Zolltarifnummer 9503.00.70: Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.70 steht für Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.70 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.70
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.70Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.70
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Spielzeug in Zusammenstellung in zwei Varianten in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einem Plüschtier -- einen Hasen darstellend -- mit einer Größe von ca. 21 cm -- aus hellbraunen Plüschgewirken gefertigt und komplett bis auf die Ohren mit weichem Material gefüllt -- mit einem aufgestickten Gesicht, angenähten Ohren, und Schwanz - einem Lastenfahrrad oder einem Motorroller -- beide aus Holz gefertigt und farbig gestaltet -- in den Abmessungen von ca. bzw. 18 x 7 x 11 cm (Lastenrad), der Motorroller ähnlich groß -- mit beweglichen Rädern -- der Hase sitzt auf dem Sattel bzw. Sitz und kann getrennt bespielt werden -- auf dem Lastenrad ist seitlich "Happy Easter" aufgedruckt - um den Hals bzw. im Lastenrad befindet sich ein Klarsichtbeutel mit Band, Schleife und Etikett, der vier Milchcremebonbons enthält - gemeinsam für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Kombination hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um Spielzeug in Aufmachung in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einer Nachbildung von einem Paar Handschellen, - - aus Kunststoff gefertigt, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 26 cm, - - durch ein Kettenglied miteinander verbunden, an dem sich zwei einfache Schlüssel aus Kunststoff befinden, - einer Nachbildung von einem Funkgerät, - - aus Kunststoff gefertigt, - - in den max. Abmessungen von ca. 13 x 6 x 3 , 5 cm, - - mit einem Druckknopf, einem Lautsprecher und einem Batteriefach für zwei AA-Batterien (nicht Gegenstand dieser vZTA), - einer Nachbildung einer Polizeikelle, - - aus Kunststoff gefertigt, - - in den max. Abmessungen von ca. 24 x 11 x 3 , 3 cm, - - mit zwei Druckknöpfen, zwei Leuchdioden und einem Batteriefach für zwei AAA-Batterien (nicht Gegenstand dieser vZTA), - einer Schirmmütze aus Spinnstoff mit der Aufschrift "Polizei" für einen Kopfumfang von ca. 50 bis 60 cm (lt. Antrag), - einer ärmellosen Weste aus Geweben mit den Abmessungen von ca. 40 x 45 cm, - - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Klettverschluss von links über rechts, - - auf der Schauseite mit reflektierenden Gewebestreifen und Einsteckschlaufen versehen, - - auf dem Rücken mit der Aufschrift "Polizei" versehen, - einer einfachen Pfeife aus Kunststoff, - einer ca. 5 cm breiten Rolle mit weiß-orange bedrucktem Papier, das als Absperrband dient, - einem Block mit bedruckten sog. "Strafzetteln" aus Papier, - - in den Abmessungen von ca. 10 , 5 x 15 cm, - - mit verschiedenen, kindgerechten Feldern bedruckt (z. B. Name, möglicher Verstoß, Fahrzeug, Strafe), - sieben Druckerzeugnissen aus Pappe in den Abmessungen von ca. 21 x 14 , 7 cm, - - auf der Schauseite mit einer Situation aus dem Polizeialltag sowie einer Anweisung bedruckt, wie diese mit den o. g. Utensilien nachgespielt werden kann, - - auf der Rückseite einheitlich bedruckt, - einer anderen Ware in der Form eines Druckerzeugnisses aus Pappe in den Abmessungen von ca. 21 x 14 , 7 cm, - - mit unterschiedlichen Fragen zum Thema Polizei bedruckt, - - dient nicht dem Nachspielen der Rolle eines Polizisten. Die Weste ist auf einem einfachst gearbeiteten Bügel aufgemacht und gemeinsam mit den o. g. Erzeugnissen in einem Netzbeutel mit Pappanhänger verpackt. Das Set in Kombination dient dem Nachspielen der Rolle eines Polizisten und besitzt aufgrund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - zwei stilisierten, modernen Lokomotiven für einen Personenzug, - - überwiegend aus Holz gefertigt, - - mit einem Fahrwerk samt beweglicher Räder aus Kunststoff sowie unedlem Metall versehen, - - in den Abmessungen von ca. 10 , 7 x 4 , 5 x 3 , 4 cm, - - eine Lokomotive ist zusätzlich mit einem Druckknopf und einem Soundmodul ausgestattet, - einem stilisierten, modernen Personenwagen, - - überwiegend aus Holz gefertigt, - - mit einem Fahrwerk samt beweglicher Räder aus Kunststoff sowie unedlem Metall versehen, - - in den Abmessungen von ca. 12 x 4 , 5 x 3 , 4 cm, - die verschiedenen Spielzeuge können durch Magnete aneinander gekoppelt werden, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in einer bunt bedruckten Showbox verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um Spielzeug in Aufmachung in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus - einer Nachbildung eines Hammers aus Kunststoff mit einer Gesamtlänge von ca. 18 cm, - einer Nachbildung einer Säge aus Kunststoff mit einer Gesamtlänge von ca. 20 cm, - einer Nachbildung eines Spatens aus Kunststoff mit einer Gesamtlänge von ca. 50 cm, - einer Nachbildung eines Baustellenhelms, - - aus Kunststoff gefertigt, - - in den Abmessungen von ca. 22 , 5 x 15 , 6 x 10 cm, - - mit einem