Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9503.00.75.00.0: Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9503.00.75.00.0 steht für Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9503.00.75.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.

Zolltarifnummer
9503.00.75.00.0
Drittlandszoll
4,7 %
Anmeldefähig
Ja
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  3. 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
  4. 9503.00.75aus Kunststoff
  5. 9503.00.75.00.0Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.75.00.0

HS-Code9503.006 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9503.00.758 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU
TARIC-Code9503.00.75.0010 Stellen, trägt die EU-Maßnahmen
Warennummer9503.00.75.00.011 Stellen, für die deutsche Einfuhranmeldung

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll4,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI19345/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-25

Spielzeug mit eingebautem Motor - einen blauen Hund darstellend, der ab den Vorderpfoten in einem motorisierten Walker mit breiten Rädern steckt - mit einer Größe von ca. 8 cm - mit einem hellblauen Helm bekleidet - das Gefährt wirbelt eine weiße Staubwolke auf - mit einem Rückzugmotor ausgestattet - insgesamt auf Grund des Erscheinungsbildes kein Spieltier der Unterposition (KN) 9503 0049 - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem bedruckten Kunststoffbeutel aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Spielzeug mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI12015/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-14

Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Spielzeug. Die Ware besteht aus einem Gehäuse aus Kunststoff (ca. 5 , 5 x 5 x 4 , 5 cm), das in Form eines beweglichen menschlichen Unter- und Oberkiefers mit Zähnen gestaltet ist (Gebiss). Unter dem Gebiss sind zwei bewegliche Kunststofffüße angebracht, auf denen die Ware steht. Innen ist ein sog. Rückzugmotor eingebaut, welcher mit einem Drehrad an der Seite aufgezogen wird. Beim Loslassen des Drehrades bewegen sich die Füße hin und her, die auf den Tisch gestellte Ware "hoppelt" nach vorne und dabei klappt das Gebiss schnell auf und zu, so dass es geräuschvoll "klappert". Die auf einer bunt bedruckten Pappkarte aufgeblisterte Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Personen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI12013/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-05-10

Bei dem durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, hier in Form eines Weihnachtsmanns, der im Wesentlichen aus Kunststoff besteht und mit einem Aufziehmotor ausgestattet ist. Die Ware ist separat auf einer Pappkarte aufgeblistert; zwölf Spielzeuge in verschiedenen Ausführungen sollen laut Angaben der Antragstellerin in einem Umkarton verpackt sein. Es handelt sich nicht um Spielzeug in einer Zusammenstellung im Sinne der Unterposition (KN) 9503 0070, da Zusammenstellungen dieser Unterposition aus zwei oder mehr verschiedenartigen Waren (hauptsächlich zur Unterhaltung) bestehen müssen, die gemeinsam in einer Verpackung für den Einzelverkauf angeboten und nicht neu verpackt werden. Im vorliegenden Fall werden die Spielzeuge dem Endverbraucher aber im Handel separat und nicht als Set angeboten. Weihnachtsmann: - aufrecht stehend und mit schwarzen, breiten Füßen zur besseren Standfestigkeit ausgestattet, - mit einer seitlich angebrachten Aufziehwelle zum Aufziehen des integrierten Motors versehen, so dass sich die Figur nach vorne bewegen kann, - mit einer ausgeformten Mütze (rot-weiß gestaltet und mit einer Bommel verziert); die weitere Kleidung ist aufgedruckt, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und stellt sich damit als Spielzeug dar, so dass eine Einreihung als Weihnachtsfestartikel in die Position 9505 ausgeschlossen ist, - einzeln auf einer Pappkarte für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich liegt "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" vor.

