Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0: Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0 steht für Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9504.90.80.00.0 ist ein Warennummer des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist anmeldefähig: Sie können sie in dieser Form in einer Zollanmeldung verwenden.
- Zolltarifnummer
- 9504.90.80.00.0
- Drittlandszoll
- 0 %
- Anmeldefähig
- Ja
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9504Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen)
- 9504.90andere
- 9504.90.80andere
- 9504.90.80.00.0Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 0 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Kooperatives Gesellschaftsspiel für 2 - 4 Spieler, bestehend aus - einem ca. 23 , 5 x 11 cm großen Spielplan aus drei puzzleförmigen Stücken aus bunt bedruckter Pappe - einer ca. 4 , 5 cm großen Spielfigur aus Kunststoff mit einem aufgedruckten Totenkopf (Gespenst) - drei Verkleidungstafeln mit drei aufgedruckten Detektiven, aus je drei Streifen mit je drei Feldern bestehend - einer Gespensterdrehscheibe aus Kunststoff mit acht Feldern, von 0 bis 3 beschriftet (jede Zahl ist zweimal vertreten) - 36 Gruselplättchen aus Pappe, die aus vier Pappkarten herausgelöst werden, je 12 mit den Symbolen Spraydose, Stoff, Fell, vier Joker und fünf Gespenster, auf der Rückseite einheitlich bedruckt - gemeinsam mit einer Anleitung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Ziel des Spiels ist es, dass sich die Detektive als Gespenster verkleiden bevor das Gespenst über den Spielplan ins Ziel gekommen ist. Jeder Spielzug besteht aus drei Schritten. Zuerst deckt der Spieler beliebig viele Grusel-Plättchen auf. Taucht dabei ein Gespensterplättchen auf, ist der Zug sofort beendet und die Plättchen gehen zurück in den Vorrat. Dann werden aufgedeckten Plättchen auf die entsprechenden Verkleidungstafeln gelegt (rot, blau weiß). Ist eine Reihe voll, wird der Streifen umgedreht. Sind alle drei Streifen einer Figur umgedreht, gilt die Figur als verkleidet. Dann wird die Gespenster-Drehscheibe gedreht und die Gespensterfigur um die entsprechende Anzahl an Feldern vorwärts gesetzt. Wurde in der Runde ein Detektiv verkleidet, wird ein Feld vom Ergebnis der Drehscheibe abgezogen. Dann zieht der nächste Spieler. Das Spiel endet, wenn alle drei Detektive verkleidet sind oder das Gespenst das Ziel erreicht hat. Wurden die Detektive erfolgreich verkleidet, gewinnen alle Mitspieler gegen das Gespenst. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.
Gesellschaftsspiel für 1 - 4 Spieler, bestehend aus - vier Spielplänen aus Pappe mit 4 x 4 Feldern, ca. 11 x 11 cm groß - 4 x 4 Tier-Legeteilen aus Pappe mit jeweils einem aufgedruckten Tier in vier Farben - 24 Aufgabenkarten, auf einer Seite mit zwei Tier-Legeteilen bedruckt, auf der anderen mit den Feldern und Umrissen der Karten - gemeinsam mit einer Anleitung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Ziel des Spiels ist es, die Tier-Legeteile, wie auf der Karte abgebildet, in die Felder zu legen. Jeder Spieler erhält einen Spielplan, fünf Tier-Legeteile und fünf Aufgabenkarten. Die Spieler suchen die auf der oberen Seite abgebildeten Tier-Legeteile heraus und drehen dann auf Kommando die Karte um. Sie zeigt an, wie sie in das Raster des Spielplans gelegt werden sollen. Wer sie als erster so gelegt hat, ruft den Namen des Spiels und darf die Karte behalten. Je nach Anzahl der Spieler erhält er weitere Karten. Das Spiel endet nach 5 Runden. Wer die meisten Karten gesammelt hat, siegt. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.
