Zolltarifnummer 9503.00.85.00: Dreiräder, im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9503.00.85.00 steht für Dreiräder, im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall. Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9503.00.85.00 ist ein TARIC-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9503.00.85.00
- Drittlandszoll
- 4,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9503Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
- 9503.00.85im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall
- 9503.00.85.00Dreiräder, im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9503.00.85.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 4,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch Antragsangaben bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf zur Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs, bestehend aus - einem Spielzeugauto -- Modell eines Kleintransporters, -- in den Abmessungen von ca. 9 , 5 x 4 x 3 , 5 cm, -- mit Kabine, Karosserie und Kofferaufbau aus grün lackiertem Metall (im Gussverfahren hergestellt), -- mit Unterboden, Innenraum sowie Front- und Seitenscheiben aus Kunststoff und beweglichen, freilaufenden Rädern aus Kunststoff/Kautschuk, -- mit aufklappbarer Heckklappe, -- ohne Motorantrieb, -- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, -- im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild sowie den Umfang bestimmt das unedle Metall den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware, - Kärtchen, die mit den Abbildungen von Lebensmitteln bedruckt sind -- herauszubrechen aus vier rechteckigen, vorgestanzten Zuschnitten aus Pappe, -- dienen als durch die Heckklappe beladbare "Fracht" des Spielzeugautos, -- stehen im Kontext zur Verwendung des Kleintransporters als "Lieferdienstfahrzeug", - themenbezogen mit Texten und Symbolen (u.a. Lebensmitteln) bedruckten Stickern -- in Form von selbstklebenden Flacherzeugnissen aus Kunststoff, -- aufgemacht auf zwei sog. Aufklebebögen, -- sind dazu bestimmt, auf das Spielfahrzeug aufgeklebt zu werden. Das Spielzeugfahrzeug bestimmt im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse sind zolltarifrechtlich als "anderes Modell als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, nicht mit eingebautem Motor, im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall" einzureihen.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Set, bestehend aus - einem Modell eines LKWs, - - überwiegend aus unedlem Metall (lt. Antrag Zinkdruckguss) sowie anteilig aus Kunststoff gefertigt, - - in den Abmessungen von ca. 9 x 2,5 x 4 cm, - - mit einem Führerhaus sowie beweglichen Rädern ausgestattet, - einem Modell eines Sattelzug-Anhängers, - - überwiegend aus unedlem Metall (lt. Antrag Zinkdruckguss) sowie anteilig aus Kunststoff gefertigt, - - ohne Aufbau, - - mit beweglichen Rädern, - einem Modell eines Baggers, - - überwiegend aus unedlem Metall (lt. Antrag Zinkdruckguss) sowie anteilig aus Kunststoff gefertigt, - - mit einem beweglichen Baggerarm samt daran befestigter Baggerschaufel, - alle Modelle sind ohne eingebauten Motor, - dienen der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - gemeinsam in einem bunt bedruckten Schaukarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, nicht mit eingebautem Motor, im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall" eingereiht.
Bei dem vorliegenden und als "Geldtransporter" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus - einem Spielzeugmodell, - - einen gepanzerten Geldtransporter darstellend, - - in den Abmessungen von ca. 13 x 5 , 2 x 5 , 5 cm (L x B x H), - - bestehend aus einer Karosserie aus unedlem Metall (lt. Antragsangaben Zinkdruckguss, charakterverleihender Stoff) sowie einem Unterboden aus Kunststoff, - - mit vier Rädern mit Felgen aus Kunststoff und Reifen aus Kautschuk oder Kunststoff sowie Achsen aus unedlem Metall, - - ohne Motor, - - mit sich öffnenden Vorder- und Hecktüren, - - im Inneren mit Sitzen und Armaturen aus Kunststoff versehen, - - mit Zubehör in Form von vier ca. 1 , 5 x 0 , 8 x 0 , 4 cm großen stilisierten Goldbarren, die im Geldtransporter transportiert werden können, - 40 Pappkärtchen in den Abmessungen von ca. 2 , 6 x 3 , 5 cm und 2 , 6 x 1 , 4 cm, - - jeweils auf der Schauseite mit einem Motiv bedruckt, das einen Wertgegenstand darstellen soll (z.B. Tresor, Uhren), - - 20 Motive sind schwarz-weiß bedruckt und können von Hand bemalt werden, - - dazu