Zolltarifnummer

Zolltarifnummer 9603.30.90: Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen

Referenzdaten mit Stand 1. Juli 2026

Die Zolltarifnummer 9603.30.90 steht für Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, dazu kommt die Einfuhrumsatzsteuer.

9603.30.90 ist ein KN-Code des EU-Zolltarifs aus Kapitel 96. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Einreihung, den Zollsatz, die amtlichen Vergleichsfälle und die Anmerkungen, die für diese Nummer gelten.

Diese Nummer ist noch nicht anmeldefähig. Für eine Zollanmeldung brauchen Sie eine der darunter liegenden Unterteilungen.

Zolltarifnummer
9603.30.90
Drittlandszoll
3,7 %
Anmeldefähig
Nein
vZTA-Entscheidungen
8

Einordnung im Zolltarif

  1. 96VERSCHIEDENE WAREN
  2. 9603Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen
  3. 9603.30Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen
  4. 9603.30.90Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer 9603.30.90

HS-Code9603.306 Stellen, weltweit einheitlich
KN-Code9603.30.908 Stellen, Kombinierte Nomenklatur der EU

Zollsätze und Präferenzen

UrsprungZollsatzGrundlage
Drittlandszoll3,7 %MFN
Färöer0 %Tariff preference
Melilla0 %Tariff preference
Besetzte palästinensische Gebiete0 %Tariff preference
Türkei0 %Customs Union Duty
San Marino0 %Customs Union Duty
Andorra0 %Customs Union Duty
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0 %Tariff preference
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und…0 %Tariff preference
GSP-EBA (Sonderregelung für die am wenigsten entwickelten…0 %Tariff preference
Moldau, Republik0 %Tariff preference
Ecuador0 %Tariff preference
Vereinigtes Königreich0 %Tariff preference

Sätze aus der TARIC-Datenbank der EU. Präferenzsätze setzen einen gültigen Präferenznachweis voraus.

Verbindliche Zolltarifauskünfte zu dieser Nummer

DEBTI21790/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-08-17

Bei den sog. „Pinselkappen für Eyeliner“ handelt es sich um Pinsel, bestehend aus einem Bündel aus künstlichen Fasern und einer Fassung an einem Stiel. Die Pinsel dienen dem Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen. Sie verfügen über einen Kunststoffdeckel als Griffstück mit Innengewinde und sind dazu vorgesehen, auf einen mit Farbe gefüllten Behälter (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) geschraubt zu werden. Die Ware ist als "Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" einzureihen.

DEBTI1014/25-1Erteilt von DEGültig bis 2028-04-13

Es handelt sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus drei Pinseln und einem sog. „Beauty Blender“. Die drei Pinsel sind zum Auftragen kosmetischer Erzeugnisse bestimmt und bestehen aus gefassten Kunststoffborsten an einem Kunststoffstiel; Dicke ca. 0,5 cm bis 1 cm, Länge jeweils ca.15 cm. Bei dem Beauty Blender handelt es sich um ein schwammähnliches Kissen zum Auftragen kosmetischer Erzeugnisse, bestehend aus Silikon; Maße ca. 4 cm x 3 cm. Aufgrund der Menge bestimmen die Pinsel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Ware wird als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" eingereiht.

DEBTI42499/23-1Erteilt von DEGültig bis 2027-02-18

Bei der als „Pinselset“ bezeichneten Ware handelt es sich um in drei verschiedenen Ausführungen aufgemachte Warenzusammenstellungen, jeweils in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - zehn, vier bzw. fünfzehn verschieden großen Pinseln zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen mit einer Fassung aus Metall sowie synthetischen Filamenten als Einzugsmaterial, ca. 15 - 18 cm lang, unterschiedlich breiten Spitzen zwischen 7 mm und 45 mm, und - einer für die Aufbewahrung der Pinsel vorgesehenen und geeigneten flachen Tasche mit den Maßen 23 cm x 11,5 cm (lila Ausführung) bzw. 23 x 18 cm (schwarze und roséfarbene Ausführung), jeweils mit Reißverschluss aus Metall und Innenteil aus Polyester. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Anzahl bestimmen die Pinsel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Tasche und die darin verpackten Pinsel sind gemeinsam in einer Pappschachtel aufgemacht. Die Warenzusammenstellungen sind als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" einzureihen.

PLBTIWIT-2022-000781Erteilt von PLGültig bis 2025-07-13

Zestaw do wykonywania maseczek kosmetycznych z alg, w składzie zestawu: miseczka o średnicy 8 cm, 3 miarki różnej wielkości, szpatułka oraz pędzel. Całość wykonana z tworzywa sztucznego, opakowana w blister. Żaden z elementów zestawu nie nadaje produktowi zasadniczego charakteru.