Gesellschaftsspiel für 2 - 4 Spieler, bestehend aus - 34 Wildnisplättchen aus Pappe, aus zwei an einer Seite aneinander gefügten Sechsecken, ca. 10 x 5 , 5 cm groß -- beide Teile sind jeweils mit einer Landschaft (Feuchtgebiet, Fluss, Wald, Gebirge, Prärie) sowie mit einem Tiersymbol (Bär, Hirsch, Fuchs, Bussard und Lachs) bedruckt - 75 Tierchips aus Pappe mit einem Durchmesser von ca. 2 cm (je 15 x Bär, Hirsch, Fuchs, Bussard und Lachs) - 25 Tierwertungsmarkern aus Pappe, ca. 25 mm groß, die aus Pappbögen herausgedrückt werden, auf der Rückseite mit einem oder zwei Zapfen bedruckt - 25 Landschaftswertungsmarkern aus Pappe, ca. 25 mm groß, die aus Pappbögen herausgedrückt werden, auf der Rückseite mit einem oder zwei Zapfen bedruckt - 4 Landschaftstableaus mit Wertungshilfen - gemeinsam mit einer Anleitung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Ziel des Spiels ist es, durch geschicktes Legen der Wildnisplättchen möglichst große zusammenhängende Gebiete zu schaffen und Tiere anzulocken. Dafür gibt es Wertungspunkte. Wer die meisten Punkte sammelt, gewinnt die Partie. Jeder Spieler erhält zum Start ein Wildnisplättchen, an das die anderen angelegt werden, zwei weitere kommen in die Mitte. Der erste Spieler nimmt ein ausliegendes Wildnisplättchen und legt es an seins an. Er versucht möglichst gleiche Landschaften oder Tiersymbole nebeneinander zu platzieren. Hat er drei gleiche Tiere aneinandergrenzend gelegt, bekommt er dafür Tierchips, die er auf die Plättchen legt sowie einen Wertungsmarker, der auf das Landschaftstableau gelegt wird. Zum Schluss des Zuges deckt er ein neues Wildnisplättchen auf. Das Spiel endet nach 7 Runden und es erfolgt die Wertung: Für 3 - 5 miteinander verbundene Landschaftsfelder erhält der Spieler einen Landschaftswertungsmarker, für 6 zwei, die auf dem Landschaftstableau abgelegt werden. Alle auf dem Tableau liegenden Marker werden jetzt auf die Zapfenseite umgedreht und die Anzahl der Zapfen zusammengezählt. Der Spieler mit den meisten Zapfen siegt. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.
Gesellschaftsspiel für zwei oder drei Spieler, bestehend aus - einem vierteiligen Spielfeld, das wie ein Puzzle zusammengesetzt wird, ca. 21 x 16 cm groß, eine Seite ist für zwei Spieler, die andere für drei - drei ca. 4 , 5 cm großen Spielfiguren aus Kunststoff (Käpt'n Klau, schwarzes Piratenschiff und graue Piratenfestung) - einer Drehscheibe aus Kunststoff, ca. 6 , 5 x 6 , 5 cm groß, mit Feldern von 1 bis 6 - drei sechseckigen Coco-Karten - neun runden Piratenlager-Plättchen - 36 "Dies und Das"-Plättchen, mit Holz, Wolle, Ananas und Fernglas - alle Plättchen werden aus vorgestanzten Bögen herausgedrückt - gemeinsam mit einer Spielanleitung in der Pappschachtel aufgemacht. Ziel des Spiels ist es, als erster die Piratenfestung zu bauen. Es wird in zwei Phasen gespielt. Die Drehscheibe wird gedreht und bei dem den Zahlen 1 bis 5 erhält jeder Spieler je ein "Dies und Das"-Plättchen für sein Piratenlager. Bei der 6 wird die Käpt'n Klau-Figur auf ein anderes Feld versetzt und der Spieler erhält dafür zwei "Dies und Das"-Plättchen. Je nach Feld erhält er unterschiedliche Rohstoffe, die er zum Bau der Piratenfestung benötigt. Dabei darf ein Spieler höchstens drei Plättchen einer Sorte besitzen. Dann setzt der Spieler das Piratenschiff die Anzahl der Felder weiter, die er erdreht hat. Er erhält dafür ein weiteres "Dies und Das"-Plättchen. In der zweiten Phase können Plättchen getauscht oder Piratenlager errichtet werden, indem "Dies und Das"-Plättchen in den Vorrat zurückgelegt werden und Piratenplätten auf dem Spielplan abgelegt werden. Die Anzahl der Plättchen für Lager und Festung ist auf dem Spielplan abgedruckt. Mit Ablage je eines Plättchens Holz und Wolle kann der Papagei Coco um Hilfe gebeten werden. So erhält man zwei Plättchen seiner Wahl aus dem Vorrat oder das Schiff kann versetzt oder Käpt'n Klau vertrieben werden. Das Spiel endet, wenn ein Spieler die Piratenfestung errichtet. Dieser Spieler siegt. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.
