Zolltarifnummer 9507.90.00: Angelruten, andere
Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026
Die Zolltarifnummer 9507.90.00 steht für Angelruten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.
9507.90.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.
Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.
- Zolltarifnummer
- 9507.90.00
- Drittlandszoll
- 3,7 %
- Anmeldefähig
- Nein
- vZTA-Entscheidungen
- 8
Einordnung im Zolltarif
- 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- 9507Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte
- 9507.90andere
- 9507.90.00Angelruten, andere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9507.90.00
Zollsätze und Präferenzen
| Ursprung | Zollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| Drittlandszoll | 3,7 % | MFN |
| Färöer | 0 % | Tariff preference |
| Melilla | 0 % | Tariff preference |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0 % | Tariff preference |
| Türkei | 0 % | Customs Union Duty |
| Andorra | 0 % | Customs Union Duty |
| San Marino | 0 % | Customs Union Duty |
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0 % | Tariff preference |
| GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten… | 0 % | Tariff preference |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und… | 0 % | Tariff preference |
| Moldau, Republik | 0 % | Tariff preference |
| Ecuador | 0 % | Tariff preference |
| Vereinigtes Königreich | 0 % | Tariff preference |
Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.
Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer
Bei dem durch eine Abbildung und ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um einen Kescher, - bestehend aus einer Stange aus Aluminium (ca. 88 x 25 x 17 cm) mit einem Stiel und einem Verbindungsstück aus Kunststoff (ca. 37 x 40 cm), - mit einem sog. "Netz" aus Kettengewirken aus Spinnstoffen (ohne offene, nicht verschiebbare Zellen), - von Hand zu führen. Der Kescher dient zum Entfernen von Schmutzpartikeln und nach den ergänzenden Angaben der Antragstellerin zum Herausnehmen kleinerer Fische. Somit handelt es sich um eine Ware mit verschiedenen Funktionen, die in Anwendung der AV 3 c) in die zuletzt genannte der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen einzureihen ist . Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Handnetz zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze, andere als von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Dle deklarovaných údajů se jedná o akvarijní síťku (podběrák). Výrobek je tvořen textilní síťkou ve tvaru kapsy, která je uchycena v drátěném splétaném držadle (potaženém plastem). Síťky jsou dodávány v několika velikostech.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Handnetz in Form eines "Vogelfangkeschers", bestehend aus - einem ca. 30 cm langen Stiel aus grünem Kunststoff - an dessen Ende sitzt ein runder Rahmen mit einem Durchmesser von ca. 18 cm - daran ist ein Spinnstoffnetz aus Tüll befestigt - dient zum Einfangen von Vögeln. Die Ware wird als "Handnetz zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein noch nicht zusammengesetztes Handnetz zum Landen von Fischen (sog. "kleiner Kescher"). Der Kescher besteht aus einem annähernd fünfeckigen, ca. 25 x 25 x 20 cm großen Kescherkopf mit einem gummierten Spinnstoffnetz mit nicht verschiebbaren Zellen und einem noch nicht montierten, ca. 81 cm langen Stiel aus unedlem Metall mit einem Griffstück aus Kunststoff. Das Erzeugnis ist in einem Klarsichtbeutel verpackt und dient als Unterfangkescher dem Landen kleiner Fische (z.B. Köderfische). Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Handnetz zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze, andere als von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Handnetz zum Landen von Fischen, sog. "Kescher für Angler" - mit einer Länge von ca. 77 cm - mit einem ovalen Kescherkopf in den Abmessungen von ca. 55 x 44 x 50 cm - mit einem Handgriff aus Kunststoff mit einer Spinnstoffschlaufe, die mit einem Magneten am Kescher befestigt ist - mit einem Netz aus Spinnstoffen mit offenen, nicht verschiebbaren Zellen, das in Kautschuk - lt. Antragsangaben - eingebettet ist - in einem Klarsichtbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Handnetz zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze, andere als von den Unterpositionen (HS) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Bei den durch Abbildungen und Beschreibungen veranschaulichten und als "Disk Teaser, Green/Black" bezeichneten Erzeugnissen handelt es sich um ein Angelblei, - in Form eines unsymmetrischen Doppelkegels, - aus beschichtetem Blei gefertigt, - mit einer vertikalen Durchgangsbohrung, - mit einem Gewicht von 100g, 150g, 190g oder 250g, - in den Farben Schwarz oder Grün erhältlich, - in Warenzusammenstellung mit einer Scheibe aus Kunststoff oder Kautschuk mit zentrischer Lochung, - in einer transparenten Blisterbox verpackt. Das Angelblei wird knapp über dem Haken befestigt, um diesen zuverlässig auf einer Tiefe zu halten. Durch die spezielle Form können lockende Wellen erzeugt werden, indem das Blei auf- und abbewegt wird. Dieser Effekt kann durch die wahlweise anzubringende Lochscheibe verstärkt werden. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Angelgerät den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes als in den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 genanntes Angelgerät" eingereiht.