DEBTI12675/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-23

Bei dem durch eine Abbildung und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Wohnmobils darstellend, - in den Abmessungen von ca. 12 x 6 , 5 x 4 , 5 cm, - mit einer Karosserie aus unedlem Metall, - mit Wohnkabine, Unterboden, Innenraum, Scheiben und beweglichen Rädern aus Kunststoff, - mit zwei zu öffnenden Seitentüren, - mit einem Rückzugmotor ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - in einem bunt bedruckten Verkaufskarton mit Sichtfenster verpackt. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Umfang bestimmt der Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Solche Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI11727/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-04-12

Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein Modell eines Kleinbusses aus dem Jahre 1962 darstellend, - im Maßstab von 1:32 gefertigt, - in den Abmessungen von ca. 13 , 5 x 5 x 5 , 5 cm (L x B x H), - mit einem unteren Teil der Karosserie, Unterboden und Innenraum aus Kunststoff, - mit einem oberen Teil der Karosserie aus unedlen Metallen, - mit beweglichen Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk, - mit aufklappbarer Seitentür und Heckklappe, - mit einem Rückzugmotor ausgestattet, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - mit einem Verkaufsetikett aus Pappe für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmt der Kunststoff den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" eingereiht.

DEBTI5014/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-12

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Abbildung handelt es sich um ein Spielfahrzeug - in Form eines Feuerwehrfahrzeugs, - mit eingebautem Rückzugmotor, - mit den Abmessungen 18 cm x 5 cm x 7 cm, - mit einem Fahrerhaus aus unedlen Metallen (lt. Antragsangaben Spritzguss), - einem an das Fahrerhaus anschließenden Technikaufbau aus Kunststoffen, - einem nicht abnehmbaren Auflieger mit ausfahrbarer Drehleiter aus Kunststoffen, - einem Fahrgestell aus Kunststoffen, - mit Achsen aus unedlen Metallen sowie Rädern aus Kunststoffen oder Kautschuk, - mit integriertem Soundmodul und LED (Aktivierung durch Druck auf Vorderachse; Batteriefach mit zwei Knopfzellen auf der Dachoberseite), - seitlich mit Schriftzügen bzw. einem Logo (u. a. Fire Dept.) bedruckt. Das Fahrzeug dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist in einem Display verpackt. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff".

DEBTI5015/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-12

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um ein ca. 11 , 5 x 4 , 5 x 5 cm (L x B x H) großes, im Gussverfahren hergestelltes Modell eines "VW T1 Busses", mit einem unteren Teil der Karosserie aus orangefarben lackiertem Metall mit Blumen, Love und Peace u.a. bedruckt und einem cremefarben lackierten, oberen Teil der Karosserie mit Dach sowie Innenraum, Fenstern und Unterboden aus Kunststoff (charakterbestimmender Stoff nach Umfang). Es ist mit beweglichen Rädern aus Kunststoff oder Kautschuk und einem Rückzugmotor ausgestattet. Das Modell dient zur Unterhaltung und ist mit einem bedruckten Pappetikett versehen. Zolltarifrechtlich ist die Ware als "Modell, anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" einzureihen.

DEBTI4969/26-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-08

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich bei der sog. "Classic Feuerwehr, 2-fach" um ein Spielfahrzeug mit eingebautem Motor, - in Form eines Feuerwehrfahrzeuges, - mit den max. Abmessungen von etwa 12 cm x 5 cm x 4 , 5 cm, - mit einer Fahrzeugfront (Fahrerhaus und Motorbereich) aus unedlen Metallen (lt. Beschreibung Spritzguss), - einem hinteren Aufbau (Löschaufbau), Fahrgestell, Stoßstangen und stilisierter Beleuchtung aus Kunststoffen, - mit Achsen aus unedlen Metallen und Rädern aus Kunststoffen oder Kautschuk, - seitlich mit Schriftzügen (EMERGENCY FIRE SERVICE) bedruckt, - mit einem Rückzugmotor ausgestattet, -- wird durch Druck und gleichzeitige Rückwärtsbewegung der Hinterachse aktiviert, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern ab 3 Jahren, - in einem 12er Display für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang bestimmt der Kunststoff den Charakter der Ware. Die Ware ist zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Spielzeug, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff" einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9503

Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …

Pos. 9503

Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …

Pos. 9503

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505.

Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.75.00.0?

Die Zolltarifnummer 9503.00.75.00.0 umfasst Dreiräder, anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.75.00.0?

Der Drittlandszollsatz für 9503.00.75.00.0 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.75.00.0?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.75.00.0?

9503.00.75.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9503.00.75.00.0 im Zolltarif eingeordnet?

9503.00.75.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030075 aus Kunststoff. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.75.00.0?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.75.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI19345/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.75.00.0?

Warennummer 9503.00.75.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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