einfachen Leuchtmodul (noch nicht zusammengesetzt), - - hat den Charakter von Spielzeug, - einer ärmellosen Weste aus Geweben in den Abmessungen von ca. 45 x 40 cm, - - vorn mit einer durchgehenden Öffnung mit einem Klettverschluss von links über rechts, - - auf der Schauseite mit reflektierenden Gewebestreifen und Einsteckschlaufen versehen, - - auf dem Rücken mit der Aufschrift "Bauleitung" versehen, - einem noch nicht zusammengesetzten Warndreieck aus Kunststoff mit einer Höhe von ca. 23 cm, - einer ca. 5 cm breiten Rolle mit weiß-orange bedrucktem Papier, das als Absperrband dient, - einem Block mit bedruckten Blättern aus Papier, - - in den Abmessungen von ca. 10 , 5 x 15 cm, - - mit verschiedenen, kindgerechten Feldern bedruckt, die im Rahmen einer "Baustellenkontrolle" ausgefüllt werden können, - sieben Druckerzeugnissen aus Pappe in den Abmessungen von ca. 21 x 14 , 7 cm, - - auf der Schauseite mit einer Situation aus dem Alltag auf der Baustelle sowie einer Anweisung bedruckt, wie diese nachgespielt werden kann, - - auf der Rückseite einheitlich bedruckt, - einer anderen Ware in der Form eines Druckerzeugnisses aus Pappe in den Abmessungen von ca. 21 x 14 , 7 cm, - - mit unterschiedlichen Fragen zum Thema Baustelle bedruckt, - - dient nicht dem Nachspielen der Rolle eines Bauleiters. Die Weste ist auf einem einfachst gearbeiteten Bügel aufgemacht und gemeinsam mit den o. g. Erzeugnissen in einem Netzbeutel mit Pappanhänger verpackt. Das Set in Kombination dient dem Nachspielen der Rolle eines Bauleiters und besitzt aufgrund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.
Spielzeug in Aufmachung zum Basteln mit Holzperlen, bestehend aus - ca. 70 g Holzperlen in zwei Größen, naturfarbig und rot - einer Rolle Draht, ca. 30 m lang - einem Vorlagebogen mit Fädelanleitung - einer Anleitung - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen - gemeinsam in einem Klarsichtbeutel mit Pappheader für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Perlen werden in einer bestimmten Reihenfolge auf den Draht gefädelt, der anschließend verdreht wird. So entstehen verschiedene Sterne, Schneeflocken oder Kränze. Das Set dient der Freizeitbeschäftigung "kreatives Herstellen von Weihnachtsdekoration" und besitzt auf Grund der dafür speziell zusammengestellten Waren in der Gesamtheit Spielzeugcharakter. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" einzureihen.
Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - Nachbildungen von Werkzeugen, alle aus Kunststoff gefertigt, mit -- einem Schraubendreher, 13 cm groß -- einem Schraubenschlüssel, 14 cm groß -- einem Zimmermannshammer, 16 cm groß -- einer Zange, 11 cm groß - Baukastenspielzeug mit -- 2 Baggerschaufeln aus Kunststoff, ca. 9 , 5 x 9 , 5 x 6 cm groß -- 6 Zahnrädern aus Kunststoff mit einem Durchmesser von ca. 10 cm und einer Dicke von ca. 1 , 4 cm -- 10 Zahnrädern aus Kunststoff mit einem Durchmesser von ca. 3 , 8 cm und einer Dicke von ca. 1 , 4 cm -- 6 Kunststoffleisten mit drei runden Aussparungen, ca. 8 , 5 cm lang -- 4 Kunststoffleisten mit fünf runden Aussparungen, ca. 14 cm lang -- 6 Kunststoffleisten mit zwei runden Aussparungen, ca. 5 , 5 cm lang -- drei Konstruktionsplatten aus Kunststoff und einer aus Holz, 9 , 5 x 8 , 3 x 1 , 5 cm, mit 13 runden Aussparungen -- 16 Holzleisten mit runden Aussparungen, 9, 12, 15, 18, 21 und 28 cm lang, 3 cm breit, mit 3 bis 9 runden Aussparungen -- zehn Holzquadern in verschiedenen Größen, maximal ca. 9 , 5 x 3 x 3 cm groß, mit Aussparungen, einer an der Oberfläche gerundet, zwei abgeschrägt -- drei elastischen Strängen aus Kunststoff oder Kautschuk, ca. 15 cm lang, mit Kopplungen an beiden Enden -- acht Rädern aus Kunststoff und/oder Kautschuk, Ø 3 , 5 cm, 12 mm dick und Ø 6 cm, 2 , 2 cm dick, mit angesetzter Achse -- vier Reifen aus Kunststoff oder Kautschuk, Ø ca. 6 , 2 cm -- einer Trommel aus Kunststoff mit Schnur, ca. 6 , 5 cm lang, mit Achse mit Gewinde -- acht Kunststoffscheiben mit einem Durchmesser von ca. 5 cm, mit runden oder kreuzförmigen Aussparungen -- vier Achsen, ca. 11 cm lang mit kreuzförmigen Querschnitt -- 12 Gewindestangen aus Kunststoff, ca. 7, 9 und 11 cm lang -- 18 Schrauben aus Kunststoff in verschiedenen Längen und mit sechseckigen und runden Köpfen -- acht Kunststoffhülsen, ca. 3 cm lang -- 14 Unterlegscheiben aus orangefarbenem Kunststoff -- 8 T-förmigen Verbindern aus Kunststoff -- 35 Muttern aus Kunststoff -- 6 Eckverbindern aus Kunststoff -- 4 Endkappen aus Kunststoff -- 66 Verbindungshülsen aus Kunststoff -- vier Kurbeln aus grünem Kunststoff -- zwei Haken aus gelbem Kunststoff - einer Anleitung mit Bauvorschlägen - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem Pappkarton mit Tragegriff für den Einzelverkauf aufgemacht. Da es sich um mehrere Spielzeuge (Nachbildungen von Werkzeugen und Baukastenspielzeug) in einer Verpackung handelt, scheidet eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9503 0039 aus. Die Waren werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" einzureihen.