DEBTI35703/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-11-29

Bei der als „Pinselset“ bezeichneten Ware handelt es sich um in drei verschiedenen Ausführungen aufgemachte Warenzusammenstellungen, jeweils in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: - zehn, vier bzw. fünfzehn verschieden großen Pinseln zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen mit einer Fassung aus Metall sowie synthetischen Filamenten als Einzugsmaterial, ca. 15 - 18 cm lang, unterschiedlich breiten Spitzen zwischen 7 mm und 45 mm, und - einer für die Aufbewahrung der Pinsel vorgesehenen und geeigneten flachen Tasche mit den Maßen 23 cm x 11,5 cm (lila Ausführung) bzw. 23 x 18 cm (schwarze und roséfarbene Ausführung), jeweils mit Reißverschluss aus Metall und Innenteil aus Polyester. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Anzahl bestimmen die Pinsel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Tasche und die darin verpackten Pinsel sind gemeinsam in einer Pappschachtel aufgemacht. Die Warenzusammenstellungen sind als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" einzureihen.

DEBTI9856/20-1Erteilt von DEGültig bis 2023-07-29

Bei der als sog. „Pinselset / Kosmetiktasche“ handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus: sechs Pinseln zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen mit einem Holzstiel und Fassung aus Metall sowie synthetischen Filamenten als Einzugsmaterial, ca. 14 cm lang, unterschiedlich breiten Spitzen zwischen 1 mm und 10 mm, und einer für die Aufbewahrung der Pinsel vorgesehene und geeignete flache Tasche mit den Maßen 23 cm x 11 cm, mit Reißverschluss aus Metall und Innenteil aus Polyester. Aufgrund der Bedeutung für die Verwendung und aufgrund der Anzahl bestimmen die Pinsel den Charakter der Warenzusammenstellung. Die Tasche und die darin verpackten Pinsel sind gemeinsam in einer Pappschachtel aufgemacht. Die Ware wird als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" eingereiht.

PLBTIWIT-2019-000104Erteilt von PLGültig bis 2022-01-29

Pędzelek z drewnianą rękojeścią oraz nylonowym włosiem. Pędzelek przeznaczony do zdobień na paznokciach wykonywanych podczas manicure hybrydowego. Długość pędzelka ok. 17 cm.

DE15354/15-1Erteilt von DEGültig bis 2021-11-19

Bei der als "Pinsel allround #5" (Artikelnr.: 5022) bezeichneten Ware handelt es sich um einen Pinsel zum Auftragen von Gel oder Farben auf die Fuß- oder Fingernägel. Der rechteckig gestaltete Pinselkopf aus Torayhaar wird durch eine Zwinge aus unedlem Metall mit einem Griff aus Metall und Kunststoff verbunden. Der ca. 145 mm lange Pinsel ist im Griffbereich mit einem mit durchsichtigen Kunststoffkügelchen gefülltem Glasröhrchen verziert. Der Pinselkopf ist ähnlich einem Filzschreiber mit einer Kappe versehen und mit einem Kunststoffröhrchen umhüllt. Der Pinsel ist in einer zu verschließenden Kunststoffröhre verpackt. Die Ware wird als "Pinsel, ähnlicher Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen" eingereiht.

Anmerkungen, die diese Einreihung bestimmen

Pos. 9603

Zu Unterposition 9603 3090: entfallen

Pos. 9603

Gerichtliche Entscheidungen (GE) - national Auszug aus dem Urteil des Finanzgerichts München vom 21. September 2017, Az.:RS 14 K 1497/15 Aus den Gründen: … Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die zolltarifliche Einreihung bestimmter Putzutensilien. Es handelt sich um folgende Artikel: ¾ Mikrofaser Spezialbezüge Julia (Chenille)in zwei Größen, blau und rot, die zur Fußbodenreinigung verwendet werden. Es handelt sich dabei um rechteckige, ca. 40 cm x 15 cm bzw. 50 cm x 15 cm große Gewebeflächen, auf deren Wischseite ca. 2,5 cm lange Fransen mit einer samtartigen Oberfläche aufgebracht sind. An den beiden Schmalseiten auf der Unterseite sind zwei Zuschnitte aufgenäht, in die ein Klapphalter eingespannt werden kann. ¾ Einwascherbezüge (Chenille) in drei Größen, die als Überzug für einen dazu passenden Halter dienen und zur Fenstereinigung verwendet werden. …

