Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9503.00.39: Dreiräder, andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus anderen Stoffen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9503.00.39 steht für Dreiräder, andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus anderen Stoffen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9503.00.39 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9503.00.39
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.39Dreiräder, andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus anderen Stoffen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.39

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.398 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

FRBTIFR-BTI-2026-00579Erteilt von FRGültig bis 2029-06-10

Jouet de construction destiné aux enfants de plus de 3 ans, se présentant sous la forme de petits cônes en silicone et de petites planches en bois (en hêtre massif). Les cônes sont de couleurs et de dimensions différentes. Les planches ont également des dimensions différentes. Le but est de placer les planches en bois sur des cônes, en équilibre, et de placer, par dessus, d’autres cônes et d’autres planches.

DEBTI11624/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-31

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem zur Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen bestimmten Bausatz zum Zusammenbauen der Titanic aus neun Bogen aus Pappe (jeweils beidseitig mit farbig bedrucktem Papier beklebt) mit insgesamt 48 vorgestanzten, zum Herausdrücken bestimmten Einzelteilen, die durch Stecken in einer Vielzahl von Arbeitsschritten zusammengefügt werden, -- die Einzelteile sind alleine nicht zum Spielen geeignet und so mit Einkerbungen versehen, dass sie sich sinnvoll zusammenstecken lassen, --zur spielerischen Unterhaltung von Personen, - einer detaillierten Bauanleitung auf einem rechteckigen Zuschnitt aus Papier, und - einem Begleitbuch (ca. 35 , 5 x 22 , 5 cm groß) mit einem Einband aus Pappe und 63 Seiten aus Papier, im Wesentlichen bedruckt mit Hintergrundinformationen zur Titanic. Die Bogen für den Bausatz und die Bauanleitung sind in eine auf die Innenseite des hinteren Buchdeckels geklebte Pappschachtel eingelegt und so gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung durch den Bausatz bestimmt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Bausatz, aus anderen Stoffen als aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI9328/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-22

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um Baukastenspielzeug sog. Lernpaket Elektronische Schaltungen, bestehend aus sinnvoll aufeinander abgestimmten Einzelteilen in Form von: - verschiedenen elektrischen Bauelementen (zwei grünfarbene LED, sechs Dioden, 32 Widerstände, vier Kondensatoren und zwölf Transistoren), - einem Steckbrett (sog. Steckplatine), - einem Potentiometer, - zwei Tastschaltern, - zwei integrierten Schaltungen, - einem Piezo-Schallwandler mit Anschlusskabeln, - einem sog. Batterieclip (mit Anschlusskabeln) für eine 9-Volt-Blockbatterie, - vier sog. elektrischen Jumper-Kabeln und - einem einfachen isolierten Draht. Angeleitet durch das beigefügte bebilderte Handbuch lassen sich, zum Zwecke der spielerischen Unterhaltung von Erwachsenen und Kindern, aus bestimmten Bauteilen verschiedene elektronische Schaltungen (z.B. Zeitschalter, Doppelblinker, Lügendetektor) zusammensetzen. Neben der Freude am Zusammen- und Umbauen, am Konstruieren und am Erlernen der hierzu erforderlichen Fähigkeiten fördert dies das Verständnis der Funktionsweise der Bauteile und der fertigen Schaltungen. Die Einzelteile des Baukastenspielzeugs sind aus verschiedenen Stoffen (im Wesentlichen Kunststoffe / unedle Metalle) zusammengesetzt. Da ein charakterverleihender Stoff nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen für die Einreihung in Betracht kommenden Unterpositionen. Die in einem bunt bedruckten Verkaufskarton für den Einzelverkauf aufgemachte Ware ist zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI6532/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-19