Bei den durch ein Warenmuster veranschaulichten Waren handelt es sich um ein Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus: - Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung -- einem kurzärmeligen Kleid mit angesetztem, weitem Rock aus pastellfarbenen Spinnstoffen, das mit einer Öffnung mit Klettverschluss am Rücken und auf der Vorderseite mit zwei Zierknöpfen in Form von Bonbons versehen ist, -- einem elastischen Stirnband mit aufgenähter Bonbon-Nachbildung aus pastellfarbenen Spinnstoffen, -- einem Paar "Flügel" in runder Form, die Bonbons oder einem runden Lolli nachempfunden sind, -- aufgrund der Abmessungen erkennbar hauptsächlich für Puppen mit einer Größe von 43 cm bestimmt, - anderen Spielzeug in Form der zweidimensionalen Nachbildung einer Schultertasche aus pastellfarbenen Spinnstoffen, -- in nahezu runder Form in der Art eines Bonbons gestaltet (Abmessungen (L x B): ca. 8 x 7 cm), -- mit einer kleinen Öffnung mit Klettverschluss an der Oberseite, -- mit einem sehr kurzen Tragegurt, - gemeinsam auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" vor.
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - Spielzeug in Aufmachung in Form von diversen Bestandteilen für verschiedene Bastelideen -- zwei Motivschablonen aus Kunststoff, 30 Holzstielen mit abgerundeten Ecken, 31 quadratischen Bögen aus bedrucktem Papier, einem rot-weiß gestreiften Bindfaden, 7 Papierstrohhalmen, einem Zuschnitt aus Moosgummi mit 5 vorgestanzten, fünfzackigen Sternen, 10 großen Holzperlen, 4 Federn und einer Perle, einem Bogen Pergamentpapier,15 selbstklebenden Etiketten, einem Tütchen mit weißem Granulat (sog. Kunstschnee), 10 Klebepads aus Kunststoff, einem Ring aus unedlem Metall, einem kleinen Knäuel Strickgarn, einer kleinen Schiebeschachtel aus Pappe, - zwei Fasermalern, - einem magnetischen Lesezeichen, - einer spezifisch geformten Halterung aus Kunststoff zum Anbringen an Töpfen (z.B. für Kochlöffel), - einem Handstempel aus Holz mit Stempelfläche aus Kunststoff oder Kautschuk ("Merry Christmas"), - einem Schlüsselanhänger mit sog. "Einkaufshelfer", - einer noch nicht zusammengesetzten Kugel aus klarsichtigem Kunststoff mit Aufhängevorrichtung, - einem 50-seitigen Anleitungsbuch, das mit der Artikelbezeichnung betitelt ist. Die Waren sind in 24 nummerierten Schachteln unterverpackt und gemeinsam mit sechs Bögen mit einseitigen Bilddrucken (Bastelbögen) in einer bunt bedruckten Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Warenzusammenstellung dient der Ausgestaltung der 24 Tage vor Weihnachten. Im Hinblick auf die Anzahl und den Umfang bestimmt das Spielzeug in Aufmachung den Charakter der Warenzusammenstellung, welches der Freizeitbeschäftigung "kreatives Basteln in der Vorweihnachtszeit" dient. Das Set ist damit in seiner Gesamtheit als Spielzeug anzusehen, welches der Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen dient. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Spielzeug in Aufmachungen".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.70?
Die Zolltarifnummer 9503.00.70 umfasst Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.70?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.70 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.70?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.70?
9503.00.70 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.70 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.70 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.70?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.70 erfasst, zum Beispiel DEBTI31108/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.70?
KN-Code 9503.00.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.