Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.29.80: Zahnbürsten, andere

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.29.80 steht für Zahnbürsten, andere. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.29.80 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9603.29.80
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.29Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere
  4. 9603.29.80Zahnbürsten, andere

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.29.80

HS-Code9603.296 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.29.808 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI46938/25-1Erteilt von DEGültig bis 2029-03-09

Bei den Erzeugnissen handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - einem ca. 6 cm langen Kunststoffstab zur Reinigung von Fingernägeln und - einer ca. 8 x 4 x 4 , 5 cm (L x H x B) großen, zusammengesetzten Ware, im Wesentlichen bestehend aus einer vollständig aus Kunststoff geformten Bürste mit ca. 1 cm langen Borsten und einem darauf festgeklebten Schwamm aus augenscheinlich Kunststoff. Die Erzeugnisse dienen als (Einweg-) Hygienehilfe zur gründlichen Reinigung von Händen und Fingernägeln. Innerhalb der Warenzusammenstellung bestimmt die zusammengesetzte Ware (aus Bürste und Schwamm) aufgrund des Umfangs und im Hinblick auf die Verwendung gegenüber dem Kunststoffstab den Charakter. Innerhalb der zusammengesetzten Ware ist kein charakterverleihender Bestandteil ermittelbar, daher ist das Erzeugnis in die zuletzt genannte Position der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen als Bürste einzureihen. Die steril verpackte Warenzusammenstellung ist als "andere Bürste zur Körperpflege, keine Zahn- bzw. Haarbürste" einzureihen.

PLBTIWIT-2026-000058Erteilt von PLGültig bis 2029-01-28

Drewniana dwustronna szczoteczka do mycia rąk z kępkami z włosia PET. Wymiary wyrobu: szerokość bazy: 35 mm, długość bazy: 100 mm, wysokość całkowita: 48 mm, długość włosia: 1,5 cm (węższa strona), 1,7 cm (szersza strona), masa netto: 61 g. Na bazę naklejona jest etykieta z kodem kreskowym. Towar pakowany w karton po 18 sztuk.

CZBTI41/091411/2025-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2028-05-22

Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobek složený ze dvou částí - kartáčku na řasy (řasenka), který dává výrobku podstatný charakter, a lahvičky s vložkou. Materiál: plastový kartáček se šroubovacím víčkem (jenž může být také v kombinaci s hliníkem) a plastová lahvička.

DEBTI30583/24-2Erteilt von DEGültig bis 2027-09-22

Es handelt sich bei den sog. „Massagebürsten mit Kunststoffnoppen“ um Waren mit zwei Funktionen, im Wesentlichen bestehend aus einer Holzfassung mit Kunststoffscheibe (Durchmesser ca. 11 cm) mit ca. 1,5 cm langen Wildschweinborsten als Einzugsmaterial und beweglichen Kunststoffnoppen. Je nach Ausführung besitzen die Erzeugnisse einen ca. 33 cm langen Holzstiel mit Aufhängeöse und einem Stoffband am Griff, einen ca. 19 cm langen Holzstiel mit Aufhängeöse oder ein Holzknauf direkt am Griffstück. Die Erzeugnisse dienen als Bürste zur Körperpflege und als Massagegerät. Da kein Charakter bestimmendes Merkmal ermittelbar ist, erfolgt eine Einreihung in die zuletzt genannte, der gleichermaßen in Betracht kommenden Positionen. Die mit einem Etikett versehene Ware wird als "andere Bürste zur Körperpflege, andere als Zahnbürsten und Haarbürsten" eingereiht.

DEBTI30275/22-3Erteilt von DEGültig bis 2025-10-19

Angaben: Badeset, bestehend aus einem Hair & Body Wash, einem Peeling für schmutzige Hände, einer Holz-Nagelbürste und einem Multi-Tool. Die Bestandteile sind gemeinsam in einem kleinen Werkzeugkoffer aus Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Es handelt sich nicht um eine Warenzusammenstellung, da die Bestandteile nicht der Befriedigung eines gemeinsamen Bedarfs oder der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit dienen. Der Werkzeugkoffer ist keine übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b). Die Einreihung aller Bestandteile der Zusammenstellung hat somit getrennt zu erfolgen; hier Holz-Nagelbürste Warenbeschaffenheit: Bei der zu begutachtenden Ware handelt es sich um eine ca. 10 x 3,5 cm (L x B) große Nagelbürste mit einer Fassung aus Holz. Auf der Vorderseite sind in sechs Reihen, auf der Rückseite sind in einer Reihe Borstenbüschel aus Tierhaar gerade bzw. schräg eingezogen. Befund: Die Ware ist als "Nagelbürste" einzureihen.

DEBTI13412/22-2Erteilt von DEGültig bis 2025-07-03

Angaben: Badeset, bestehend aus einem Duschgel, einer Nagelbürste und einer Gießkanne (zu Dekorationszwecken), gemeinsam verpackt mit einer bedruckten Papierbanderole (in Aufmachung für den Einzelverkauf). Die Waren stellen keine Warenzusammenstellung im Sinne der AV 3 b) dar und sind somit getrennt einzureihen; hier Nagelbürste Warenbeschaffenheit: Es handelt sich um eine Bürste zur Körperpflege. Die Ware besteht aus einer Holzfassung als Griff (9 cm x 3 cm) sowie beidseitig angeordneten Kunststoffborsten als Einzugsmaterial. Das Erzeugnis dient der Reinigung von Fingernägeln. Befund: Die Ware wird als "Bürste, Nagelbürste" eingereiht.

CZBTI41/049992/2022-580000-04/01Erteilt von CZGültig bis 2025-05-02

Dle deklarovaných údajů se jedná o výrobek ze dvou částí - kartáček na řasy (řasenka), který dává výrobku podstatný charakter, a lahvička s vložkou. Materiál: plastový kartáček se šroubovacím víčkem (jenž může být také v kombinaci s hliníkem) a plastová lahvička.

FRBTIFR-BTI-2020-03539Erteilt von FRGültig bis 2023-07-07

Brosse pour le corps dotée de poils de sanglier et nylon, d'une monture en bois, et d'une sangle de maintien sur la main.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterpositionen 9603 2100 bis 9603 2980: Wimpernbürstchen bestehen im Allgemeinen aus mehreren Haarbüscheln, die im rechten Winkel zum Griff angebracht sind. Dagegen gehören Kleiderbürsten und Schuhbürsten zu Unterposition 9603 9091.

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.29.80?

Die Zolltarifnummer 9603.29.80 umfasst Zahnbürsten, andere. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.29.80?

Der Drittlandszollsatz für 9603.29.80 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.29.80?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960329. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.29.80?

9603.29.80 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.29.80 im Zolltarif eingeordnet?

9603.29.80 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960329 Zahnbürsten, Rasierpinsel, Haarbürsten, Nagelbürsten, Wimpernbürstchen und andere Bürsten zur Körperpflege, einschließlich Bürsten, die Teile von Apparaten sind, andere. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.29.80?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.29.80 erfasst, zum Beispiel DEBTI46938/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.29.80?

KN-Code 9603.29.80 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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