Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9503.00.69: Dreiräder, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9503.00.69 steht für Dreiräder, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9503.00.69 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9503.00.69
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.69Dreiräder, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.69

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.698 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI24650/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-20

Bei dem als Warenmuster vorliegenden Artikel handelt es sich um ein Geduldspiel (Denk-und Logikspiel), bestehend aus: - einer rechteckigen Plattform aus dunkelgrauem Kunststoff (Kantenlänge ca. 14 x 15 , 5 cm, Höhe ca. 3 , 5 cm), die in 36 kleine Quadrate eingeteilt ist, - 16 stilisierten unterschiedlichen Fahrzeugen aus verschiedenfarbigen Kunststoffen (als Hohlkörper ohne drehbare Räder gestaltet), in den Abmessungen von ca. 6 x 2 , 5 x 2 cm (LKW) bzw. 4 x 2 , 5 x 2 cm (PKW), - 40 Aufgabenkarten mit vier Schwierigkeitsgraden und Lösungen auf der Rückseite, - einer Spielanleitung, gemeinsam in einem bedruckten Pappkarton verpackt. Zunächst wird eine Aufgabenkarte ausgewählt und die Autos werden nach dem auf dieser Karte vorgegebenen Muster auf die Plattform gesetzt. Ziel des Spiels ist es, durch geschicktes Hin- und Herschieben der verschiedenen Autos, dem roten Auto die Ausfahrt von der Plattform an einer ganz bestimmten Stelle zu ermöglichen. Der Artikel ist als Solitärspiel für eine Person konzipiert und dient als Geduldsspiel in Form eines Schiebepuzzles der spielerischen Unterhaltung von Kindern (ab 8 Jahren ) oder Erwachsenen. Zolltarifrechtlich liegt ein "Puzzle, aus Kunststoff" vor.

DEBTI24617/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-17

Puzzle in Form eines Buches - 18-seitig, einschließlich der Deckelinnenseite, aus Pappe gefertigt - in den Abmessungen von etwa 20 x 20 cm - auf der jeweils linken Seite mit Illustrationen und einem kurzen Text zu verschiedenen Meeresbewohnern bedruckt - auf der jeweils rechten Seite mit insgesamt 9, jeweils in eine Vertiefung eingearbeiteten, 4-teiligen Puzzles mit zum Text passenden, farbigen Abbildungen, wobei sich das Bild des Puzzles in der Vertiefung wiederholt - alle 4-teiligen Puzzles lassen sich zu einem großen Puzzle mit 36 Teilen zusammensetzen - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Einreihung als Buch in die Position 4901 ist ausgeschlossen, weil dem Text und den Bildern gegenüber dem Puzzle nur eine untergeordnete Bedeutung zukommt. Die Puzzles verleihen der Ware ihren wesentlichen Charakter. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.

DEBTI25222/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-08-10

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein Geschicklichkeitsspiel, bestehend aus - einem etwa 18 x 18 x 2 cm großen Spielbrett aus Kunststoff mit einem 5 x 5 großen Raster aus quadratischen Feldern, - einem Laser-Spielstein aus Kunststoff, - - in den max. Abmessungen von ca. 3 x 3 x 4 , 5 cm, - - mit einer Laserdiode, Batteriefach und einem Ein-/Ausschalter versehen, - zwei sog. "Strahlenteiler"-Spielsteinen aus Kunststoff, - - in den max. Abmessungen von ca. 3 x 3 x 4 cm, - - mit einer diagonalen Fläche, die einen Laserstrahl sowohl spiegelt als auch passieren lässt, - fünf sog. "Spiegel bzw. Ziel"-Spielsteinen aus Kunststoff, - - in den max. Abmessungen von ca. 3 x 3 x 4 cm, - - mit einem prismenförmigen Aufbau, der auf einer vertikalen Seite mit einer "Zielfläche" aus rotem Kunststoff und an einer anderen Seite mit einem Spiegel versehen ist, - einem sog. "Kontrollpunkt"-Spielstein aus Kunststoff, - - in den max. Abmessungen von ca. 3 x 3 x 4 cm, - - einen Torbogen mit Innenfläche aus transparentem Kunststoff darstellend, - einem sog. "Blockier"-Spielstein aus Kunststoff, - - in den max Abmessungen von ca. 3 x 3 x 1 , 3 cm, - 60 Aufgabenkarten aus Pappe in den Abmessungen von ca. 11 , 1 x 7 , 6 cm mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - gemeinsam mit einer Spielanleitung in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Die Spielsteine sollen nach einem vorgegebenen Aufbauplan, der auf einer Aufgabenkarte aufgedruckt ist, auf das Spielbrett gestellt werden. Durch Hinzufügen von bestimmten Spielsteinen soll der Laserstrahl so umgelenkt werden, dass dieser das Ziel erreicht. Für jede Aufgabenkarte gibt es nur eine richtige Lösung, die auf der Rückseite der jeweiligen Aufgabenkarte abgebildet ist. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2025-02347Erteilt von FRGültig bis 2028-07-30

Puzzle en carton imprimé, présenté dans une petite boîte cartonnée de petit format. Chaque puzzle contient un message divinatoire. Le produit est décliné en 6 modèles de boîtes aux coloris différents. Chacun des puzzles peut contenir l'un des 6 messages, répartis au hasard dans les boîtes. Le but est donc de choisir une boîte, puis d'assembler le puzzle pour découvrir quel message divinatoire apparaît.