bestimmt, als Wertgegenstand im Geldtransporter transportiert zu werden, - zwei Stickerbögen in den Abmessungen von ca. 8 x 6 , 8 cm, die mit verschiedenen Aufklebern mit zum Geldtransporter passenden Schriftzügen in verschiedenen Sprachen bedruckt sind (z.B. "Geldtransporter", "GPS-überwacht"), - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappbox mit Sichtfenster aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Spielzeugmodell den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, nicht mit eingebautem Motor, im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall“ eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeugmodell, - einen Traktor darstellend, - im Maßstab von 1:32, - in den Abmessungen von ca. 18 x 11 , 5 x 8 , 5 cm, - bestehend aus einer Karosserie, Achsen, Lenkrad und Räderschutzblechen aus unedlem Metall (lt. Antrag Zinkdruckguss) sowie einem Führerhaus mit Innenraum, Felgen und einem nachgebildeten Motorblock (kein funktionierender Motor) aus Kunststoff, - mit vier Reifen aus Kautschuk, - die Motorhaube des Traktors kann hochgeklappt werden, sodass der nachgebildete Motorblock sichtbar wird, - mit ausklappbaren Seitenspiegeln, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einer bunt bedruckten Showbox aus Pappe mit Sichtfenster aus Kunststoff versehen. Im Hinblick auf den Umfang und das äußere Erscheinungsbild bestimmt das unedle Metall (Zinkdruckguss) den Charakter der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, nicht mit eingebautem Motor, im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall“ eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeugmodell, - einen Motorroller darstellend, - in den Abmessungen von ca. 56 x 21 x 35 mm (L x B x H), - mit einer Karosserie überwiegend aus unedlem Metall (Zinkdruckguss) sowie anteilig aus Kunststoff, - mit zwei frei beweglichen Rädern sowie einem schwenkbaren Lenker ausgestattet, - mit ausklappbarem Ständer, - ohne Motor, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - auf einerbedruckten Pappkarte mit Blisterhaube aufgemacht. Im Hinblick auf den Wert und das äußere Erscheinungsbild bestimmt das unedle Metall (Zinkdruckguss) den Charakter der aus verschiedenen Stoffen hergestellten Ware. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, nicht mit eingebautem Motor, im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall" eingereiht.
Bei dem durch Abbildungen und Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Set aus im Gussverfahren hergestellten Miniaturmodellen, bestehend aus - einem Modell eines LKWs, -- in den Abmessungen von ca. 7 , 2 x 4, 2 x 2 ,48 cm, - - mit beweglichen Rädern, - - an den Längsseiten mit der Aufschrift "Polizei" bedruckt, - einem abnehmbaren Anhänger, - - aus unedlem Metall (Zinkdruckguss) sowie anteilig aus Kunststoff gefertigt, - - in den Abmessungen von ca. 11 , 7 x 1 , 5 x 3 , 4 cm, - - mit einer klappbaren Kunststofframpe am Heck, - - mit beweglichen Rädern, - einem Hubschraubermodell, - - aus unedlem Metall (Zinkdruckguss) sowie anteilig aus Kunststoff gefertigt, - - in den Abmessungen von ca. 7 , 5 x 3 x 2 cm, - - mit einem beweglichen Rotor, - - an den Längsseiten mit dem Aufdruck "Polizei" versehen, - alle Spielzeuge sind ohne eingebauten Motor, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte mit Blisterhaube aufgemacht (lt. zusätzlichen Angaben). Im Hinblick auf den Wert und das äußere Erscheinungsbild bestehen alle genannten Spielzeuge charakterverleihend aus unedlem Metall. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, nicht mit eingebautem Motor, im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei dem sog. "PKW mit Wohnwagen" um Spielzeug in Form von im Gussverfahren hergestellter Miniaturmodelle, bestehend aus: - dem Modell eines PKW-Cabrios, -- mit den Abmessungen von etwa 7 , 7 x 3 , 5 x 2 , 8 cm, -- aus überwiegend unedlem Metall (-lt. Antragsangaben- Zinkdruckguss) und Kunststoff, mit freilaufenden Rädern, - dem Modell eines Wohnwagenanhängers, -- mit den Abmessungen von etwa 8 , 7 x 3 , 9 x 4 , 3 cm, -- aus überwiegend unedlem Metall (-lt. Antragsangaben- Zinkdruckguss) und Kunststoff, mit freilaufenden Rädern, -- von dem Zugfahrzeug (Cabrio) trennbar, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern, - gemeinsam auf einer bedruckten Pappkarte mit Blisterhaube für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0081 erfasstes Spielzeug, im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall".
