Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9503.00.70: Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen

Referenzdaten mit Stand 10. Oktober 2026

Die Zolltarifnummer 9503.00.70 steht für Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9503.00.70 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9503.00.70
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.70Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.70

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.708 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

XIBTI505070880Erteilt von XIGültig bis 2029-10-12

LER2935 BOTLEY THE CODING ROBOT ACTIVITY SET coding Robot Botley the robot engages children in a basic form of coding, utilising step coding and logic, program Botley to perform a variety of actions Includes: Multilingual activity guide, 40 Coding Cards Six boards A sheet of stickers for customisation, A variety of accessories to create obstacles and activities (Eight sticks, 12 cubes, two cones, two flags, two balls and a goal ) Battery operated measures 13cm W x 7cm H x 8.5cm Product made from plastic Retail packaging made from cardboard

DEBTI38415/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-11

Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung in Kombination mit einer anderen Ware, bestehend aus: - sog. Puppengeschirr aus Kunststoff, bestehend aus einem Löffel und einer Gabel (jeweils ca. 10, 5 cm lang und max. 3 cm breit), einem apfelförmigen, tiefen Teller (ca. 8 , 5 x 7 x 1 , 5 cm groß), mittig mit einem stilisierten Regenwurm verziert, und der Nachbildung eines Trinkbechers mit Deckel (apfelförmig geformt, ca. 4 , 5 cm hoch, max. Durchmesser 5 cm, mit zwei Haltegriffen ausgestattet und einem Apfelstiel sowie einem stilisierten Regenwurm verziert) - einem ca. 20 x 18 cm großen Tablett aus Kunststoff, mit einem ca. 2 cm hohen Rand und zwei kurzen Griffstegen ausgestattet (Ware mit Gebrauchswert, somit kein Spielzeug). Das Set ist in einer offenen Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht und hat den wesentlichen Charakter von Spielzeug. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.

DEBTI38407/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-05

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Set handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - Puppenzubehör in Form von Puppenbekleidung, -- ein kurzärmeliges T-Shirt mit buntem Aufdruck aus Spinnstoff -- eine lange Hose mit einem elastischen Bund aus Spinnstoff, -- ein Kittel aus Spinnstoff, -- ein Paar Schuhe aus Kunststoff, -- aufgrund der Größe erkennbar hauptsächlich für Puppen der Größe 43 cm bestimmt, - Spielzeug aus Spinnstoffen in Form der Nachbildung einer Maske aus bedruckten Spinnstoffen, die an den Schmalseiten jeweils mit einem elastischen Band zur Befestigung am Ohr ausgestattet ist, - Spielzeugnachbildungen aus Kunststoff in Form einer Spritze und eines Klemmbrettes. Das Set dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist gemeinsam in einer Verpackung aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.

CZBTI45/590609/2026-300000-ZI/01Erteilt von CZGültig bis 2029-10-05

Dle deklarovaných údajů se jedná o soupravu sestávající ze zmenšených modelů motocyklu, vrtulníku a domu na stromě, společně se šesti mini figurkami představující lidské bytosti, ve společném balení. Modely představující motocykl a vrtulník i model představující dům na stromě jsou postaveny z plastových elementů (kostiček), které jsou neoddělitelným způsobem slepeny k sobě. Pro možnost individuálního nastavení a ukázky všech funkcí jsou některé části neslepeny a lze je oddělit; je možné otáčet koly motocyklu i vrtulí na vrtulníku. Součástí balení je také šest mini figurek; ty představují ninja bojovníky. Figurky lze do vozidel nebo domu umístit dle své fantazie či potřeby. Modely i s mini figurkami jsou předkládány vcelku; jsou zabaleny v bublinkové fólii a kartonové krabici. Po vybalení a naaranžování mají sloužit především k předváděcím (reklamním) účelům. Rozměry: výška: 39 cm; šířka: 40 cm; hloubka: 33 cm. Hmotnost: 0,6 kg. Materiál: plast (ABS).

DEBTI38442/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-04

Bei den durch ein Datenblatt mit Abbildung veranschaulichten Waren handelt es sich um Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus: - der Nachbildung einer Badewanne aus Kunststoffen, -- passend für Puppen mit einer Größe von 36 cm bis 43 cm (nicht Gegenstand der vZTA), -- mit Licht- und Soundeffekten; durch die Betätigung von zwei Knöpfen am Wannenrand leuchtet die Außenhülle der Badewanne abwechselnd in verschiedenen Farben auf bzw. läuft Wasser per elektronischer Pumpe durch den Duschkopf und es ertönen Badegeräusche, -- mit einer muschelförmigen Kopfstütze, -- mit einem herausziehbaren Duschkopf, - der Nachbildung einer Rückenbürste aus rosafarbenem Kunststoff. Die Waren sind gemeinsam in einer sog. Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht. . Zolltarifrechtlich liegt "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" vor.

