Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9508.24.00: Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9508.24.00 steht für Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos. Der Drittlandszollsatz beträgt 1,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9508.24.00 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 95. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9508.24.00
Drittlandszoll
1,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
3

Einordnung im Zolltarif

  1. 95SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  2. 9508Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Wanderbühnen
  3. 9508.24Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos
  4. 9508.24.00Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9508.24.00

HS-Code9508.246 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9508.24.008 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll1,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI12691/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-06-09

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein so genanntes Fahrgeschäft für einen Freizeitpark, welches in einem Gebäude integriert wird und einen Flug simuliert. Die Konstruktion besteht im Wesentlichen aus einem rotationsfähigen Turm, an dem Gondeln befestigt sind. Das Erzeugnis ahmt ein Flugerlebnis über verschiedene Landschaften nach, bei dem die Gäste vor einem riesigen, kugelförmigen Medienbildschirm sitzen. Die Gäste werden dabei auf drei Ebenen positioniert, die jeweils Sitzplätze für 12 Gäste (insgesamt 36 Sitze), aufweisen. Jede Sitzbankeinheit ist mit vier Effekten ausgestattet (Heben, Stampfen, Rollen und Gieren). Zusätzlich werden mehrere Spezialeffekte wie Wind, Wasser und Sinneseindrücke im Dach über den Fahrgästen installiert, um das Gesamterlebnis zu intensivieren. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "andere als in den Unterpositionen 9508 2100 bis 9508 2300 (KN) genannte Vergnügungsparkgeschäfte, Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos" eingereiht.

FRBTIFR-BTI-2024-03770Erteilt von FRGültig bis 2027-07-07

Simulateurs dynamiques destinés aux parcs de loisirs et attractions. Ces simulateurs permettent au public d’expérimenter une activité en réalité virtuelle pendant que leurs sièges bougent.

DEBTI9618/22-1Erteilt von DEGültig bis 2025-04-24

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein so genanntes Fahrgeschäft für einen Freizeitpark, welches in einem Gebäude integriert wird und einen Flug simuliert. Die Konstruktion besteht im Wesentlichen aus einem rotationsfähigen Turm, an dem Gondeln befestigt sind. Das Erzeugnis ahmt ein Flugerlebnis über verschiedene Landschaften nach, bei dem die Gäste vor einem riesigen, kugelförmigen Medienbildschirm sitzen. Die Gäste werden dabei auf drei Ebenen positioniert, die jeweils Sitzplätze für 12 Gäste (insgesamt 36 Sitze), aufweisen. Jede Sitzbankeinheit ist mit vier Effekten ausgestattet (Heben, Stampfen, Rollen und Gieren). Zusätzlich werden mehrere Spezialeffekte wie Wind, Wasser und Sinneseindrücke im Dach über den Fahrgästen installiert, um das Gesamterlebnis zu intensivieren. Waren dieser Art werden zolltarifrechtlich als "andere als in den Unterpositionen 9508 2100 bis 9508 2300 (KN) genannte Vergnügungsparkgeschäfte, Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9508

Zu Unterposition 9508 24: 1. Computergesteuertes System zur Simulierung von Bewegungen in Verbindung mit der Vorführung eines Films, bestehend aus: einem IT-System zur Steuerung und Kontrolle der Bewegungen, einer Plattform, auf der bewegliche Sessel in unterschiedlicher Anordnung von 8, 10 oder 12 Einzelsesseln je Reihe fest installiert sind, einem System mit hydraulischen Zylindern, das die Sessel in 8 verschiedene Richtungen bewegen kann; 70 mm-Filmen; Projektions- und Tongeräten und sehr großen Leinwänden. Die Anlage führt entsprechend der Handlung im Film unterschiedliche Bewegungen aus, um den Zuschauern die Illusion zu vermitteln, an den Szenen des Films dynamisch teilzunehmen. Sie ist für Jahrmärkte, Stadien, Ausstellungszentren, Freizeitparks usw. zu Unterhaltungszwecken bestimmt. Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6.

Kapitel 95

1. Zu Kapitel 95 gehören nicht: a) Kerzen (Position 3406) (RV E9501A00); b) Feuerwerkskörper oder andere pyrotechnische Artikel der Position 3604 (RV E9501B00); c) Garne, Monofile, Schnüre oder Messinahaar oder dergleichen für den Fischfang, auch abgepasst, jedoch nicht zusammengesetzte Angelleinen, des Kapitels 39, der Position 4206 oder des Abschnitts XI (RV E9501C00); d) Taschen für Sportgeräte und andere Behältnisse der Position 4202, 4303 oder 4304 (RV E9501D00); e) Maskenkostüme aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62; Sportkleidung und spezielle Bekleidung aus Spinnstoffen des Kapitels 61 oder 62, auch mit integrierten Schutzkomponenten wie Kissen oder Polstern im Ellbogen-, Knie- oder Leistenbereich (zum Beispiel Fechtkleidung oder Fußballtorwarttrikots) (RV E9501E00); f) Fahnen und Wimpelgirlanden, aus Spinnstoffen sowie Segel für Boote, Windsurfbretter oder Segelwagen, des Kap …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9508.24.00?

Die Zolltarifnummer 9508.24.00 umfasst Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9508.24.00?

Der Drittlandszollsatz für 9508.24.00 beträgt 1,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9508.24.00?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 950824. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9508.24.00?

9508.24.00 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9508.24.00 im Zolltarif eingeordnet?

9508.24.00 steht in dieser Hierarchie: 95 SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR > 9508 Karusselle, Luftschaukeln, Schießbuden und andere Schaustellerattraktionen; Wanderzirkusse und Wandertierschauen; Wanderbühnen > 950824 Bewegungssimulatoren und dynamische Kinos. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9508.24.00?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9508.24.00 erfasst, zum Beispiel DEBTI12691/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9508.24.00?

KN-Code 9508.24.00 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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