Bei dem vorliegenden Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung, bestehend aus - einem Angelgerät, - - ein sog. "Scherbrett" darstellend, - - bestehend aus einem ca. 33 cm langen, zylindrischen Schwimmkörper aus Kunststoff, der an der Längsseite mit einer ca. 25 cm langen und ca. 13 cm breiten Finne aus unedlem Metall versehen ist, - - mit einem schwenkbaren Arm aus Kunststoff versehen, an dem eine Angelschnur montiert werden kann, - - im Inneren mit einem Elektromotor ausgestattet, - - an einem Ende mit einem Angelwirbel sowie einem abschraubbaren Deckel versehen, in dem sich das Batteriefach befindet (Batterie nicht Gegenstand der vZTA), - einer Funkfernbedienung mit zwei Knöpfen, um den schwenkbaren Arm zu steuern, - gemeinsam in einem Transportkoffer aufgemacht (lt. zusätzlichen Angaben). Das sog. "Scherbrett" dient dazu, beim Schleppangeln mehrere Angelschnüre hinter dem Boot auszubreiten, um so mehr Fläche zu befischen. Die Ware kann auch beim Uferangeln verwendet werden, um möglichst nah an die gewünschte Angelstelle zu manövrieren. Im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt das Scherbrett den Charakter der Warenzusammenstellung. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst" eingereiht.
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um Angelgerät in Form einer sog. "Angelpose mit Batterie zur Bissanzeige (Leuchtschwimmer)". Das als Laufpose konzipierte Erzeugnis besteht aus einem tropfenförmigen Auftriebskörper aus Kunststoff, an dessen dickeren, oberen Ende eine neongelbe "Antenne" mit einem integrierten LED-Farbwechselmodul (grün/rot), einem Beschleunigungssensor und einem Steckkontakt für eine Stabbatterie eingeschraubt ist. Am dünneren unteren Ende ist eine drehbare Öse (Schnurdurchlauf) aus unedlem Metall befestigt. Zusätzlich ist der Auftriebskörper mit einem Firmennamen und dem Auftriebsgewicht bedruckt. Das Erzeugnis wird an der Angelschnur befestigt und dient dem Einstellen des Köders für eine bestimmte Wassertiefe sowie dem Anzeigen von anbeißenden Fischen. Beim Anbiss wechselt die Farbe der LED von grün auf rot. Die Pose ist in Warenzusammenstellung mit einer Stabbatterie in einer Blisterverpackung aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "anderes Angelgerät, nicht von den Unterpositionen (KN) 9507 1000 bis 9507 3000 erfasst".
Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen
Zu Unterposition 9507 9000: Hierher gehören z. B.: 1. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 2), genannten Handnetze aller Art; 2. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 3), genannten Waren für die Angelfischerei (andere als Angelruten); 3. die in den Erläuterungen zu Position 9507 des HS, Ziffer 4), genannten Lockgeräte und ähnliche Jagdgeräte.
Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Internationale Entscheidungen und Hinweise (IEH) Stellungnahme des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) - 197. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 20. bis 22. Februar 2019: Warenbeschreibung: Konfektionierte Netze (Kescher) aus Spinnstoffen für die Reinigung von Schwimmbädern. Einreihung: Die Waren sind in die Position 5608 einzureihen. Begründung: Netze für die Reinigung von Schwimmbädern werden nicht vom Kapitel 95 erfasst, da in dieses Kapitel Spielzeug, Spiele und Sportgeräte eingereiht werden sowie Teile und Zubehör davon. …
1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …
Unterteilungen dieser Nummer
Häufige Fragen
Wofür steht die Zolltarifnummer 9507.90.00?
Die Zolltarifnummer 9507.90.00 umfasst Angelruten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.
Wie hoch ist der Zollsatz für 9507.90.00?
Der Drittlandszollsatz für 9507.90.00 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.
Welcher HS-Code gehört zu 9507.90.00?
Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950790. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.
Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9507.90.00?
9507.90.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.
Wo ist 9507.90.00 im Zolltarif eingeordnet?
9507.90.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9507 Angelruten, Angelhaken und anderes Angelgerät; Handnetze zum Landen von Fischen, Schmetterlingsnetze und ähnliche Netze; Lockgeräte (ausgenommen solche der Position 9208 oder 9705) und ähnliche Jagdgeräte > 950790 andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.
Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9507.90.00?
Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9507.90.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI11783/26-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.
Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?
Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.
Ändert sich die Zolltarifnummer 9507.90.00?
KN-Code 9507.90.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.
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