DEBTI26549/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-10-01

Bei dem durch Antragsangaben und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein sog. "Bastelset" für zehn Rainmaker (Regenmacher/Schlaginstrument), bestehend aus - zehn Kartonröhren (Länge ca. 58 cm; Durchmesser ca. 4 , 5 cm) mit Boden und Deckel, - einem Beutel Nägel, - einem Beutel Splitt, - einer Rolle Kreppklebeband, - einer ausführlichen Bastelanleitung, - gemeinsam in einer Verkaufsverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Nägel werden in die spiralförmigen Klebekanten der Kartonröhren geschlagen. Danach werden die Nagelköpfe mit einem Kreppklebebandstreifen überklebt. Der Splitt wird an den Kartonröhrenenden eingefüllt und diese werden wieder verschlossen. Das Bastelset dient der Freizeitgestaltung "Herstellen von Regenmachern" und besitzt aufgrund der speziell zusammengestellten Waren in seiner Gesamtheit Spielzeugcharakter. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Aufmachung" eingereiht.

DEBTI38394/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-27

Kombination in Form von Spielzeug in Zusammenstellung und einer anderen Ware bestehend aus: - einer ca. 43 cm großen Puppe aus Kunststoff, -- die Nachbildung eines Babys darstellend, -- mit beweglichen Armen, Beinen und Kopf, -- mit einem pinkfarbenen Body mit Aufdruck auf der Vorderseite und einer farblich passenden Mütze bekleidet, -- mit zehn verschiedenen Funktionen ausgestattet (die Puppe kann u.a. essen, trinken, weinen, schlafen, baden, die Augen schließen und öffnen und aufs Töpfchen gehen), - Puppenzubehör in Form einer Windel, einer für den Mund der Puppe passgenauen Trinkflasche aus Kunststoff und einem passgenauen, sog. magischen Schnuller (wird er im Mund der Puppe gedreht, schließt sie die Augen), - anderem Spielzeug in Form eines Puppentöpfchens, eines Puppentellers mit Löffel (wird Wasser in das Töpfchen bzw. den Teller gegeben, erscheinen Bilder) sowie eines Puppenarmbandes mit Herzanhänger (Nachbildung von Fantasieschmuck), - einer anderen Waren -- Fantasieschmuck in Form eines verstellbaren Armbandes aus Spinnstoff mit Herzanhänger für das Kind. Die Kombination hat im Wesentlichen den Charakter von Spielzeug und ist in einer Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" vor.

DEBTI26785/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-09-21

Spielzeug in Zusammenstellung, bestehend aus - Puppenzubehör in Form -- eines Badeanzugs --- aus goldenen Spinnstoffen gefertigt und mit einer Meerjungfrau bedruckt --- im Rücken mit einem Klettverschluss -- einer Puppenhalskette --- mit einem ovalen, maximal 4 cm großen Edelsteinanhänger aus Kunststoff, mit einem ca. 18 cm langen Spinnstoffband mit Klettverschluss - anderem Spielzeug in Form von drei Sandförmchen -- aus Kunststoff gefertigt, mit einer Größe von ca. 9 cm -- eine Meerjungfrau, eine Ente sowie einen Bären mit Tauchbrille darstellend - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Die Ware ist gemeinsam mit einem Eimer mit Geheimfach (Pos. 2) und Knetsand (Pos. 3) in einer Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Alle Bestandteile werden getrennt eingereiht, da die Waren weder der Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen und somit keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) bilden. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt auf Grund des Umfangs von Spielsand und Eimer im Vergleich zu dem Spielzeug ebenfalls nicht in Betracht. Somit sind alle Bestandteile getrennt einzureihen. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Amtliche Auszüge werden in ihrer Originalsprache wiedergegeben.

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.70?

Die Zolltarifnummer 9503.00.70 umfasst Dreiräder, anderes Spielzeug, aufgemacht in Zusammenstellungen oder Aufmachungen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.70?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.70 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.70?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.70?

9503.00.70 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9503.00.70 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.70 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.70?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.70 erfasst, zum Beispiel XIBTI505070880. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.70?

KN-Code 9503.00.70 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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