Gesellschaftsspiel für zwei bis vier Spieler, bestehend aus - einem neunteiligen Spielfeld, das wie ein Puzzle zusammengesetzt wird, ca. 22 , 5 x 22 , 5 cm groß - elf Wänden aus Pappe, die teilweise geknickt und in farblich markierte Aussparungen des Spielfeldes gesteckt werden - einer ca. 5 , 5 cm große Spielfigur aus Kunststoff, die ein Monster im Sack darstellt - fünf farbig bedruckten Karten mit verschiedenen Monstern, auf der Rückseite einheitlich bedruckt - vier Oma-Chips aus Pappe, die aus einem Bogen herausgedrückt werden - 25 Katzenwertungsmarkern, die aus einem perforierten Bogen herausgetrennt werden - vier Besenstiel-Schiebern aus Pappe in vier verschiedenen Farben - einer Drehscheibe aus Kunststoff, ca. 6 , 5 x 6 , 5 cm groß, mit fünf blanken Feldern und einem Feld, auf dem Oma abgebildet ist - gemeinsam mit einer Spielanleitung in der Pappschachtel aufgemacht. Ziel des Spiels ist es, möglichst viele Monster in die Falle zu locken, bevor Oma das Haus betritt. Es wird in zwei Teams gespielt, einmal mit dem Spieler, der links sitzt und einmal mit dem Spieler rechts. Ein weiterer Spieler übernimmt die Rolle der Oma und dreht die Drehscheibe; zeigt sie das Oma-Feld an, nimmt er sich einen Oma-Chip. Hat er alle vier genommen, ist der Spielzug beendet. In dieser Zeit versucht das Team die Monster zu fangen. Dazu wird eine Monsterkarte aufgedeckt und die Spielfigur auf das entsprechende Feld des Spielplans gesetzt. Jetzt wird die Figur mit dem Schieber Richtung Falle auf dem Spielplan geschoben. Die Feldfarbe zeigt an, welcher Schieber genutzt wird. Jeder Spieler des Teams ist für zwei Farben zuständig. Fällt das Monster um, wird es auf seine Startposition zurückgesetzt. Landet es in der Falle, erhält das Team einen Katzenwertungsmarker. Die Runde endet, wenn Oma das Haus betritt. Das Spiel endet, wenn jedes Team einmal an der Reihe war. Sieger ist, wer die meisten Wertungsmarker gesammelt hat. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.
Gesellschaftsspiel für zwei Spieler - mit einer "Spielfeld" aus einer ca. 12 , 7 x 12 , 7 cm großen Holzplatte, auf der 4 x 4 ca. 7 , 5 cm lange Holzstäbe befestigt sind - je 32 hellen und dunklen Holzperlen mit einem Durchmesser von ca. 2 , 2 cm - gemeinsam mit einer Anleitung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Spieler erhalten je 32 helle oder dunkle Perlen, die sie abwechselnd auf das Spielfeld stecken. Sieger ist der Spieler, der zuerst vier Perlen waagerecht, senkrecht oder diagonal gesteckt hat. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.