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Baukastenspielzeug zum Zusammenbauen verschiedener elektronischer Schaltkreise, bestehend aus - einem Steckbrett (sog. "Breadboard"), - einem Microcontroller in der Form einer integrierten Schaltung (sog. HT46R47), - einem einfachen Lautsprecher, - einem Batteriefach, - sieben LEDs, - 13 Widerständen, - drei Kondensatoren, - fünf Tasten, - einem einfachen isolierten Draht, - einer englischsprachigen Anleitung, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Angeleitet durch das beigefügte Handbuch lassen sich, zum Zwecke der spielerischen Unterhaltung von Erwachsenen und Kindern, aus bestimmten Bauteilen verschiedene elektronische Schaltungen (darunter auch sehr einfache Spiele) zusammensetzen. Neben dem Zusammen- und Umbauen, Konstruieren und Erlernen der hierzu erforderlichen Fähigkeiten fördert dies das Verständnis der Funktionsweise der Bauteile und der fertigen Schaltungen. Die Einzelteile des Baukastenspielzeugs sind aus verschiedenen Stoffen (im Wesentlichen Kunststoffe / unedle Metalle) zusammengesetzt. Da ein charakterverleihender Stoff nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen für die Einreihung in Betracht kommenden Unterpositionen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI47186/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-01-25

Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um ein Baukastenspielzeug, bestehend aus - einem sog. "Arduino Nano" Mikrocontroller (4,5 x 1,8 cm) mit einer USB-C Buchse sowie mehreren GPIO-Pins, - einem 0,96 Zoll OLED-Display (sog. "SSD1306"), - einem Temperatur- und Luftfeuchtigkeitssensor (sog "DHT11"), - einer LED, - einem Fototransistor (sog. "PT311C"), - vier Widerständen, - einem ca. 16,4 x 5,5 cm großem Steckbrett mit mehren Steckplätzen, die durch Schienen miteinander verbunden sind und ein einfaches, lötfreies Zusammensetzen von Schaltkreisen ermöglichen (sog. "Breadboard"), - 15 sog. Jumperkabeln, - zwei Druckknöpfen, einem Piezo-Buzzer und einem Potenziometer, - die Einzelteile sind sinnvoll aufeinander abgestimmt und alleine nicht zum Spielen geeignet, - mit einer ca. 100 Seiten langen Broschüre mit Erläuterungen zur o. g. Elektronik, der Funktionsweise von sog. "Künstlicher Intelligenz" und kleineren Projekten, die mit der o. g. Elektronik umgesetzt werden können, - gemeinsam in einem Pappkarton mit bunt bedruckten Produktschuber verpackt. Angeleitet durch das beigefügte bebilderte Handbuch lassen sich, zum Zwecke der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen, aus bestimmten Bauteilen verschiedene elektronische Schaltungen (z.B. Wetterstation) zusammensetzen. Neben der Freude am Zusammen- und Umbauen, am Konstruieren und am Erlernen der hierzu erforderlichen Fähigkeiten fördert dies das Verständnis der Funktionsweise der Bauteile sowie deren Programmierung. Die Einzelteile des Baukastenspielzeugs sind aus verschiedenen Stoffen (im Wesentlichen Kunststoffe / unedle Metalle) zusammengesetzt. Da ein charakterverleihender Stoff nicht ermittelt werden kann, erfolgt die Einreihung in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI43868/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-27

