Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0: Spielzeug, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0 steht für Spielzeug, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.49.90.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.49.90.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.49Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, andere
- 9503.00.49.90andere
- 9503.00.49.90.0Spielzeug, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Spielzeugtier - einen stilisierten, stehenden Hund (Dalmatiner) darstellend - aus Kunststoffen gefertigt, nicht gefüllt - mit einer Größe von ca. 8 cm - mit einem roten Helm und einem roten Anzug bekleidet - trägt auf der linken Schulter einen Köcher, in dem ein gelber Pfeil steckt; drückt man auf den Knopf des Köchers, fällt der Pfeil heraus - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem bedruckten Kunststoffbeutel aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt" eingereiht.
Spieltier - einen stehenden Dinosaurier darstellend - ca. 7 cm hoch - aus starrem Kunststoff gefertigt, ungefüllt und farbig gestaltet - mit einem großen Kopf mit großen Augen, beweglichen Mund und Schwanz - drückt man den Schwanz herunter, öffnet der Dinosaurier den Mund - auf einem rechteckigen Sockel stehend - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen - in einem bedruckten Kunststoffbeutel verpackt. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug; ein Tier darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Spielzeugtier - einen stilisierten, auf dem Bauch liegenden Hund (Bulldogge) darstellend - aus Kunststoffen gefertigt, nicht gefüllt - mit einer Größe von ca. 5 cm - mit einem gelben Helm und Anzug bekleidet - auf dem Rücken trägt der Hund eine Art Gebläse - auf einem runden Sockel stehend - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem bedruckten Kunststoffbeutel aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt" eingereiht.
Spielzeugtier - einen stilisierten, stehenden Hund (Schäferhund) darstellend - aus Kunststoffen gefertigt, nicht gefüllt, farbig gestaltet - mit einer Größe von ca. 8 cm - mit einem blauen Helm und Anzug bekleidet - auf dem Rücken trägt der Hund eine Art Rucksack, an dem eine Schnur mit einem Karabinerhaken aus Kunststoff befestigt ist - auf einem ovalen Sockel stehend - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem bedruckten Kunststoffbeutel aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten und als "Handpuppen Wilde Tiere, 3fach, 6er Set" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um Spielzeug, - einen stilisierten Elefanten, Löwen bzw. eine Giraffe darstellend, - als Handpuppen gearbeitet, - mit einem gefüllten Kopf samt aufgesticktem Gesicht, ausgearbeiteter Schnauze bzw. Rüssel sowie angenähten Ohren, - jeweils mit einem ungefüllten Körper mit angenähten oberen Gliedmaßen, - die gefüllten Teile der Tiere verleihen ihnen nicht den wesentlichen Charakter, sodass die Spielzeugtiere als ungefüllt anzusehen sind, - der Unterkörper weist eine Öffnung auf, durch welche Hand und Finger hineingesteckt werden können, um die Tiere als Handspielpuppen zu verwenden, - dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - jeweils mit einem Hangtag versehen und als 6er Set in einem Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines Tieres, - die Nachbildung eines stehenden männlichen Hasen darstellend, - ca. 9 cm hoch, - aus starrem Kunststoff gefertigt (somit ungefüllt), - mit einem Korpus mit Armen, Beinen, einem Kopf mit langen Ohren sowie einem sichtbaren Puschel, - mit einem ausgestalteten Gesicht mit Augen, Nase und Mund mit einem herausschauenden Zahn, - hält einen Fußball mit einem Bein in der Luft hoch, - mit einem kurzärmeligen Oberteil sowie einer kurzen Hose "bekleidet", - steht auf einem Sockel (ca. 6, 5 x 4 , 5 x 0 , 5 cm), der wie eine Grasfläche gestaltet ist, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug; ein Tier darstellend; nicht gefüllt; nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines Tieres, - die Nachbildung eines stehenden weiblichen Hasen darstellend, - ca. 9 cm hoch, - aus starrem Kunststoff gefertigt (somit ungefüllt), - mit einem Korpus mit Armen, Beinen, einem Kopf mit langen Ohren und blonden Haaren sowie einem sichtbaren Puschel, - mit einem ausgestalteten Gesicht mit Augen, Nase und Mund mit einem herausschauenden Zahn, - hebt seitlich ein Bein hoch und balanciert auf dem Fuß einen Fußball, - mit einem kurzärmeligen Oberteil sowie einer kurzen Hose "bekleidet", - steht auf einem Sockel (ca. 5 , 5 x 4 , 5 x 0 , 5 cm), der wie eine Grasfläche gestaltet ist, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug; ein Tier darstellend; nicht gefüllt; nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Spielzeugtier als Ballfangspiel - einen Hai mit weit geöffnetem Maul mit Zähnen und hohlem Körper darstellend - aus Kunststoff gefertigt - in den Abmessungen von ca. 24 x 7 , 5 x 11 cm - mit einer beweglichen Bauchflosse, drück man sie nach hinten, wird im Maul des Hais eine flexible Kunststofflasche gespannt - mit zwei einfachen, hohlen Bällen aus Kunststoff mit einem Durchmesser von ca. 23 mm - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem Netz mit Anhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Drückt man den Hebel am Griffstück, so wölbt sich die im Inneren befindliche Kunststofflasche nach oben und der Ball wird aus dem Hai herausgeschleudert. Anschließend soll der Ball mit dem Spieltier wieder aufgefangen werden. Die Ware wird zolltarifrechtlich als „Spielzeug, ein Tier darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0?
Die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0 umfasst Spielzeug, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.49.90.0?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.49.90.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.49.90.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0?
9503.00.49.90.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.49.90.0 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.49.90.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030049 Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, andere > 9503004990 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.49.90.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.49.90.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19326/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0?
Warennummer 9503.00.49.90.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.