Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9504.20: Billardspiele aller Art und Zubehör

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9504.20 steht für Billardspiele aller Art und Zubehör. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9504.20 ist ein HS-Unterposition des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9504.20
Drittlandszoll
0 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9504Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)
  3. 9504.20Billardspiele aller Art und Zubehör

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9504.20

HS-Code9504.206 Stellen, weltweit einheitlich

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll0 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DE200/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-29

Bei der sog. Triangel handelt es sich um ein gleichschenkliges Dreieck aus schwarzem Kunststoff mit einer Kantenlänge von ca. 30 cm, das als Schablone für den Aufbau der 15 Billardkugeln auf der Spielfläche vor Spielbeginn genutzt wird. Die Ware ist als erkennbares Zubehör für ein Billardspiel (Gesellschaftsspiel) einzureihen.

DE193/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-29

Die Queuebrücke mit der Bezeichnung "Hahnenkamm" besteht aus Eisen mit Messingüberzug (nach Angabe des Antragstellers) und ist mit 2 Schraubfüßen aus Kunststoff und einem Gewindestutzen zur Aufnahme des Brückenqueues ausgestattet. Die Queuebrücke ist ein Hilfsmittel, das dem Spieler die Stoßführung auf eine schwer anspielbare Kugel erlaubt. Die Ware ist als erkennbares Zubehör für ein Billardspiel (Gesellschaftsspiel) einzureihen.

DE194/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-29

Die Queuebrücke mit der Bezeichnung "Bock" besteht aus Eisen mit Messingüberzug (nach Angabe des Antragstellers) und ist mit 2 Schraubfüßen aus Kunststoff und einem Gewindestutzen zur Aufnahme des Brückenqueues ausgestattet. Die Queuebrücke ist ein Hilfsmittel, das dem Spieler die Stoßführung auf eine schwer anspielbare Kugel erlaubt. Die Ware ist als erkennbares Zubehör für ein Billardspiel (Gesellschaftsspiel) einzureihen.

DE195/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-29

Die Queuebrücke in Form eines Kreuzes besteht aus Kunststoff und ist mit einem innenliegenden Gewinde zum Aufschrauben auf den Brückenqueue versehen. Die Queuebrücke ist ein Hilfsmittel, das dem Spieler die Stoßführung auf eine schwer anspielbare Kugel erlaubt. Die Ware ist als erkennbares Zubehör für ein Billardspiel (Gesellschaftsspiel) einzureihen.

DE196/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-29

Die Standardqueuebrücke besteht aus Kunststoff und verfügt über kein Gewinde und auch keine Klemmschrauben. Die Queuebrücke ist ein Hilfsmittel, das dem Spieler die Stoßführung auf eine schwer anspielbare Kugel erlaubt. Die Ware ist als erkennbares Zubehör für ein Billardspiel (Gesellschaftsspiel) einzureihen.

DE197/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-29

Die Standardqueuebrücke besteht aus Aluminiumspritzguss (nach Angabe des Antragstellers) und ist mit einer Klemmschraube versehen. Die Queuebrücke ist ein Hilfsmittel, das dem Spieler die Stoßführung auf eine schwer anspielbare Kugel erlaubt. Die Ware ist als erkennbares Zubehör für ein Billardspiel (Gesellschaftsspiel) einzureihen.

DE198/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-29

Es handelt sich um ein Set, bestehend aus zugeschnittenen Gummiendstücken in zwei verschiedenen Größen, für einen Billardtisch. Die Gummiendstücke sind mit Gewebe verstärkt und dienen als Abschlussplatte zwischen dem Holzrahmen und dem Billardbandengummiprofil. Sie werden unterhalb des Billardtuches angebracht. Ein Set besteht aus 12 Endstücken, die alle ca. 46 mm breit sind und deren größte Länge zwischen 65 und 94 mm liegt. Die Ware ist als erkennbares Teil für ein Billardspiel (Gesellschaftsspiel) einzureihen.

DE199/11-1Erteilt von DEGültig bis 2017-03-29

Bei der zweiteiligen Ware handelt es sich um einen quadratischen Kreidehalter (Kantenlänge ca. 25 mm) mit Deckel, in dessen Boden ein Dauermagnet befestigt ist, und um einen Clip aus Kunststoff mit 2 Metallstreifen zur Befestigung am Hosengürtel. Der Kreidehalter dient zur Aufnahme der Billardkreide. Durch den Clip kann der Billardspieler den Kreidehalter immer bei sich führen, um die Queuespitze bei Bedarf einkreiden zu können. Die Ware ist als erkennbares Zubehör für ein Billardspiel (Gesellschaftsspiel) einzureihen.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9504

Erläuterungen zum Harmonisierten System (HS) Zu dieser Position gehören: 1) Billardmöbel, Tischbillards aller Art und Zubehör; Billardstöcke, Billardkugeln, Punktzähler mit Kugeln oder Schieber usw., ausgenommen Punktzähler mit Zählwerk und dergleichen (Pos. 9029) und Zähler mit Uhrwerk, die die Spielzeit oder unmittelbar den zu entrichtenden Betrag, bezogen auf die Spielzeit, anzeigen (Pos. 9106) sowie Gestelle für Billardstöcke (Pos. 9403 oder nach Beschaffenheit): 2) Videospielkonsolen und Videospielgeräten der in der Unterpositions-Anmerkung 1 definierten Art. Videospielkonsolen und -maschinen, die nach ihren objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und ihrer Hauptfunktion der Unterhaltung dienen (Spiele spielen) verbleiben in dieser Position auch wenn sie die Bedingungen der Anmerkung 6 (A) zu Kapitel 84 für automatische Datenverarbeitungsmaschinen erfüllen. …

Pos. 9504

Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1508/2000 der Kommission vom 11. Juli 2000 (ABl. EG Nr. L 174/3) (RV L1508/2000), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Warenzusammenstellung elektronischer Geräte, bestehend aus: - einer Videospielkonsole, - einem Steuermodul, - einem tragbaren in der Hand zuhaltenden Modul. Die Videospielkonsole besteht aus einer zentralen Verarbeitungseinheit, einem Speicher, einem Grafikprozessor, einem Tonprozessor, einem Laufwerk für optische Speicherplatten, einem Modem für den Internetzugang und verschiedenen Steckanschlüssen, u.a. für Steuermodule. Sie hat ein festinstalliertes Betriebssystem, das für Videospiele entwickelt wurde. …

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9504.20?

Die Zolltarifnummer 9504.20 umfasst Billardspiele aller Art und Zubehör. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9504.20?

Der Drittlandszollsatz für 9504.20 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9504.20?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950420. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9504.20?

9504.20 hat sechs Stellen und entspricht der weltweit einheitlichen HS-Unterposition. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9504.20 im Zolltarif eingeordnet?

9504.20 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen). Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9504.20?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9504.20 erfasst, zum Beispiel DE200/11-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9504.20?

HS-Unterposition 9504.20 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

Mehr zur Einreihung

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