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Spielzeug in Form eines Bausatzes für ein Theremin -- aus sinnvoll aufeinander abgestimmten und alleine nicht zum Spielen geeigneten Einzelteilen aus Kunststoffen, unedlem Metall und Holz mit folgenden Bestandteilen: -- einer ca. 22 x 9 cm großen Grundplatte aus Holz -- einem rechteckigen Gehäuse für den Lautsprecher aus Holz (ca. 11 x 9 x 3,5 cm) -- einer mit einem Soundprozessor bestückten Leiterplatte -- einer Antenne -- einem Lautsprecher mit Anschlusskabeln -- einem Batterieclip mit Anschlusskabeln -- einer 9-Volt-Blockbatterie -- einem Steckbrett aus Kunststoffen -- einer LED -- sechs Widerständen -- 1,7 m Schaltdraht -- zwei IC -- fünf keramischen Kondensatoren -- einem Festspannungsregler -- einer Spule -- einem ca. 14,5 x max. 9 cm breiten Zuschnitt in Form einer stilisierten Tanne -- dient der spielerischen Unterhaltung - einem mehrseitigen Handbuch mit Aufbauanleitung in zwei Sprachen. Die Bestandteile sind gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton mit Tiefziehauszug in Form eines Adventskalenders mit 24 Türchen für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware dient der Ausgestaltung der Adventszeit, indem jeden Tag bis einschließlich dem 24. Dezember ein Türchen geöffnet und mit dem dann zu entnehmenden Bauteil ein Theremin gebaut werden soll. Der Tannenzuschnitt dient zum einen der Verzierung, zum anderen als Träger für den Antennendraht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Bausatz bestimmt. Bei dem aus verschiedenen Stoffen bestehenden Bausatz sind das unedle Metall und das Holz charakterverleihend gegenüber dem Kunststoff. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Bausatz, nicht aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI40207/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-11-24

Bei dem durch eine Abbildung und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - verschiedene Bauklötze darstellend, - aus Holz gefertigt, - in unterschiedlichen Abmessungen und Formen: - - zwei Zylinder, - - zwei Tore, - - zwei Quader, - - zwei Bogen, - - vier geschwungene Holzteile, - - vier Stufen, - in einem Holzrahmen eingelegt und in einem Pappkarton aufgemacht bzw. in Folie eingeschweißt (lt. zusätzlichen Angaben). Die Bauklötze sind dazu bestimmt, verschiedene Konstruktionen zu errichten und dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0030 genanntes Spielzeug, Baukastenspielzeug, nicht aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI27333/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-21

Bei dem durch Antragsangaben und Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Spielzeug in Form eines Bausatzes für einen Roboter, -- aus sinnvoll aufeinander abgestimmten und alleine nicht zum Spielen geeigneten Einzelteilen aus unedlen Metallen und Kunststoffen, -- zwei Motoren mit Anschlusskabeln, -- einem Batteriekasten für drei Batterien mit einem Off-/On-Schalter und einem Anschlusskabel, -- einem Steckbrett mit einem mit Schutzfolie abgedecktem Klebepad auf der Rückseite, -- zwei mit Kunststoff ummantelten Drähten von unterschiedlicher Dicke, -- jeweils einer Leuchtdiode in der Farbe rot und weiß, -- einem Tastschalter, -- sechs Widerständen, -- vier Transistoren und zwei Fototransistoren, -- vier Doppelkabel mit jeweils einem Stecker und einer Buchse, -- einer Schraube und einer Mutter, -- zwei Räder und zwei Reifen mit Befestigungsschrauben, -- zwei Fahnen aus Papier, -- einem Elektrolytkondensator, -- einer Platte aus Holz, -- einem Downloadlink auf Papier, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - einer Fahrstrecke für den Roboter aus bedrucktem Papier (ca. 37 x 28,5 cm), - einer mehrseitigen Bau- und Bedienungsanleitung, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Pappkarton als Adventskalender in einem mit 24 Türchen gestalteten Blistereinsatz für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Charakter der Warenzusammenstellung wird im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch den Bausatz bestimmt. Da bei den aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Einzelteilen des Bausatzes ein charakterverleihender Stoff nicht ermittelbar ist, erfolgt die Einreihung in die zuletzt genannte der gleichermaßen für die Einreihung in Betracht kommenden Unterpositionen. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Bausatz, nicht aus Kunststoff" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.39?

Die Zolltarifnummer 9503.00.39 umfasst Dreiräder, andere Bausätze und Baukastenspielzeug, aus anderen Stoffen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.39?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.39 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.39?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.39?

9503.00.39 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9503.00.39 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.39 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.39?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.39 erfasst, zum Beispiel FRBTIFR-BTI-2026-00579. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.39?

KN-Code 9503.00.39 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

Mehr als ein Produkt einzureihen?

Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.