Zolltarifnummer 9505.90.00: Fest-, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9505.90.00 steht für Fest-, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 2,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9505.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9505.90.00
- Drittlandszoll
- 2,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9505.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 2,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei den durch eine Abbildung veranschaulichten Erzeugnissen um Zuschnitte aus naturfarbenem Holz in Form von fünfzackigen Sternen in verschiedenen Größen (Größe 1 , 8 cm, 2 , 7 cm, 3 , 7 cm, 5 , 6 cm und 7 , 5 cm). Die in einem Papierbeutel mit Etikett aufgemachten Ziersterne (Inhalt 40 Stück) sind auf beiden Seiten gleich gestaltet und weisen eine glatte Oberfläche auf. Derartige Erzeugnisse dienen üblicherweise als Streudekoration von Festtafeln und zur Unterhaltung, wobei die dekorative Wirkung durch das Verstreuen der Ware erzielt wird. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Artykuł to zestaw patyczków imprezowych wraz z łącznikami. Patyczki wykonane są z polietylenowej rurki zawierającej ciecz. Po złamaniu patyczka, składniki cieczy łączą się i patyczek emituje światło. Wymiary patyczka: długość 19,5cm, średnica 0,5cm. Masa patyczka - ok. 4 g. Zestaw zawiera 12 sztuk patyczków w 3 kolorach (różowym, pomarańczowym, żółtym) oraz 12 polietylenowych łączników do łączenia patyczków. Zestaw opakowany jest w kartonową tubę, następnie 24 tuby są umieszczone w foliowym worku oraz po 4 worki w kartonie zbiorczym. Produkt przeznaczony do zabawy i rozrywki jako ozdoba (np. bransoletka, naszyjnik) lub dekoracja na imprezach i wydarzeniach o charakterze rozrywkowym. Produkt nie jest zabawką.
Nach den Antragsangaben handelt es sich um einen Zauberartikel, bestehend aus drei bunten, mit Zahlen bedruckten Holzwürfeln (Kantenlänge etwa 1 , 6 cm), sechs Holzplättchen, einem Bleistift und einer mehrsprachigen Spielanleitung, die zusammen in einer kleinen, bedruckten Pappbox verpackt sind. Bei der Durchführung des Zaubertricks erhält eine Person den Auftrag, die Würfel zu würfeln, die gewürfelten Zahlen zu multiplizieren und jede Ziffer des Ergebnisses auf ein Holzplättchen zu schreiben. Danach lässt sie ein beliebiges Holzplättchen verschwinden. Der "Zauberer" weiß, welche Zahl fehlt, wenn er die Neunerreihe des Einmaleins beherrscht. Dabei wirkt das Beherrschen des kleinen Einmaleins und insbesondere der Neunerreihe auf das Publikum wie ein Zaubertrick. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel".
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um einen Zauberartikel aus drei spezifischen bedruckten Holzwürfeln mit einer Kantenlänge von ca. 1 , 6 cm. Die Würfel sind auf jeder Seite mit zwei verschiedenen vierstelligen Zahlen und einem Pluszeichen versehen. Die auf den Würfeln abgebildeten Zahlen sind mathematisch so gewählt, dass deren Summe nach einer einfachen Formel ermittelbar ist. Die Zauberwürfel sind gemeinsam mit einer mehrsprachigen Anleitung in einer bunt bedruckten Pappverpackung aufgemacht. Die Würfel stellen einen Zaubertrick dar, mit dem der "Zauberer" sein Publikum mit seinen vorgegebenen Rechenkünsten verblüffen kann. Zunächst sollen die Würfel von einer beliebigen Person gewürfelt und nebeneinander gelegt werden. Anschließend soll diese Person mit einem Taschenrechner eine Summe aus den sechs offenliegenden Zahlen bilden. Der "Zauber" kann die Summe mit einem einfachen Trick schneller ermitteln, indem er jeweils die letzte Ziffer der sechs Zahlen addiert und somit die letzten zwei Ziffern des Ergebnisses bildet. Anschließend ist diese Summe von 30 zu subtrahieren, um die ersten zwei Ziffern zu ermitteln. Zuletzt wird zwischen den so ermittelten Zahlen eine eins gesetzt und das Ergebnis steht fest. Nach dieser Formel lässt sich das Ergebnis schneller ermitteln als durch Kopfrechnen oder Eingabe am Taschenrechner möglich wäre. Das Publikum hat somit die Illusion, dass die vorführende Person "magische" Rechenfähigkeiten hat. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie der vorliegenden Abbildung handelt es sich um einen Glücksbringer in Form einer farbig gestalteten, ca. 7 cm großen Holzfigur. Das Erzeugnis stellt einen stilisierten Nussknacker in Schornsteinfegerbekleidung dar, der in den Händen einen Fliegenpilz und ein Hufeisen hält. Der Hut ist zusätzlich mit einem Kleeblatt verziert. Eine Spinnstoffschlaufe dient der Ware als Aufhängevorrichtung. Derartig gestaltete Erzeugnisse mit Glückssymbolen dienen objektiv der Ausgestaltung des Silvesterfestes. Eine Einreihung als Weihnachtsfestartikel kommt mithin nicht in Betracht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Festartikel, andere als Weihnachtsartikel".