DEBTI22217/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-15

Bei dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine maximal ca. 37 x 24 x 15 cm (Gewicht: ca. 1,4 kg) große, multifunktionale Ware aus festen Kunststoffen in Form eines Chamäleons, welches mit vier Rädern und einem Zugband versehen ist. Auf den Seitenflächen der Tierfigur sind jeweils drei verschiedenfarbige, unterschiedliche geometrische Formen eingesetzt, die über einen Druckknopf herausgeschoben werden. Im Bauch ist ein Batteriefach mit drei Batterien integriert, welches mit einem An-/Aus-Schalter für drei verschiedene Modi mit verschiedenen Licht- und Soundsignalen ausgestattet ist. In den verschiedenen Modi wird dem Kind ein optisches Signal vorgegeben, wodurch vermittelt werden soll, welche Form zugeordnet werden muss. Wenn die Formen richtig zugeordnet wurden, bekommt das Kind durch das Spielzeug eine akustische Rückmeldung. Da das Erzeugnis sowohl als Spielzeugtier (sog. Nachziehtier) als auch als Puzzle verwendbar ist, handelt es sich um eine Ware mit zwei Funktionen. Daher erfolgt die Einreihung in die letzte der in Betracht kommenden Unterpositionen. Eine Einreihung in die Unterposition 9503 0087 kommt nicht in Betracht, da es sich u. A. nicht um ein Erzeugnis handelt, das die Gestalt eines sogenannten Laptops, Tablets, Mobiltelefons oder eines ähnlichen Gerätes hat. Zudem ist die Ware bereits durch den Wortlaut einer (bzw. von zwei) vorangehenden Unterposition(en) namentlich erfasst. Das Chamäleon ist mit einer Produktinformation in einem offenen Pappschuber für den Einzelverkauf aufgemacht und zur spielerischen Unterhaltung von Kindern bestimmt und geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Puzzle, aus anderen Stoffen als aus Holz".

DEBTI6242/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-05-18

Bei dem durch Antragsangaben, ein Warenmuster und eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Geduldsspiel (Puzzle in Form eines Denk- bzw. Logikspiels) für eine Person, bestehend aus - 40 kreisrunden sog. Figuren-Spielchips (Durchmesser ca. 15 mm) aus Pappe, von denen 32 jeweils bedruckt sind mit der Abbildung einer Schachfigur, - 50 annähernd rechteckigen Pappkarten (sog. Schachrätselkarten), die auf der Vorderseite bedruckt sind mit einem Schachbrett, auf dem die Stellung bestimmter Schachfiguren (in Form der Figuren-Spielchips) bereits vorgegeben ist; auf der Rückseite (sog. Lösungsseite) befinden sich die entsprechenden Lösungshinweise, - einer kurzen Spielanleitung. Ziel des Spiels ist es, den gegnerischen König bei den "Schachrätseln" in zwei Zügen "schachmatt" zu setzen. Die Spielchips werden dabei auf den Schachrätsel-Pappkarten umhergezogen, bis eine Lösung gefunden ist. In den meisten Fällen gibt es mehrere Lösungsmöglichkeiten. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Eine Einreihung als "Gesellschaftsspiel" der Position 9504 kommt nicht in Betracht, da die Spielidee auf die spielerische Unterhaltung eines einzigen Spielers abstellt. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" einzureihen.

DEBTI33244/24-1Erteilt von DEGültig bis 2027-08-25

Bei dem vorliegenden und als "Puzzle-Halfcut" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Puzzle, - aus mehreren Lagen Papier gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 90 x 35 cm, - ca. 2 mm dick, - auf der Schauseite mit einem Motiv bedruckt, - aus insgesamt 500 Teilen in traditioneller Puzzleform, die nicht vollständig durchgestanzt und somit nicht voneinander trennbar sind, - aufgrund der unvollständigen Stanzung stellt die Ware ein erkennbar unfertiges Puzzle dar. Zur Fertigstellung muss das Puzzle noch vollständig durchgestanzt und gebröselt werden. Da die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale eines Puzzles vorliegen, ist das vorliegende Erzeugnis wie die fertige Ware einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Puzzle, nicht aus Holz" eingereiht.

PLBTIWIT-2024-000433Erteilt von PLGültig bis 2027-05-06

Zabawka dla dzieci wykonana z papieru. Produkt składa się z 10 elementów o kształcie sześcianu bez podstawy, różnej wielkości. Każdy z elementów posiada nadruk na bocznych ścianach: cyfry, zwierzątek, liter alfabetu, kształtów. Zabawka przeznaczona do układania np. wieży. Produkt przeznaczony dla dzieci od 18 miesiąca życia. Wymiary: 14,2 cm x 14,2 cm x 96 cm. Opakowanie: kolorowy karton.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.69?

Die Zolltarifnummer 9503.00.69 umfasst Dreiräder, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.69?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.69 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.69?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.69?

9503.00.69 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9503.00.69 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.69 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.69?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.69 erfasst, zum Beispiel DEBTI24650/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.69?

KN-Code 9503.00.69 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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