Bei der vorliegenden Ware handelt es sich um ein Modellauto, - ein Modell eines Sportwagens darstellend, - im Maßstab 1:24 gefertigt, - mit den Abmessungen von ca. 20 x 8 x 5 cm (L x B x H), - mit der Karosserie aus unedlem Metall (lt. Antragsteller im Druckgussverfahren (Die Cast) hergestellt), - mit Innenraum, Unterboden, Scheiben und Heckflügel aus Kunststoff, - mit zwei aufklappbaren Türen sowie einer aufklappbarer Motorhaube versehen, - mit vier freilaufenden Rädern aus Kunststoff bzw. Kautschuk, - ohne Motorantrieb, - mit Licht- und Soundeffekten ausgestattet, die beim Öffnen der Türen oder Motorhaube aktiviert werden, - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen, - in einer bedruckten, offenen Showbox für den Einzelverkauf aufgemacht. Im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und den Wert bestimmt das unedle Metall den Charakter der Ware. Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "anderes als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasstes Modell; ohne eingebauten Motor; im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall“.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Position 9503 00: Bei der Unterscheidung zwischen Spielzeug, das Menschen darstellt und Spielzeug, das Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellt, finden folgende Merkmale keine Berücksichtigung: - Farbe (z. B. verleiht eine lila oder grüne Hautfarbe der Ware nicht den Charakter eines nicht menschlichen Wesens) und - Hintergrund der Charaktere, dargestellt durch sie selbst oder ihre Fähigkeiten und Begabungen (z. B. ihr Geburtsort oder ihre Fähigkeit zu fliegen). Trägt eine Spielzeugfigur eine Maske (z. B. auch mit tierischen Ohren), bei der große oder erkennbare Teile des menschlichen Gesichts sichtbar oder identifizierbar sind, oder sind nach Abnehmen der Maske menschliche Züge erkennbar, gilt die Figur als Spielzeug, das einen Menschen darstellt. Hierher gehören z. B.: 1. aufblasbare Artikel in verschiedenen Formen und Größen, die für das Spielen im Wasser bestimmt sind, z. B. …
Zu Unterposition 9503 00: 1. Mini-Fahrzeuge, Ein- oder Zweisitzer, mit einer Karosserie aus Polyethylen hoher Dichte, auf einem Röhrenfahrgestell. Die Fahrzeuge werden mit Hilfe eines Viertakt- Kolbenverbrennungsmotors und einer stufenlosen Kraftübertragung mechanisch angetrieben. Sie sind ausgestattet mit einer eingebauten Bremse für die Hinterachse oder einer hydraulischen Scheibenbremse. Sie haben einen Hinterradkettenantrieb für ein Hinterrad oder für beide Hinterräder. Die maximale Nutzlast beträgt 200 kg und die Höchstgeschwindigkeit etwa 20 km/h. Die Fahrzeuge sind dazu bestimmt, von Kindern oder Jugendlichen benutzt zu werden, um mit Vergnügen die Straßenverkehrsordnung zu erlernen und Fahrtüchtigkeit zu erwerben. Sie werden unter Aufsicht auf Verkehrsübungsplätzen benutzt. 2. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EG) Nr. 441/91 der Kommission vom 25. Februar 1991 (ABl. EG Nr. L 52/91) (RV 441/91), geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1179/2009 der Kommission vom 26. November 2009 (ABl. EU Nr. L 317/1) und Durchführungsverordnung (EU) Nr. 41/2013 der Kommission vom 17. Januar 2013 (ABl. EU Nr. L 18/1) (RV L 41/13) Eine Kunststoffpuppe mit beweglichen Gliedmaßen, 140 mm groß, deren Oberkörper aus durchsichtigem Kunststoff besteht und mit etwa 10 g kleiner Saccharose enthaltender Süßigkeiten gefüllt ist, die durch eine Öffnung unter der Gürtelschnalle der Puppe entnommen werden können. Unterposition 9503 00 21 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 4 zu Kapitel 95 sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9503 00 und 9503 00 21. …
Änderung der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur vom 31.07.2026 (ABl C/2026/4225) bei den Positionen 9503 und 9505. (Stand: 05.08.2026)
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9503.00.85.00?
Die Zolltarifnummer 9503.00.85.00 umfasst Dreiräder, im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9503.00.85.00?
Der Drittlandszollsatz für 9503.00.85.00 beträgt 4,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9503.00.85.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950300. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9503.00.85.00?
9503.00.85.00 hat zehn Stellen und trägt die EU-Maßnahmen des TARIC. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9503.00.85.00 im Zolltarif eingeordnet?
9503.00.85.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9503 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 950300 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art > 95030085 im Gussverfahren hergestellte Miniaturmodelle aus Metall. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9503.00.85.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9503.00.85.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI2016/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9503.00.85.00?
TARIC-Code 9503.00.85.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
Mehr als ein Produkt einzureihen?
Diese Seite zeigt eine Nummer. Zolltarif-Finder tarifiert ganze Warenlisten aus Excel, CSV oder Ihrem ERP, mit Begründung nach AV 1 bis 6, amtlichen Quellen, Compliance-Prüfung und prüfungssicheren Berichten.