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um etwa 8 cm große Glaseier. Die Eier bestehen jeweils aus einem Glashohlkörper, der an der Oberseite zum Aufhängen mit einem Krönchen aus unedlem Metall und einem textilen Aufhängeband versehen ist. Die Schauseite der Eier ist in unterschiedlichen Farben und mit einem marmorierten Muster bemalt. Drei Eier sind gemeinsam in einem Karton aufgemacht. Bei den Eiern handelt es sich nach ihrer objektiven Beschaffenheit (keine Nachbildungen von natürlichen Eiern; keine Schmuckeier, die der ganzjährigen Dekoration dienen) um Ostereier und dienen üblicherweise zur Ausgestaltung des Osterfestes. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Festartikel, kein Weihnachtsartikel.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um einen ca. 35 cm großen Dekorationsartikel in Form eines stilisierten Tannenbaumes. Der Tannenbaum besteht aus weißen, wabenartig zusammengeklebten Papierzuschnitten, die auseinandergefaltet die dreidimensionale Form ergeben und mittels kleiner, integrierter Magnete (an den Rändern) in Form gehalten werden. Die Tanne ist dazu bestimmt über einen vertikal auf einen Standfuß befestigten Kunststoffstab gestülpt zu werden, welcher mittels integrierter LED-Lichterkette (Batteriefach mit On-/Off-Schalter an der Unterseite) den Baum illuminiert. Eine Einreihung als Beleuchtungskörper im Sinne der Position 9405 kommt nicht in Betracht, da durch die Lichterkette die Zierwirkung des Wabenartikels lediglich erhöht wird. Der Charakter der zusammengesetzten Ware wird aufgrund des Umfang sowie der Bedeutung in Bezug auf die Verwendung durch die Tanne bestimmt. Derartige Wabenerzeugnisse dienen als Dekorationsartikel bei Feiern zum Dekorieren von Räumen und/oder Tischen. Ein Weihnachtsartikel der Unterposition (HS) 9505 10 liegt aufgrund der neutralen Gestaltung nicht vor. Die Ware ist in einem bunt bedruckten Pappkarton verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Fest- oder andere Unterhaltungsartikel, andere als Weihnachtsartikel" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine sogenannte "Partybrille mit Beleuchtung". Die Brille besteht aus einem schwarzen Brillengestell (ohne Gläser) mit einklappbaren Bügeln aus Kunststoff, welches vollständig von einer neonblaue Elektrolumineszenz-Schnur umrahmt wird. Die Schnur ist mittels Steckkontakt und einem Anschlusskabel mit einem Batteriefach (2 x AA) verbunden, das mit einer Betriebs-LED und einem Funktionstaster ausgestattet ist. Über den Taster lassen sich zum einen die Beleuchtung ein- und ausschalten und zum anderen drei Leuchtmodi (Dauerlicht, blinken schnell, blinken langsam) einstellen. Zusätzlich ist das Batteriefach mit einem Gürtelclip versehen. Derartige Erzeugnisse dienen der Unterhaltung z. B. zum Karneval oder auf Partys. Die Brille ist in einem transparenten Folienbeutel verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um einen "Karnevals-/Faschings- oder anderen Unterhaltungsartikel, kein Weihnachtsartikel".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9505 90 00: Hierher gehören Erzeugnisse aus Leuchtstäben mit unterschiedlichen Abmessungen und Längen sowie verschiedenen Verbindern, Griffen oder Halterungen, aus denen Einwegartikel zusammengesetzt werden können. Sie dienen dem Spaß und der Unterhaltung auf Partys, Konzerten und anderen festlichen Veranstaltungen. Beispiele für solche Waren sind Fantasieschmuck (Armreifen, Ohrringe, Ketten, Brillen), Leuchtstäbe an einem Griff oder andere zwei- oder dreidimensionale Gegenstände. Die Leuchtstäbe bestehen aus einem äußeren Kunststoffröhrchen, das mit einer klaren, farblosen (durchsichtigen) Flüssigkeit gefüllt ist, und einem Glasröhrchen, das mit einer farbigen Flüssigkeit gefüllt ist. Beim Knicken des Kunststoffröhrchens wird das Glasröhrchen im Inneren zerbrochen, sodass die Flüssigkeit aus dem Glasröhrchen mit der Flüssigkeit in dem Kunststoffröhrchen reagiert. …
Einzelentscheidungen zur Kombinierten Nomenklatur (EE) Verordnung (EWG) Nr. 442/91 der Kommission vom 25. Februar 19911) (RV L 442/91): 5. Ware in Form eines Vogelnestes aus geflochtenen Weidenzweigen, verziert mit sechs Kükenfiguren, künstlichen Blumen und künstlichem Blattwerk (siehe Foto). Unterposition 9505 9000 Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie dem Wortlaut der KN-Codes 9505, 9505 90 und 9505 9000. Die Ware dient als Dekorationsartikel, bei dem das Vorhandensein der Küken eindeutig die Verbindung zum Osterfest herstellt. Verordnung (EG) Nr. 1165/95 der Kommission vom 23. Mai 19952) (RV L 1165/95): Sternchen und Herzchen in verschiedenen Farben (rot, grün, silberglänzend) sowie buntes stecknadelkopfgroßes Granulat aus Kunststoff-Folie zur Dekoration, z. B. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
10. Position 9505 KN 31.07.2026
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9505.90.00?
Die Zolltarifnummer 9505.90.00 umfasst Fest-, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9505.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 9505.90.00 beträgt 2,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9505.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950590. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9505.90.00?
9505.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9505.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
9505.90.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9505 Fest-, Karnevals-/Faschings- oder andere Unterhaltungsartikel, einschließlich Zauber- und Scherzartikel > 950590 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9505.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9505.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI28416/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9505.90.00?
KN-Code 9505.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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