEBTI29667/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-09-11

Bei dem sog. "Wohnling Rollcontainer", handelt es sich um ein ca. 40 x 60 x 40 cm (B x H x T) großes Möbel aus Holz, das im Wesentlichen aus einem rechteckigen Korpus mit vier Schubläden besteht und auf der Unterseite mit vier Rollen aus Kunststoff versehen ist. Das noch nicht zusammengesetzte Erzeugnis dient der Ausstattung von Büros und wird zu diesem Zweck auf den Boden gestellt. Die verpackte Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Möbel, aus Holz, von der in Büros verwendeten Art, mit einer Höhe von weniger als 80 cm, kein Schreibtisch" einzureihen.

DEBTI39337/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-11-17

Bei dem sog. "Wohnling Rollcontainer Lisa" handelt es sich um ein ca. 33 x 63 x 38 cm (= B x H x T) großes Möbel aus mit Melaminharz beschichteten Spannplatten, das im Wesentlichen aus einem rechteckigen Korpus mit fünf Schubläden (Innenmaß 25 x 7 x 29 cm (= B x H x T) besteht und auf der Unterseite mit vier Rollen aus Kunststoff versehen ist. Des Weiteren ist an jeder Schublade jeweils ein Griff aus Kunststoff befestigt. Zudem bietet der Rollcontainer eine ca. 33 x 38 cm (= B x T) große Ablagefläche. Das Erzeugnis dient der Ausstattung von Büros und wird zu diesem Zweck auf den Boden gestellt. Die Ware ist als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Büros verwendeten Art mit einer Höhe von weinger als 80 cm, kein Schreibtisch" einzureihen.

DEBTI18611/21-1Erteilt von DEGültig bis 2024-06-03

Büromöbel, sog. "Rollcontainer MINA", in Form eines ca. 33 x 68 x 38 cm (B x H x T) großen Möbels aus furnierter Spanplatte, das im Wesentlichen aus einem rechteckigen Korpus mit fünf Schubläden besteht und auf der Unterseite mit vier Rollen versehen ist. Das Erzeugnis ist in der Farbvariante sonoma aufgemacht. Das Möbel dient der Ausstattung von Büros und wird zu diesem Zweck auf den Boden gestellt. Die in einem Karton verpackte und noch nicht zusammengesetzte Ware wird als "anderes als von den Positionen 9401 und 9402 erfasstes Holzmöbel, von der in Büros verwendeten Art, anderes als Schreibtisch, mit einer Höhe von 80 cm oder weniger" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9403

Zu Position 9403: Zu dieser Position gehören auch Aufbewahrungswürfel aus verschiedenen Materialien wie Holz oder Pappe, die beispielsweise mit Kunstleder oder Spinnstoffen bezogen sein können, auch faltbar, mit einem Deckel. Sie sind dazu bestimmt, zur Aufbewahrung von Gegenständen oder zur Verwendung als Sitz auf den Boden gestellt zu werden. Beispiele: Die Erläuterungen zu Position 9401 bezüglich der Bezugnahmen auf Bambus und Holz gelten sinngemäß. Nicht hierher gehören ‚Informationsanzeigetafeln‘ wie ‚Straßenaufsteller‘ und ‚Roll-up-Ständer‘. Informationsanzeigetafeln sind so konzipiert, dass sie einfach aufgestellt, abgebaut (gefaltet/eingerollt) und dorthin verbracht werden können, wo sie benötigt werden. Sie sind für die Verwendung im Freien und/oder in Innenräumen bestimmt. Sie dienen hauptsächlich zu Informations- und/oder Werbezwecken. …

Pos. 9403

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 1964/90 der Kommission vom 6. Juli 1990 (ABl. EG Nr. L 178/5) (RV L 1964/90), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1): 6. Wärmeisoliertes Möbel zur Aufbewahrung von Eiswürfeln. Sie bestehen aus einer Profilrahmenkonstruktion mit einer Außenverkleidung und einem Innenbehälter aus Stahlblech. Der Raum zwischen den Wandungen ist mit Lagen aus Kunststoff-Ausschäumungen versehen. Unterposition 9403 20 80 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9403, 9403 20 und 9403 20 80. Diese Apparate enthalten kein Kälteaggregat und sind auch nicht zur Aufnahme eines Kälteaggregats hergerichtet (siehe Erläuterungen zum HS zu Position 9403, Buchstabe h)). …

Pos. 9403

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - EuGH Auszug aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Siebte Kammer) vom 22. Juni 2023 in der Rechtssache C-24/22 Tenor Die Kombinierte Nomenklatur in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 ist dahin auszulegen, dass eine als „Katzenkratzbaum“ bezeichnete Ware, die aus einer je nach Modell mit verschiedenen Stoffen überzogenen Konstruktion besteht und dazu bestimmt ist, Katzen einen ihnen vorbehaltenen Ort u. a. zum Aufenthalt, Spielen und Krallenwetzen zu bieten, nicht unter die Position 9403 der Kombinierten Nomenklatur fällt. …

Pos. 9403

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur, Mechanik/Verschiedenes (465. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 10. bis 11. Dezember 2008): Zur Einreihung eines noch nicht zusammengesetzten Möbelstücks aus unterschiedlichem Material bestehend nahm der Ausschuss wie folgt Stellung: Das Möbelstück ist speziell hergerichtet für: Fernsehempfangsgeräte (und andere multimediale Geräte, wie z. B. DVD-Spieler). Es enthält kleine Räder, mehrere Regalböden für die Geräte, Kabelkanäle und eine spezielle Vorrichtung zur Befestigung des Fernsehgerätes (siehe die Abbildung des bereits zusammengesetzten Produkts). Eine Einreihung in die Position 8529 als Teil, das ausschließlich oder hauptsächlich für ein Gerät der Pos. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9403.30.19.00?

Die Zolltarifnummer 9403.30.19.00 umfasst Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9403.30.19.00?

Der Drittlandszollsatz für 9403.30.19.00 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9403.30.19.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 940330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9403.30.19.00?

9403.30.19.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9403.30.19.00 im Zolltarif eingeordnet?

9403.30.19.00 steht in dieser Hierarchie: 94 MÖBEL; MEDIZINISCH-CHIRURGISCHE MÖBEL; BETTAUSSTATTUNGEN UND ÄHNLICHE WAREN; BELEUCHTUNGSKÖRPER, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFEN; REKLAMELEUCHTEN, LEUCHTSCHILDER, BELEUCHTETE NAMENSSCHILDER UND DERGLEICHEN; VORGEFERTIGTE GEBÄUDE > 9403 Andere Möbel und Teile davon > 940330 Holzmöbel von der in Büros verwendeten Art > 94033019 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9403.30.19.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9403.30.19.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI38141/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ist 9403.30.19.00 von der EUDR betroffen?

Ja. 9403.30.19.00 ist im Anhang I der EU-Entwaldungsverordnung erfasst (Rohstoff wood). Erforderlich sind eine Sorgfaltserklärung und Geolokalisierungsdaten zu den Erzeugungsflächen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9403.30.19.00?

TARIC-Code 9403.30.19.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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