Pos. 9603

Nationale Entscheidungen und Hinweise (NEH) Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes - 180. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 3. bis 6. Juli 2017): Warenbeschreibung (Ware 1): Anodisierter Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff. Die Ware ermöglicht es Benutzern, auf Touchscreens z. B. Grafiken zu "malen" oder Apps zu designen. Einreihung: Die Ware ist in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 in die Position 9603 einzureihen. Warenbeschreibung (Ware 2): Touchscreen-Künstlerpinsel mit Gummigriff. An einem Ende der Ware befinden sich Borsten aus Kunststoff, an dem andren Ende ein Eingabestift aus Gummi. …

Kapitel 96

1. Zu Kapitel 96 gehören nicht: a) Schminkstifte und Stifte für die Körperpflege (Kapitel 33) (RV E9601A00); b) Waren des Kapitels 66 (z. B. Teile von Regenschirmen oder Gehstöcken) (RV E9601B00); c) Fantasieschmuck (Position 7117) (RV E9601C00); d) Teile mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit im Sinne der Anmerkung 2 zu Abschnitt XV, aus unedlen Metallen (Abschnitt XV), und gleichartige Waren aus Kunststoff (Kapitel 39) (RV E9601D00); e) Waren des Kapitels 82 (Werkzeuge, Schneidwaren, Essbestecke) mit Griffen oder Teilen aus Schnitz- oder Formstoffen; gesondert gestellt gehören diese Griffe und Teile zu Position 9601 oder 9602 (RV E9601E00); f) Waren des Kapitels 90 (z. B. …

Unterteilungen dieser Nummer

Häufige Fragen

Wofür steht die Zolltarifnummer 9603.30.90?

Die Zolltarifnummer 9603.30.90 umfasst Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen. Maßgeblich für die Einreihung sind Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck der Ware, nicht ihre Handelsbezeichnung.

Wie hoch ist der Zollsatz für 9603.30.90?

Der Drittlandszollsatz für 9603.30.90 beträgt 3,7 %. Bei Ursprung in einem Land mit Präferenzabkommen kann ein niedrigerer Satz gelten, wenn ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Welcher HS-Code gehört zu 9603.30.90?

Die ersten sechs Stellen bilden den HS-Code: 960330. Er gilt weltweit einheitlich, während die weiteren Stellen die EU-Kombinierte-Nomenklatur und die nationale Unterteilung abbilden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer 9603.30.90?

9603.30.90 hat acht Stellen und entspricht der Kombinierten Nomenklatur der EU. In der Einfuhranmeldung ist in Deutschland die elfstellige Warennummer anzugeben.

Wo ist 9603.30.90 im Zolltarif eingeordnet?

9603.30.90 steht in dieser Hierarchie: 96 VERSCHIEDENE WAREN > 9603 Besen, Bürsten und Pinsel (einschließlich solcher, die Teile von Maschinen, Apparaten oder Fahrzeugen sind), von Hand zu führende mechanische Fußbodenkehrer ohne Motor, Mopps und Staubwedel; Pinselköpfe; Kissen und Roller zum Anstreichen; Wischer aus Kautschuk oder ähnlichen geschmeidigen Stoffen > 960330 Pinsel für Kunstmaler, Schreibpinsel und ähnliche Pinsel zum Auftragen von kosmetischen Erzeugnissen. Die übergeordneten Positionen und die dazu gehörenden Anmerkungen bestimmen mit, ob die Einreihung trägt.

Gibt es verbindliche Zolltarifauskünfte zu 9603.30.90?

Ja. In der EBTI-Datenbank sind Entscheidungen zu 9603.30.90 erfasst, zum Beispiel DEBTI21790/25-1. Solche vZTA zeigen, welche Warenmerkmale die Zollverwaltung für die Einreihung herangezogen hat.

Was passiert bei einer falschen Zolltarifnummer?

Eine unzutreffende Nummer führt zu Nacherhebung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, zu Verzögerungen bei der Abfertigung und im Wiederholungsfall zu einem Bußgeld. Wer die Einreihung dokumentiert begründet, kann sie in der Betriebsprüfung belegen.

Ändert sich die Zolltarifnummer 9603.30.90?

KN-Code 9603.30.90 ist derzeit gültig. Die Kombinierte Nomenklatur wird jährlich zum 1. Januar angepasst, deshalb sollten Stammdaten jährlich gegen den aktuellen Zolltarif geprüft werden.

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