Bei der durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten Ware handelt es sich um ein Gesellschaftsspiel, sog. "Darts", für zwei Spieler, bestehend aus - einer Dartscheibe, - - aus Papier und Pappe gefertigt, - - mit einem Durchmesser von ca. 42 cm, - - in mehrere Segmente unterteilt, die am äußersten Durchmesser mit einer Zahl gekennzeichnet sind, - - auf der Rückseite mit mehreren, ineinanderliegenden Ringen bedruckt, die in einer vertikalen Linie mit einer Zahl bedruckt sind. - sechs Dartpfeilen aus unedlem Metall mit Steuerflügeln aus Kunststoff, - gemeinsam mit einer einfachen Wandhaltevorrichtung als Warenzusammenstellung in einem Karton aufgemacht. Beim Darts müssen die Spieler nacheinander ihre drei Dartpfeile auf die Dartscheibe werfen. Zu Beginn des Spiels hat jeder Spieler (je nach Variante) 301 Punkte. Wird ein Segment der Dartscheibe getroffen, erhält der jeweilige Spieler dementsprechend Punkte, die dann von seinem Punktekonto subtrahiert werden. Es gewinnt derjenige Spieler, dem es zuerst gelingt, sein Punktekonto auf 0 zu bringen. Die Rückseite kann so bespielt werden, dass die Spieler nacheinander ihre Pfeile auf die Ringe werfen. Derjenige Spieler, der die meisten Punkte erhält, gewinnt. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Wurfpfeilspiel den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Gesellschaftsspiel, bestehend aus 48 aus Holz gefertigten, verschiedenfarbigen, etwa 7,5 x 1,5 x 2,5 cm großen Spielsteinen. Als Spielvorbereitung werden jeweils drei Spielsteine nebeneinandergelegt. Anschließend werden drei weitere Spielsteine, im rechten Winkel gedreht, auf die bereits liegenden Spielsteine aufgelegt. Dieser Vorgang wird wiederholt, bis alle Spielsteine verbaut sind und ein Turm entstanden ist. Ziel des Spiels ist es, dass die Spieler im Wechsel einzelne Spielsteine an einer beliebigen Stelle aus dem Turm herausziehen und anschließend wieder oben auf dem Turm ablegen. Derjenige Spieler, der den letzten Spielstein auf dem Turm abgelegt hat, ohne dass der Turm umgestürzt ist, gewinnt das Spiel. Das Gesellschaftsspiel dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen und ist in einem farbig bedruckten Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, nicht von den Unterpositionen (KN) 9504 2000 bis 9504 9010 erfasst" eingereiht.
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9504 90: 1. Kreisförmige silberfarbene Scheiben aus unedlem Metall, die auf beiden Seiten bedruckt sind. Eine Seite zeigt das Bild einer erfundenen Figur. Auf der anderen Seite befindet sich ein Markenzeichen. Zusätzlich hat jede Scheibe eine Nummer, die ihren Platz in der numerischen Folge einer Sammlung anzeigt, die mehrere erfundene Figuren umfasst. Obwohl die Scheiben als Beigabe zur Werbung verwendet werden, um den Verkauf einer bestimmten Handelsmarke zu fördern, sind sie dazu bestimmt, als Spiel verwendet zu werden. Anwendung der AV 1 und 6.
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) (entfallen) bis Verordnung (EG) Nr. 1508/2000 der Kommission vom 11. Juli 2000 (ABl. EG Nr. L 174/3) (RV L1508/2000), geändert durch Durchführungsverordnung (EU) Nr. 441/2013 der Kommission vom 7. Mai 2013 (ABl. EU Nr. L 130) (RV L 441/13): 4. Warenzusammenstellung elektronischer Geräte, bestehend aus: - einer Videospielkonsole, - einem Steuermodul, - einem tragbaren in der Hand zuhaltenden Modul. Die Videospielkonsole besteht aus einer zentralen Verarbeitungseinheit, einem Speicher, einem Grafikprozessor, einem Tonprozessor, einem Laufwerk für optische Speicherplatten, einem Modem für den Internetzugang und verschiedenen Steckanschlüssen, u.a. für Steuermodule. Sie hat ein festinstalliertes Betriebssystem, das für Videospiele entwickelt wurde. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0?
Die Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0 umfasst Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9504.90.80.00.0?
Der Drittlandszollsatz für 9504.90.80.00.0 beträgt 0 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9504.90.80.00.0?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950490. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0?
9504.90.80.00.0 hat elf Stellen und ist die vollständige deutsche Warennummer für die Einfuhranmeldung. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9504.90.80.00.0 im Zolltarif eingeordnet?
9504.90.80.00.0 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9504 Videospielkonsolen und -geräte; Gesellschaftsspiele, einschließlich mechanisch betriebene Spiele, Billardspiele, Glücksspieltische und automatische Kegelbahnen (z. B. Bowlingbahnen) > 950490 andere > 95049080 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9504.90.80.00.0?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9504.90.80.00.0 erfasst, zum Beispiel DEBTI16500/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9504.90.80.00.0?
Warennummer 9504.90.80.00.0 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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