Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9503.00.29: Teile und Zubehör

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9503.00.29 steht für Teile und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9503.00.29 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9503.00.29
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.29Teile und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.29

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.298 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI26722/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um zwei Paar Socken, die als Set aufgemacht sind. Die Socken sind aus Spinnstoff gefertigt und mit unter- schiedlichen Mustern (u.a. mit einem Schafmotiv) versehen. Sie sind erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt und dienen der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, die nur Nachbildungen von Menschen darstellen" vor.

DEBTI26705/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung - ein kurzärmliges Kleid - aus verschiedenen Spinnstoffen - auf der Brust mit einer Teekanne sowie weiteren kindgerechten Motiven bedruckt - mit gerüschten Ärmeln - auf Grund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - auf einem Bügel mit Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI26713/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um ein Set bestehend aus: - einem Kleid aus verschiedenartigen Spinnstoffen, das ein T-Shirt ähnliches Oberteil mit Bärenmotiv und einen weiten, tüllartigen Rock aufweist, - einer langen, dunkelblau-weiß gestreiften Hose aus Spinnstoffen, - einer Kopfbedeckung in Form eines bereits gebundenen Piratentuchs aus überwiegend blauem, bedrucktem Spinnstoff, - einer schwarzen Augenklappe, die mit einem "Zwinker-Smiley" bedruckt und mit einem elastischen Band versehen ist, - aufgrund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt. Die Waren dienen der spielerischen Unterhaltung und sind gemeinsam verpackt. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" vor.

DEBTI26712/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um ein Set, bestehend aus: - einem Kleidchen aus überwiegend türkisblauem Spinnstoff, das am Oberteil mit einem Muschelmotiv bedruckt und mit kurzen, violetten Tüllärmeln versehen sowie am weit gearbeiteten Rockteil mit Pailletten verziert ist, - einem elastischen Stirnband, das mit blauen und rosafarbenen Meeresmotiven (u.a. mit Muscheln und Seesternen) verziert ist. Die Waren sind aufgrund ihrer Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt und dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Das Set ist gemeinsam verpackt. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" vor.

DEBTI26704/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung - ein kurzärmliches Kleid - aus verschiedenen Spinnstoffen - auf der Vorderseite großflächig mit einem kindgerechten Motiv bedruckt - mit Tüllärmeln und einem Verschluss am Rücken - auf Grund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - auf einem Bügel mit Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI26706/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung - einen einteiligen Strampler - aus verschiedenen Spinnstoffen gefertigt, mit Pflanzenmotiven bedruckt - mit langen Ärmeln, langen Beinen und angenähten Füßlingen - an den Ärmeln mit angesetzten Rüschen - auf der Rückseite mit einer Klettverschlussöffnung gearbeitet - auf Grund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - auf einem Bügel mit Etikett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, nur Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

DEBTI26730/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Puppenzubehör handelt es sich um einen Strampelanzug, der aus überwiegend hell-fliederfarbenem Spinnstoff zusammengenäht ist. Der Strampler ist mit angenähten, lilafarbenen Füßen sowie einer lilafarbenen Einfassung am Hals und an den Ärmelenden versehen. Die langen, pinkfarbenen Ärmel sind mit einem Muster bedruckt und auch der Brustbereich ist mit einem Motiv (stilisiertes Haus) verziert. Der Strampler ist erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt und dient der spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern. Zolltarifrechtlich liegt "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, die nur Nachbildungen von Menschen darstellen" vor.

DEBTI26781/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-07-19

Puppenzubehör in Form eines Helms für einen Motorroller - aus Kunststoff gefertigt - mit einem verstellbaren Kinnriemen aus Spinnstoff und einem Steckverschluss aus Kunststoff - mit Aufklebern verziert - mit einer hochklappbaren Sonnenblende - auf Grund seiner Größe hauptsächlich erkennbar für Puppen mit einer Größe von ca. 43 cm bestimmt - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen - auf einem Papptablett für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Zubehör, erkennbar hauptsächlich für Puppen, Nachbildungen von Menschen darstellend" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.29?

Die Zolltarifnummer 9503.00.29 umfasst Teile und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.29?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.29 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.29?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.29?

9503.00.29 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9503.00.29 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.29 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.29?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.29 erfasst, zum Beispiel DEBTI26722/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.29?

KN-Code 9503.00.29 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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